Barfuß Autofahren ist so eine Sache. Verboten ist es nicht (für alle) und so lange alles gut geht kein Problem. Im Falle eines Unfalls gab es aber schon andere Entscheidungen. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied (AZ: 2 Ss OWI 577/06) hat entschieden, das barfuß fahren eine Verletzung der Sorgfaltspflicht ist, wenn es deswegen zu einem Unfall kommt.
Und wer berufsbedingt Autos fährt, muss sich zudem an anderen Bestimmungen orientieren. Nach $ 44 der Unfallverhütungsvorschrift haben solche Beschäftigte die Pflicht „den Fuß umschließendes Schuhwerk“ zu tragen.