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Thema: SWS System Without System - Macht es jemand und Meinungen?

  1. #61
    Franz Graf Gast

    Standard

    Das mit dem Waffe verlieren (darf wirklich nicht passieren) ist mir nicht aufgefallen, ich kenne aber auch nicht alle Clips, nur etwa im einstelligen Bereich.

  2. #62
    KeineRegeln Gast

    Standard

    Zitat Zitat von -KINGPIN- Beitrag anzeigen
    Letzter Satz


    Eigentlich müsste man die ganzen threads wo er thematisiert wird verlinken und wenn einer wieder sagt, wie toll er ihn findet den Link als Antwort geben.

    Franz, du solltest die SuFu nutzen und dir die kompletten Freds durchlesen. Hat meist auch informativen Wert für einen selbst.

  3. #63
    Franz Graf Gast

    Standard

    Zitat Zitat von KeineRegeln Beitrag anzeigen


    Eigentlich müsste man die ganzen threads wo er thematisiert wird verlinken und wenn einer wieder sagt, wie toll er ihn findet den Link als Antwort geben.

    Franz, du solltest die SuFu nutzen und dir die kompletten Freds durchlesen. Hat meist auch informativen Wert für einen selbst.
    Ok, ich such mal bei Gelegenheit alle Beiträge zu "SWS" kann aber dauern.

  4. #64
    KeineRegeln Gast

    Standard

    Viel Spaß^^

  5. #65
    KeineRegeln Gast

  6. #66
    Franz Graf Gast

    Standard

    Zitat Zitat von KeineRegeln Beitrag anzeigen
    Danke für die Hilfe. Das war einer den ich kannte.
    Ja ich finde es auch schade, das er seine Quali nicht nennt (oder nennen darf wie er sagt).
    Geändert von Franz Graf (23-10-2017 um 20:03 Uhr)

  7. #67
    zocker Gast

    Standard

    fehlpost

  8. #68
    Franz Graf Gast

    Standard

    Ich finde auch schade, dass er damals sagte, dass er kein Training mit den Forummitgliedern macht. Vielleicht hat sich das ja mittlerweile geändert.
    Geändert von Franz Graf (23-10-2017 um 19:55 Uhr)

  9. #69
    Franz Graf Gast

    Standard

    Zitat Zitat von zocker Beitrag anzeigen
    fehlpost
    wurde korrigiert.

  10. #70
    zocker Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Franz Graf Beitrag anzeigen
    wurde korrigiert.




    grüsse

  11. #71
    Registrierungsdatum
    21.05.2015
    Beiträge
    474

    Standard

    sein jkd trainer war wohl irgendein conceptler namens dirk. nachname unbekannt.

    Zitat Zitat von KeineRegeln Beitrag anzeigen
    Es geht darum dass es keine Verhältnismäßigkeit gibt, sondern Notwehrexzess.

    Beispiele: 4 jähriges Kind hat ein Messer in der Hand und sagt, ich will dich töten. Du schlägst ihm daraufhin alle Zähne aus. Du warst nie ernsthaft in Gefahr. Notfallexzess.

    Vor dir steht ein Mann, mit nem Baseballschläger und will dich damit verprügeln. Du hast ein Messer in der Tasche und eine 45iger. Du ziehst die 45iger und erschießt den Mann. Kein Exzess. Ein Schlag mit dem Bäsi an den Kopf könnte dich töten. Das Messer ihn nicht sofort stoppen. Also Schusswaffe ziehen.

    hab hier im forum schon von fällen gelesen bei denen die sv mit nem messer als notwehr exzes betrachtet wurde obwohl der angreifer vorher schon jemanden ausgeknockt hatte. das war allerdings auch son spezieller richter der mehrere so ne urteile gefällt hatte. keine ahnung ob das mittlerweile konsequenzen für den gegeben hat oder der damit durchgekommen ist.
    Geändert von DEKAR (24-10-2017 um 05:42 Uhr)

  12. #72
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von DEKAR Beitrag anzeigen
    sein jkd trainer war wohl irgendein conceptler namens dirk. nachname unbekannt.




    hab hier im forum schon von fällen gelesen bei denen die sv mit nem messer als notwehr exzes betrachtet wurde obwohl der angreifer vorher schon jemanden ausgeknockt hatte. das war allerdings auch son spezieller richter der mehrere so ne urteile gefällt hatte. keine ahnung ob das mittlerweile konsequenzen für den gegeben hat oder der damit durchgekommen ist.
    Hatte der Richter tendenziell recht. Ich kenne die Umstände nicht. Aber schlussendlich war die Situation dass ein unbewaffneter Angreifer mit einer lethalen Waffe traktiert wurde. Das ist nicht mehr verhältnismässig. Jetzt müsste man mehr zu den Umständen wissen. War der Angreifer ein zwei Meter Hühne? Dazu ein bekannter Stadtschläger der gerne am Wochenende auf Koks ist? War die Messerperson eine Frau? Oder ein schwächlicher Mann etc etc. Ein Kampfkünstler der Dawwid heisst? Unter Umständen musste die Messerperson davon ausgehen dass sie aus der Situation nicht lebend herauskommt. Dann aber, nur evtl., wäre das Messer als Equalizer in Ordnung gewesen.
    Wie geht es dem Angreifer? Schwer verletzt?
    Ein unvorhergesehener Schwinger auf der Strasse würde die meisten von uns hier drinn ausknocken..

    So viel wie nötig, so wenig wie möglich= Verhältnissmässig
    Geändert von Gast (24-10-2017 um 06:12 Uhr)

  13. #73
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    Es gibt in der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit.

    Zeig mir mal bitte, wo das stehen soll.

    Es wird maximal von einer Güterabwägung in den Kommentaren gesprochen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  14. #74
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Es gibt in der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit.

    Zeig mir mal bitte, wo das stehen soll.

    Es wird maximal von einer Güterabwägung in den Kommentaren gesprochen.
    Sorry Schweizer Recht.
    Die Abwehr muss im Verhältnis zum Angriff stehen.

    Aber ich denke dass erklärt es ganz gut WIKI Deutsches Notwehrrecht:

    32

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. ==> Hier drinn ist die Verhältnismässigkeit Versteckt.

    33
    Überschreitung der Notwehr
    .

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.=> Und hier in dem Sinne die Überschreitung, welche es ja nur geben kann, wenn nicht dem Angriff angeglichen gehandelt wurde


    Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

    Die Notwehrhandlung ist geeignet, wenn durch die Verteidigung die Abwehr des Angriffs voraussichtlich erreicht oder zumindest gefördert werden kann.

    Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer „schimpflichen Flucht“ verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[6] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.[7]
    Geändert von Gast (24-10-2017 um 07:10 Uhr)

  15. #75
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    Wenn du jetzt noch deine zitierte Quelle angibst, dann ist fast alles gut.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

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