Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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Eben. Nicht nur streng genommen nicht.
Warum sollte das dünnes Eis sein? So lange er nicht die 38er im Hosenbund vergisst, wenn er mittags seine Pizza holt...Allerdings würde sich ein Beschäftigter im Waffenhandel auf sehr dünnen Eis bewegen, wenn er das macht.
Die Mitarbeiter dürfen jederzeit eine scharfe Schusswaffe handhaben, auch laden und durchladen. Das macht rechtlich keinen Unterschied, ob diese sich dann eine Waffe in Hosenbund oder Holster stecken. Einige Waffenhändler haben im Laden auch eine eigene Schießbahn. Solange die örtliche Waffenbehörde keine Einwände hat, ist der Umgang und auch das Führen im Holster zur SV völlig innerhalb der Geschäftsräume von den Befugnissen im Waffenhandel und dem Hausrecht des Händlers gedeckt.
Das Führen in den Geschäftsräumen fällt eben nicht unter das Führen in der Öffentlichkeit, und nur dafür würde es eine gesonderte Erlaubnis bedürfen. Noch in den 90ern wurde in quasi allen Waffenläden eine scharfe Waffe geholstert getragen. Bei Frankonia in Darmstadt hatten die Mitarbeiter eine geladene Pumpgun unter der Theke. Ich war mal dort, um mir ein Messer anzusehen und ein Kunde versuchte plötzlich mitgebrachte Munition in eine Waffe zu laden, wovon ihn der Mitarbeiter unter vorgehaltener Mossberg abhielt.
Du machst hier also so ein Gewese, weil du in einem Waffenladen den ganzen Tag mit einer Waffe im Holster rumgelaufen bist?
Heftig.
Geändert von OliverT (02-06-2019 um 12:25 Uhr)
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Darüber brauchst du dir keine Gedanken machen.
Überlege lieber mal, auf was sich Posting 31 bezogen hat, was vor mehr als 3 Jahren war. Da ging es um einen angeblichen Legalwaffenbesitz und dem dazugehörigen öffentlichen Führen der Waffen, was dann in dem anderen Thread 1.000mal editiert wurde. Und damals gab es keine WBK, Wafenschein oder sonstige Erlaubnis. Und selbiges hast du je gerade nochmals selbst bestätigt.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Nein ... das ist eben nicht erlaubt. Dafür bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Und zur Frankonia-Geschichte ... tut mir leid, aber das wäre eine unsachgemäße Verwahrung. Außerdem bekommt es einer Waffe nicht gut, wenn sie ständig geladen - teil- oder fertig geladen ? - aufbewahrt wird. Außerdem wäre das viel zu gefährlich, da ja praktisch jeder Zugriff drauf hätte ... Der Laden hätte schon enormen juristischen Ärger bekommen.
Weil du wieder mal nur Quark redest:
Eine Sachkunde im waffenrechtlichen Sinne, gilt durch eine entsprechende Tätigkeit im Waffenhandel automatisch als nachgewiesen und ist gleichwertig mit der abgelegten Sachkundeprüfung.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__7.html
MVs Zeugnis IST also ohnehin schon die nötige nachgewiesene Qualifikation der Sachkunde im Umgang mit Waffen. Dass ihm im Rahmen dieser gültigen Qualifikation sogar hervorragende Fachkunde attestiert wird, mal nur am Rande erwähnt.
Wie gesagt, das Führen im beschrieben Rahmen war in besagtem Geschäft ausdrücklich erlaubt und Vertreter der Waffenbehörde und der Polizei sind dort jahrelang täglich ein- und ausgegangen, wobei die Mitarbeiter immer offen eine geholsterte Schusswaffe getragen haben.
Ich bezweifle, dass es der Genehmigung explizit so überhaupt bedurft hätte und das nicht durch Waffenhandelslizenz bzw. Vollmachten und Hausrecht schon gedeckt gewsesen wäre - kann das aber jetzt auch nicht beschwören oder verifizieren. Kann also sein, dass du diesbezüglich recht hast...
Mal daran gedacht, dass ihr Jungs euch für euren nächsten Film
mit Sifu Li Funk zusammentut? Ich denke, da ginge was
https://m.youtube.com/watch?v=Ec8YaTXj9kQ&t=2s
Wo steht das?
Ich kenne kein Posting, in dem ein "Legalwaffenbesitz" oder das "Führen in der Öffentlichkeit" einer Schusswaffe behauptet wurde.
Ich kenne ein Posting, in dem das Absichern eines Waffenexportgeschäfts mit einer Wildey erwähnt wurde. Dass das in der allgemeinen Öffentlichkeit stattgefunden hätte oder die Waffe Eigentum gewesen wäre, ist daraus nicht ersichtlich.
Dein besagtes Posting differenziert davon abgesehen nicht, worauf sich der Vorwurf bezieht und ist somit sowieso weiterhin rechtlich angreifbar. Stelle das mal richtig, wenn du schon immer als Ritter des Rechts auftrittst.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Mal was anderes:
Von 10 freien Messerangriffen, müsste man -wie viele- erfolgreich abwehren können, damit man von einer richtig effektiven Methode sprechen könnte??
a) Messer gegen Unbewaffnet.
b) Messer gegen eigenes Messer.
Meinungen?
Angriffe von wem? Jemand der einfach damit rumwedelt oder jemand, der weiß, wie man damit umgeht?
In welcher Situation? Aus einem Streit heraus, wo plötzlich das Messer gezogen wir? Ein unvermittelter Angriff? Eine Duellsituation?
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
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