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Thema: EWTO-WT früher und heute

  1. #16
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    Interessant wäre natürlich wenn sich das EWTO Headquarter selbst dazu äußert:

    "Wir bedanken uns für ihr reges Interesse an unserer einzigartigen Kampfkunst, leider sind gerade alle Plätze belegt, versuchen sie es zu einem späteren Zeitpunkt."

  2. #17
    wingchunmachtfreude Gast

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    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Interessant wäre natürlich wenn sich das EWTO Headquarter selbst dazu äußert:

    "Wir bedanken uns für ihr reges Interesse an unserer einzigartigen Kampfkunst, leider sind gerade alle Plätze belegt, versuchen sie es zu einem späteren Zeitpunkt."
    Die hotline:
    "bitte nennen sie uns den grund ihres anrufs
    Für fragen zur genialität des systems drücken sie bitte die eins, sie werden direkt mit unserem nächsten freien wt-herb verbunden
    Wenn sie mitglied werden möchten drücken sie bitte die zwei, bitte halten sie ihre bankdaten bereit
    Wenn sie tatsächlich kämpfen lernen möchten,legen sie bitte einfach auf
    Vielen dank für ihren anruf"

  3. #18
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    Zitat Zitat von WT-Herb Beitrag anzeigen
    Geändert haben sich die Programme in den Graduierungsstufen. Manches ist weiter nach vorne gerückt, dafür sind in höheren Graden einige Sachen hinzu gekommen. Eine Änderung hinsichtlich der Relevanz des ChiSao-Trainings besteht im Sektionstraining. Da dieses bis etwa 2005 sich derart stark in die Gruppen eingenistet hatte, haben viele es zum Selbstzweck betrieben, was nicht Aufgabe der Sektionen ist. Daher wurde als Gegenmaßnahme das ReakTsun eingesetzt, welches, wie der Name es wiedergibt, in jeder Phase der Bewegung neu entscheidet, welche Reaktion notwendig ist.

    Jüngst hinzu gekommen ist inneres WT (iWT), das kein Kampftraining ist, sondern Körperschulung zur Bildung und Nutzung innerer Kräfte, was dem gesamten System zugute kommt. KRK hat die Überzeugung, dass WT ursprünglich viel aus den inneren chinesischen Systemen inne hat und wird diese Dinge wieder in das System zurückbringen.
    Ich kann das, was WT-Herb hier geschrieben hat nur bestätigen.

    Und an den Threatersteller (oder wer immer das gefragt hatte):
    Wenn Du nach erfolgtem Austritt und dann nach x-Jahren wieder in die EWTO eintreten würdest, müsstest Du die Programme und Prüfungen grundsätzlich wiederholen. Man würde dir sicherlich in den Mindestvorbereitungszeiten entgegen kommen, aber die Prüfungen müsstest Du wiederholen. So die mir bekannte gängige Praxis. Eine andere ist die (gerade bei früheren Techniker Graden, die aus der EWTO raus sind und dann irgendwann wieder zurück wollten), dass man sich einen Termin bei Sifu Kernspecht vereinbart und er einen dann entsprechend einstuft, welchen Könnensgrad er jemandem aktuell zugesteht. Und da gibt es einige, die gemessen am aktuellen Anforderungsprofil gar keine Prüfung neu machen mussten, sondern mit ihrer alten weitermachen konnten. Allerdings gab es auch schon einige lange Gesichter von solchen, die sich selbst wesentlich höher in ihrer Fähigkeit wähnten, als dies dann "von oberer Stelle" bestätigt werden konnte. Gibt also viele Möglichkeiten ...

  4. #19
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    Das beantwortet schon mal die Frage nach den Modalitäten für einen Wiedereinstieg. Danke dafür.

  5. #20
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    Zitat Zitat von 80erfan Beitrag anzeigen
    Ich kann das, was WT-Herb hier geschrieben hat nur bestätigen.

