Wenn er sich damit strafbar macht, ist es ja auch kein Problem ihn rauszuwerfen.
Ich habe mich nur auf die Aussagen das alle politischen, religiösen, etc Äußerung da nichts zu suchen haben.
Wie gesagt um den konkreten Fall ging es mir nicht. Und wenn jemand keinen privaten Umgang mehr mit ihm pflegen will ist mir das auch egal. Zumal es mir auch so geht.
Wenn es aber um die Öffentlichkeit geht sehe ich das anders. Wo zieht man denn die Grenze was in Ordnung ist und was nicht?
In diesem Fall ist der Mordversuch schlecht. Aber was ist wenn jemand einen Vergewaltiger umbringen wollte? Soll man den dann auch ächten? Was ist mit bewaffnetem Raub, bei dem aber keiner verletzt wurde? Macht man da dann den Unterschied wer ausgeraubt wurde? Alte Oma ist schlecht aber die große Bank ist ok? Was ist mit Steuerbetrug? Bei den Konzernen ist es schlecht aber der Maurer um die Ecke darf es ruhig?
Was Restriktionen angeht sollte man, so lange eine Partei nicht verboten ist, auch keine Unterschiede machen. Ansonsten werden die Restriktionen immer extremer. Erst darf der dritte Weg nicht mehr rein. Dann die Afd. Dann die CDU und dann geht es immer so weiter.
Aus den gleichen Grund bin ich auch froh dass der BGH die Schwelle für ein Parteiverbot zu hoch legt.