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Thema: Vorläufige Festnahme durch jedermann und Verletzung des Angreifers.

  1. #1
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    Standard Vorläufige Festnahme durch jedermann und Verletzung des Angreifers.

    In Deutschalnd macht man aus dem Täter erstmal ein Opfer (provokant formuliert von mir).

    Wenn ich das lese krieg ich ...Zustände:

    Serie mit Fausthieb beendet: Polizei zeigt Mieter an, weil er einen Serien-Einbrecher K.O. schlug - FOCUS Online

    Was lernt man aus diesem konkreten Beispiel als gesetzestreuer Bürger für die Praxis?
    Wer einen Einbrecher niederschlägt und verletzt, sollte ansclhießend darlegen, daß ihn der Angreifer attackiert hat und das Niederschlagen reine Notwehr war.

  2. #2
    Defence&more Gast

    Standard

    So ist das in Deutschland leider. Wenn dich der Einbrecher nicht angreift darfst du nichts machen, wenn du ihn festhältst ist das Freiheitsberaubung.
    Am besten umnussen dann schnell ihm einen Knüppel in die Hand drücken.

  3. #3
    Registrierungsdatum
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    Standard

    Zitat Zitat von Defence&more Beitrag anzeigen
    So ist das in Deutschland leider. Wenn dich der Einbrecher nicht angreift darfst du nichts machen, wenn du ihn festhältst ist das Freiheitsberaubung.
    Am besten umnussen dann schnell ihm einen Knüppel in die Hand drücken.
    Nicht ganz korretk: ich darf leichte Gewalt ausüben. Aber wie wird das von den Gerichten ausgelegt? Leichte Verletzungen wären laut Rechtsprechung zulässig, nicht aber "eine ernsthafte Beschädigung der Gesuindheit". Dh. gebrochene Knochen, gebrochene Nase, Platzwunde aber nicht ? (alles im Rahmen der vorläufigen Festnahme).

  4. #4
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    Standard

    Ein Einbruch ist noch lange keine SV Situation. Erst wenn der Einbrecher Angreift, ist es. In den Staaten darf man gleich einen so erschießen. Mir ist die Rechtsprechung hier dann doch lieber.
    www.ifo-jeetkunedo-frankfurt.de
    "I have no confidence in classical martial arts any more. Now I'm fencing with hands and feet." -Bruce Lee

  5. #5
    Alsdruff Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Abstauber Beitrag anzeigen
    Ein Einbruch ist noch lange keine SV Situation. Erst wenn der Einbrecher Angreift, ist es. In den Staaten darf man gleich einen so erschießen. Mir ist die Rechtsprechung hier dann doch lieber.
    Jetzt aber mal An den Waffengesetzen der USA kann man viel kritisieren.

    Aber das ich jemanden der mein Zeugs bei mir zuhauss klaut umschießen darf wohl nicht. Da ist eher die Regelung hier zu kritisieren. Außerdem wenn ich Zuhause bin ? Dann ist das sehr wohl eine Sv Situation. Niemand kann den Typen einschätzen.

  6. #6
    gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von oldtomtom Beitrag anzeigen
    In Deutschalnd macht man aus dem Täter erstmal ein Opfer (provokant formuliert von mir).

    Wenn ich das lese krieg ich ...Zustände:

    Serie mit Fausthieb beendet: Polizei zeigt Mieter an, weil er einen Serien-Einbrecher K.O. schlug - FOCUS Online

    Was lernt man aus diesem konkreten Beispiel als gesetzestreuer Bürger für die Praxis?
    Wer einen Einbrecher niederschlägt und verletzt, sollte ansclhießend darlegen, daß ihn der Angreifer attackiert hat und das Niederschlagen reine Notwehr war.
    Ein 17-jähriger Einbrecher, also noch nicht mal erwachsen und der andere hat ihn schwer verletzt. Ich gehe einmal von deutlicher körperlicher Überlegenheit aus. Ein Held.

  7. #7
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Abstauber Beitrag anzeigen
    Ein Einbruch ist noch lange keine SV Situation. Erst wenn der Einbrecher Angreift, ist es. In den Staaten darf man gleich einen so erschießen. Mir ist die Rechtsprechung hier dann doch lieber.
    Naja, die Mitte zwischen beiden Extremen wäre möglicherweise gut: Unschädlich machen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel.

    Weil: "Festhalten bis die Polizei kommt": Mal abgesehen von der Gefährung für Leib und Leben: Wer soll denn bitte die Polizei rufen, wenn ich z.B. den Einbrecher auf frischer Tat ertappe und sofort festhalte? Soll das einarmig geschehen, damit zum Telefonieren noch Platz bleibt <kopfschüttel>?

  8. #8
    Alsdruff Gast

    Standard

    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    Ein 17-jähriger Einbrecher, also noch nicht mal erwachsen und der andere hat ihn schwer verletzt. Ich gehe einmal von deutlicher körperlicher Überlegenheit aus. Ein Held.
    Erwachsen genug um irgendwo einzubrechen. Und das nicht zum ersten Mal
    Geändert von Alsdruff (23-05-2016 um 10:14 Uhr)

  9. #9
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    Standard

    Mal halblang:
    Die Polizei MUSS anzeigen, wenn es Anzeichen eine Straftat gibt. Da gibts eigentlich keinen Entscheidungsspielraum. Was die StA oder die Gerichte später draus machen, ist eine ganz andere Frage - und erst wenn es da ein Urteil gab, gibts einen Grund, in lautes Wehklagen über Deutschland und "die heutigen Zeiten in denen wir leben müssen".
    Ein Fausthieb ist eben erstmal eine Körperverletzung. Die kann dann dann immer noch locker flockig in Ausübung des Jedermannsrechts oder in einer Notwehrsituation und damit eben nicht rechtswidrig sein, nur genau das muss erst einmal ermittelt werden, und zwar nicht durch die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft sondern idealerweise durch jemanden der das studiert hat.

