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Thema: wing tsun schule eröffnen

  1. #46
    weihenchrist Gast

    Standard

    OK, darüber können wir uns einigen.
    Ich komme aus der Branche, daher mein Tipp: Sucht euch den Steuerberater gut aus, lasst euch idealerweise eine Empfehlung geben, denn es gibt einige unglaubliche Nieten in dem Bereich.
    Versucht euch trotzdem ein theoretisches Wissen anzueignen, damit ihr nachvollziehen könnt, was euer Berater macht. Je mehr er oder sie das Gefühl hat, dass ihr Ahnung habt, desto mehr Mühe wird er (sie) sich geben. Mandanten, die gar nichts verstehen, werden kanzleiintern wenig ernst genommen.
    Seid gerade in der Anfangszeit sparsam und legt immer was zur Seite für unerwartete Ausgaben.
    Wenn ihr merkt, dass es sich nicht rechnet, dann gebt das Geschäft beizeiten wieder auf.

  2. #47
    Jim Gast

    Standard

    Zitat Zitat von weihenchrist Beitrag anzeigen
    OK, darüber können wir uns einigen.
    Ich komme aus der Branche, daher mein Tipp: Sucht euch den Steuerberater gut aus, lasst euch idealerweise eine Empfehlung geben, denn es gibt einige unglaubliche Nieten in dem Bereich.
    Versucht euch trotzdem ein theoretisches Wissen anzueignen, damit ihr nachvollziehen könnt, was euer Berater macht. Je mehr er oder sie das Gefühl hat, dass ihr Ahnung habt, desto mehr Mühe wird er (sie) sich geben. Mandanten, die gar nichts verstehen, werden kanzleiintern wenig ernst genommen.
    Seid gerade in der Anfangszeit sparsam und legt immer was zur Seite für unerwartete Ausgaben.
    Wenn ihr merkt, dass es sich nicht rechnet, dann gebt das Geschäft beizeiten wieder auf.
    So ist es, sehe ich auch so!

    Wenn ich natürlich nur nebenher was machen will und mir im voraus klar ist, dass es auch dabei bleiben soll, macht es vielleicht Sinn, besonders im Hinblick um unnötige Kosten auf Dauer zu sparen, es so gut es geht alleine zu machen.

    Wer aber, wie ich, auch eine Umsatzsteigerung und Gewinnmaximierung erzielen will, wird irgendwann mit Umsatzsteuer, Rentenversicherung (wenn hauptberuflich), Krankenversicherung (wenn hauptberuflich) etc. konfrontiert. Ich glaube, dass es dann nicht schlecht ist von Anfang an einen kompetenten Berater zu haben! Ich habe da anfangs nur ein paar Euro für bezahlt (berechnet sich ja auch nach den Umsätzen), vieles an Papierkram selbst gemacht, etc.

    Erfahrung war dann über die Jahre: Alle wollen mehr Geld, auch wenn es nicht gerechtfertigt war. Nur hätte ich das NIE selbst geregelt bekommen. Ein guter Steuerberater kennt da Lücken und (legale) Tricks.

    Aber wie gesagt: Kommt wohl auf die eigenen Ziele und Erwartungen an!

  3. #48
    Registrierungsdatum
    06.02.2002
    Ort
    Mannheim
    Beiträge
    1.760

    Standard

    Also:

    Ich habe NIE ein Gewerbe angemeldet. War immer Freiberufler.

    Das war ganz offiziell, da ich auch mal vom Arbeitsamt gefördert wurde per Businessplan mit Hilfe eines Steuerberaters.
    (Ich hatte eine eigene feste Schule und mehrere untergemietete Räume in verschiedenen Städten.)
    Steuern:

    Es fielen nur dann UMSATZsteuern an, in den Jahren in denen der UMSATZ die Grenze von 17.500,- € im Jahr überschritt.
    Darunter darfst du sogar keine Mehrwertsteuer (z.B. auf Quittungen) berechnen, es sei denn du beantragst das freiwillig. (=Kleinunternehmerregelung)
    Hier ist es auch wieder wichtig, rechtzeitig zu merken, wann man über dem magischen Betrag ist, weil diese 19% derzeit massive Nachzahlungen bewirken können ....

    Einkommenssteuer ergaben sich aus der Einkommensüberschussrechnung, sofern ein PLUS herauskam. Da ich auch noch angestellt war, wurde das ganze Einkommen zusammengerechnet. So ergaben sich im Falle von MINUS in meiner Selbständigkeit auch schon mal höhere Rückzahlungen der Steuern von meinem Angestelltenjob.

    Eine Vorauszahlung gibts dann, wenn du schon signifikant im Gewinn warst im Vorjahr und dann einfach geschätzt wird, wie das kommenden Jahr laufen wird. Solltest du wieder auf Null oder im Minus landen, kannst du diese Vorauszahlungen auch abstellen lassen per Antrag.

    Lass dich von einem Steuerberater dahingehend beraten, wie du deine Tätigkeit benennen/deklarieren solltest und dementsprechend meldest du eine freiberufliche Tätigkeit in Stadt X an, bekommst dafür eine eigene Steuernummer und musst halt speziell dafür ggf eine eigene Steuererklärung abgeben.

