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Thema: Vom Sifu aus der Schule geworfen...

  1. #1
    Fiendscull Gast

    Standard Vom Sifu aus der Schule geworfen...

    Hallo
    ich habe eine Frage, bzw ein Problem. Ich habe mich im Oktober bei einer Wing Tzun Organisation angeschlossen, heißt einen 12mon Vertrag unterschrieben. Ende Dezember wurde ich verletzt und bin seit dem sportunfähig mit Attest.
    Heute hatte ich eine etwas hitzigere Diskussion mit dem Sifu, der mich danach aus dem Verband geworfen hat. Wortlaut: bezahl den Monat und geh deinen Weg, die Sachen die ich dir bestellt habe will ich dir nicht geben. Und hat mich aus allen Foren und Gruppen geworfen.
    So jetzt die Frage : ich habe ja auf Grund des Attest, welches mir die Sportunfähigkeit auf unbestimmte Zeit bescheinigt, ein Sonderkündigungsrecht. Da mich der Sifu aber rausgeworfen hat, ist das nicht eine fristlose Kündigung seinerseits? Muss ich jetzt noch kündigen und ihm das Attest senden?

  2. #2
    Gast Gast

    Standard

    schick sifu superschlau deinerseits die sofortige kündigung, wegen deiner verletzung, und formuliere in dem schreiben, dass er dich ja heute ebenso fristlos aus dem vertrag entlassen hat. das attest könntest du als kopie mitsenden. erwähne noch, dass du gleichzeitig die einzugsermächtigung entziehst (mach das dann auch bei der bank). dann ab per einschreiben und damit sollte es gut sein.

  3. #3
    Registrierungsdatum
    14.03.2012
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    Waldshut-Tiengen
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    Standard

    Zitat Zitat von Fiendscull Beitrag anzeigen
    Heute hatte ich eine etwas hitzigere Diskussion mit dem Sifu, der mich danach aus dem Verband geworfen hat. Wortlaut: bezahl den Monat und geh deinen Weg, die Sachen die ich dir bestellt habe will ich dir nicht geben. Und hat mich aus allen Foren und Gruppen geworfen.
    Wie wär´s denn mal mit Danke sagen? Dein Sifu hat dich dadurch in deiner kämpferischen Entwicklung weitergebracht als wenn du bei ihm geblieben wärst. Kurier dich aus und mach ein paar Hausbesuche.
    "That master looks like he eats Wings from Chun's everyday."

  4. #4
    Fiendscull Gast

    Standard

    Danke, genau so werd ich machen. Da ich ihm überwiesern habe, entfällt die Einzugsberechtigung. Aber der Rest wird so durchgezogen.

  5. #5
    Fiendscull Gast

    Standard

    @Schellenbaum - da is echt was wahres dran, weil effektiv gelernt hat man bei dem Abzocker nichts. Aber das Fitness war gut

  6. #6
    * Silverback Gast

    Standard

    Wie heißt's halt immer so schön: Beim Geld hört die Freundschaft auf.
    Und da können selbst (sonst hoffentlich integre) Sifus (die ja davon leben) "Rot" sehen (Gesetzeslage hin oder her) .

    Wenn Du Dir ganz besonders viel Mühe machen willst (aber auch wirklich nur dann ) , kannst Du ihm ja den entsprechenden Auszug aus dem Gesetzestext (gibts eigentlich überall im Internet) noch ausdrucken und zuschicken ... muss aber nicht zwingend sein .

  7. #7
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    28.10.2009
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    Heidelberg
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    10.119

    Standard

    Ich würde wieder angekrochen kommen, um lernen zu dürfen, mit welcher ihresgleichen suchenden Lockerheit einem die süßen Früchte des Sieges in den Schoß fallen.

    _

  8. #8
    Tigr Gast

    Standard

    Regel's vor der Tuer.

  9. #9
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    Standard

    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    dann ab per einschreiben und damit sollte es gut sein.
    Einwurfeinschreiben! Wichtig!
    Einem normalen Einschreiben kann man sich entziehen indem man nicht öffnet wenn der Postbote klingelt. Ein Einwurfeinschreiben gilt rechtlich in dem Moment wo es der Briefträger einschmeißt als zugegangen

  10. #10
    zocker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Fiendscull Beitrag anzeigen
    Ende Dezember wurde ich verletzt und bin seit dem sportunfähig mit Attest.
    was hast du denn für eine verletzung?

    gruss

  11. #11
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Nite Beitrag anzeigen
    Ein Einwurfeinschreiben gilt rechtlich in dem Moment wo es der Briefträger einschmeißt als zugegangen
    Sorry: No! Stimmt leider nicht!

