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Thema: Verbal Jiu Jitsu

  1. #1
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    Standard Verbal Jiu Jitsu

    Dem Titel nach im falschen Forum, aber da es um Tim Tackett und um Jim Sewell (Originalschüler aus Chinatown, der leider heute verstorben ist) geht, denke ich, es passt:

    Frank Burczynski

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  2. #2
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    Weise Worte von Tim Tackett.

    Deeskalation sollte auch geübt werden.

  3. #3
    * Silverback Gast

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    Ich muss aktuell (leider) den IE nutzen, weil der FF als Internetprogramm bei mir streikt. Im FF hätte ich wahrscheinlich im Ausgangspost was gesehen - im IE wird bei mir nur ein großer leerer Kasten angezeigt, der nicht klickbar ist?
    FRAGE: Was ist da zu sehen ... und kann einer vielleicht statt dem ? (was da wahrscheinlich zu sehen ist, netterweise einfach einen Link posten, das wäre prima.
    Vielen Dank im voraus!

  4. #4
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    Ein Video. Einfach mal Javascript zulassen und den Flashplayer vorher aktualisieren.
    Frank Burczynski

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  5. #5
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  6. #6
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    Die Rechtslage in dem Fall ist in den USA etwas anders als in Deutschland...
    Frank Burczynski

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  7. #7
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    Ja in Deutschland sind wir friedlicher und müssen uns gesetzlich lieb haben:-) Die Amerikaner dürfen auch mal Mensch sein.....:-)

  8. #8
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    Hmm...nö In Deutschland darfst du im Rahmen der Rechtfertigung über die Notwehr auch jemanden eine scheuern, wenn er dich beleidigt. In Amerika nicht.
    Frank Burczynski

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  9. #9
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    "[a] person is privileged to use such force as reasonably appears necessary to defend him or herself against an apparent threat of unlawful and immediate violence from another."

    Also ich würde sagen das trifft doch genau das was Hackleman sagt. Man darf zuschlagen, wenn jemand verbal direkt droht.....

  10. #10
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    klasse video

  11. #11
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    Zitat Zitat von Björn Friedrich Beitrag anzeigen
    "[a] person is privileged to use such force as reasonably appears necessary to defend him or herself against an apparent threat of unlawful and immediate violence from another."

    Also ich würde sagen das trifft doch genau das was Hackleman sagt. Man darf zuschlagen, wenn jemand verbal direkt droht.....
    Aus welchem Bundesland ist das zitierte Gesetz? Aus welchem Criminal Code? Und darum ging es zumindest in dm ersten Video gar nicht. Die Details beachten, bitte! Wie werden dort Dinge wie "violence", "apparent", "threat" und insbesondere "necessary" juristisch definiert? Es kommt nicht darauf an, wie du das siehst, sondern wie es dort die Rechtsprechung sieht.Und das ist dort auch noch von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden.
    In Deutschland darf ich mich auch mit einer Tätlichkeit (Schelle) gegen eine Beleidigung wehren. In Amerika nicht.
    Und es ging um das Hochschaukeln bei verbalen Auseinandersetzungen.
    Frank Burczynski

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  12. #12
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    In Deutschland darf ich mich auch mit einer Tätlichkeit (Schelle) gegen eine Beleidigung wehren.
    na ja das stimmt nicht ganz.... bzw das hängt davon ab was du eine definition von schelle hast masstab ist immer die verhältnismäßigkeit.

  13. #13
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    na ja das stimmt nicht ganz.... bzw das hängt davon ab was du eine definition von schelle hast masstab ist immer die verhältnismäßigkeit.
    Nein, ist es nicht. Das hatte wir schon so oft hier im Board...es ist die "Erforderlichkeit", nicht die Verhältnismäßigkeit.

    Dabei würde in etwa wie folgt geprüft werden:

    Erstens braucht man eine Notwehrlage, das heißt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Der rechtswidrige Angriff liegt vor, fraglich ist, ob er auch gegenwärtig ist. Das kann man zumindest dann bejahen, wenn der begründete Verdacht steht, dass die Beleidigung noch nicht vorbei ist, sondern noch weitere Beleidigungen folgen werden.

    Zweitens muss das Notwehrmittel auch geeignet sein, den Angriff abzuwehren. Man muss also diskutieren, ob eine Backpfeife geeignet ist, eine Beleidigung zu beenden. Darauf will ich jetzt mal keine Antwort geben, darüber kann man geteilter Meinung sein. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass es nach einer Backpfeife erst recht weitere Beleidigungen gibt, das Notwehrmittel daher ungeeignet ist. Man könnte aber auch sagen, dass die Erwartung bestand, dass der Angreifer nach der Backpfeife weitere Beleidigungen unterlässt.

    Drittens muss die Notwehrhandlung (also die Backpfeife) von einem Verteidigungswillen getragen sein. Der Grund für die Backpfeife muss also lediglich die Abwehr des Angriffs sein und nichts sonst. Handlungen, die auf Rache oder Selbstjustiz basieren, sind keine Notwehrhandlung!

    Die "Verhältnismäßigkeit" sehe ich da nicht als Problem.
    Geändert von jkdberlin (23-02-2017 um 14:24 Uhr)
    Frank Burczynski

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  14. #14
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    ich mag die message des eingangsvideos.
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  15. #15
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    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    ich mag die message des eingangsvideos.
    ... und Tim ist einfach genial. Der Mann weiß, wovon er spricht!

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