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Thema: wing tsun schule eröffnen

  1. #31
    BUJUN Gast

    Standard

    Nochmal weniger kompliziert für Puddingkuchen:

    Kriegst du Geld - egal für was - mußte das versteuern.

    Egal ob Angestellter oder Minijob - Steuern werden fällig.

    Macht man sich SELBSTSTÄNDIG ist das aufwendiger.

    Sobald du eine Rechnung stellst - bist du dran !

    Kein Gewerbe angemeldet - gibt's Strafe bis hin Gewerbeverbot.

    Zauberwort = selbstständig !

    Machst du was UN-selbstständig im Auftrag von xy gilt: führt der für Dich
    die Steuern ab ists für dich damit erledigt - führt er die Steuern nicht für
    dich ab - mußt du das selbst machen.

    Ohne extra Aufforderung- "Unwissenheit" gilt nicht !

  2. #32
    Registrierungsdatum
    18.10.2009
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    zwischen Düsseldorf & Köln
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    44
    Beiträge
    2.621

    Standard

    Zitat Zitat von WT-Herb Beitrag anzeigen
    Mach doch mal einen BP (Business Plan). Dann überschaust Du das besser.
    Da hat WT Herb mehr als Recht mit. Ein BP ist unbedingt notwendig.

    Schreiben, drüber nachdenken, abändern etc.... das ist ein Prozess

  3. #33
    weihenchrist Gast

    Standard

    Hallo Puddingkuchen,
    es gibt keine Möglichkeit, dich unter dem Namen deines Lehrers selbständig zu machen. Entweder bist du sein Angestellter oder du bist eben selbständig. Auch als Franchisenehmer oder Subunternehmer musst du dich als Freiberufler oder Gewerbetreibender anmelden. Generell hast du 2 Möglichkeiten:
    1. Du meldest ein Gewerbe an (im Sinne von §15 EStG), das machst du beim Gewerbeamt. Ist vollkommen unkompliziert, kostet eine Kleinigkeit. Finanzamt und IHK melden sich bei dir. Fällig werden Einkommensteuer (die muss jeder zahlen), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
    2. Du meldest eine selbständige Tätigkeit an (im Sinne von §18 EStG), das machst du beim Finanzamt. Fällig werden Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer musst du keine zahlen.
    Wie schon gesagt wurde, ist die zweite Option als Kampfkunstlehrer nicht ganz unkompliziert, falls es dir überhaupt gelingt. Über die Abgrenzung dieser beiden Einkunftsarten wird vor den Gerichten unendlich gestritten. Falls du vorhast, neben deinem Unterricht noch irgendwas zu verkaufen (Kleidung, Getränke etc.) kannst du es gleich vergessen. Ist aber eigentllich nicht so schlimm, da Gewerbesteuer nur fällig wird, wenn du über 24500€ im Jahr verdienst. Da du im rechtlichen Sinne kein Kaufmann bist, bist du nicht buchführungspflichtig, d.h. eine einfache Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben ist fürs Finanzamt völlig ausreichend. Etwas komplizierter ist die Umsatzsteuer, du solltest aber in der Lage sein dich in dieses Thema einzuarbeiten (und evtl geeignete Software benutzen). Steuerberater kannste dir dann auch schenken.

  4. #34
    Puddingkuchen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Gern in der EWTO Beitrag anzeigen
    Du musst nicht, du kannst auch Strafgebühren zahlen

    Nur ein Beispiel: Ich habe als Freiberufler in Stadt A ein Gewerbe angemeldet. Habe dann in Stadt B in einem Fitness-Studios (also ebenfalls in einem dort angemeldeten Gewerbe) einen regelmäßigen SV-Kurs gegeben.
    Das hat Stadt B erfahren und schon hatte ich eine heftige Strafgebühr am Hals.
    Alle Einsprüche, dass ich
    1. Freiberufler bin
    2. Ein Gewerbe in A gemeldet habe und in B ja nur einen Kurs bei einem dritten gab, der
    3. dort ja ein Gewerbe angemeldet hatte

    nutzte nix. Musste Strafe zahlen UND in Stadt B ein zweites Gewerbe anmelden
    aber das gilt nicht bei einem franchisesystem

  5. #35
    Puddingkuchen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von BUJUN Beitrag anzeigen
    Nochmal weniger kompliziert für Puddingkuchen:

    Kriegst du Geld - egal für was - mußte das versteuern.

