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Thema: Üble Nachrede? An die Juristen

  1. #16
    Mindless Gast

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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Bei übler Nachrede kommt es stark auf den Kontext und die Wortwahl an, von daher - drauf ankommen lassen, und demnächst geschicktere Wortwahl verwenden. Mit "meiner Meinung nach sieht es so aus als ob ..." kann man viel sagen ohne dass es direkt strafbar wird, weil es eben keine Tatsachenbehauptung ist. Da muss es direkt und stark beleidigend sein bis dass es verfolgt wird. Also "meiner Meinung nach sieht es so aus als ob Du eine geisteskranke Tussi bist, die nachts Hamster zu Tode foltert und Videos davon macht" wird wohl strafbar bleiben, "... als ob Du ein komisches Verhältnis zu rechtsstaatlichem Handeln hast" eher eine zulässige Meinungsäusserung. Dazwischen dann Graubereich, in dem dann möglicherweise Gerichte tätig werden müssen. Mit ungewissem Ausgang. Bei "... als ob Du Muslime für generell krank hälst" wird meinem Empfinden nach ein Staatsanwalt nicht gross Energie aufwenden um sowas zu verfolgen. Denkbar wär's aber, wenn einer gerade nichts zu tun hat.
    Genau das ist es. Fällst du ein Urteil über eine Person, die deiner Meinung nach: ... meiner Sicht nach... usw... ist was anderes, als zu sagen, die ist so.

    Generell würde ich dir aber durch die ganze "Hatespeech-Geschichte" eher einen Bonus einräumen...

  2. #17
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mindless Beitrag anzeigen
    Genau das ist es. Fällst du ein Urteil über eine Person, die deiner Meinung nach: ... meiner Sicht nach... usw... ist was anderes, als zu sagen, die ist so.
    Wo ist denn da der Unterschied?

  3. #18
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
    Wo ist denn da der Unterschied?
    Das eine ist vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt (je nach Formulierung) und sagt (je nach Fornulierung) eindeutig, dass "ich" glaube, sie sei so (, weil ...)

    Das andere ein ist ein (zu beweisender) Absolutismus.

    Quite different.

  4. #19
    tempestas Gast

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    Der Fehler ist ja schon, auf Facebook (lol) eine "Diskussion" zu führen

  5. #20
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Das eine ist vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt (je nach Formulierung) und sagt (je nach Fornulierung) eindeutig, dass "ich" glaube, sie sei so (, weil ...)

    Das andere ein ist ein (zu beweisender) Absolutismus.

    Quite different.
    Meine Deutschlehrerin hatte uns angewiesen, Formulierungen wie "meiner Meinung nach" in Aufsätzen zu unterlassen, da es klar ist, dass man seine Meinung schreibt (sofern man nicht explizit das Geäußerte als die Meinung eines anderen kennzeichnet und eventuell die eigene Meinung gegenüberstellt).
    Auch wenn einer meint, dass das, was er da verkündet, eine absolute Wahrheit oder bewiesen sei, meint er das letztlich nur.
    Die Meinungsfreiheit (besser: Meinungsäußerungsfreiheit oder Redefreiheit)
    erlaubt in Deutschland auch nicht die Äußerung jeder Meinung (ob explizit als solche gekennzeichnet oder nicht), Einschränkungen gibt es da insbesondere bei der Ehre des Gegenübers.
    Geändert von Gast (13-09-2016 um 10:16 Uhr)

  6. #21
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    Dass Deutschlehrer da ganz tolle Vorstellungen haben was "man" machen sollte ist klar. Aus juristischer Sicht kann es aber einen ziemlichen Unterschied machen ob man etwas als Tatsachenbehauptung, klar und deutlich als Meinung, als Satire oder als Frage formuliert. Natürlich muss man sich bemühen dass es nicht zu offensichtlich wird. Gerade bei öffentlichen Personen oder Firmen wird man das mit "Beleidigung" recht hoch hängen, und da kann es dann existentiell werden ob man schreibt "Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften" oder "ich frage mich ob Firma Müller weiss, wie grausam Kinder in Indien beim Coltanabbau behandelt werden, und wieviele dabei sterben". Nen Deutschlehrer werde ich da sicher als allerletzten fragen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  7. #22
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    Zitat Zitat von tempestas Beitrag anzeigen
    Der Fehler ist ja schon, auf Facebook (lol) eine "Diskussion" zu führen

  8. #23
    Gast Gast

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    not a single f*ck was given that day.

