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Thema: Täter fixieren, bis Polizei eintrifft?

  1. #1
    Yip-Man Gast

    Standard Täter fixieren, bis Polizei eintrifft?

    Folgendes Szenario:

    Ich arbeite in einem Fitnessstudio als Nachtwache. Ein Kunde verstösst wiederholt gegen die Hausordnung und zeigt sich aggressiv und reagiert nicht auf Deeskalationsversuche.
    Besagter Kunde wird gebeten, das Studio sofort zu verlassen, kommt dieser Forderung aber nicht nach, weswegen die Polizei gerufen wird.
    Jetzt zu meiner Frage: darf ich den Kunden rechtlich gesehen, wenn nötig physisch fixieren, bis die Polizei eintrifft, falls er sich aus dem Staub machen will?

    Zum besseren Veständnis: obige Situation hab ich schon öfter erlebt, aber glücklicherweise geben die meisten nach, sobald das Wort Polizei fällt.
    Aber vor allem in einem Fitnessstudio kann man nicht ausschließen, dass testosterongeladene Halbstarke bis zuletzt Stress machen und dann abhauen, nachdem die Polizei gerufen wurde, sodass die am Ende "umsonst" kommen und ich unter Umständen Ärger bekomme.

  2. #2
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Yip-Man Beitrag anzeigen
    Folgendes Szenario:

    Ich arbeite in einem Fitnessstudio als Nachtwache. Ein Kunde verstösst wiederholt gegen die Hausordnung und zeigt sich aggressiv und reagiert nicht auf Deeskalationsversuche.
    Besagter Kunde wird gebeten, das Studio sofort zu verlassen, kommt dieser Forderung aber nicht nach, weswegen die Polizei gerufen wird.
    Jetzt zu meiner Frage: darf ich den Kunden rechtlich gesehen, wenn nötig physisch fixieren, bis die Polizei eintrifft, falls er sich aus dem Staub machen will?
    Wenn es ein Kunde ist, dann ist ja seine Identität wohl bekannt, oder?

  3. #3
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    Standard

    na ja, wenn er mitglied bei euch ist, habt ihr doch seine adresse etc. wenn er also nicht geht, ihr die polizei ruft und er sich dann schnell aus dem staub macht (was er ja eigentlich soll), schildere der polizei die situation, gib die adressdaten weiter und gut ist...
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  4. #4
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    Standard

    auch wenn er nicht reagiert , erst einmal Hausverbot für den Moment aussprechen . so machen wir das. dazu den Hinweis an ihn , daß du seine Personalien hast (er ist ja Mitglied) und er eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekommt, wenn er nicht Folge leistet. (am besten vor Zeugen, wenn machbar zu dieser Uhrzeit) und das möchte er bestimmt nicht und du auch nicht. auch so kommunizieren. ^^. (ob das jetzt rechtlich exakt ist , keine ahnung, aber so gehe ich vor)
    und daß er gerne wieder kommen darf , wenn er sich beruhigt hat

    sollte er andere Mitglieder massiv belästigen oder bedrohen (hatten wir auch schon, mit Schlag in die Nieren, weil Gerät blockiert war ^^) dann gleich Polizei rufen und Anzeige erstatten. egal ob er noch da ist oder nicht. Zeugen sind ja eh da (die Belästigten/Bedrohten) .

  5. #5
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    Standard

    nein - seine intensität sollte ja bekannt sein. insofern gilt 127 nicht.

  6. #6
    Gast Gast

    Standard

    einfach die polizei rufen, dann bekommt er einen platzverweis und dabei, in anwesenheit der polizei, hausverbot aussprechen. mehr geben hausrecht und jedermannsrecht nicht her.
    §127 vorläufige festnahme gilt nur, wenn der täter sich entfernen will und die identität nicht bekannt ist.

  7. #7
    Yip-Man Gast

    Standard

    Danke für die Antworten! Frage geklärt

  8. #8
    gast Gast

    Standard

    Also er wird aufgefordert zu gehen, du rufst die Polizei, er geht und danach willst du ihn dabehalten? Sei doch froh, dass er gegangen ist...

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