B Poom und Dangrade
B 1. Poom - oder
Dangrade des Kukkiwon, oder der International TKD Federation (ITF), werden ohne technische Prüfung anerkannt und dürfen nur durch den BPR in den DTU-Ausweis eingetragen werden.
B 2. Inhabern von Poom - oder Dangraduierungen eines der
WTF angeschlossenen nationalen TKD-Verbandes oder einer von der DTU anerkannten Taekwondo-Organisation wird die erworbene und nachgewiesene Graduierung bis zum 4. Dan durch praktische Überprüfung nach den Regelungen dieser Ordnung sowie den nachfolgenden Maßgaben anerkannt.
B 2.1 Die Überprüfung eines anzuerkennenden Dangrades kann nur bei einer regulären Danprüfung erfolgen.
Überprüft werden grundsätzlich 2 frei wählbare Prüfungsfächer. Eine Ausweitung der Überprüfung ist im Zweifelsfall zulässig. Die entsprechende Graduierung wird unter dem Datum der Überprüfung in den DTU-Ausweis eingetragen, ebenso wird eine DTU-Urkunde ausgestellt.
B 3. Die Anerkennung bzw. Überprüfung ist schriftlich beim BPR zu beantragen. Der Antrag ist von dem Verein zu stellen, für den der Anwärter startberechtigt ist. Die Anmeldeformalitäten entsprechen denen bei Danprüfungen. Das nähere Verfahren legt der BPR fest.
B 4. Die Kosten für die Anerkennung und Überprüfung werden in der FGO festgelegt. Das Gleiche gilt für die Ausstellung von Urkunden.