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Thema: Anti Terror Response

  1. #151
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Aha, du sagst mir also gerade
    Was gibt es an dem Zeugnis nicht zu verstehen?

    Es geht dir um eine WBK und nicht die Eintragungen der Firma ins Waffenbuch? Dann sag das doch gleich und schreibe nicht in Rätseln.

    Ein Mitarbeiter im Waffenhandel braucht keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis, um im Rahmen seiner Tätigkeit eine scharfe Schusswaffe zu führen.

    In Absprache mit der örtlichen Waffenbehörde, braucht er dafür nur die Genehmigung seines Arbeitgebers/ Inhabers der Waffenhandelslizenz.
    Geändert von Gast (02-06-2019 um 01:11 Uhr)

  2. #152
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Was gibt es an dem Zeugnis nicht zu verstehen?

    Es geht dir um eine WBK und nicht die Eintragungen der Firma ins Waffenbuch? Dann sag das doch gleich und schreibe nicht in Rätseln.

    Ein Mitarbeiter im Waffenhandel braucht keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis, um im Rahmen seiner Tätigkeit eine scharfe Schusswaffe zu führen.

    In Absprache mit der örtlichen Waffenbehörde, braucht er dafür nur die Genehmigung seines Arbeitgebers/ Inhabers der Waffenhandelslizenz.
    -Das belege mir bitte anhand eines Gesetzes. Eine scharfe Waffe zu führen bedarf immer einer gesonderten schriftlichen Genhmigung einer Behörde. Da reicht keine "Absprache" und eine WBK ist was anderes, als dasss, was man zum führen benötigt.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  3. #153
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    -Das belege mir bitte anhand eines Gesetzes.
    Gar nichts werde ich.

    Dass Mitarbeiter im Waffenhandel keine gesonderte Erlaubnis beantragen müssen, ist Fakt. Rufe bei der Waffenbehörde, Engels oder einem anderen großen Waffenhändler an oder recherchiere im Internet. Es ist nicht meine Aufgabe, dir die Welt zu erklären.

    WBK ist was anderes, als dasss, was man zum führen benötigt.
    Warum fragst du dann nach einer "WBK", wenn du einen Waffenschein meintest?

    Für welche der in dem Zeugnis beschriebenen Tätigkeiten sollte MV einen Waffenschein oder eine WBK benötigt haben?

    Unsinn. Recherchiere mal richtig, bevor du wieder Quatsch verbreitest.

  4. #154
    Gast Gast

    Standard

    Ein Mitarbeiter im Waffenhandel legt zunächst mal bei Bewerbung ein polizeiliches Führungszeugnis vor. Der Waffenhändler teilt dann der Waffenbehörde mit, dass er beabsichtigt, die Person einzustellen und diese auch im sensiblen Bereich des Handels mit scharfen Schusswaffen und Munition einzusetzen. Die Waffenbehörde nimmt dann eine Sicherheitsüberprüfung vor, die über das Führungszeugnis hinaus geht und gibt dafür grünes Licht.

    Der Inhaber der Waffenhandelslizenz überträgt dann seine Befugnisse per Vollmacht an den Mitarbeiter, womit dieser dann sogar die zeitweilige alleinige Verantwortung und Aufsicht über die sensiblen Produkte trägt und auch z.B. am Flughafen den Export von Schusswaffen und den Transport dorthin abwickeln darf, Dazu führt der Mitarbeiter die beglaubigte Kopie der Lizenz und eine Vollmacht mit sich.

    Ab einer gewissen Warenmenge und Art der gehandelten Produkte, ist es im Sinne der öffentlichen Sicherheit, dass die Mitarbeiter des Waffenhandels im Ernstfall auch in der Lage sind, Raubüberfälle zurückschlagen zu können. Die Mitarbeiter tragen hierzu scharfe Schusswaffen am Mann. Die Waffenbehörde befürwortet die Bewaffnung der Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit. Solange der Mitarbeiter nicht bewaffnet außerhalb der Geschäftsräume/ Orte der Geschäftsabwicklung in der Öffentlichkeit und Freizeit herumspaziert, braucht er dafür keinen eigenen Waffenschein zum Führen in der Öffentlichkeit oder Waffenbesitzkarte zum privaten Besitz/ Transport.

