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Thema: EWTO-WT früher und heute

  1. #46
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    Zitat Zitat von WT-Herb Beitrag anzeigen
    Abschlüsse gelten immer nur in ihrem Geltungsbereich. Ob Schulabschlüsse, Führerscheine, Berufsausbildungen. Manche Geltungsbereiche sind Weltweit, andere nicht.
    Ja, aber sie verfallen nicht automatisch, wenn man den Bereich verläßt. Mir zeigt das nur wieder, dass die EWTO insbesondere das Wirtschaftsunternehmen geblieben ist, das es immer schon war.
    Das ist auch für mich der Hauptgrund, warum der Verband ständig neue Programme zu entwickeln scheint.

  2. #47
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    Zitat Zitat von Gern in der EWTO Beitrag anzeigen
    Kurze Gegenmeinung: Wer mit 8. SG der EWTO austritt, seine Urkunden noch hat, und dann wieder eintritt, braucht die Prüfungen nicht zu wiederholen.
    Aber bevor er 9 macht, muss er alle evtl. neu dazu gekommenen Themen kennen und können, und das kann (muss aber nicht immer) lange dauern
    Ich bestreite aber nicht, dass es nicht auch so, wie von dir dargestellt, laufen kann bzw. gelaufen ist. Das ist dann aber m.M.n. eher eine Kulanz, die seitens der EWTO (und sicherlich nicht als offizielle Regel) eingeräumt wird. Ein kurzer und vertrauensvoller Draht des Schulleiters zur EWTO-Verwaltung kann da sicherlich sehr hilfreich sein. Ich würde dies aber niemanden als "wird schon klappen!" versprechen - so jedenfalls meine Erfahrung.

  3. #48
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    Zitat Zitat von bilbo Beitrag anzeigen
    Ja, aber sie verfallen nicht automatisch, wenn man den Bereich verläßt.
    Hmm, muss man seine Trainerlizenzen nicht auch immer wieder erneuern, sogar wenn man noch im Verband aktiv ist?

    Wie sieht es denn bei den anderen, z.B. Karate, so aus, wenn man zuletzt vor 10-25 Jahren eine Prüfung, bzw überhaupt irgendetwas aktiv, gemacht hat, vielleicht sogar Trainer war und jetzt wieder anfangen?

    Darf man dann gleich wieder ungeprüft durchstarten und sogar unterrichten?!

    /edit

    Nicht falsch verstehen, ich halte nicht mehr allzu viel von Prüfungen, oder dem Aufbau der EWTO, aber hier wird imho wieder etwas gesucht wo nichts ist!

    Gruß

    Alef

  4. #49
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Hmm, muss man seine Trainerlizenzen nicht auch immer wieder erneuern, sogar wenn man noch im Verband aktiv ist?

    Wie sieht es denn bei den anderen, z.B. Karate, so aus, wenn man zuletzt vor 10-25 Jahren eine Prüfung, bzw überhaupt irgendetwas aktiv, gemacht hat, vielleicht sogar Trainer war und jetzt wieder anfangen?

    Darf man dann gleich wieder ungeprüft durchstarten und sogar unterrichten?!


    Gruß

    Alef
    Bei Trainerlizenzen ist es eigentlich in allen Bereichen so, dass sie aufgefrischt werden müssen, bzw. zeitlich begrenzt sind. Das macht ja auch Sinn.

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  5. #50
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    Zitat Zitat von bilbo Beitrag anzeigen
    Bei Trainerlizenzen ist es eigentlich in allen Bereichen so, dass sie aufgefrischt werden müssen, bzw. zeitlich begrenzt sind. Das macht ja auch Sinn.
    Es ist also sinnvoll, dass Trainerlizenzen ZEITLICH BEGRENZT sind, selbst wenn man im Verband ohne Unterbrechung als Trainer aktiv ist?

    Gruß

    Alef

  6. #51
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    Es gibt Trainer, die selbst keine große Lust haben, sich in ihrem Bereich weiterzubilden. Am Ende tun die ihren Leuten damit keinen Gefallen. Besonders auf die EWTO bezogen, bin ich diesbezüglich ein verbranntes Kind. Mein Sihing hatte damals auf die eigene Weiterbildung verzichtet. Das führte dazu, dass wir Schüler uns in den Prüfungen sehr schwer taten.

    In meinem beruflichen Bereich muss ich meine Trainerlizenz auch regelmäßig durch Lehrgänge up to Date halten.

    Das sagt nichts darüber aus, dass die Leute schlechte Lehrer sind. Aber gerade dann muss ich mein Wissen auf dem neuesten Stand halten. Das gilt für Fussball, Reiten, Schießen, Tanzen usw. ja auch.