    (Inoffizielle) Aussage eines (offiziellen) Postbeamten: Ein Einwurfeinschreiben (EE) hat 0 Beweiskraft! Warum? Der Postbote könnte es theoretisch direkt in den Papierkorb schmeißen und behaupten, er hätte es eingeschmißen (bzw. der "Empfänger" könnte glaubhaft versichern, dass z.B. sein Briefkasten ausfgebrochen wurde etc.); da es beim EE aber keinen "Laufzettel o.Ä. gibt, hätte man keinen Beweis (und erst Recht keine Unterschrift irgendeines "Empfängers").
    Und beim Einschreiben liegt die Beweispflicht IMMER beim Absender (das der Empfänger es erhalten hat).

    Nochmal kurz zum background: Es gibt 3 Arten von offiziellen Einschreiben:
    1. Einwurfeinschreiben (lt. Aussage 0 beweiskräftig)
    2. Übergabeeinschreiben (DAS wwird von den meisten Postbediensteten als die beste Variante empfohlen) obwohl sich hier der Empfänger (s. Vorposter) durch Nichtöffnen der Tür gut entziehen kann.
    3. Einschreiben mit Rückschein (war ursprünglich als die sicherste Variante gedacht; kann aber leider leicht ausgehebelt werden (wie ich selbst mal in nem Mietrechtsstreit feststellen musste)!

    Bleiben, wenn man WIRKLICH AUF NR. SICHER gehen will, eigentlich nur 2 Varianten übrig:
    4. Niedergelegtes Schriftstück (der gelbe (früher blaue) Brief. Kann man auch als Privatperson beantragen/abschicken, kostet aber richtig Geld (irgendwas um die 20,- € - gilt aber unverrücklich als von Amts wegen zugestellt (egal ob es abgeholt, gelesen, zerrissen etc. wird)
    5. Tricky-Variante, die zeitaufwendig ist, aber vor Gericht anerkannt wird. Du schreibst einen Brief (UNTER DEN AUGEN EINES GUTEN FREUNDES) (oder schreibst den Brief vorher, druckst ihn aus und, GANZ WICHTIG, TÜTEST IHN UNTER SEINEN AUGEN EIN (so dass nicht hinterher behauptet werden kann, der Umschlag wäre leer gewesen!!!)); dann schnappst Du Dir den Brief und Deinen Freund in einer lückenlosen Aktion (!!!); setzt bei (und Dich ) in's Auto, fahrt beim Studio/ bei der Schule vorbei ... und übergibst den Brief (UNTER ZEUGEN (Freund)) entweder persönlich an Deinen "guten buddy", an eines seiner Familienmitglieder (so vorhanden) oder schmeisst ihn unter den Augen Deines Freundes in seinen Briefkasten. Idealerweise hast Du noch ein Schriftstück vorbereitet, auf dem dieses ganze procedere draufsteht, und das dann von Deinem Freund unterschrieben wird (weil auch Freundes Gedächtnisleistungen nach einer gewissen Zeit nachlassem ). Wenn Du als Künstler in die Geschichte eingehen willst, kannst Du das Ganze noch per Video dokumentieren - aber irgendewann sollte es auch mal genug sein. Die Variante 5 wird (wie 4 auch) vor Gericht anerkannt (die ersten 3 in der Praxis nur mit (u.U. ausschlaggebenden) Einschränkungen!).

    Fazit: Trotz aller "tollen Errungenschaften" der Post ist eine persönliche Übergabe unter Zeugen immer noch das Sicherste (wobei diese Zeugen wenn's hart auf hart kommt eben auch glaubhaft versichern müssen, dass der Umschlag nicht leer, sondern das von Dir behauptete Schreiben drin war!)!

