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Thema: Anti Terror Response

  1. #166
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    Standard

    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Gar nichts werde ich.

    Dass Mitarbeiter im Waffenhandel keine gesonderte Erlaubnis beantragen müssen, ist Fakt. Rufe bei der Waffenbehörde, Engels oder einem anderen großen Waffenhändler an oder recherchiere im Internet. Es ist nicht meine Aufgabe, dir die Welt zu erklären.



    Warum fragst du dann nach einer "WBK", wenn du einen Waffenschein meintest?

    Für welche der in dem Zeugnis beschriebenen Tätigkeiten sollte MV einen Waffenschein oder eine WBK benötigt haben?

    Unsinn. Recherchiere mal richtig, bevor du wieder Quatsch verbreitest.
    Du sagst damit, dass Du weder WBK, geschweige Waffenschein, noch irgendeine andere Qualifikation für den Umgang mit Waffen hast.
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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  2. #167
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    Streng genommen ist es sogar kein " Führen " in den eigenen Geschäftsräumen
    Eben. Nicht nur streng genommen nicht.

    Allerdings würde sich ein Beschäftigter im Waffenhandel auf sehr dünnen Eis bewegen, wenn er das macht.
    Warum sollte das dünnes Eis sein? So lange er nicht die 38er im Hosenbund vergisst, wenn er mittags seine Pizza holt...

    Die Mitarbeiter dürfen jederzeit eine scharfe Schusswaffe handhaben, auch laden und durchladen. Das macht rechtlich keinen Unterschied, ob diese sich dann eine Waffe in Hosenbund oder Holster stecken. Einige Waffenhändler haben im Laden auch eine eigene Schießbahn. Solange die örtliche Waffenbehörde keine Einwände hat, ist der Umgang und auch das Führen im Holster zur SV völlig innerhalb der Geschäftsräume von den Befugnissen im Waffenhandel und dem Hausrecht des Händlers gedeckt.

    Das Führen in den Geschäftsräumen fällt eben nicht unter das Führen in der Öffentlichkeit, und nur dafür würde es eine gesonderte Erlaubnis bedürfen. Noch in den 90ern wurde in quasi allen Waffenläden eine scharfe Waffe geholstert getragen. Bei Frankonia in Darmstadt hatten die Mitarbeiter eine geladene Pumpgun unter der Theke. Ich war mal dort, um mir ein Messer anzusehen und ein Kunde versuchte plötzlich mitgebrachte Munition in eine Waffe zu laden, wovon ihn der Mitarbeiter unter vorgehaltener Mossberg abhielt.

  3. #168
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    Standard

    Du machst hier also so ein Gewese, weil du in einem Waffenladen den ganzen Tag mit einer Waffe im Holster rumgelaufen bist?
    Heftig.
    Geändert von OliverT (02-06-2019 um 12:25 Uhr)
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  4. #169
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Ich gebe das auch nur aus zweiter Hand wieder, wenn ich mal einen Begriff verwechsle, wirst du mir das nachsehen. Du hast ja verstanden, was gemeint war.
    Die Charade nimmt dir hier niemand mehr ab.

  5. #170
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Aha. Ich würde mir ja an deiner Stelle eher Sorgen um die eigene Rechtstreue machen. Siehe Posting #31.

    Wenn du nach Frankfurt fährst, um der Waffenbehörde die Rechtslage zu erklären, kannst du gleich mal deine Kontaktdaten da lassen.
    Darüber brauchst du dir keine Gedanken machen.
    Überlege lieber mal, auf was sich Posting 31 bezogen hat, was vor mehr als 3 Jahren war. Da ging es um einen angeblichen Legalwaffenbesitz und dem dazugehörigen öffentlichen Führen der Waffen, was dann in dem anderen Thread 1.000mal editiert wurde. Und damals gab es keine WBK, Wafenschein oder sonstige Erlaubnis. Und selbiges hast du je gerade nochmals selbst bestätigt.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  6. #171
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Warum sollte das dünnes Eis sein? So lange er nicht die 38er im Hosenbund vergisst, wenn er mittags seine Pizza holt...