    Was noch sehr (!) wichtig ist, sind die Freibeträge, unter denen du sozialversicherungspflichtig bist. Das hängt aber von der genauen Art der Tätigkeit ab. Ab einer bestimmten Höhe sind nämlich saftige Beträge fällig. (-> Steuerberater oder Beratung durch das Arbeitsamt oder mal nen VHS-Kurs zu diesem Thema mitmachen! - sowieso sehr gute Idee)

    Unter dem Strich ist meine Erfahrung, dass es sehr entscheidend ist, als was du dich bezeichnest. (Lehrend, künstlerisch, behandelnd, Freizeit, ....) -> Beratung!

    Wie das mit deinem Lehrer geregelt wird, musst du mit ihm selbst klären. Ob er dich anstellt oder irgendwelche Lizenzen von dir möchte, während du für dich selbst wirtschaftest, etc...


    Gruß
    Befreie Dich von Konkurrenz-Denken. Du bist hier, um zu erschaffen, nicht zum Wetteifern um das, was bereits erschaffen ist. Du musst ein Schöpfer werden, nicht ein Konkurrent.

  4. #49
    Puddingkuchen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von derKünstler Beitrag anzeigen
    Also:

    Ich habe NIE ein Gewerbe angemeldet. War immer Freiberufler.

    Das war ganz offiziell, da ich auch mal vom Arbeitsamt gefördert wurde per Businessplan mit Hilfe eines Steuerberaters.
    (Ich hatte eine eigene feste Schule und mehrere untergemietete Räume in verschiedenen Städten.)
    Steuern:

    Es fielen nur dann UMSATZsteuern an, in den Jahren in denen der UMSATZ die Grenze von 17.500,- € im Jahr überschritt.
    Darunter darfst du sogar keine Mehrwertsteuer (z.B. auf Quittungen) berechnen, es sei denn du beantragst das freiwillig. (=Kleinunternehmerregelung)
    Hier ist es auch wieder wichtig, rechtzeitig zu merken, wann man über dem magischen Betrag ist, weil diese 19% derzeit massive Nachzahlungen bewirken können ....

    Einkommenssteuer ergaben sich aus der Einkommensüberschussrechnung, sofern ein PLUS herauskam. Da ich auch noch angestellt war, wurde das ganze Einkommen zusammengerechnet. So ergaben sich im Falle von MINUS in meiner Selbständigkeit auch schon mal höhere Rückzahlungen der Steuern von meinem Angestelltenjob.

    Eine Vorauszahlung gibts dann, wenn du schon signifikant im Gewinn warst im Vorjahr und dann einfach geschätzt wird, wie das kommenden Jahr laufen wird. Solltest du wieder auf Null oder im Minus landen, kannst du diese Vorauszahlungen auch abstellen lassen per Antrag.

    Lass dich von einem Steuerberater dahingehend beraten, wie du deine Tätigkeit benennen/deklarieren solltest und dementsprechend meldest du eine freiberufliche Tätigkeit in Stadt X an, bekommst dafür eine eigene Steuernummer und musst halt speziell dafür ggf eine eigene Steuererklärung abgeben.

    Was noch sehr (!) wichtig ist, sind die Freibeträge, unter denen du sozialversicherungspflichtig bist. Das hängt aber von der genauen Art der Tätigkeit ab. Ab einer bestimmten Höhe sind nämlich saftige Beträge fällig. (-> Steuerberater oder Beratung durch das Arbeitsamt oder mal nen VHS-Kurs zu diesem Thema mitmachen! - sowieso sehr gute Idee)

    Unter dem Strich ist meine Erfahrung, dass es sehr entscheidend ist, als was du dich bezeichnest. (Lehrend, künstlerisch, behandelnd, Freizeit, ....) -> Beratung!

    Wie das mit deinem Lehrer geregelt wird, musst du mit ihm selbst klären. Ob er dich anstellt oder irgendwelche Lizenzen von dir möchte, während du für dich selbst wirtschaftest, etc...


    Gruß
    vielen dank für deine ausführliche mail.

  5. #50
    weihenchrist Gast

    Standard

    Da hast du alles ziemlich richtig gemacht, lieber Künstler! Es gibt tatsächlich Menschen, die nur deswegen im Nebenberuf selbständig werden, weil die Verluste daraus die Steuerlast ihres Hauptberufs wesentlich senkt. Was du über die Umsatzsteuer geschrieben hast, ist nicht ganz richtig, aber das erklären auch viele Steuerberater falsch: Die Umsatzsteuer wird nicht nacherhoben, wenn du die Umsatzgrenze von 17.500€ überschreitest, selbst dann nicht, wenn du eine Million an Umsätzen machst. Du kriegst gegebenenfalls einen Brief vom Finanzamt mit der Ankündigung, dass du ab dem nächsten (!) Geschäftsjahr umsatzsteuerpflichtig wirst. Lass dir darüber keine grauen Haare wachsen!

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