    Egal ob Angestellter oder Minijob - Steuern werden fällig.

    Macht man sich SELBSTSTÄNDIG ist das aufwendiger.

    Sobald du eine Rechnung stellst - bist du dran !

    Kein Gewerbe angemeldet - gibt's Strafe bis hin Gewerbeverbot.

    Zauberwort = selbstständig !

    Machst du was UN-selbstständig im Auftrag von xy gilt: führt der für Dich
    die Steuern ab ists für dich damit erledigt - führt er die Steuern nicht für
    dich ab - mußt du das selbst machen.

    Ohne extra Aufforderung- "Unwissenheit" gilt nicht !
    wie siehts bei einem franchisesystem aus? ich glaub da ist das was anderes

  6. #36
    Puddingkuchen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von weihenchrist Beitrag anzeigen
    Hallo Puddingkuchen,
    es gibt keine Möglichkeit, dich unter dem Namen deines Lehrers selbständig zu machen. Entweder bist du sein Angestellter oder du bist eben selbständig. Auch als Franchisenehmer oder Subunternehmer musst du dich als Freiberufler oder Gewerbetreibender anmelden. Generell hast du 2 Möglichkeiten:
    1. Du meldest ein Gewerbe an (im Sinne von §15 EStG), das machst du beim Gewerbeamt. Ist vollkommen unkompliziert, kostet eine Kleinigkeit. Finanzamt und IHK melden sich bei dir. Fällig werden Einkommensteuer (die muss jeder zahlen), Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
    2. Du meldest eine selbständige Tätigkeit an (im Sinne von §18 EStG), das machst du beim Finanzamt. Fällig werden Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer musst du keine zahlen.
    Wie schon gesagt wurde, ist die zweite Option als Kampfkunstlehrer nicht ganz unkompliziert, falls es dir überhaupt gelingt. Über die Abgrenzung dieser beiden Einkunftsarten wird vor den Gerichten unendlich gestritten. Falls du vorhast, neben deinem Unterricht noch irgendwas zu verkaufen (Kleidung, Getränke etc.) kannst du es gleich vergessen. Ist aber eigentllich nicht so schlimm, da Gewerbesteuer nur fällig wird, wenn du über 24500€ im Jahr verdienst. Da du im rechtlichen Sinne kein Kaufmann bist, bist du nicht buchführungspflichtig, d.h. eine einfache Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben ist fürs Finanzamt völlig ausreichend. Etwas komplizierter ist die Umsatzsteuer, du solltest aber in der Lage sein dich in dieses Thema einzuarbeiten (und evtl geeignete Software benutzen). Steuerberater kannste dir dann auch schenken.
    ja bei mir ist es das 2. ich glaub es kommt immer ganz darauf an was wir beide unter selbstständigkeit verstehen..Wie ist es denn bei der EWTO? Da gibt es doch auch viele Schulen die alle unter einem Dachverband der EWTO gehören. und diese Lehrer sind doch auch freiberuflich selbstständig tätig & haben auch kein Gewerbe. also leiten sie doch eine eigene schule (also sprich selbstständig) uuuund... richten sind nach gewissen vorgaben nach der etwo.

  7. #37
    Jim Gast

    Standard

    Fakt ist: Du musst Steuern zahlen (Ab 24.500 Euro) Umsatzsteuer, brauchst einen Steuerberater und musst Buchhaltung führen, wenn du dein eigener Chef bist. (Selbstständig)

    Wenn du angestellt bist, ist es einfacher. Dann wirst du aber vermutlich nicht der Boss sein. Fertig.

  8. #38
    BUJUN Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Puddingkuchen Beitrag anzeigen
    wie siehts bei einem franchisesystem aus? ich glaub da ist das was anderes
    "Franchise" = du kaufst dich in ein bereits funktionierendes System ein -
    ansonsten ist steuerlich alles genau so wie ohne Franchise.

    Beispiele für Franchise = z.B. Mconald = du kaufst dir das Recht am Namen
    und bist gezwungen einen Laden auf zu machen genau 100 % nach Vorgaben
    vom McD !

    Wahl: mach 'nen Burgerladen auf unter eigenem Namen ( WT-Burger ? ) und
    versuch dein Glück gengen die übermächtige Konkurrenz der "Großen" inkl.
    derer abartiger Werbung - die du mit deinen Lizenzen mit bezahlst !

