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Thema: Mitgliedsbeitrag / Rechtens

  1. #31
    * Silverback Gast

    Standard

    Noch ein paar Ergänzungen:

    1. Wir (naja, zumindest ich) reden hier die ganze Zeit von e.V. (eingetragenen Vereinen) (in Deutschland); bei nichteingetragenen gibt es viele der vorgenannten rechtlichen Beschränkungen nicht (was bedeutet, dass sie etwas freier schalten und walten können). wie's in A ist, ...?

    2. Es gibt allerdings auch bei e.V. eine (etwas neuere) Nummer: Die Kursmitgliedschaft. Die haben viele Vereine eingeführt, um der Konkurrenz (z.B. durch Fitnessstudios) begegnen zu können. Da gilt dann der ursprüngliche Beitrag oft auch nur für die Kursdauer, und kann danach variieren (was möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht beinhaltet).

    3. Position "Marketingleiter": Die gibt's zwar nicht im BGB-Vorstand (in Deutschland) - allerdings kann sie in jedem erweiterten Vorstand (wenn in der Satzung vorhanden) eingerichtet werden (das steht jedem Verein frei, Positionen und deren Anzahl zu definieren).

    4. Zum Preis: Der hängt von vielen Faktoren hat - und in einem KS-Verein ja sehr oft von dem, was an den/die Trainer zu bezahlen ist. Wenn ein Verein eingetragen, und vor allem, wenn er auch gemeinnützig ist, sind dem allerdings Grenzen gesetzt ("keine wirtschaftlichen Gewinnabsichten") ... alles immer bezogen auf D. Deswegen sind ja hierzulande auch in nahezu allen Profifußballvereinen (der 1. und meist auch der 2. Bundesliga), die Profiabteilungen aus dem ev-Vereinsbetrieb ausgegliedert; ansonsten wird gerne unterschieden zwischen "gemeinnütziger Tätigkeit" und "wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb". Wenn es um einen ev geht, muss der ja auch der JHV einen Rechnungsbericht vorlegen - und aus dem kann man ersehen, wofür das ganze Geld so genutzt werden soll.

    Aber nochmal (wie auch hier schon mehrfach geschrieben): Selbst bei 60,- €/M. bei 4x die Woche Training (was für einen normalen eV-Sportverein sicherlich ein hoher Beitrag ist) ... bleibt kaum mehr was beim KS-Verein und/oder Trainer (von irgendwelchen Rücklagen ganz zu schweigen). Der hehre Gedanke in Ehren - aber es ist nunmal so, dass die Zeiten sich ändern. Und auch Vereine haben mehr und höhere Ausgaben, um ihre satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen. Und das Leben wird teurer.
    Genau deswegen ist eine Vereinsmitgliedschaft ja eben NICHT mit einem Handyvertrag zu vergleichen.

    Möglichkeiten:
    a) im Gestern leben, über das heute (und seine Preise) schmollen und (mit Sicherheit) vergeblich dagegen angehen.
    b) Preiserhöhung akzeptieren, Preis-Leistungsverhältnis durchrechnen - und sich freuen, immer noch ein Schnäppchen gemacht zu haben.
    c) Kündigen und (mit Sicherheit erfolglos) nach einer ähnlichen (älteren) Billignummer Ausschau halten.
    d) Oder halt, wie schon geschrieben, gucken, ob das alles so rechtens war (gem. A-Vereinsrecht). Persönliche Anmerkung: Aber selbst wenn ja, wird der (darauf "hingewiesene") Verein einen solchen Fehler kein zweitesmal begehen und mit Sicherheit nachbessern.


    P.S.: Und noch eine persönliche Anmerkung an den TO: Bei dem hier geschriebenen "sozialen Gewissen" wäre es IMHO sinnvoll, die Lösung b) unter den gleichen (eben sozialen Gesichtspunkten) zu betrachten und sich zu überlegen, was wäre, wenn der Verein als Resultat evtl. nicht mehr weitermachen kann und aufgelöst würde.

