Also:
Ich habe NIE ein Gewerbe angemeldet. War immer Freiberufler.
Das war ganz offiziell, da ich auch mal vom Arbeitsamt gefördert wurde per Businessplan mit Hilfe eines Steuerberaters.
(Ich hatte eine eigene feste Schule und mehrere untergemietete Räume in verschiedenen Städten.)
Steuern:
Es fielen nur dann UMSATZsteuern an, in den Jahren in denen der UMSATZ die Grenze von 17.500,- € im Jahr überschritt.
Darunter darfst du sogar keine Mehrwertsteuer (z.B. auf Quittungen) berechnen, es sei denn du beantragst das freiwillig. (=Kleinunternehmerregelung)
Hier ist es auch wieder wichtig, rechtzeitig zu merken, wann man über dem magischen Betrag ist, weil diese 19% derzeit massive Nachzahlungen bewirken können ....
Einkommenssteuer ergaben sich aus der Einkommensüberschussrechnung, sofern ein PLUS herauskam. Da ich auch noch angestellt war, wurde das ganze Einkommen zusammengerechnet. So ergaben sich im Falle von MINUS in meiner Selbständigkeit auch schon mal höhere Rückzahlungen der Steuern von meinem Angestelltenjob.
Eine Vorauszahlung gibts dann, wenn du schon signifikant im Gewinn warst im Vorjahr und dann einfach geschätzt wird, wie das kommenden Jahr laufen wird. Solltest du wieder auf Null oder im Minus landen, kannst du diese Vorauszahlungen auch abstellen lassen per Antrag.
Lass dich von einem Steuerberater dahingehend beraten, wie du deine Tätigkeit benennen/deklarieren solltest und dementsprechend meldest du eine freiberufliche Tätigkeit in Stadt X an, bekommst dafür eine eigene Steuernummer und musst halt speziell dafür ggf eine eigene Steuererklärung abgeben.
Was noch sehr (!) wichtig ist, sind die Freibeträge, unter denen du sozialversicherungspflichtig bist. Das hängt aber von der genauen Art der Tätigkeit ab. Ab einer bestimmten Höhe sind nämlich saftige Beträge fällig. (-> Steuerberater oder Beratung durch das Arbeitsamt oder mal nen VHS-Kurs zu diesem Thema mitmachen! - sowieso sehr gute Idee)
Unter dem Strich ist meine Erfahrung, dass es sehr entscheidend ist, als was du dich bezeichnest. (Lehrend, künstlerisch, behandelnd, Freizeit, ....) -> Beratung!
Wie das mit deinem Lehrer geregelt wird, musst du mit ihm selbst klären. Ob er dich anstellt oder irgendwelche Lizenzen von dir möchte, während du für dich selbst wirtschaftest, etc...
Gruß