    Zu der Zeit, als MV im besagten Geschäft gearbeitet hat, war Engels auf professionelle Austattung von Sportschützen, Sicherheitskräften von Behörden und Security spezialisiert. Im Verkauf standen z.B. auch ein Selbstladegewehr Ruger Mini 14 5,56x45mm, eine Wildey .45 WinMag, eine Vektor CP1 9mm und S&W-Revolver in .38 und .357. Die betreffenden Mitarbeiter hatten Zugriff auf die Waren bzw. Munition und mit Segen der Waffenbehörde. Der Laden hatte außerdem eine Direktleitung zum Überfallkommando der Polizei über Telefon und Alarmanlage. Bei der geringsten Unstimmigkeit in Kommunikation oder Sensorenmeldung, sind schwer bewaffnete Beamte binnen Minuten im Laden aufgetaucht.

    Nach Ausscheiden von MV aus der Firma hat der Inhaber das Geschäftsmodell schrittweise geändert und das Geschäft mit scharfen Waffen massiv reduziert. Heute ist dort einiges anders, damals aber so wie beschrieben.
    Geändert von Gast (03-06-2019 um 12:15 Uhr) Grund: Softer formuliert und präzisiert, aufgrund der sensiblen Thematik Scharfe Waffen.

  5. #155
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Ab einer gewissen Warenmenge und Art der gehandelten Produkte, ist es im Sinne der öffentlichen Sicherheit, dass die Mitarbeiter des Waffenhandels im Ernstfall auch in der Lage sind, Raubüberfälle zurückschlagen zu können. Die Mitarbeiter tragen hierzu scharfe Schusswaffen am Mann. Die Waffenbehörde befürwortet die Bewaffnung der Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit. Solange der Mitarbeiter nicht bewaffnet außerhalb der Geschäftsräume/ Orte der Geschäftsabwicklung in der Öffentlichkeit und Freizeit herumspaziert, braucht er dafür keinen eigenen Waffenschein zum Führen in der Öffentlichkeit oder Waffenbesitzkarte zum privaten Besitz/ Transport.


    Sehr seltene Einzelfälle ... geht über eine " normale " Büchsenmacherei mit angeschloßenem Handel weit darüber hinaus. Und zum " Führen " wird immer eine behördliche Genehmigung benötigt. Ein Mitarbeiter im Waffenhandel wird garantiert nicht von dieser Pflicht befreit. Du beziehst dich auf den Paragrafen 21a:

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretererlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Vorschriften des § 21 gelten entsprechend.

  6. #156
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    Und diese wird namentlich auf eine Person von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt.

    Und @Damiano: Du sprachst vom privaten Waffenbesitz und führen, auch MV selbst, auf was sich mein Posting bezog zu dem du mir die pn mit der Drohung geschrieben hast.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  7. #157
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen


    Sehr seltene Einzelfälle ... geht über eine " normale " Büchsenmacherei mit angeschloßenem Handel weit darüber hinaus. Und zum " Führen " wird immer eine behördliche Genehmigung benötigt. Ein Mitarbeiter im Waffenhandel wird garantiert nicht von dieser Pflicht befreit. Du beziehst dich auf den Paragrafen 21a:

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Waffengewerbe durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretererlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Die Vorschriften des § 21 gelten entsprechend.
    Yup.

    Das Führen der Waffe im beschrieben Rahmen, gilt aber eben nicht als Führen in der Öffentlichkeit.

  8. #158
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Und diese wird namentlich auf eine Person von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt.
    Du hast das Zeugnis gelesen. Wenn Du der Meinung bist, dass MV für die beschriebene Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis benötigt hätte, die er aber nicht hatte, schlage ich vor, du wendest dich mit einem Ausdruck des Zeugnis als Hilfsscheriff direkt an die Waffenbehörde Frankfurt.

    Die lachen dich aus.

  9. #159
    AllBlade Gast

    Standard

    Das ist hier alles nicht mehr zu glauben

    Immer wenn man denkt, im KKB wurde schon alles
    diskutiert, wird die Niveaulimbostange noch einmal tiefer
    gehängt

    Warum muss ich gerade an den legendären
    „Navy Seal Knife Fight Kokkar Kempo Germany Special Forces SWAT GSG9 KSK Kampfschwimmer Thread“
    denken.

