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Thema: Ving Tsun als AG an Gymnasium möglich?

  1. #1
    Kampfsao Gast

    Standard Ving Tsun als AG an Gymnasium möglich?

    Hallo Chinaexperten,

    kennt sich hier jemand mit (schul-)rechtlichen Fragen zu den Themen Kampfsport, Selbstverteidigung etc. aus?
    Ich habe im nächsten Schuljahr die Möglichkeit an einem Gymnasium in Hessen eine AG im Bereich Selbstverteidigung zu leiten.
    Sind dort Schläge und Tritte erlaubt oder darf man nur werfende (nicht würgende) Judotechniken unterrichten? So habe ich das mal irgendwo gehört, habe jetzt aber im Netz nichts dazu gefunden.

    Grüße

  2. #2
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    Standard

    Es kommt drauf, was der zuständige Pädagoge mag. Ich hab das auch mal gemacht. Theoretisch geht viel, aber wenn sich einer ne blutige Nase holt .... uiuiui

  3. #3
    WDietrich Gast

    Standard

    https://kultusministerium.hessen.de/...he-schulaemter

    schau mal da ob die deine Frage beantworten können

  4. #4
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    Tja, Du wirst Dir wohl genauso viele Freunde damit machen können, jemanden so ordentlich mal mit 'nem Wurf auf den Boden zu knallen, wie ihn mal ordentlich in die Zwölf zu trten oder auf die Nuss zu ballern.
    Also wirklich, manchmal zweifele ich echt.....

  5. #5
    Kampfsao Gast

    Standard

    Finde solche Bestimmungen auch lächerlich... Einen unkontrollierten Judowurf auf den Schulhofboden finde ich sogar noch wesentlich gefährlicher als Schläge oder Tritte, welche evtl. "ausprobiert" werden könnten.

  6. #6
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    Standard

    OK, dann also ernsthaft: Wenn Du etwas vernünftig und im vernünftigen Rahmen unterrichtest, dann wir es wohl kaum irgendwelche Einwände geben.

  7. #7
    Kampfsao Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Michael Kurth (M.K.) Beitrag anzeigen
    OK, dann also ernsthaft: Wenn Du etwas vernünftig und im vernünftigen Rahmen unterrichtest, dann wir es wohl kaum irgendwelche Einwände geben.
    Ich hoffe, dass du damit Recht behältst... Es geht bei sowas ja immer nur um versicherungstechnische Fragen.

  8. #8
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    So gesehen darfst Du gar nichts machen. Zumindest nichts mit Kontakt.
    Ganz ohne Risiko geht halt nicht.

  9. #9
    Kampfsao Gast

    Standard

    Von realitätsfremden Theoretikern verfasst...

    § 19 AufsVO – Verbotene Sportarten *)
    (1) Im Schulsport unzulässig sind

    1.
    Techniken in Kampfsportarten, die unmittelbar auf den Körper eines Gegners einwirken, wie insbesondere Schläge, Tritte, Würge- und Hebeltechniken,
    2.
    Luftsport, insbesondere Segelfliegen, Paragliding und Drachenfliegen, sowie Bungeejumping,
    3.
    Motorsport, insbesondere Kart- und Motorradfahren,
    4.
    Rafting und Canyoning,
    5.
    Wildwasserfahrten, mit Ausnahme von künstlichen Wildwasseranlagen, die mit Kanus befahren werden,
    6.
    Kitesurfen.

    Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften

  10. #10
    WT-Herb Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kampfsao Beitrag anzeigen
    Von realitätsfremden Theoretikern verfasst...

    § 19 AufsVO – Verbotene Sportarten *)
    (1) Im Schulsport unzulässig sind
    ...
    Muss man ja auch nicht als Sport anbieten, sondern als Selbstschutzkursus.

  11. #11
    Tigr Gast

    Standard

    "Techniken in Kampfsportarten, die unmittelbar auf den Körper eines Gegners einwirken, wie insbesondere Schläge, Tritte, Würge- und Hebeltechniken,"

    Bleibt nicht mehr viel uebrig, oder?

  12. #12
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    6.477

    Standard

    Wie wäre es mit diesem No-Touch Kram als Alternative?
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  13. #13
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    Standard

    Da könnte Herb recht haben. Manchmal ist es nur eine Frage, wie man es bezeichnet. Selbstbehauptungskurs etc....Und schon bist du kein Anbieter einer Sportart sondern eines Kurses, einer AG etc.

  14. #14
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    168

    Standard

    Habe jahrelang "Kickboxen für Jungen", als AG an Schulen angeboten.
    Lief primär unter Jungenförderung, obwohl klar war, dass da schon mal ein blauer Fleck zustande kommen kann.
    Die Eltern wurden vorher informiert und es gab nie Probleme.
    Hängt aber hauptsächlich von der jeweiligen Schulleitung ab.

  15. #15
    WT-Herb Gast

    Standard

    Ist vielleicht verständlich, wenn man solche Vorschriften dahingehend versteht, dass Kampfsport nicht Bestandteil eines regulären Schulsportunterrichts sein soll - von der 1. Klasse bis zum Abi für Mädchen wie Jungen gleichwohl verpflichtend und mit Schulnoten bewertet..... etc... Kampfsport im Sportunterricht, um die verschiedenen Stile darzustellen, ohne dass die Schüler sich dazu hauen müssen, kann durchaus in Übereinstimmung solcher Vorschrift vermittelt werden. Was Anderes ist es, altersgerechten KSp auf freiwilliger Basis in Übereinkunft mit Eltern und Schule als zusätzliches Angebot zu bieten, entsprechend begründet mit Sozialisation, Selbstbehauptung, Sicherheitstraining ... oder was einem dazu halt so einfällt, es nicht Schulsport zu nennen.
    Geändert von WT-Herb (22-08-2016 um 11:24 Uhr)

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