Welche legalen Waffen gegen einen Angriff mit einer Schusswaffe sind erlaubt?
Also man kann ein Messer in Nahkampf einsetzen oder Pfefferspray, was meint Ihr ist in Notwehr erlaubt.
Welche legalen Waffen gegen einen Angriff mit einer Schusswaffe sind erlaubt?
Also man kann ein Messer in Nahkampf einsetzen oder Pfefferspray, was meint Ihr ist in Notwehr erlaubt.
Alles was legal ist, sobald er die Hand an der Knarre hat! Dann geht es nämlich um dein Leben ob das ding geladen ist oder nicht, wenn sie echt aussieht ist es OK. Warten bis er sie auf dich richtet wäre ja nahe am rusischem-Roulett - wer is schneller
Meine Meinung / Einschätzung ohne Jurist zu sein. Aber errinere mich das ich mich nicht irre
Geändert von BB-TKD (14-11-2015 um 20:53 Uhr)
kannst ihm auch einen Tresor auf den Kopf fallen lassen oder ihn anzünden wenn´s dazu dient den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Deine Person abzuwehren (guck halt ´nen Tom&Jerry Film), aber nicht erst den Tresor auf den Kopf und danach, wenn er drunter liegt, anzünden, das wäre dann wohl überzogen.......
Wenn Dich jemand mit einer Pistole bedroht, wirst Du wahrscheinlich keine Zeit haben, erst noch Deine mitgeführte Waffe herauszuziehen. Während Du danach kramst, drückt der andere ab.
Bezüglich der Legalität: Eine zuverlässige Antwort auf Deine Frage kann Dir nur ein Jurist geben.
a-aber er frägt ja keinen Anwalt sondern uns, drum Antworte ich nochmal etwas selbstüberlebender:Bezüglich der Legalität: Eine zuverlässige Antwort auf Deine Frage kann Dir nur ein Jurist geben.
Ich denke auch Illegale Waffen sind erlaubt. Sie werden dadurch nicht Legal!
Du hast dann lediglich eine Verhandlung oder Ordnungswiedrigkeit des besitzes und mitführen einer Illegaen Waffe am Hals. Dafür lebste
Wenn klar steht, dass Du um dein Lebens-Willen gehandelt hast. Der Angreifer kann durch deine Abwehr stark verletzt werden oder sterben, die Warscheinlichkeit erhöht sich jenachdem welche Waffe du ihm über´s Fell ziehst.
Pfefferspray ist immer cool, weil es die Leute kampfunfähig macht ohne sie zu verletzen, somit hättest du in diesem Fall am wenigsten zu befürchten.
Geändert von BB-TKD (15-11-2015 um 07:19 Uhr)
du darfst alles einsetzen, um einen rechtswidrigen anhaltenden angriff abzuwehren. auch schusswaffen, nunchakus, schlagringe, butterfly-, fall-, springmesser.
NACHER wird dir dann (wahrscheinlich) noch ein verfahren gemacht wegen besitz und einsatz einer verbotenen waffe ...
für polizisten ist der einsatz von pfefferspray gegen menschen erlaubt, die müssen pfefferspray nicht nur für den einsatz gegen tiere mit sich führen.
Na ja, sieht der Gesetzgeber wohl anders.
http://mobil.n-tv.de/panorama/Polize...e16323346.html
Steht ja Dick und Fett da, wegen Rechtswegen ist eine Anzeige aufgenommen worden. Das ist der nätürliche Weg den gegangen werden muss. Der Richter entscheidet dann über Notwehr oder nicht. So wie immer! Es kommt immer zur Verhandlung - dafür haben wir unser Justizsystem, das Entscheidet über Notwehr oder nicht.
Dieser Fall ist eh was besonderes, Nur weil man weiß, dass es ein Serientäter ist darf man nicht zuschlagen um ihn Dingfest zu machen, (was der Angreifer in dem Fall ja nicht wusste, aber wenn doch) darf man den Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei nur festhalten.
Schraubendreher in der Hand, in dem Fall muss man zur Eigensicherung davon ausgehen, dass der Einbrecher diesen auch benützt um fliehen zu können, so dass seine Straftaten nicht auffliegen.
Geändert von BB-TKD (15-11-2015 um 10:59 Uhr)
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