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Thema: Anti Terror Response

  1. #196
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    der Messerangreifer aus Deinem Link scheint auch nicht der Hellsten einer gewesen zu sein, außer das war suicide by cop.


    Wurde von Waffenhändlern auch Combatschießen trainiert?
    Von einigen weiss ich das... aber das war auf Privatinitiative just for fun.

    Man hat ja auch keinen Krieg erwartet, aber die großen Läden waren gut gesichert mit großkalibrigen Waffen zur SV. Die hätten einem Überfall schon einige Minuten standgehalten, bis das Überfallkommando anrückt und so war das auch mit der Polizei abgesprochen. "Gebt ihnen was sie wollen", war keine Option bei den Mengen an Munition und Waffen.

  2. #197
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    Standard

    Combatschießen?
    Das ist Behörden, sowie einigen Besitzern des Waffenscheins vorbehalten und ansonsten verboten.
    Ggf. wieder mal auf die Wortwahl achten.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  3. #198
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Combatschießen?
    Das ist Behörden, sowie einigen Besitzern des Waffenscheins vorbehalten und ansonsten verboten.
    Ggf. wieder mal auf die Wortwahl achten.
    Du weisst nicht, "wer" Combatschießen trainiert hat, richtig? Habe ich Namen genannt? Wer sagt dir, dass der besagte Waffenhändler keinen Waffenschein besaß? Du weisst auch nicht, "wann" in welchen Zeiträumen das stattgefunden hat und welche Fassung des Waffengesetzes damals gültig war, richtig? Und du weisst auch nicht, ob ich nicht vllt. einfach flapsig mit dem Begriff umgegangen bin und eigentlich IPSC meinte. Auch das wäre völlig egal, weil ich keinen Namen genannt habe. Mit anderen Worten, mach mal halblang, es nervt.
    Geändert von Gast (03-06-2019 um 13:20 Uhr) Grund: Off Topic entfernt.

  4. #199
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Nochmal: Nenne mir deine Daten und wir klären, wer von uns beiden dringender auf seine Wortwahl achten sollte. Das wird deshalb nicht passieren, weil du dann ein rechtliches Problem hast und nicht ich.
    Wenn er ein rechtliches Problem hätte, dann bräuche er dir seine Daten nicht geben. Dann könntest du auch so dran kommen.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  5. #200
    Gast Gast

    Standard

    Edit weil Off Topic.
    Geändert von Gast (03-06-2019 um 13:19 Uhr)

  6. #201
    Gast Gast

    Standard

    Klarnamen hat gerade Engels angemailt...

    Engels hat mich jetzt deshalb gebeten, keinen weiteren Staub aufzuwirbeln aufgrund der immer sensibleren Thematik in Sachen scharfe Waffen und Behörden.

    Er will keinen Ärger für seinen Laden und hat mich gebeten, meine Beiträge softer zu formulieren. Werde ich machen.
    Geändert von Alfons Heck (03-06-2019 um 14:29 Uhr) Grund: Klarnamen

  7. #202
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    ... und bewaffnete Mitarbeiter hatten die früher alle, das weiss ich mit Sicherheit.
    Möglich, aber zumindest bei Frankonia Würzburg war ich regelmäßig (in den 90ern) und da hat niemand zumindestens offen eine Waffe getragen.

    Kaum vorstellbar, dass die Behörden solche Waffenvorräte ungeschützt gelassen hätten, damit die RAF nur reinspazieren und sie hätte abholen müssen. Undenkbar.
    Also das die Mitarbeiter an die ich mich erinnere, eine RAF Überfall abwehren hätten können mag ich zu bezweifeln. Wir erinnern uns, daran sind sogar ausgebildete Personenschützer gescheitert. Und wo die Zeit zum verbarrikatieren herkommen sollte ist mir auch ein Rätsel. In die Laden konnte (und kann) man einfach reinspazieren.

    Wo das technische (!) Problem sein soll eine Pump geladen liegen zu lassen, weiß ich aber auch nicht.

  8. #203
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    Münsterland
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    797

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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    [...]
    Wo das technische (!) Problem sein soll eine Pump geladen liegen zu lassen, weiß ich aber auch nicht.
    mit Pumps kenne ich mich nicht aus.
    Bei "normalen" Repetierbüchsen wird beim Laden je nach Modell meist auch automatisch gespannt. Und eine Waffe dauerhaft gespannt zu haben gilt ja als ungünstig für die Feder (so hab ich es gelernt, wobei es da auch unterschiedliche Meinungen zu gibt).
    Das wäre das einzige technische "Problem", das mir einfallen würde. Und das gilt ja für Pumps möglicherweise gar nicht .

    allerdings erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit einer dauerhaft geladenen Waffe im Waffenladen ohne weitere Erläuterung nicht so ganz.
    Man kann ja auch bei Bedarf laden.

    Grüße

    Münsterländer
    I'm going through changes

  9. #204
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    ob ich nicht vllt. einfach flapsig mit dem Begriff umgegangen bin und eigentlich IPSC meinte.
    Ist aber ein ziemlicher Unterschied...

  10. #205
    Registrierungsdatum
    27.02.2014
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    3.561

    Standard

    So, jetzt unterbreche ich extra meine Pause um mich kurz zu melden:

    § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG:
    Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt.