    Und an den Threatersteller (oder wer immer das gefragt hatte):
    Wenn Du nach erfolgtem Austritt und dann nach x-Jahren wieder in die EWTO eintreten würdest, müsstest Du die Programme und Prüfungen grundsätzlich wiederholen. Man würde dir sicherlich in den Mindestvorbereitungszeiten entgegen kommen, aber die Prüfungen müsstest Du wiederholen. So die mir bekannte gängige Praxis. Eine andere ist die (gerade bei früheren Techniker Graden, die aus der EWTO raus sind und dann irgendwann wieder zurück wollten), dass man sich einen Termin bei Sifu Kernspecht vereinbart und er einen dann entsprechend einstuft, welchen Könnensgrad er jemandem aktuell zugesteht. Und da gibt es einige, die gemessen am aktuellen Anforderungsprofil gar keine Prüfung neu machen mussten, sondern mit ihrer alten weitermachen konnten. Allerdings gab es auch schon einige lange Gesichter von solchen, die sich selbst wesentlich höher in ihrer Fähigkeit wähnten, als dies dann "von oberer Stelle" bestätigt werden konnte. Gibt also viele Möglichkeiten ...
    Das klingt für mich als hättest du auch keine Ahnung, aber einfach mal was schreiben.

    Ok, du schreibst die Prüfungen müssen grundsätzlich wiederholt werden.

    Da gibt es eine Wartezeit glaube von 3 Monaten pro Grad und 2 Grade können bis zum 6? Grad zusammen gemacht werden und auch bis dorthin vom Schulleiter abgenommen werden. Für den Schüler fallen also die Prüfungsgebühren an, oder werden die erlassen?

    Ab den höheren Schülergraden können diese nur auf Lehrgängen vergeben werden, also Wartezeit kann nicht erlassen werden, Kosten für Fahrt/Unterkunft/Prüfungskosten fallen an. So hat man vom 7. bis 12. Schülergrad ( mit dem man ausgestiegen ist ) Wartezeiten von knapp 2 Jahren.

    Was ist mit den Übungsleiterscheinen, muß man die auch neu machen?

  6. #21
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    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Das klingt für mich als hättest du auch keine Ahnung, aber einfach mal was schreiben.
    Tja, das kommt dabei heraus, wenn jemand (du) etwas zu beurteilen versucht, was ich kenne (weil mehrfach erlebt bei eigenen Schülern oder Schülern von Kollegen) und du offensichtlich nicht. Aber das ist ja eh Usus hier im Forum, im Anschein des Wissens mit sehr fragwürdigem Wahrheitsgehalt und noch viel fragwürdiger sachbetreffender Beurteilungsgabe über Dinge zu spekulieren.

    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Ok, du schreibst die Prüfungen müssen grundsätzlich wiederholt werden. Da gibt es eine Wartezeit glaube von 3 Monaten pro Grad und 2 Grade können bis zum 6? Grad zusammen gemacht werden und auch bis dorthin vom Schulleiter abgenommen werden. Für den Schüler fallen also die Prüfungsgebühren an, oder werden die erlassen?
    Die Prüfungsgebühren (im Falle, dass man sie als Wiedereinsteiger oder Umsteiger alle durchlaufen bzw. wiederholen muss) sind im Regelfall zu entrichten.

    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Ab den höheren Schülergraden können diese nur auf Lehrgängen vergeben werden, also Wartezeit kann nicht erlassen werden, Kosten für Fahrt/Unterkunft/Prüfungskosten fallen an. So hat man vom 7. bis 12. Schülergrad ( mit dem man ausgestiegen ist ) Wartezeiten von knapp 2 Jahren.
    Falsch! Wenn der eigene Schulleiter entsprechend graduiert bzw. bevollmächtigt ist, kann er sämtliche Schülergrade prüfen. Und dann liegt es an der Rücksprache mit Sifu Kernspecht bzw. der EWTO-Verwaltung, ob man mehrere Prüfungen auf einmal durchziehen kann, was durchaus schon so funktioniert hat, wenn der entsprechende Schulleiter sein gutes Wort dafür eingelegt hat. Alles schon geschehen und hautnah miterlebt. Nur: wenn, dann ist das ein zugestandenes Privileg und kein Recht, auf das man als Wiedereinsteiger plädieren kann. Genau das gleiche gilt auch für die Wiedereinstufung. Im EWTO-Pass steht sinngemäß, dass mit Beendigung der Mitgliedschaft auch alle (von der EWTO verliehenen) Graduierungen ungültig werden. Trifft man die Entscheidung auszusteigen, muss man dies als Konsequenz tolerieren.

    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Was ist mit den Übungsleiterscheinen, muß man die auch neu machen?
    Das kann ich dir jetzt nicht genau sagen. Aber Aktualisierung wäre inhaltlich nach meiner bescheidenen Meinung eh angebracht.