  10. #10
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    Ein 17-jähriger Einbrecher, also noch nicht mal erwachsen und der andere hat ihn schwer verletzt. Ich gehe einmal von deutlicher körperlicher Überlegenheit aus. Ein Held.
    "Held" hin, Held her, hier gibts keinerlei genauere Angaben. So kann z.B. ein robuster 17jähriger einem Älteren körperlich satt überlegen sein. Von der potenziellen Willensbereitschaft, einen Schraubenzieher als Stichwaffe ohne Bedenken einzusetzen, mal ganz ab.
    Von daher würd ich's auch, Held hin oder her (s.o.) mit dem alten deutschen Dichterfürsten halten: Wehret den Anfängen!

  11. #11
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    Standard

    "Weil dieser einen Schraubendreher in der Hand hielt, ging der Hausbewohner zum Angriff über."

    Schraubendreher ist in dem Fall eine Waffe, oder?

  12. #12
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Gerar Beitrag anzeigen
    ...
    Schraubendreher ist in dem Fall eine Waffe, oder?
    Wenn mir in meiner Wohnung unverhofft jemang gegenübersteht, der da eigentlich nicht hingehört, würde ich es IMHO als unerheblich ansehen, ob der mit nem Stock oder (nahezu) wasauchimmer "bewaffnet" ist Weil, das Allermeiste lässt sich ja auch vorzüglich als Waffe benutzen. Und bevor ich jetzt gesprächsorientiert rausbekommen habe, ob der andere Ahnung vom Gebrauch einer solchen "Waffe" hat, würde ich auch proaktiv zur Tat schreiten. Und möglicherweise ist es ja nicht jedem gegeben, jemand MMA-korrekt/-konfrom mit einem Haltegriff festzulegen.

  13. #13
    Teetrinker Gast

    Standard

    authomas hat ja schon alles gesagt. Bevor man sich sinnlos aufregt über Zustände in Deutschland: Es ist noch nichts passiert.
    Jemanden zu verletzten ist nun mal eine Straftat, welche durch die Polizei verfolgt werden MUSS.
    In diesem Fall liegt nahe, dass der Mieter in Notwehr gehandelt hat. Diese ist zwar ein Rechtfertigungsgrund für das Begehen einer Straftat, ändert aber an dem objektiven (und subjektiven) Vorliegen des Tatbestandes der Straftat nichts. Ob das Ganze gerechtfertigt war oder nicht klärt das Gericht, nicht die Polizei.
    Also bis zum Urteil die Energie für die Aufregung sparen.

    * Die Notwehr wird in Deutschland übrigens in der Regel relativ großzügig für den Sich wehrenden ausgelegt und gilt nicht nur gegen bewaffnete Einbrecher, sondern auch gegen Angriffe auf das Eigentum und sogar auf die persönliche Ehre. Die Verteidigung darf nur nicht völlig außer Verhältnis zum Angriff stehen (auf jemanden schießen, weil er das Auto zerkratzt ist wohl nicht drin) und muss geeignet sein, den Angriff zu beenden (ein Schlag ins Gesicht beendet die vorher ausgesprochene Beleidigung auch nicht mehr).
    Geändert von Teetrinker (23-05-2016 um 10:39 Uhr)

  14. #14
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    Standard

    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    Ein 17-jähriger Einbrecher, also noch nicht mal erwachsen und der andere hat ihn schwer verletzt. Ich gehe einmal von deutlicher körperlicher Überlegenheit aus. Ein Held.
    Mit 17 habe ich pro-MMA-Kämpfe gegen gestandene Männer bestritten.

    Mit 17 habe ich bereits an der Tür gearbeitet und so manchen "Erwachsenen" am Genick gepackt.

    Und merke: Ich bin 170cm und knapp über 70kg

    Deine "körperliche Überlegenheit" nützt dir nada, wenn ich bereit dazu bin, zum Äussersten zu gehen. Noch dazu, wenn der Schraubenzieher in der Hand halte.

    Irgendwie find ichs schön, wenn man in einer friede-freude-Eierkuchen sozialen Blase aufgewachsen ist und keine ernsthaft bedrohlichen Konflikte kennt.

    Meine Erfahrungen lassen mich vermuten, dass wer in meine Wohnung einsteigt, bereit dazu ist, mich zu töten.

    Mich töten zu lassen, dazu bin ich NICHT bereit. Da töte ich lieber den armen armen Bub der eine harte harte Kindheit hatte und nicht Böses wollte, ausser mein Hab und Gut rauben und vielleicht, wenn sichs grad so ergibt, meine Frau oder mein Kind vergewaltigen.... solange er das noch nicht getan hat, gibts ja keinen Grund, dem verwirrten Jungen mit Widerstand entgegenzutreten.....

    Wie mich diese Einstellung ankotzt! Opfer zu Tätern machen
    Geändert von Kraken (23-05-2016 um 11:47 Uhr) Grund: Der hält nen Schraubendrehen, nicht ich.

  15. #15
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Teetrinker Beitrag anzeigen
    ...
    Also bis zum Urteil die Energie für die Aufregung sparen....


    ... und Teetrinken

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