    Die Mitarbeiter dürfen jederzeit eine scharfe Schusswaffe handhaben, auch laden und durchladen. Das macht rechtlich keinen Unterschied, ob diese sich dann eine Waffe in Hosenbund oder Holster stecken. Einige Waffenhändler haben im Laden auch eine eigene Schießbahn. Solange die örtliche Waffenbehörde keine Einwände hat, ist der Umgang und auch das Führen im Holster zur SV völlig innerhalb der Geschäftsräume von den Befugnissen im Waffenhandel und dem Hausrecht des Händlers gedeckt.

    Das Führen in den Geschäftsräumen fällt eben nicht unter das Führen in der Öffentlichkeit, und nur dafür würde es eine gesonderte Erlaubnis bedürfen. Noch in den 90ern wurde in quasi allen Waffenläden eine scharfe Waffe geholstert getragen. Bei Frankonia in Darmstadt hatten die Mitarbeiter eine geladene Pumpgun unter der Theke. Ich war mal dort, um mir ein Messer anzusehen und ein Kunde versuchte plötzlich mitgebrachte Munition in eine Waffe zu laden, wovon ihn der Mitarbeiter unter vorgehaltener Mossberg abhielt.
    Nein ... das ist eben nicht erlaubt. Dafür bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Und zur Frankonia-Geschichte ... tut mir leid, aber das wäre eine unsachgemäße Verwahrung. Außerdem bekommt es einer Waffe nicht gut, wenn sie ständig geladen - teil- oder fertig geladen ? - aufbewahrt wird. Außerdem wäre das viel zu gefährlich, da ja praktisch jeder Zugriff drauf hätte ... Der Laden hätte schon enormen juristischen Ärger bekommen.

  7. #172
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Du sagst damit, dass Du weder WBK, geschweige Waffenschein, noch irgendeine andere Qualifikation für den Umgang mit Waffen hast.
    Weil du wieder mal nur Quark redest:

    Eine Sachkunde im waffenrechtlichen Sinne, gilt durch eine entsprechende Tätigkeit im Waffenhandel automatisch als nachgewiesen und ist gleichwertig mit der abgelegten Sachkundeprüfung.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__7.html

    MVs Zeugnis IST also ohnehin schon die nötige nachgewiesene Qualifikation der Sachkunde im Umgang mit Waffen. Dass ihm im Rahmen dieser gültigen Qualifikation sogar hervorragende Fachkunde attestiert wird, mal nur am Rande erwähnt.

  8. #173
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Du machst hier also so ein Gewese, weil du in einem Waffenladen den ganzen Tag mit einer Waffe im Holster rumgelaufen bist?
    Heftig.
    Immerhin besser als "ich war bei einer Spezialeinheit, welcher und wo darf ich nicht sagen"

  9. #174
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
    Nein ... das ist eben nicht erlaubt. Dafür bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Und zur Frankonia-Geschichte ... tut mir leid, aber das wäre eine unsachgemäße Verwahrung. Außerdem bekommt es einer Waffe nicht gut, wenn sie ständig geladen - teil- oder fertig geladen ? - aufbewahrt wird. Außerdem wäre das viel zu gefährlich, da ja praktisch jeder Zugriff drauf hätte ... Der Laden hätte schon enormen juristischen Ärger bekommen.
    Wie gesagt, das Führen im beschrieben Rahmen war in besagtem Geschäft ausdrücklich erlaubt und Vertreter der Waffenbehörde und der Polizei sind dort jahrelang täglich ein- und ausgegangen, wobei die Mitarbeiter immer offen eine geholsterte Schusswaffe getragen haben.