    Wenn also ein Angestellter eines Waffenhändlers im Ladengeschäft eine Waffe zur Selbstverteidigung ( bzw. Selbstschutz ) führen will, dann benötigt er zwei Dinge. Die Genehmigung des Ladenbesitzers und ein von seinem Bedürfnis umfasster Zweck. Ersteres ist wahrscheinlich unproblematisch, an letzterem dürfte es aber scheitern, denn der Angestellte hat per se kein Bedürfnis zum Führen einer Waffe, es sei denn, er ist eine gemäß § 19 WaffG anerkannt gefährdete Person und hat deswegen eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein für eine entsprechende Waffe. Das dürfte aber auf so ziemlich keinen Angestellten eines Waffenhändlers zutreffen. Der Angestellte würde sich m.E. sogar strafbar machen, denn er würde eine Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis führen und der Befreiungstatbestand gilt für ihn nicht.

    Bezüglich des Händlers selbst sieht es etwas anders aus. Für den gilt § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG ja nicht, denn es sind ja dessen eigene Geschäftsräume. Allerdings würde er auch keine Berechtigung zum Tragen einer Schusswaffe bekommen. Es gibt Urteile ( suche ich später raus, das entsprechende Aktenzeichen ) wo jemand, der zu Hause (oder im Laden ) ständig eine geladene Waffe mit sich herumträgt, unterstellt, dass er diese missbräulich verwenden wird. Missbräuchlich deswegen, weil bei jemandem, der eine Waffe ohne konkreten Anlass ständig mit sich herumträgt, nicht auszuschließen ist, dass er die Waffe auch in Situationen einsetzen wird, bei denen der Waffengebrauch möglicherweise rechtlich nicht gedeckt ist, zumal auch nicht absehbar ist, dass ein solcher Fall überhaupt eintritt.

    Außerdem verstoße das ständige Tragen einer geladenen Schusswaffe gegen die allgemeinen Aufbewahrungspflichten, denn eine Waffe gehört grundsätzlich in einen Sicherheitsschrank und darf nur aus begründetem Anlass herausgenommen werden. Das dauernde Tragen einer Waffe quasi "für den Fall der Fälle" sei aber kein begründeter Anlass.

  11. #206
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Und wo die Zeit zum verbarrikatieren herkommen sollte ist mir auch ein Rätsel. In die Laden konnte (und kann) man einfach reinspazieren.
    Deshalb hätte man ja trotzdem nicht wehrlos Verbrechern Waffen und Munition ausgehändigt, wenn man noch vielleicht an die "Waren" gekommen wäre, um zurückzuschlagen/ sich zu wehren.

    Wir hätten das jedenfalls versucht. Was man mit der Beute anrichten könnte, gefährdet ja zahllose Menschen. Ist eine Frage der Verantwortung.

  12. #207
    Registrierungsdatum
    27.02.2014
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    3.561

    Standard

    Und auch einen Vorderschaftsrepetierer ( der das aufgrund seiner Konstruktion eher verträgt ) legt man nicht geladen unter die Ladentheke ... keine Waffe wird geladen gelagert. Niemals !

    @damiano

    Du wirfst ständig Begriffe durcheinander ... " Combatschießen " und IPSC haben bestenfalls Berührungspunkte - Mehr nicht. Das eine ist Sport, daß andere ist Selbstverteidigung.

  13. #208
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen

    Außerdem verstoße das ständige Tragen einer geladenen Schusswaffe gegen die allgemeinen Aufbewahrungspflichten, denn eine Waffe gehört grundsätzlich in einen Sicherheitsschrank und darf nur aus begründetem Anlass herausgenommen werden. Das dauernde Tragen einer Waffe quasi "für den Fall der Fälle" sei aber kein begründeter Anlass.
    Na, deshalb entlädt man ja zwischendurch die Waffe auch wieder und schliesst sie weg und führt auch mal eine andere Waffe im Verkaufsraum vor. Attraktive Waren müssen ja demonstriert und angepriesen werden.

  14. #209
    AllBlade Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Deshalb hätte man ja trotzdem nicht wehrlos Verbrechern Waffen und Munition ausgehändigt, wenn man noch vielleicht an die "Waren" gekommen wäre, um zurückzuschlagen/ sich zu wehren.

    Wir hätten das jedenfalls versucht. Was man mit der Beute anrichten könnte, gefährdet ja zahllose Menschen. Ist eine Frage der Verantwortung.
    Wir? Hast du da auch gearbeitet? Ich dachte, das war MV...

  15. #210
    Registrierungsdatum
    27.02.2014
    Beiträge
    3.561

    Standard

    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Na, deshalb entlädt man ja zwischendurch die Waffe auch wieder und schliesst sie weg und führt auch mal eine andere Waffe im Verkaufsraum vor. Attraktive Waren müssen ja demonstriert und angepriesen werden.
    Spätestens jetzt hast du dich als Troll entlarvt. Erst heißt es, die Waffe wäre zum Schutz und jetzt soll sie ein Ausstellungstück gewesen sein ...

    Aufruf an alle: Bitte ignoriert den Troll hier und füttert ihn nicht weiter.

    Ich melde den Thread mal den Mods, damit die ein Einsehen haben und hier zumachen.

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