  7. #22
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    Zitat Zitat von 80erfan;
    Im EWTO-Pass steht sinngemäß, dass mit Beendigung der Mitgliedschaft auch alle (von der EWTO verliehenen) Graduierungen ungültig werden. Trifft man die Entscheidung auszusteigen, muss man dies als Konsequenz tolerieren.
    Klingt sehr seriös. Ich erarbeite mir über Jahre die benötigten Fähigkeiten, bezahle Prüfungsgebühren und Lehrgänge und wenn ich was anderes machen möchte werde ich ausgestoßen und alle Qualifikationen werden gelöscht.

    So kann man Kunden auch dazu bringen, blos nicht über den Tellerrand zu schauen.

  8. #23
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    Zitat Zitat von below Beitrag anzeigen
    Klingt sehr seriös. Ich erarbeite mir über Jahre die benötigten Fähigkeiten, bezahle Prüfungsgebühren und Lehrgänge und wenn ich was anderes machen möchte werde ich ausgestoßen und alle Qualifikationen werden gelöscht.
    Wer wird ausgestoßen? Du bist Mitglied in örtlicher Schule und Verband und erlangst innerhalb dessen Qualifikationen. Und wenn du austrittst (aus dem Verband), dann weißt du vorher, dass du diese verbandsinterne Qualifikation wieder verlierst. Was die Fähigkeiten anbetrifft, das steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Niemand wird an deine Hauswand sprühen, dass du ab sofort keinen Bong-Sao mehr kannst. Aber es gibt so viele ehemalige Mitglieder der EWTO, die ganz sicher nicht "ausgestoßen" sind. Ich halte es für durchaus legitim, dass der Verband als qualifizierende Instanz es so handhabt. Und wenn jemand aus Überzeugung austritt, warum sollte er sich dann noch mit den Qualifikationen einer Institution, die er ablehnt, schmücken?

    Zitat Zitat von below Beitrag anzeigen
    So kann man Kunden auch dazu bringen, blos nicht über den Tellerrand zu schauen.
    Auch nicht richtig!

    Warum sollte man durch diese Klausel gehindert werden, über den Tellerrand zu schauen? Man kann doch z.B. die Mitgliedschaft in der ursprünglichen örtlichen EWTO-Schule beenden, trotzdem EWTO-Mitglied bleiben und woanders zwischenzeitlich trainieren. Ebenso gibt es etliche Leute, die parallel noch andere Kampfkünste trainieren. Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun.

    Und es kommt auch keiner von der EWTO, bricht heimlich in die Wohnung des Ex-Mitglieds ein und klaut ihm die Urkunden, die besagen und bestätigen, dass er zum gegebenen Zeitpunkt diese und jene Fertigkeiten unter Beweis gestellt hat. Aber das war dann halt zum Zeitpunkt x so gewesen und die Graduierung hat dann nach Austritt innerhalb der EWTO keine Bewandtnis mehr. Wem diese Bewandtnis so wichtig ist, der bleibt halt Mitglied.

    Wenn's einem so wichtig ist, in der EWTO mitzuspielen, dann muss man sich eben auch an die von Anfang an feststehenden Regeln halten. Und wenn man das eh alles als völlig wertlos und blöde ansieht ... na dann ist es ja auch kein Problem. Zwingt einen ja schließlich niemand, in die EWTO (wieder-) einzusteigen.

    Aber die meisten derjenigen, die ich beim Wiedereinstieg erlebt habe, waren aus welchen Gründen auch immer sehr froh, dass sie die Möglichkeit bekommen hatten (was auch ein bisschen damit zusammenhängt, in welcher Form man einst den Verband verlassen hatte) und empfanden die Bürde der Prüfungswiederholung als nicht ungerecht und unbarmherzig hoch.

  9. #24
    BUJUN Gast

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    Wer sich sauber von seinem Verein trennt - egal warum - kann immer wieder
    hin und weiter machen.

    Was verlernt / was Neues ? = trainieren !

    Mal wieder: Kack auf die Graduierungen - die bezeugen absolut gar nix -
    höchstenfalls das Ego wird gestreichelt ... wie gut man auf Papier ist !

  10. #25
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    Zitat Zitat von 80erfan Beitrag anzeigen

    Du bist Mitglied in örtlicher Schule und Verband und erlangst innerhalb dessen Qualifikationen. Und wenn du austrittst (aus dem Verband), dann weißt du vorher, dass du diese verbandsinterne Qualifikation wieder verlierst. Ich halte es für durchaus legitim, dass der Verband als qualifizierende Instanz es so handhabt.
    Wenn man eine Kampfkunst lernt, ist man an erster Stelle Übender/Lernender und nur an zweiter Stelle Mitglied einer Schule oder eines Verbandes.