    P.S.: Und egal was Du machst: Nicht am letzten Tag einer (evtl. vorhandenen Frist) machen, sondern RECHTZEITIG (mit etwas Zeitpuffer).
    P.P.S.: Wenn Du mal nen Mietrechtsstreit hinter Dir hast, haste (zumindest was das Postalische angeht) was für's Leben gelernt.

  12. #12
    Gast Gast

    Standard

    man kann auch mit kanonen auf spatzen schiessen. bis jetzt hat bei mir immer das normale einschreiben gereicht. wer sicher gehen will faxt die kündigung vorab noch dahin oder scannt sie ein und schickt sie,zur kenntnisnahme, vorher als mail und das einschreiben hinterher....

  13. #13
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    man kann auch mit kanonen auf spatzen schiessen.
    Stimmt ... leider
    Beziehe die "Kanonen" mal auf mich ... und kann nur sagen: Hätte ich mir auch gerne erspart, das Gedöns!
    Das Blöde ist, im worst case gewinnen die "Spatzen" häufig vor Gericht (Deutschland ist halt ein Land der Formalien). Und, na ja, nachdem mich so "Spatzen" genau deswegen vor Gericht in ner Mietangelegenheit mal über den Tisch gezogen haben (mit dem Gesetz im Rücken können "Spatzen" ungeahnte Kräfte entwickeln ), bin ich lernfähig geworden.
    AEG halt.

    Also: Alles nur Vorschläge, und möglicherweise geht's viel easier ab; Erfahrungen muss man eh selbst sammeln - aber möglicherweise (hoffentlich) hilft der ein oder andere Vorschlag (i.S.v. voneinander lernen), dass sich die Verluste in Grenzen halten ... und man sich die Blessuren nur beim KS holt (und nicht vor Gericht) .

    Und wenn ich so die "Sifu-Vorgeschichte" richtig gelesen hab, hab ich halt genügend Phantasie mir vorzustellen, dass der Junge auch vor Gericht (falls es dazu kommen sollte) "zaubern" will?! Also geh ich mal vom wort case aus .

  14. #14
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    03.09.2015
    Ort
    Bielefeld
    Alter
    56
    Beiträge
    1.964

    Standard

    Bei uns gibt es 2 Varianten:
    1. Einschreiben mit Rückschein
    2. persönlich vorbei bringen und quittieren lassen
    Genau, wie es normalerweise auch beim Kündigen eines Handyvertrages,
    Fitnessstudiobertrages, etc.pp.. sein sollte.
    Steht dazu den nichts im abgeschlossenen Vertrag drin?

  15. #15
    Jim Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Fiendscull Beitrag anzeigen
    Hallo
    ich habe eine Frage, bzw ein Problem. Ich habe mich im Oktober bei einer Wing Tzun Organisation angeschlossen, heißt einen 12mon Vertrag unterschrieben. Ende Dezember wurde ich verletzt und bin seit dem sportunfähig mit Attest.
    Heute hatte ich eine etwas hitzigere Diskussion mit dem Sifu, der mich danach aus dem Verband geworfen hat. Wortlaut: bezahl den Monat und geh deinen Weg, die Sachen die ich dir bestellt habe will ich dir nicht geben. Und hat mich aus allen Foren und Gruppen geworfen.
    So jetzt die Frage : ich habe ja auf Grund des Attest, welches mir die Sportunfähigkeit auf unbestimmte Zeit bescheinigt, ein Sonderkündigungsrecht. Da mich der Sifu aber rausgeworfen hat, ist das nicht eine fristlose Kündigung seinerseits? Muss ich jetzt noch kündigen und ihm das Attest senden?
    Hi!
    Du hast rein theoretisch ein Sonderkündigungsrecht. Viele denken immer, dass da eine attestierte Sportunfähigkeit reicht. Die Frage wäre, wie lange Du vermutlich sportunfähig bist. Falls Du das wirklich mit dieser Begründung durchziehen willst, solltest Du schon 2 Jahre sportunfähig sein. Ansonsten sieht es düster aus.

    Man wird Dir dann dann anbieten, dass der Vertrag stillgelegt wird solange du nicht teilnehmen kannst, die Laufzeiten sich aber weiter verlängern. Das heißt also, dass Du am Ende genauso viel zahlst.

    Kündige einfach fristgerecht, bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt und erspare Dir den Stress!
    Geändert von Jim (23-01-2016 um 10:34 Uhr)

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