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Thema: Körperlich gegen Beleidigung wehren

  1. #436
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    Die Frage war eher rhetorisch.
    Ja, darf man. Gütersbwegung findet eben nicht statt. Das ganze kann, wenn erforderlich, sogar bis zur Tötung des Angreifers gehen.

  2. #437
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    Ich habe ein BGH-Urteil gesehen wo es um einen Überfall durch einen Ex-Liebhaber mit Messer ging. Der Neue hat diesen als der in die Wohnung eindrang mit einer illegalen Waffe erschossen, wurde aber bezüglich Notwehrexzess/Putativnotwehr freigesprochen. Nur das Delikt des Waffenbesitzes blieb.

    Bei "gegen Beleidigung wehren" befürchte ich aber, dass der BGH da ein krasses Mißverhältnis sieht wenn man ihn zusammenschiesst.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  3. #438
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    Die erforderlichkeit dürfte da auch schwer gegeben sein.

  4. #439
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    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    In Deutschland darf man aber sogar tatsächlich relativ viel körperlich schädigen um das Eigentum zu schützen - Gut nicht so viel wie in den USA natürlich...
    Wir sind nur schlechter bewaffnet:


    Als Stand-Your-Ground-Laws (engl. stand your ground etwa „nicht von der Stelle weichen“) werden umgangssprachlich Gesetze von zurzeit über 30 amerikanischen Bundesstaaten bezeichnet, die es in ihrem Geltungsbereich einem Menschen erlauben, im Extremfall tödliche Gewalt anzuwenden, um sich gegen einen rechtswidrigen Angriff zu wehren. Sie setzen die im amerikanischen Recht etablierte Pflicht außer Kraft, vor einem Einbrecher oder Angreifer zurückzuweichen, bevor man zu „defensiven Maßnahmen greift, die eine andere Person töten oder schwer verletzen sollen oder dieses verursachen können“.
    [... ]
    Als erster Staat setzte Florida am 1. Oktober 2005 ein solches Gesetz in Kraft.
    [...]
    Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist das deutsche Notwehrrecht mit demjenigen Floridas vergleichbar.[8] Es erlaubt grundsätzlich gegen jeden gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch tödliche Gewalt, wenn diese erforderlich und geboten ist, da es dabei nicht nur um den Schutz der absoluten Rechtsgüter des Angegriffenen geht, sondern im Normalfall auch um die Verteidigung der Rechtsordnung.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stand-your-ground_law


    in Connecticut darf man einen flüchtenden Dieb nicht erschießen:

    When defending property, deadly force may be used only when it is necessary to defend a person from the use or imminent use of deadly physical force or infliction or imminent infliction of great bodily harm as described above (CGS § 53a-21).

    https://www.cga.ct.gov/2007/rpt/2007-R-0052.htm

  5. #440
    MasterKen Gast

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    Zitat Zitat von Kenryu Beitrag anzeigen
    Was meint in dem Zusammenhang "relativ"?

    Versuch der Wegnahme -> Ausgang versperren -> und wenn der Knabe körperlich wird entsprechend reagieren ?
    Versuch der Wegnahme -> Jochbeinbruch
    Versuch der Wegnahme -> Klingeneinsatz
    Die Stufen alleine sind ja nichts sagend, in de kommt es ja auch darauf an wie es dazu gekommen ist.
    "Versuch der Wegnahme -> Jochbeinbruch"
    Person auf gehalten, unglücklich gestürtzt -> Jochbeinbruch.
    Ist was anderes wie:
    Person festgehalten mit einem Hebel -> Jochbeinbruch
    etc.

  6. #441
    Kenryu Gast

    Standard

    Zitat Zitat von MasterKen Beitrag anzeigen
    Die Stufen alleine sind ja nichts sagend, in de kommt es ja auch darauf an wie es dazu gekommen ist.
    "Versuch der Wegnahme -> Jochbeinbruch"
    Person auf gehalten, unglücklich gestürtzt -> Jochbeinbruch.
    Ist was anderes wie:
    Person festgehalten mit einem Hebel -> Jochbeinbruch
    etc.
    Das war die Bitte um Differenzierung bzw. Erläuterung zu Post #431

    Interessant, den jur. Teil habe ich ganz anders im Kopf, ist aber auch schon ewig her (gute 30 Jahre) da verdreht sich eventuell manches.

    Grüße
    Kenryu

  7. #442
    Narexis Gast

    Standard

    Könnte ja jemanden interessieren . Der Faden ist sogar angepinnt:klicken.

    LG

    Vom Tablet gesendet.

  8. #443
    Kenryu Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Narexis Beitrag anzeigen
    Könnte ja jemanden interessieren . Der Faden ist sogar angepinnt:klicken.

    LG

    Vom Tablet gesendet.
    Boah. Ganz herzlichen Dank an Luggage für die Arbeit. Und an dich für den Link

    Grüße
    Kenryu

  9. #444
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    Zitat Zitat von MasterKen Beitrag anzeigen
    Die Stufen alleine sind ja nichts sagend, in de kommt es ja auch darauf an wie es dazu gekommen ist.
    "Versuch der Wegnahme -> Jochbeinbruch"
    Person auf gehalten, unglücklich gestürtzt -> Jochbeinbruch.
    Ist was anderes wie:
    Person festgehalten mit einem Hebel -> Jochbeinbruch
    etc.
    Oder zb: Angreifer flieht und Bein stellen-jochbeinbruch

  10. #445
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    Oder man bläst ne Papiertüte auf, schlägt drauf, Knall -> Täter erschreckt sich, fällt Treppe runter -> Jochbeinbruch
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  11. #446
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Ich habe ein BGH-Urteil gesehen wo es um einen Überfall durch einen Ex-Liebhaber mit Messer ging. Der Neue hat diesen als der in die Wohnung eindrang mit einer illegalen Waffe erschossen, wurde aber bezüglich Notwehrexzess/Putativnotwehr freigesprochen. Nur das Delikt des Waffenbesitzes blieb.
    ich glaube, du meinst diesen fall hier - wobei da aufgrund der gesamtsituation sogar der (vorherige) verstoß gg das waffengesetz folgenlos blieb:

    http://www.burhoff.de/rspr/texte/q_00061.htm
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

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