  10. #160
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Du hast das Zeugnis gelesen. Wenn Du der Meinung bist, dass MV für die beschriebene Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis benötigt hätte, die er aber nicht hatte, schlage ich vor, du wendest dich mit einem Ausdruck des Zeugnis als Hilfsscheriff direkt an die Waffenbehörde Frankfurt.

    Die lachen dich aus.
    Lach du ruhig.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  11. #161
    Gast Gast

    Standard

    Danke Allblade,

    dein niveauvoller Beitrag in all seiner Sachlichkeit und Themenbezogenheit, hat direkt das Niveau wieder gehoben.



  12. #162
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen

    Ein Mitarbeiter im Waffenhandel braucht keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis, um im Rahmen seiner Tätigkeit eine scharfe Schusswaffe zu führen.

    In Absprache mit der örtlichen Waffenbehörde, braucht er dafür nur die Genehmigung seines Arbeitgebers/ Inhabers der Waffenhandelslizenz.
    Ich habe den leisen Verdacht du wirfst hier Begriffe durcheinander. Umgang und Transport - für jemanden der im Waffenhandel tätig ist, davon gehe ich jetzt mal aus - sowie Führen sind alles verschiedene Paar Schuhe. Streng genommen ist es sogar kein " Führen " in den eigenen Geschäftsräumen, allerdings würde sich ein Beschäftigter im Waffenhandel auf sehr dünnen Eis bewegen, wenn er das macht. " Führen " geht immer nur mit einer gesonderten Erlaubnis.

  13. #163
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Lach du ruhig.
    Aha. Ich würde mir ja an deiner Stelle eher Sorgen um die eigene Rechtstreue machen. Siehe Posting #31.

    Wenn du nach Frankfurt fährst, um der Waffenbehörde die Rechtslage zu erklären, kannst du gleich mal deine Kontaktdaten da lassen.

  14. #164
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    Ich habe den leisen Verdacht du wirfst hier Begriffe durcheinander. Umgang und Transport - für jemanden der im Waffenhandel tätig ist, davon gehe ich jetzt mal aus - sowie Führen sind alles verschiedene Paar Schuhe. Streng genommen ist es sogar kein " Führen " in den eigenen Geschäftsräumen, allerdings würde sich ein Beschäftigter im Waffenhandel auf sehr dünnen Eis bewegen, wenn er das macht. " Führen " geht immer nur mit einer gesonderten Erlaubnis.
    Ich gebe das auch nur aus zweiter Hand wieder, wenn ich mal einen Begriff verwechsle, wirst du mir das nachsehen. Du hast ja verstanden, was gemeint war.

  15. #165
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Damit auch die Verleumdung gegen unseren Systemgründer, er habe angeblich nie im Waffenhandel gearbeitet, nie Menschen im Nahkampf ausgebildet und auch keine Erfahrung im Umgang mit Schusswaffen, endgültig pulverisiert ist, habe ich mit freundlicher Genehmigung von MV mal ein Dokument hochgeladen.

    Anhang 44210
    Pulverisiert weil Du mal in einem Laden Pfefferspray verkauft hast?

    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Zu der Zeit, als MV im besagten Geschäft gearbeitet hat, hätte man mit dem Warenbestand eine kleine Privatarmee ausrüsten können, weil damals auch bestimmte Einheiten der Behörden ausgestattet wurden. Folglich massiv war die eigene Bewaffnung. Zur SV standen ein Selbstladegewehr Ruger Mini 14 5,56x45mm, eine Wildey .45 WinMag, eine Vektor CP1 9mm und S&W-Revolver in .38 und .357 stets griff- und schussbereit zur Wahl. Die betreffenden Mitarbeiter waren je nach Tätigkeit immer schwer bewaffnet und das mit Segen der Waffenbehörde. Der Laden hatte außerdem eine Direktleitung zum Überfallkommando der Polizei über Telefon und Alarmanlage. Bei der geringsten Unstimmigkeit in Kommunikation oder Sensorenmeldung, sind schwer bewaffnete Beamte binnen Minuten im Laden aufgetaucht.

    Nach Ausscheiden von MV aus der Firma hat der Inhaber das Geschäftsmodell schrittweise geändert und das Geschäft mit scharfen Waffen massiv reduziert. Heute ist dort einiges anders, damals aber so wie beschrieben.
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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