  9. #24
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Aus juristischer Sicht kann es aber einen ziemlichen Unterschied machen ob man etwas als Tatsachenbehauptung, klar und deutlich als Meinung, als Satire oder als Frage formuliert. Natürlich muss man sich bemühen dass es nicht zu offensichtlich wird. Gerade bei öffentlichen Personen oder Firmen wird man das mit "Beleidigung" recht hoch hängen, und da kann es dann existentiell werden ob man schreibt "Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften" oder "ich frage mich ob Firma Müller weiss, wie grausam Kinder in Indien beim Coltanabbau behandelt werden, und wieviele dabei sterben".
    hier ging es bisher nicht um Satire und auch nicht um Fragen, die zwar eine Tasachenbehauptung enthalten ("In Indien werden Kinder beim Coltanabbau grausam behandelt, für viele mit tödlichen Folgen"), sich aber nicht direkt auf den Angesprochenden (Fa. Müller) beziehen (es wurde ja nicht behauptet, dass Fa. Müller Coltan aus Indien bezieht).
    Vielmehr ging es darum, ob man durch die Formulierung "Ich bin der Meinung, dass..." eine üble Nachrede entschärft werden könnte.
    Also, ob es nun einen Unterschied macht, ob jemand sagt:
    "Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften"
    oder
    "Ich bin der Meinung, Firma Müller lässt Kinder in Indien zu Tode schuften"


    Was bedeutet "behaupten oder verbreiten" im Sinne des § 186 StGB?

    Jemand behauptet die ehrverletzende Tatsache, wenn er sie als nach eigener Überzeugung zutreffend darstellt, auch wenn man es nur von einer dritten Person erfahren hat. Erzählt jemand beispielsweise seinen Mitarbeitern, der Chef sei ein Dieb, so behauptet er diese ehrverletzende Tatsache über den Chef.
    Verbreiten im Sinne von § 186 StGB bedeutet, eine ehrverletzende Tatsache, die man von einem anderen gehört hat, weiterzuerzählen. Einfach gesagt, Gerüchte zu verbreiten. Dieser Fall läge vor, wenn jemand seinen Mitarbeitern erzählt, die Kantinenfrau habe ihm erzählt, der Chef sei ein Dieb.
    Auch das Hinzufügen von Zusätzen, wie „wahrscheinlich“ oder „vermutlich“, lässt eine Strafbarkeit nach § 186 StGB nicht entfallen.


    Strafrechtskanzlei Dietrich | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin zu Beleidigung und Verleumdung

    Kann jemand sagen, "ich meine", ohne damit seine Überzeugung auszudrücken, dass das, was er meint, zutrifft?

  10. #25
    Mindless Gast

    Standard

    Bei Beleidigungen wäre ich erst mal vorsichtig, wie das im gesamten Kontext rüberkommt und ob das in einer verbalen oder schriftlichen Unterhaltung passiert. Wenn ich verbreite, der Chef ist wahrscheinlich ein Dieb, ist das üble Nachrede, sofern ich keine Indizien habe, die meine Aussage stützen.

    Statt "Firma Müller lässt Kinder in Indien arbeiten" wäre eine Umschreibung besser: "Wie kann Firma Müller dauerhaft solche Kampfpreise fahren, lassen die etwa Kinder in Indien arbeiten?".

    Gerade in einem Gespräch kann man mit der richtigen Gestik und Mimik mittels der Umschreibung perfekt erstere Behauptung einfließen lassen. Mir dürfte es nicht schwerfallen, mich da aber beim Staatsanwalt oder Richter rauszureden, dass mein Gegenüber wohl die offensichtliche Übertreibung, die ich einfügte, um meinem Erstaunen ob der niedrigen Preise, nicht verstanden hat. Aber auch mit der Umschreibung habe ich es geschafft, die Verknüpfung Firma Müller + Kinder + Indien in die Köpfe der anderen zu bringen.

