Zitat von
Damiano R.
Was gibt es an dem Zeugnis nicht zu verstehen?
Es geht dir um eine WBK und nicht die Eintragungen der Firma ins Waffenbuch? Dann sag das doch gleich und schreibe nicht in Rätseln.
Ein Mitarbeiter im Waffenhandel braucht keine gesonderte waffenrechtliche Erlaubnis, um im Rahmen seiner Tätigkeit eine scharfe Schusswaffe zu führen.
In Absprache mit der örtlichen Waffenbehörde, braucht er dafür nur die Genehmigung seines Arbeitgebers/ Inhabers der Waffenhandelslizenz.
-Das belege mir bitte anhand eines Gesetzes. Eine scharfe Waffe zu führen bedarf immer einer gesonderten schriftlichen Genhmigung einer Behörde. Da reicht keine "Absprache" und eine WBK ist was anderes, als dasss, was man zum führen benötigt.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!