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Thema: QiGong und die Krankenkassen

  1. #1
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    Standard QiGong und die Krankenkassen

    Mir ist klar, dass man sich über diverse "Kurse" eine Qualifizierung abholen kann um "Gesundheits-"QiGong (mit Krankenkassenabrechnung) anbieten zu können.

    Meine Frage wäre: Was kann man den machen wenn man, theoretisch, von einem Meister der mit unseren Systemen nix am Hut hat schon vieles gelernt hat. Wie kann man dann an so eine Qualifizierung kommen?
    Bzw. Wie sieht das Modell zur Qualifizierung generel aus? Was benötigt die Krankenkasse damit so etwas möglich ist?
    Kommt mir irgendwie schon wieder wie Lobbieismus vor... Ohne Verband xy läuft nix usw...
    Klärt mich doch bitte mal auf

  2. #2
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  3. #3
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    Da ich zwar über die Zusatzqualifikation verfüge, als "Grundqualifikation" aber nicht zu den oben genannten Berufsgruppen gehöre, werden die Krankenkassen wohl auch in Zukunft meine Kurse nicht bezuschussen.
    Merkwürdig. Laut dem Gesetzt sollten sie dann doch...
    Der Dachverband QiGong schreibt ebenfalsl das es ausreicht die "Zusatzqualifikation" zu haben. Baff ich bin.

  4. #4
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    ... warum sollten Krankenkassen das überhaupt bezahlen?
    Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)
    Life is complex. It has real and imaginary components. (Rich Rosen)

  5. #5
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    Hallo NightFury,

    die Einschränkung mit den Berufsgruppen (medizinisch, sozial, pädagogisch) ist meines Wissens nach Anfang dieses Jahres weggefallen.

    Schöne Grüße

    Glückskind
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Hafis Beitrag anzeigen
    ... warum sollten Krankenkassen das überhaupt bezahlen?
    Weil es wohl vielen, die ernsthaft üben- hilft- und aus Marketing Gründen.

    So wie bei Rückenschulkursen, Herzsport etc..

  7. #7
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    Zitat Zitat von Glückskind Beitrag anzeigen
    die Einschränkung mit den Berufsgruppen (medizinisch, sozial, pädagogisch) ist meines Wissens nach Anfang dieses Jahres weggefallen.
    Ah ja, stimmt, da gab es inzwischen das "Präventionsgesetz", das einiges geändert hat. Infos von 2013; dürfte so in Kraft getreten sein:

    Vorentwurf des Bundestages zur Neufassung des Präventionsgesetzes | Deutsche Qigong Gesellschaft

    Man muß jetzt offenbar "zertifiziert" sein, das macht wohl diese Stelle:

    https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

    Weitere Infos:
    http://www.taijiquan-qigong.de/image...ember_2015.pdf

    Nachgewiesen werden müssen demnach 200 Stunden Unterrichtserfahrungszeit.

  8. #8
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    Ah, super! Das hatte ich noch gar nicht gesehen.


    Also 200 Stunden nachweisen. (Wer kann so einen Nachweis ausstellen?)
    Kursprogramm erstellen (Suche ich mal die Kriterien )
    -Hochladen und Zertifizieren lassen
    Fertig!

    Cool

  9. #9
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    Zitat Zitat von NightFury Beitrag anzeigen
    Wer kann so einen Nachweis ausstellen?
    Ich würde bei der Stelle oder vielleicht auch beim DDQT nachfragen, was Du genau machen mußt, um so eine Zertifizierung zu erwerben.

  10. #10
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    Auf Anhieb habe ich leider in den Begleitdokumenten auch nichts dazu gefunden.
    Wahrscheinlich macht es ein Anruf da tatsächlich einfacher.
    Aber das wäre dann etwas für den Zeitpunkt an dem es konkret wird. Davon bin ich noch entfernt

  11. #11
    carstenm Gast

    Standard

    Meiner Erfahrung nach wendet sich die Zentrale Prüfstelle Prävention an Kursanbieter und nicht an die jeweiligen Kursleiter.
    Für die Qualifizierung oder Zertifizierung von Kursleitern ist sie dagegen nicht zuständig.

    Für die Zertifizierung eines Kurses ist der "Nachweis (z. B. Urkunde, Zeugnis) über eine der im Leitfaden Prävention geforderten staatlich anerkannten Grundqualifikation des Kursleiters" unbedingt erforderlich.

    Der aktuelle Leitfaden Prävention definiert folgendermaßen:

    "Die Durchführung von Maßnahmen nach dem Setting-Ansatz durch die – bzw. im Auftrag – der Krankenkassen erfolgt durch Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss mit Bezug zu Gesundheit und Prävention. Diese müssen außerdem über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement verfügen."


    Ich würde einfach mal bei deiner Krankenkasse anrufen und fragen.

  12. #12
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    Aber wenn ich zB selbständig QiGong Übungen/Kurse anbieten will, welche durch die gKV bezuschusst werden muss ich mich ja dort registrieren und das spezifische Kursprogramm abgesegnet werden, oder verstehe ich da was falsch? Bin ja dann Kursanbieter und Kursleiter in einem.

    Wofür man da ein Prozessmanagement braucht...wtf...wissen die überhaupt was das ist? Da habens wohl ein tolles Wort aufgeschnappt...

  13. #13
    carstenm Gast

    Standard

    Mir ging es vor allem um die Aussage von Glückskind:
    Zitat Zitat von Glückskind Beitrag anzeigen
    die Einschränkung mit den Berufsgruppen (medizinisch, sozial, pädagogisch) ist meines Wissens nach Anfang dieses Jahres weggefallen.
    Da nach allem, was ich weiß und was man eben bei Zentralen Prüfstelle Prävention findet, auch weiterhin die "Benennung der Grundqualifikation (staatlich
    anerkannter Berufs- oder Studienabschluss) und ggf. der Zusatzqualifikation (Ausbildung zum Kursleiter), z.B. Nordic Walking Lizenz, erforderlich" ist.

  14. #14
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    Standard

    Ach so...
    nun bin ich vollständig verwirrt.

    Braucht man nun diese "berufliche Vorbildung" oder nicht ?

  15. #15
    carstenm Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NightFury Beitrag anzeigen
    Ach so...
    nun bin ich vollständig verwirrt.
    Braucht man nun diese "berufliche Vorbildung" oder nicht ?
    Naja, sind ja offensichtlich eine der notwendigen Voraussetzungen, um sich einfach fix zertifizieren zu lassen. Und so war auch meine Erfahrung bisher
    Aber vielleicht gibt es ja irgendwelche Ausnahmeregelungen?!

    Wie gesagt: Ich kann dir nur raten, mal bei deiner Krankenkasse anzurufen. Die können es dir doch am ehesten sagen.

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