    Mehr kann ich insgesamt zu dem an sich spannenden Thema nicht beisteuern, weil mir die Infolage extrem dünn erscheint.
    Nur nochmal der Hinweis: Vereinsmitgliedschaften mit Handyverträgen zu vergleichen, wäre in etwa so, wie ein freie Seilschaft beim Klettern mit einer geführten und versicherten Tour von Ameropa.

    Trotzdem viel Glück dabei, Euch mit Eurem Verein auf eine gemeinsame Spur zu bringen.

  2. #32
    Registrierungsdatum
    22.07.2004
    Beiträge
    13.240

    Standard

    Ich möchte einwerfen dass das deutsche Vereinswesen etwas besonderes ist und wahrscheinlich nicht vergleichbar mit Österreich.
    Mir kommt das mit der Beitragserhöhung etwas komisch vor, von wem wurde sie beschlossen und deckt sich das mit den Statuten?
    65€ bei 12 Monaten Laufzeit wäre in Deutschland schon nicht schlecht
    Der Verein darf zwar Gewinn erzielen, jedoch darf der nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden. Ich hätte den Verdacht dass dies umgangen wird indem dem Trainer ein Gehalt bezahlt wird? Halte ich für problematisch.

    Ich will darauf hinaus dass hier der Vereinsstatus auf wackeligen Füßen steht.
    Ansonsten würde ich das auch so sehen dass man mit der drastischen Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat.
    Ein Anspruch auf den alten Beitrag besteht nicht.
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
    http://www.thaiboxen-bingen.de Facebook

  3. #33
    Shaolin-2005 Gast

    Standard

    Okay, nun habe ich es verstanden !!

    Da nun so viele Beiträge geschrieben wurden, versuche ich nun mal möglichst viele Fragen zu beantworten:

    1) In unserem Verein gibt es drei Vorstandsmitglieder. Der erste ist der Großmeister also der Sifu selbst, der zweite bin ich - der Marketingleiter ja und der dritte im Bunde ist der Kassier. Wir drei entscheiden wie / was gemacht wird. (siehe Anhang)

    2) Ja es stimmt, in den AGB ist die neue Regelung, also die mit 24 Monaten noch nicht verändert worden, dieses werde ich aber noch heute in angriff nehmen, da es ja meine Vereins Page ist.

    3) Okay – das mit dem Vergleich mit dem Handy Vertrag hingt auf wackeligen Beinen, das stimmt.

    4) Verdienen tun wir nichts dabei, alles Ehrenamtlich, bedeutet das die Mitgliedsbeiträge für das Dojo draufgeht und vom Rest kaufen wir monatlich immer ein wenig Zubehör (Stöcke, Schwerter, Nunchakus, Dolche, Fächer, Kleidung, etc....) !

    5) Nun – bisher haben wir immer die letzten Jahre zumindest, die Beiträge zu Euro 20.- im Monat gehabt. Doch nunmehr ist es so, das wir ständig aus eigener Tasche vieles beisteuern mussten um überhaupt überleben zu können. Im schnitt sind monatlich 150-200 Euro an kosten geblieben, die wir privat nachgezahlt haben. Deshalb die Preiserhöhung, damit dies ein Ende hat. Somit bleibt dann auch Geld für diverse Fahrten zu Turnieren in Österreich, Schweiz und Deutschland, was wir vorhaben zu fahren – übrig.

    Mein Anliegen an der ganzen Geschichte war diese, das die bereits vorhandenen Mitglieder den gewohnten Preis beibehalten, nur die „neuen“ den neuen Preis zu zahlen haben !!

    Im großen und ganzen bringt es der letzte Satz von @Kannix die Frage auf dem Punkt.... (Ein Anspruch auf den alten Beitrag besteht nicht.)

    Dankeschön – Lg Andreas
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  4. #34
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    Standard

    Du sagst, ihr entscheidet zu dritt.
    Wie ist die Preiserhöhung denn festgelegt worden?
    Auf der JHV oder nur ihr untereinander?
    Was besagt denn eure Satzung?
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  5. #35
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    3.115

    Standard

    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    ...

    Der Verein darf zwar Gewinn erzielen, jedoch darf der nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden. Ich hätte den Verdacht dass dies umgangen wird indem dem Trainer ein Gehalt bezahlt wird? Halte ich für problematisch.