    Die Regelung in der EWTO alle Ränge bei Austritt abzuerkennen... nun das riecht nach gekränkter Eitelkeit, Gängelung und Machtgehabe.
    Ich kenne keine Kampfkunst in der das so gehandhabt wird, sei es Jiu Jitsu, Aikido oder Karate.
    Warum man seine verbandsinterne Qualifikation verliert ist überhaupt nicht logisch, aber legitim wenn es der Verband so will.

    Erklären kann man sich diese Regel nur dadurch, dass die EWTO verhindern will, wenn sich ein Hochgraduierter abspaltet und den EWTO Grad in seiner Vita als Werbemittel nutzt. Ähnliche Regeln gibt es ja auch in der Arbeitswelt und im Gewerbe, zB. wenn man von der Konkurrenz abgeworben wird und Firmeninternes nicht nutzen darf, oder wenn man Räumlichkeiten anmietet und Branchengleiches des vorhergehenden Mieters nicht anbieten darf.
    Geändert von Paradiso (21-10-2016 um 15:20 Uhr)

  11. #26
    WT-Herb Gast

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    Zitat Zitat von below Beitrag anzeigen
    Klingt sehr seriös. Ich erarbeite mir über Jahre die benötigten Fähigkeiten, bezahle Prüfungsgebühren und Lehrgänge und wenn ich was anderes machen möchte ...
    Das sollte doch wohl selbstverständlich sein, dass die Graduierungen innerhalb der EWTO außerhalb der EWTO keine Gültigkeit haben. Du verlierst ja nicht über Nacht Deine erworbenen Fertigkeiten, aber außerhalb der EWTO haben die EWTO-Graduierungen keinen Vergleichswert, keine Gültigkeit. Verlässt Du die EWTO, verlässt Du Norm der EWTO. Kehrst Du zurück, muss man schauen, in wie weit Du noch in die dann existente Normierung passt.

    Eine Linie, die Dich nach Verlassen einer anderen Linie aufnimmt, kann ja nach ihren eigenen Normen Dich entsprechend einstufen, wenn sie möchte. Aber schon in einigen VT-Linien wird ja hervorgehoben, dass alles anders sei und man von vorne lernen müsse. Dort passen Graduierungen anderer Linien nicht unbedingt.

    Daher ist es nur logisch, dass ein Graduierungsmodell nur innerhalb dieser Gruppe aussagefähig ist.

  12. #27
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    Zitat Zitat von BUJUN Beitrag anzeigen
    Mal wieder: Kack auf die Graduierungen - die bezeugen absolut gar nix - höchstenfalls das Ego wird gestreichelt ... wie gut man auf Papier ist !
    Falls man das aus rein kämpferischer Betrachtung heraus erwägt: jo - ok!

    Aber Graduierungen bezeugen und bestätigen doch im Allgemeinen, dass derjenige sich hinreichend mit einer Sache beschäftigt hat. Und ja - meinetwegen Ego-Streichelei. Aber warum auch nicht eine Bestätigung für eine Leistung bekommen, auch wenn sie nicht unbedingt mit Supa-tödlicher-Fighter assoziiert ist.

    Wer das alles nicht nötig hat, schön für ihn! (wobei ich auch soooo viele Schwätzer kenne, die sich ständig damit in Szene setzen, wie unwichtig ihnen diese oder jene Auszeichung ist ... für mich auch oft ein Zeichen von Wichtigtuerei und Ego-Pushing. Weil, wenn man doch so drüber steht, warum sich dann die ganze Zeit pseudokritisch damit auseinandersetzen. Gilt auch in EWTO-Angelegenheiten... (ist jetzt nicht unbedingt auf dich persönlich gemünzt, BUJUN!)).

    Ich kenne den überwiegenden Teil der Menschen, die z.B. in der EWTO sehr begeistert als Mitglied trainieren, weil ihnen das einfach Spaß macht und eben eben nicht weil sie bei oft bewusst eingestandener begrenzter Bereitschaft zum Schwitzen und Bluten glauben, nun die Straßenkämpfer vor dem Herrn zu sein.