    ( abartig = wahnsinnig aufwendig und teuer ! )

  9. #39
    BUJUN Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jim Beitrag anzeigen
    Fakt ist: Du musst Steuern zahlen (Ab 24.500 Euro) Umsatzsteuer, brauchst einen Steuerberater und musst Buchhaltung führen, wenn du dein eigener Chef bist. (Selbstständig)

    Wenn du angestellt bist, ist es einfacher. Dann wirst du aber vermutlich nicht der Boss sein. Fertig.
    Leider sind die o.g. 24.500 der Freibetrag bis zu dem keine Gewerbesteuer
    bezahlt werden muss - die UST gilt ab dem 1. EURO !

    Schlupfloch: Kleingewerbe anmelden mit ausdrücklicher Erklärung,
    nicht mehr als 17.500 EURO UMSATZ ( nicht Gewinn ! ) zu machen und
    auf die eigene Rechungsstellung mit UST zu verzichten !

    ABER: Niemals abweichen - sonst ist diese Lösung weg !

    Mal was ganz wichtiges: die UST muß zwar in Rechnung gestellt werden,
    gehört aber dem Staat - der Rechnungssteller ist zwar zunächst der
    Empfänger, muß das Geld aber treuhänderisch verwalten und abfühen.

    DAAA kennt das FA absolut keinen Spaß !!!

    Hier alles Wichtige zum Kleingewerbe:

    http://www.kleingewerbe.com/

    Ach ja - bin KEIN Steuerberater - habe seit rund 40 Jahren viele
    Firmen gehabt - Einzelfirma ( Personengesellschaft ) und GmbH
    ( Juristische Gesellschaft ) - und einfach ist's mit dem FA nie !!!
    Wenn man Glück hat ein Sachbearbeiter der hilft - wenn Pech die Hölle
    auf Erden !

  10. #40
    Puddingkuchen Gast

    Standard

    kann mir jemand das besser ganz einfach mit wenig worten aber so genau wie möglich erklären? welche schritte sollen von anfang an gemacht werden?

  11. #41
    Registrierungsdatum
    12.09.2014
    Alter
    60
    Beiträge
    588

    Standard

    Zitat Zitat von Puddingkuchen Beitrag anzeigen
    welche schritte sollen von anfang an gemacht werden?
    Einen Steuerberater nehmen, der einen verbindlich aufklärt, statt zu denken, solche Fragen in so einem Board vernünftig beantwortet zu bekommen und sich dann darauf verlassen zu können !

  12. #42
    weihenchrist Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jim Beitrag anzeigen
    Fakt ist: Du musst Steuern zahlen (Ab 24.500 Euro) Umsatzsteuer, brauchst einen Steuerberater und musst Buchhaltung führen, wenn du dein eigener Chef bist. (Selbstständig)
    Ich meine es nicht böse Jim, aber wenn man keine Ahnung von Sachen hat, sollte man besser anderen keine Ratschläge geben.
    1. Du verwechselst Umsatz- und Gewerbesteuer (ist ein gewaltiger Unterschied!)
    2. Selbständige Tätigkeit und Kleingewerbe ist nicht buchführungspflichtig
    Der durchschnittlich intelligente Mensch kann sich die wenigen kaufmännischen und steuerlichen Kenntnisse, die man zum führen einer kleinen Kampfschule braucht, selber aneignen. Wenn man unbedingt möchte, kann man natürlich auch einem Steuerberater viel Geld dafür in den Rachen schmeißen.

  13. #43
    Puddingkuchen Gast

    Standard

    Zitat Zitat von weihenchrist Beitrag anzeigen
    Ich meine es nicht böse Jim, aber wenn man keine Ahnung von Sachen hat, sollte man besser anderen keine Ratschläge geben.
    1. Du verwechselst Umsatz- und Gewerbesteuer (ist ein gewaltiger Unterschied!)
    2. Selbständige Tätigkeit und Kleingewerbe ist nicht buchführungspflichtig
    Der durchschnittlich intelligente Mensch kann sich die wenigen kaufmännischen und steuerlichen Kenntnisse, die man zum führen einer kleinen Kampfschule braucht, selber aneignen. Wenn man unbedingt möchte, kann man natürlich auch einem Steuerberater viel Geld dafür in den Rachen schmeißen.
    ok was ist deine Empfehlung?