    Ich will darauf hinaus dass hier der Vereinsstatus auf wackeligen Füßen steht.
    So lange es kein gemeinnütziger Verein ist, ist es nicht so plroblematisch wie es sich aussieht.


    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Ansonsten würde ich das auch so sehen dass man mit der drastischen Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat.
    Ein Anspruch auf den alten Beitrag besteht nicht.
    In den meisten Vereinen muss der Beitrag von der Mitgliederversammlung abgesegnet werden und tritt frühestens mit der nächsten Abrechnungsperiode in Kraft. Insofern besteht meist ein ausreichendes Zeitfenster zur regulären Kündigung. Sollte dem nicht so sein kann man die Mitgliederversammlung auch gut nutzen solche Beitragserhöhungen in Frage zu stellen oder gar rückgängig zu machen.

    Andererseits, es sind Vereine. Leider hat sich in der Gesellschaft ein Dienstleister-Denken breit gemacht. Wird der Beitrag erhöht ist das Gejaule groß.

  6. #36
    Gast Gast

    Standard

    @silverback auch ich hab die ganze zeit von nem e.v. geschrieben. sieht man eigentlich deutlich.
    ich glaube aber auch nicht, dass dass vereinsrecht in at soooo anders ist und wie der ersteller das inzwischen beschreibt, hat das nur wenig, bis fast nix, mit einem ordnungsgemäßen verein, im sinne von e.v., in meinen augen zu tun.

  7. #37
    Registrierungsdatum
    23.07.2011
    Beiträge
    81

    Standard

    Ich finde Eure Preisveränderung von derzeit 20 auf bis zu 65 Euro/Monat sehr hoch.
    Es könnte problematisch werden wenn neue Mitglieder später erfahren dass sie drei mal so viel bezahlen wie die "alten".

    Besser und fairer währe einfach den Beitrag für alle auf 30 oder 35 Euro zu setzen.

  8. #38
    tempestas Gast

    Standard

    Dieser Thread ist der lebende Beweis, warum Volksentscheide keine gute Idee sind.

    Völlig egal, wie häufig hier einige zu Recht auf relevante Dinge hinweisen, es kommen immer wieder Leute, die nichts gelesen haben oder denen es egal ist, was geschrieben wurde. Für die ist nur wichtig ihr "ich finde xyz" zu schreien...

  9. #39
    Gast Gast

    Standard

    wie recht du hast

  10. #40
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
    @silverback auch ich hab die ganze zeit von nem e.v. geschrieben. sieht man eigentlich deutlich.
    Alles cool, Du warst auch gar nicht gemeint! Deine Posts hab ich in der ganzen Diskussion als kurz (im Gegensatz zu meinen ) und zielführend empfunden. Peace!
    Hatte bei einigen (anderen!) Posts den Eindruck, dass da sehr stark verallgemeinert wurde.

    ich glaube aber auch nicht, dass dass vereinsrecht in at soooo anders ist
    Bin zwar oft in A, Kann aber dazu überhaupr gar nix sagen; nur: Das ist aber ein entscheidender Punkt!

    und wie der ersteller das inzwischen beschreibt, hat das nur wenig, bis fast nix, mit einem ordnungsgemäßen verein, im sinne von e.v., in meinen augen zu tun.
    Bin ich bei Dir.
    z.B. Dieser Satz mit den "AGB" weist irgendwie schon extrem stark auf ein vereinsfernes Gebilde, sprich eine Schule, hin. etc.
    Das gibt's zwar in D, das manchmal (z.B. aus steuerlichen Gründen) ein Verein gegründet wird, um Geld zu sparen ... nur wird das a) halt oft sehr dilettantisch betrieben und b) bewegen sich viele damit auf dünnem Eis.

  11. #41
    gast Gast

    Standard

    Die juristische Seite ist ja schön und gut aber ganz allgemein ein paar Gedanken dazu.