    Eine zeitlich begrenzte Lizenz, deren Verlängerung von Lehrgängen oder Prüfungen abhängt, ist in vielen Bereichen gängig.
    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  7. #52
    WT-Herb Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bilbo Beitrag anzeigen
    Ja, aber sie verfallen nicht automatisch, wenn man den Bereich verläßt.....
    Doch! Beispiel: Hättest Du Deinen Führerschein bei einer Bundesbehörde gemacht, z.B. der DBP, und Du dann Behörde verlässt, hast Du den Führerschein zurückzugeben. Dieser hat nur Gültigkeit, solange Du bei dem Laden beschäftigt bist.

  8. #53
    WT-Herb Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Hmm, muss man seine Trainerlizenzen nicht auch immer wieder erneuern, sogar wenn man noch im Verband aktiv ist?...
    Hatte nicht letztens ein Bundesligatrainer seine Trainertätigkeit einstellen müssen, weil er keine gültige Trainierlizens hatte? Ich glaube, im letzten Jahr. (?)

  9. #54
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    Wortklauberei. Du weißt genau, was ich meine.


    Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

  10. #55
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    Ich glaube mittlerweile, dass mir niemand meine eigentliche Frage beantworten kann.

    Wie auch...

    Wenn ich früher meine Prüfungen bis zu einem gewissen Grad geschafft habe und dann jahrelang kein WT mehr mache, kann ich die neuen Sachen ohnehin nicht und die alten habe ich zum größten Teil verlernt. Habe ich was anderes als WT gemacht, verändert das meine Art zu kämpfen ohnehin.

    Zudem hängt das Können der Schüler in hohem Maße von den Fähigkeiten des Lehrers ab. Da alle Menschen, Schüler wie Lehrer, verschieden sind und sich verändern, gibt es zu viele Parameter, um einen Vergleich früher-heute wirklich objektiv machen zu können. Ich denke, das funktioniert einfach nicht.

    Ungeachtet dessen haben Prüfungen und Graduierung nur sehr wenig Aussagekraft, ob jemand in einer SV-Situation bestehen würde oder nicht. Mal ganz abgesehen, was Bestehen überhaupt bedeutet - das kann auch verbale Deeskalation oder Weglaufen sein.

    Mein Gesamteindruck, nämlich dass die EWTO nach wie vor in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen ist, hat sich früher wie heute allerdings nicht geändert.
    Geändert von bilbo (22-10-2016 um 12:08 Uhr)

  11. #56
    WT-Herb Gast

    Standard

    Zitat Zitat von bilbo Beitrag anzeigen
    Ich glaube mittlerweile, dass mir niemand meine eigentliche Frage beantworten kann.
    Hm... wurde doch...

    Mein Gesamteindruck, nämlich dass die EWTO nach wie vor in erster Linie ein Wirtschaftsunternehmen ist, hat sich früher wie heute allerdings nicht geändert.
    Die EWTO würde nicht anders auf Aus- und Wiedereintritte reagieren, wäre sie ein winziger gemeinnütziger Verein, der komplett auf eigene Kosten die ganze Welt ausbildet.

  12. #57
    Hogerus Gast

    Standard

    Zwei Fragen an dich WT Herb,

    weshalb sollte ein LKW Führerschein, den man bei der Bundeswehr gemacht seine Gültigkeit verlieren?


    Zweite Frage: bist du in der EWTO angemeldet, oder bist du ein freischaffender WT/WC/VT Lehrer?

    Wäre nett da mal was zu zu hören.

    fg

  13. #58
    Registrierungsdatum
    04.12.2013
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    Standard

    Zitat Zitat von Hogerus Beitrag anzeigen
    Zwei Fragen an dich WT Herb,



    weshalb sollte ein LKW Führerschein, den man bei der Bundeswehr gemacht seine Gültigkeit verlieren?

    Er muss lediglich in eine zivile Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  14. #59
    Hogerus Gast

    Standard

    Das ist auch mein Kenntnisstand aber da hier ja WT Herb behauptet, dass der Führerschein den man bei Bundesbehörden macht bei Austritt/ Kündigung weg sei wollte ich mal nachhaken.

  15. #60
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    13.03.2009
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    995

    Standard

    Wenn Du nach erfolgtem Austritt und dann nach x-Jahren wieder in die EWTO eintreten würdest, müsstest Du die Programme und Prüfungen grundsätzlich wiederholen. Man würde dir sicherlich in den Mindestvorbereitungszeiten entgegen kommen, aber die Prüfungen müsstest Du wiederholen.
    Wieso ?

    Das hatten wir an anderer Stelle schon mal , wir reden hier von einem WingTsun das keiner Form folgen will sondern only Prinzipien/Funktion , auch wurde von Herb hier immer wieder gesagt das sich am "Resultat" des neuen WingTsun nix geändert hat nur die Trainingsweise "dahingehend" hat sich geändert ...

    Die Prüfungen trotzdem erbringen zu müssen obwohl "X" in der Lage währe das geforderte "Resultat " zu erfüllen läßt Raum für einigen Wiederspruch zum oben genannten .

    Denn es scheint ja so , das dann die Prüfungen nicht auf das "Resultat" abzielen sondern auf die Adaptivität der Trainingsweise und das währe doch quasi ... ein Selbstzweck .

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