    Ich bezweifle, dass es der Genehmigung explizit so überhaupt bedurft hätte und das nicht durch Waffenhandelslizenz bzw. Vollmachten und Hausrecht schon gedeckt gewsesen wäre - kann das aber jetzt auch nicht beschwören oder verifizieren. Kann also sein, dass du diesbezüglich recht hast...

  10. #175
    AllBlade Gast

    Standard

    Mal daran gedacht, dass ihr Jungs euch für euren nächsten Film
    mit Sifu Li Funk zusammentut? Ich denke, da ginge was

    https://m.youtube.com/watch?v=Ec8YaTXj9kQ&t=2s

  11. #176
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Darüber brauchst du dir keine Gedanken machen.
    Überlege lieber mal, auf was sich Posting 31 bezogen hat, was vor mehr als 3 Jahren war. Da ging es um einen angeblichen Legalwaffenbesitz und dem dazugehörigen öffentlichen Führen der Waffen, was dann in dem anderen Thread 1.000mal editiert wurde. Und damals gab es keine WBK, Wafenschein oder sonstige Erlaubnis. Und selbiges hast du je gerade nochmals selbst bestätigt.
    Wo steht das?

    Ich kenne kein Posting, in dem ein "Legalwaffenbesitz" oder das "Führen in der Öffentlichkeit" einer Schusswaffe behauptet wurde.

    Ich kenne ein Posting, in dem das Absichern eines Waffenexportgeschäfts mit einer Wildey erwähnt wurde. Dass das in der allgemeinen Öffentlichkeit stattgefunden hätte oder die Waffe Eigentum gewesen wäre, ist daraus nicht ersichtlich.

    Dein besagtes Posting differenziert davon abgesehen nicht, worauf sich der Vorwurf bezieht und ist somit sowieso weiterhin rechtlich angreifbar. Stelle das mal richtig, wenn du schon immer als Ritter des Rechts auftrittst.

  12. #177
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Wo steht das?

    Ich kenne kein Posting, in dem ein "Legalwaffenbesitz" oder das "Führen in der Öffentlichkeit" einer Schusswaffe behauptet wurde.

    Ich kenne ein Posting, in dem das Absichern eines Waffenexportgeschäfts mit einer Wildey erwähnt wurde. Dass das in der allgemeinen Öffentlichkeit stattgefunden hätte oder die Waffe Eigentum gewesen wäre, ist daraus nicht ersichtlich.

    Dein besagtes Posting differenziert davon abgesehen nicht, worauf sich der Vorwurf bezieht und ist somit sowieso weiterhin rechtlich angreifbar. Stelle das mal richtig, wenn du schon immer als Ritter des Rechts auftrittst.
    Lies dir die ganzen alten Threads durch und such nach allen alten Nicknames von dir/euch. Dann wirst du sehen, wie oft da nachträglich was geändert wurde.
    Und wer sich hier als Ritter des Rechts aufführt und in die heilige Schlacht zieht ist ja wohl ersichtlich.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #178
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Lies dir die ganzen alten Threads durch und such nach allen alten Nicknames von dir/euch. Dann wirst du sehen, wie oft da nachträglich was geändert wurde.
    Und wer sich hier als Ritter des Rechts aufführt und in die heilige Schlacht zieht ist ja wohl ersichtlich.
    edit
    Geändert von Alfons Heck (02-06-2019 um 17:47 Uhr) Grund: Verleumdung, üble Nachrede

  14. #179
    Gast Gast

    Standard

    Mal was anderes:

    Von 10 freien Messerangriffen, müsste man -wie viele- erfolgreich abwehren können, damit man von einer richtig effektiven Methode sprechen könnte??

    a) Messer gegen Unbewaffnet.

    b) Messer gegen eigenes Messer.


    Meinungen?

  15. #180
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    Angriffe von wem? Jemand der einfach damit rumwedelt oder jemand, der weiß, wie man damit umgeht?
    In welcher Situation? Aus einem Streit heraus, wo plötzlich das Messer gezogen wir? Ein unvermittelter Angriff? Eine Duellsituation?
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

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