    - Ich nehme mal an der Verein braucht das zusätzliche Geld und macht das nicht aus Jux und Tollerei.
    - Eine Zweiklassengesellschaft schaffen von günstigen Altverträgen und teuren Neuverträgen würde wahrscheinlich ziemlich böses Blut schaffen. Ich wäre ziemlich sauer, wenn man quasi von mir als Neuzugang verlangt dass ich für die "Alten" das Training mitzahle.
    - Sozial gerecht wäre das natürlich sowieso nicht - auch ein Neuzugang kann kein Geld haben. Hat eher was von "eingesessenen Rechten". Dann bietet lieber vergünstigtes Training für Studenten und Arbeitslose o.ä. an.

  12. #42
    Schlangenmensch Gast

    Standard

    Nach deutschem Vereinsrecht gilt das Gleichbehandlungsgebot (ich hoffe das ich den richtigen Terminus benutze). Das würde es juristisch schwer machen, im Prinzip die selbe Mitgliedschaft zu unterschiedlichen Beiträgen in der Satzung festzuschreiben. Hätte für mich auch einen schalen Beigeschmack der persönlichen Bevorzugung wenn ich als Mitglied mich über zukünftige Mitglieder stelle und mich preislich bevorzuge.

    Eine Möglichkeit wäre, unterschiedliche Mitgliedschaftstypen zu definieren mit denen man "Sozialschwachen" eine Preisgünstigere Variante anbietet.

    Ansonsten, wenn die Mitgliederversammlung ein höheren Beitrag beschließt wissen die "alt" Mitglieder ja Bescheid und sind offensichtlich dafür. Daher ist meiner Meinung nach nichts unfaires dabei, wenn dann alle den selben teureren Beitrag bezahlen.

  13. #43
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    06.08.2010
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    34
    Beiträge
    837

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    Also soweit ich das von unserem Judo Verein weis, muss die Mitgliedschaft für unter 14 Jährige jährlich erneuert werden.

    Somit wäre es hier sowieso problematisch einen alten Mitgliedsbeitrag beizubehalten.
    gezeichnet Graf von Trausnitz.
    numquam retro!

  14. #44
    astrid Gast

    Standard

    Ok. Wenn ich mir hier die Antworten so durchlese, ist das österreichische Vereinsrecht wirklich ganz anders als das deutsche.

    In Österreich braucht ein Verein Statuten, die bei der Vereinspolizei hinterlegt sein müssen.
    Mindestmitgliederzahl für einen Verein sind zwei Mitglieder.
    Es müssen regelmäßig (so oft wie in den Statuten festgelegt) Vereinssitzungen abgehalten werden, wo solche Dinge wie Vereinsbeiträge, Wahl des Vorstands usw festgelegt werden können.
    Es können unterschiedliche Mitgliedschaften mit unterschiedlichen Rechten und unterschiedlichen Pflichten (zb Kosten) festgelegt werden. zb ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, Studentenmitglieder usw.

    Ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht, hängt davon ab, was in den Statuten festgelegt wurde. Es ist kein Problem Einnahmen zu machen und diese zb wieder in Equipment, Miete oder ähnliches zu investieren. Ob der Verein Umsatzsteuer zahlt, hängt vom Gesamtumsatz ab, nicht von der Gemeinnützigkeit.

    Nebenbei: Ein Verein kann Angestelle (zb Putzfrau, Sekretärin, Trainer, usw) anstellen. Diese sind dann in einem ganz normalen Dienstverhältnis für das auch Abgaben (Lohnsteuer usw) entrichtet werden. Dh es ist kein Problem für die Gemeinnützigkeit eines Vereins einen Trainer anzustellen, der dann auch ein Gehalt bezieht. Im Gegensatz dazu dürfen Ämter wie ob Obmann, Kassier oder ähnliches nur ehrenamtlich, also ohne finanzielle Gegenleistung, ausgeübt werden. Wenn der Obmann aber gleichzeitig als Putzfrau (oder Trainer) auftritt, darf er für seine Tätigkeiten als Putzfrau (oder Trainer) auch Geld bekommen, nicht jedoch für seine Obmannstätigkeiten.