    Die verbinden mit dem Erhalt ihrer Schülergrad-Urkunde was ganz anderes, als was du BUJUN dir als Anspruch festgelegt hast. Du hast ja deine Konsequenzen soweit gezogen und gut ist.

  13. #28
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    Was ist, wenn man nur in der Schule gekündigt hat und nicht aus der EWTO ausgetreten ist?

  14. #29
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    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Die Regelung in der EWTO alle Ränge bei Austritt abzuerkennen... nun das riecht nach gekränkter Eitelkeit, Gängelung und Machtgehabe.
    Nö, für mich riecht das eher nach vorausschauender Schadensbegrenzung, was die potentielle negative Außenwirkung Ehemaliger anbetrifft, die womöglich noch mit EWTO-Qualifikation werben ... und nicht jeder Ehemalige verhält sich gelinde formuliert so, dass man stolz drauf sein müsste oder damit zwingend in Verbindung gebracht werden möchte.

    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Ich kenne keine Kampfkunst in der das so gehandhabt wird, sei es Jiu Jitsu, Aikido oder Karate.
    Nun, vielleicht sieht die EWTO ja auch nicht den Zwang, sich mit den anderen zu vergleichen und nach deren Sitten und Gebräuchen Anerkennung erlangen zu müssen. Ein Gedanke, den ich übrigens persönlich sehr sympathisch finde.

    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Warum man seine verbandsinterne Qualifikation verliert ist überhaupt nicht logisch, aber legitim wenn es der Verband so will.
    Für dich offensichtlich nicht, für andere spricht das aber nicht.

    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    dass die EWTO verhindern will, wenn sich ein Hochgraduierter abspaltet und den EWTO Grad in seiner Vita als Werbemittel nutzt.
    Kein Ex-EWTO-ler wird verklagt, wenn er den Tatsachen entsprechend in seiner Vita angibt, dass er dann und dann innerhalb der EWTO diese und jene Qualifikation und Aufgabe und Funktion innehatte.

    Aber (und das ist auch vollkommen richtig so) derjenige kann nicht nach x-Jahren behaupten, er sei immer noch EWTO-qualifiziert, also hätte den x. Lehrergrad in der EWTO. Den hat er durch Austritt oder Rausschmiss verwirkt.

    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    Ähnliche Regeln gibt es ja auch in der Arbeitswelt und im Gewerbe, zB. wenn man von der Konkurrenz abgeworben wird und Firmeninternes nicht nutzen darf, oder wenn man Räumlichkeiten anmietet und Branchengleiches des vorhergehenden Mieters nicht anbieten darf.
    Der Vergleich hinkt massiv, weil es ja nicht um eine Sperrklausel oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot geht, was dann bedingen würde, dass der Ehemalige innerhalb eines räumlichen und/oder zeitlichen Abstands die gleiche Tätigkeit in konkurrierender Form nicht aufnehmen darf.

    Das kann und will die EWTO einem nämlich überhaupt nicht verbieten. Und ich kenne keinen Fall, wo jemand von nem EWTO-beauftragten Privatdetektiv überführt wurde, noch irgendwas zu unterrichten, was er einst in der EWTO gelernt hat. Wer heute austritt, kann morgen seine eigene Schule, seinen eigenen Verband oder Konzern aufmachen und dort unterrichten, was er will.

    Allerdings darf er es nicht mehr "EWTO" nennen und sich als qualifizierter EWTO-Ausbilder bezeichnen (auch wenn er sich damit brüsten darf, einst in der EWTO gelernt und graduiert zu haben). Und er sollte lieber vermeiden, durch seine Außenwirkung den Eindruck zu schüren, noch EWTO-Repräsentant zu sein. Und ebenso sollten tunlichst nicht die Programm-Namen verwendet werden, sofern diese geistiges Eigentum der EWTO sind und womöglich sogar in irgendeiner Weise rechtlich geschützt sind, was auch gleichermaßen für die Verwendung von Logos und Bildern etc anbetrifft. Wo liegt das Problem?

  15. #30
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    Zitat Zitat von TheCrane Beitrag anzeigen
    Was ist, wenn man nur in der Schule gekündigt hat und nicht aus der EWTO ausgetreten ist?
    Solange man ordentliches Mitglied der EWTO ist, behält man dann quasi "Bestandschutz" und hält offiziell die innerhalb der EWTO erworbenen Qualifikationen inne (sofern diese nicht an eine spezielle Aktualisierungspflicht gebunden sind).

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