    Korkells Aussage vom Eingangspost,

    "@Anonym Die mag mich nicht, die mag nur Ultrakonservative die Muslime und 68er scheiße finden.
    Und alle die nicht ihrer Meinung sind finden 68er und Muslime voll geil"


    ist nach meinem dafürhalten keine Beleidigung oder üble Nachrede.

    Besser wäre aber gewesen:

    Die scheint mich nicht zu mögen, weil ich 68er und Muslime toll finde, wahrscheinlich mag sie wohl nur entgegengesetzt denkende Ultrakonservative.

    Keine Chance ihm da was anzudrehen.

    Ein "ich meine, (hier Behauptung einfügen)" funktioniert in der Regel nicht immer. Kommt auf den Kontext an.

  11. #26
    Oogway Gast

    Standard

    Ich könnte mir vorstellen, dass er wegen seiner absoluten Formulierungen doch noch richtig Ärger bekommt, aber schauen wir mal, was kommt ...

  12. #27
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    Zitat Zitat von Oogway Beitrag anzeigen
    Ich könnte mir vorstellen, dass er wegen seiner absoluten Formulierungen doch noch richtig Ärger bekommt, ...
    Wäre auch nicht unverdient und nur der vorgehaltene Spiegel: Macht nicht viel Sinn vermeintliche (?) Pauschalierungen mit eben solchen zu begegnen.

    @arganth

    Köstlicher Cartoon, hab mich wiedererkannt

  13. #28
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Mindless Beitrag anzeigen
    Mir dürfte es nicht schwerfallen, mich da aber beim Staatsanwalt oder Richter rauszureden, dass mein Gegenüber wohl die offensichtliche Übertreibung, die ich einfügte, um meinem Erstaunen ob der niedrigen Preise, nicht verstanden hat.
    sprichst Du da aus Erfahrung?


    Zitat Zitat von Mindless Beitrag anzeigen
    Korkells Aussage vom Eingangspost,

    "@Anonym Die mag mich nicht, die mag nur Ultrakonservative die Muslime und 68er scheiße finden.
    Und alle die nicht ihrer Meinung sind finden 68er und Muslime voll geil"


    ist nach meinem dafürhalten keine Beleidigung oder üble Nachrede.
    Was fehlt denn Deiner Meinung nach?
    Die Tatsachenbehauptung?
    Oder dass die behauptete Tatsache geeignet ist, die Frau verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen?

  14. #29
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    Zitat Zitat von Arganth Beitrag anzeigen
    Zugegebenermaßen trifft es das bei mir.
    Es ist eine verdammte Sucht. Ich hab wieder keinen Club, mit 3 mal Training die Woche reduziert sich das Geschwafel immer drastisch

  15. #30
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Wäre auch nicht unverdient und nur der vorgehaltene Spiegel: Macht nicht viel Sinn vermeintliche (?) Pauschalierungen mit eben solchen zu begegnen.

    @arganth

    Köstlicher Cartoon, hab mich wiedererkannt
    In vorangegangenen Posts behauptete Sie, dass die 68er Genderstasi unnachlässig daran arbeitet schon in der Kita Kleinkinder zu Transsexuellen zu erziehen und Muslime aufgrund ihrer martialischen und rückständigen Kultur grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko für Frauen und öffentliche Versammlungen darstellen.
    Ich glaube nicht, dass meine Beurteilung mit dem Begriff "Pauschalisierung" treffend beschrieben wird.

    Solche Diskussionen führe ich bereits seit über einem Jahr mit ihr da Sie ganz offensichtlich den selben Seiten folgt wie ich, vor allem regionalen und versucht jeden meiner Posts zu attackieren.
    Die Äußerung um die es hier geht entspricht übrigens eigentlich nicht meinem Niveau.
    Aber mancher kennt das vllt. Diskussionen die sich über zwei Tage erstrecken, bei denen kein Post kürzer als 20 Zeilen ist werden irgendwann ermüdend. Man wird mürbe.
    Geändert von Korkell (13-09-2016 um 20:07 Uhr)

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