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Thema: Kleiner Waffenschein > Zivilcourage

  1. #1
    Opie_SOA Gast

    Standard Kleiner Waffenschein > Zivilcourage

    Wer andern helfen will, sollte sichergehen, dass er den kleinen Waffenschein hat!

    Hagen - Polizei: Auseinandersetzung wurde mit Schuss in die Luft beendet - FOCUS Online

    Eine Frau wird von mehreren Männern angegriffen, ein Anwohner sieht das vom Fenster aus, schnappt sich seine Schreckschusspistole, schießt in die Luft, die Täter fliehen, die Polizei bekommt, der Mann kriegt eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffenrecht.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Opie_SOA Beitrag anzeigen
    Wer andern helfen will, sollte sichergehen, dass er den kleinen Waffenschein hat!
    FALSCH!

    Richtig ist: Wer eine Waffe besitzt sollte auch die notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllen.


    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  3. #3
    * Silverback Gast

    Standard

    Persönlich fände ich da noch mehrere Fragen interessant:
    - Wer hat angezeigt (die Polizei von Amts wegen oder ...)?
    - Und durch welche Angaben ist die Anzeige zustande gekommen? Weil das ja auch möglicherweise einen Lerneffekt bedeuten kann (i.S.v.: Nicht "ich hab ne Schreckschusspistole benutzt", sondern "ich hab laut gerufen bzw. Krach gemacht" (was ja beides weder eine Lüge noch eine Straftat wäre)).

    In SUMME finde ich (persönlich und unmaßgeblich) die Zivilcourage an der Stelle höher einzuschätzten.
    Just my 2 cents.

  4. #4
    Opie_SOA Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    FALSCH!

    Richtig ist: Wer eine Waffe besitzt sollte auch die notwendigen Voraussetzungen dazu erfüllen.


    Gruß
    Alfons.
    Absolut! Der Mann hätte die Schreckschusswaffe in seiner Wohnung lassen müssen (Da darf man die auch ohne den Kleinen Waffenschein besitzen) und sich unbewaffnet den 5 Angreifern stellen müssen (oder halt die Polizei rufen und filmen)

    Darauf wollte ich aufmerksam machen, dass man sich nicht kopflos in eine Nothilfesituation stürzt, ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein (und das meine ich ironiefrei)
    Geändert von Opie_SOA (20-05-2016 um 09:02 Uhr)

  5. #5
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von opie_soa Beitrag anzeigen
    absolut! Der mann hätte die schreckschusswaffe in seiner wohnung lassen müssen (da darf man die auch ohne den kleinen waffenschein besitzen) und sich unbewaffnet den 5 angreifern stellen müssen....

  6. #6
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    Standard

    Da die herbeigerufenen Beamten ja bereits wussten, dass irgendwer dort geschossen hat ("Fahren Sie zur Bebelstraße. Schlägerei auf der Straße, mehrere Beteiligte, ein Schuss gefallen.") müssen sie natürlich von Amts wegen der Sache nachgehen und ggf. eine Anzeige fertigen.

    Insofern kann sich der Schütze da im Nachgang wohl schlecht rauslügen.

    Grds. bin ich da voll bei Alfons:
    Wer eine Waffe außerhalb seiner Wohnung führen und auf der Straße damit rumballern will braucht nicht erst seit gestern dafür einen kleinen Waffenschein. Sich so ein Ding zu besorgen ist - außer man ist generell für das Führen von Schusswaffen ungeeignet - nun auch kein wirklich großes Problem.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  7. #7
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    Fryway to hell
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    2.641

    Standard

    Es wurde evtl eine Waffe benutzt, da muss jemand entscheiden ob was passiert. Nix anderes heißt das, was im Artikel steht.
    Eine absolute Schweinerei wäre natürlich, wenn das Verfahren nicht eingestellt würde. Glaub ich aber nicht.
    Volenti non fit iniuria

  8. #8
    Opie_SOA Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Fry_ Beitrag anzeigen
    Es wurde evtl eine Waffe benutzt, da muss jemand entscheiden ob was passiert. Nix anderes heißt das, was im Artikel steht.
    Eine absolute Schweinerei wäre natürlich, wenn das Verfahren nicht eingestellt würde. Glaub ich aber nicht.
    In der Polizeiakte wird der Waffengebrauch vermutlich trotzdem lange vermerkt bleiben. Der Mann wird bei jeder PK seinen Spaß haben

  9. #9
    Terao Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Opie_SOA Beitrag anzeigen
    Absolut! Der Mann hätte die Schreckschusswaffe in seiner Wohnung lassen müssen (Da darf man die auch ohne den Kleinen Waffenschein besitzen) und sich unbewaffnet den 5 Angreifern stellen müssen (oder halt die Polizei rufen und filmen)

    Darauf wollte ich aufmerksam machen, dass man sich nicht kopflos in eine Nothilfesituation stürzt, ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein (und das meine ich ironiefrei)
    Hätte er die denn vom Fenster aus abfeuern dürfen?

  10. #10
    Registrierungsdatum
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    6.477

    Standard

    Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
    Hätte er die denn vom Fenster aus abfeuern dürfen?
    Nur wenn sich keiner der Nachbarn dadurch gestört fühlt - bzw. er keine "Lärmbelästigung" verursacht.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

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  11. #11
    Registrierungsdatum
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    1.833

    Wink Darf man das?!

    Es macht immer wieder Freude,
    in diesem Land zu leben!

    Er hätte vom Fenster aus rufen sollen: ,, Lassen Sie das bitte! Das ist verboten!" und dann 110 rufen, warten- 10 Minuten, 20 Minuten !

    Bloss keine Sebstjustiz!

  12. #12
    Terao Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Nur wenn sich keiner der Nachbarn dadurch gestört fühlt - bzw. er keine "Lärmbelästigung" verursacht.
    Also doch lieber nen gezielten Schuss mit der Armbrust. OK.

  13. #13
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
    Also doch lieber nen gezielten Schuss mit der Armbrust. OK.
    Erinnert mich gerade an einen Bekannten, der als Jugendlicher mal (potenzielle) Einbrecher mit nem Luftgewehr verjagd hat. Die hatten wohl zwar einige blaue Flecken dann, aber mangels Durschlagskraft konnte man wohl nix Projektähnliches mehr finden . Zweck erreicht.

  14. #14
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    Standard

    Hier greift m.E. § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand.

    § 34 Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Zu Verstoß gegen das Waffengesetz und Notwehr / insbesondere rechtfertigender Notstand
    OLG Hamm, nachzulesen auf:
    3 Ss 44/00 OLG Hamm - Burhoff online

    Aber damit das klar ist: Es ist immer ein Ausnahmefall. Immer eine Einzelfallentscheidung. Das gitl nicht generell für jeden ähnlichen Fall!!!

  15. #15
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    31.08.2001
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    NRW
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    20.068

    Standard

    Endlich mal ein vernünftiges Urteil.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

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