  14. #44
    Jim Gast

    Standard

    Zitat Zitat von weihenchrist Beitrag anzeigen
    Ich meine es nicht böse Jim, aber wenn man keine Ahnung von Sachen hat, sollte man besser anderen keine Ratschläge geben.
    1. Du verwechselst Umsatz- und Gewerbesteuer (ist ein gewaltiger Unterschied!)
    2. Selbständige Tätigkeit und Kleingewerbe ist nicht buchführungspflichtig
    Der durchschnittlich intelligente Mensch kann sich die wenigen kaufmännischen und steuerlichen Kenntnisse, die man zum führen einer kleinen Kampfschule braucht, selber aneignen. Wenn man unbedingt möchte, kann man natürlich auch einem Steuerberater viel Geld dafür in den Rachen schmeißen.
    Hi!
    Ich nehme das nicht böse, keine Sorge.
    Ich spreche aus eigener Erfahrung.

    Ein Steuerberater war von Anfang an wichtig bei mir. Habe als Kleingewerbetreibender angefangen. (Keine Umsatzsteuer) Wurde dann erfolgreicher und musste dann mein Gewerbe ummelden. (Umsatzsteuerpflichtig) Da war es unbedingt nötig von Anfang an einen Berater zu haben, denn plötzlich wurde alles über den Freibetrag versteuert. Dann kamen irgendwann Rentenversicherung und Einkommenssteuer hinzu. Heute bei einem Umsatz von über 100.000 Euro geht es nicht mehr ohne. Wenn das Unternehmen wächst, was es ja vermutlich auch soll, ist es ratsam von Anfang an jemanden zu haben, der sich auskennt. Nur so blieben mir zig Zahlungen erspart, die gefordert wurden aber am Ende aufgrund des Know-Hows meines Steuerberaters nicht gezahlt werden mussten. Ich glaube kaum, dass das alleine zu bewältigen ist.

    Natürlich ist das meine persönliche Geschichte... Bei anderen läuft das vielleicht anders... Ich kann es nur jedem empfehlen! Aber theoretisch magst du recht haben... Wer die Nerven hat und es sich zutraut.... Nur zu!

  15. #45
    Jim Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jim Beitrag anzeigen
    Hi!
    Ich nehme das nicht böse, keine Sorge.
    Ich spreche aus eigener Erfahrung.

    Ein Steuerberater war von Anfang an wichtig bei mir. Habe als Kleingewerbetreibender angefangen. (Keine Umsatzsteuer) Wurde dann erfolgreicher und musste dann mein Gewerbe ummelden. (Umsatzsteuerpflichtig) Da war es unbedingt nötig von Anfang an einen Berater zu haben, denn plötzlich wurde alles über den Freibetrag versteuert. Dann kamen irgendwann Rentenversicherung und Einkommenssteuer hinzu. Heute bei einem Umsatz von über 100.000 Euro geht es nicht mehr ohne. Wenn das Unternehmen wächst, was es ja vermutlich auch soll, ist es ratsam von Anfang an jemanden zu haben, der sich auskennt. Nur so blieben mir zig Zahlungen erspart, die gefordert wurden aber am Ende aufgrund des Know-Hows meines Steuerberaters nicht gezahlt werden mussten. Ich glaube kaum, dass das alleine zu bewältigen ist.

    Natürlich ist das meine persönliche Geschichte... Bei anderen läuft das vielleicht anders... Ich kann es nur jedem empfehlen! Aber theoretisch magst du recht haben... Wer die Nerven hat und es sich zutraut.... Nur zu!
    Achja:

    "Buchhaltung": Da habe ich sicher eine andere, falsche Definition im Kopf gehabt, sorry! Aber Ein- und Ausgaben-Gegenüberstellung ist für mich ein Teil meiner Buchhaltung.

    Ach egal... Hast ja recht, ich bin kein Profi... Viel zu kompliziert alles! Ich werfe sicher zig Sachen durcheinander... Aber meine Meinung: Lass dich beraten! Nur ein Tipp!! Am Ende stehst du da!

    Weihenchrist hat recht... EIGENTLICH... Aber wie gesagt, am Ende stehst du da und die paar Euro am Anfang des Aufbaus für einen Steuerbrater würde ich mir nicht sparen. Sicher ist sicher. Grade weil es so kompliziert ist.

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