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Thema: Katana erwerb in der Schweiz

  1. #1
    Katana und Wakizashi Gast

    Standard Katana erwerb in der Schweiz

    Wie Steht es mit dem Erwerb von Katanas und sonstigen Samuraischwertern in der Schweiz von Minderjährigen (Samuraischwerter gelten laut meinen Kentnissen und dem Waffenrechtbüchlein das ich besitze garnicht als Waffen, Stimmt das?)

    mfG

    Sven

  2. #2
    `Eagle´ Gast

    Standard

    Also in Germany musst du 18 sein . Wiso sollten sie nicht als waffe gelten wenn sie geschliffen sind?

  3. #3
    NunchakuFreak Gast

    Standard

    Kannst du ohne Problem bekommen!

    Ahh und gute Schwerter gibts hier:

    http://www.jaws.ch/swords/index.php
    Geändert von NunchakuFreak (17-05-2009 um 13:17 Uhr)

  4. #4
    Katana und Wakizashi Gast

    Standard

    Jaws kenne ich

  5. #5
    NunchakuFreak Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Katana und Wakizashi Beitrag anzeigen
    Jaws kenne ich
    Gut wo Wohnst du?

  6. #6
    Katana und Wakizashi Gast

    Standard

    Thurgau

  7. #7
    Katana und Wakizashi Gast

    Standard

    Ich darf Nur Deko Katanas kaufen...

  8. #8
    Registrierungsdatum
    21.02.2008
    Ort
    Ingenbohl
    Alter
    34
    Beiträge
    18.782

    Standard

    In den meisten Läden werden geschliffene Schwerter nur an Erwachsener verkauft.

    Die rechtliche Lage hingegen ist nicht völlig klar, wirst aber grosse Mühe haben, eins legal zu erwerben

    Denn laut Gesetzestext, sind Blankwaffen nur dann Waffen im Sinne des SChweizerischen Waffengesetzen, wenn sie folgenden bestimmungen aus dem Wffg. entsprechenb, namentlcih art.4

    c. Messer, deren Klinge mit einem einhändig bedienbaren automatischen
    Mechanismus ausgefahren werden kann, Schmetterlingsmesser, Wurfmesser
    und Dolche mit symmetrischer Klinge;

    Ein Schwert fällt NICHT unter diese bestimmung, sollte also eigentlich für jeden, auch minderjährige, erwerbbar sein.

    In der Realität sieht's allerdings anders aus, die meisten kennen das Gesetz sind so genau, und Schwerter sind halt nunmal Waffen, die Polizei würde also keine Freude dran haben

    Soll allerdings nciht als Rechtsberatung gelten udn ohne Gewähr...
    Geändert von Kraken (26-05-2009 um 11:53 Uhr)

  9. #9
    Fechtmeister Gast

    Standard

    Schwerter sind laut Schweizer Waffenrecht keine Waffen. Siede diese Broschüre, Seite 7.

    Gute Katanas kriegst du im Fechtwaffen Shop.

  10. #10
    Registrierungsdatum
    24.10.2005
    Beiträge
    4.986

    Standard

    Zitat Zitat von Fechtmeister Beitrag anzeigen
    Schwerter sind laut Schweizer Waffenrecht keine Waffen. Siede diese Broschüre, Seite 7.

    Gute Katanas kriegst du im Fechtwaffen Shop.
    Du hast aber schon gesehen, dass der Thread 8 Jahre alt ist, oder?
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

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