    @Shaolin-2005:
    Rein rechtlich gesehen wäre es kein Problem den niedrigen Beitrag für die "alten" Mitglieder zu behalten und nur bei neuen Mitgliedern den höheren Preis zu verlangen. Ich gebe aber zu bedenken, daß Euer Zulauf sicherlich stark nachlassen wird, wenn Ihr Eure Beiträge in dem genannten Ausmaß anhebt. Dh vermutlich werden es nur einige wenige sein, die dann den neuen Beitrag zahlen und damit wird Euer Ziel dem Verein nicht mehr so viel aus eigener Kasse zuschießen zu müssen voraussichtlich mindest kurz- bis mittelfristig verfehlt. Vergleiche dazu was für Preise andere Vereine oder auch komerzielle Schulen verlangen. (Vergleiche nicht nur mit anderen Anbietern Eures Stils, sondern allen Kampfkunstangeboten allgemein. Für Anfänger ist eine Kampfkunst fast genauso gut wie eine andere.)

    Wenn Eure Mitglieder Euer Training schätzen, werden sie sicherlich bereit sein ein wenig mehr beizutragen um den Fortbestand des Vereins zu sichern. Mit einer weniger starken Erhöhung, wie auch schon von anderen vorgeschlagen, habt Ihr Eure alten Mitglieder an Bord und habt auch größere Chancen neue Mitglieder zu überzeugen.

    Generell sollte man bei der Preispolitik auch folgendes überdenken: Viele Leute bemessen den Wert dessen was sie kaufen anhand der Zahl die auf dem Preisschild steht. Verlangt man zu wenig, wissen es die Leute nicht zu schätzen. An einem durchschnittlichen Fortgehwochenende gibt man leicht 30 oder 40 Euro (oder mehr) aus. Wenn man ins Training kommen will, sollte es ein leichtes sein hin und wieder einen Abend auszulassen und statt dessen den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Für wirklich bedürftige können ja jederzeit Sonderkonditionen ausgehandelt werden.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, je günstiger unsere Preise waren, desto mehr Mitglieder hatten wir, die uns dann auch noch runterhandeln wollten, nicht pünktlich gezahlt haben usw. Das soll jetzt kein Aufruf zu Wucherpreisen sein, aber denkt mal darüber nach, was Ihr anbietet, was Ihr investiert und überlegt dann, was Ihr wollt, daß es Euren Schülern wert ist.

    Alles Gute und viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung!

    astrid

  15. #45
    Gast Gast

    Standard

    wie kommste denn darauf, dass das bei uns so anders ist? bei uns gibts auch statuten/satzungen, mitgliederversammlungen, vereinsregister,landesportbünde, festgelegte vorstandsposten, wahlen, und geminderte beitragssätze (zb für kinder,studenten, rentner,ehrenmitglieder, passive, schwerbehinderte) gibt es auch , nur keine willlkürlichen beitragsunterschiede zwischen alten und neuen mitgliedern....
    natürlich dürfen auch angestellte eingestellt werden, während bestimmte postionen ein ehrenamt voraus setzen (prominentes beispiel dfb präsident), aber das mit den jobs war hier ja nie das thema.
    es gibt bei uns auch gemeinnützige vereine (e.v.) und andere vereine.

    ich weiss also nicht genau welche beiträge du gelesen hast, einige davon haben die o.g. infos zumindest teilweise angesprochen

    die essenzfragen war aber andere, nämlich unterschiedliche beitragssätze für alte und neue mitglieder, eigenartige vorstandsbeschlüsse (beiträge entscheidet die mitgliederversammlung auf vorschlag) und zusammensetzung des selbigen. unterschiedliche laufzeiten, die sich nicht verlängern. ob das in at wirklich rechtens ist unterschiedliche beiträge in gemeinützigen vereinen, für die gleichen personengruppen, zu erheben mag wohl sein. bei uns wäre es das nicht und das auch zu recht, da das vereinsrecht zwar sonderregelungen zulässt (wie die oben genannten), ale anderen aber gleich behandelt und das ist auch gut so.

    da der hier besprochene verein aber ohnehin seine verträge,egal welcher laufzeit, nicht autom. verlängert und dann ein neuer vertrag zustande kommt. ist die diskussion teilweise invalid, weil es dann in absehbarer zeit keine altverträge mehr gibt.

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