Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 15 von 51

Thema: Provozieren und dann Notwehr?

  1. #1
    Kannix Gast

    Standard Provozieren und dann Notwehr?

    Wie wäre das denn eigentlich wenn ich jemanden böse beleidige oder ein Getränk überschütte und dann greift er mich an, was aber zu seinen Ungunsten ausgeht.
    Ich nehme mal an in dem Fall habe ich ja zur Eskalation beigetragen und so richtig Notwehr ist das dann nicht?
    Aber wo ist da die Grenze? Doof gucken reicht ja sicher nicht um mit Schuld an der Eskalation zu sein.

  2. #2
    Kannix Gast

    Standard

    https://www.iurastudent.de/definitio...htsprovokation

    Richtig klar ist mir das nicht. Ist wahrscheinlich Auslegungssache?
    Wenn mich jemand beleidigt und ich ihm dann eine scheuer komm ich wahrscheinlich nicht damit durch?

  3. #3
    Registrierungsdatum
    26.07.2012
    Alter
    42
    Beiträge
    155

    Standard

    Falls dich das wirklich umtreibt meine Lieblings Kombination:

    Leicht am Pimmel ziehen, ausweichen = Durchschritt mit wahlweise mit links Solar Plexus/ Leberhaken

    Das heisst unsichtbar wirksam provozieren und mit etwas kontern das keine großen Flecken hinterlässt. Dann dem Richter erzählen du wolltest die Eskalation nicht und ihm nicht ins Gesicht schlagen, aber da er handgreiflich wurde musstest du was tun.

    Schreist du gross rum oder spuckst den erst an und haust den dann ohnmächtig mit Folgeverletzung zum vorzeigen oder rollt er gar im Rollstuhl rein wird es viel schwerer.

    Gesetze werden im Gericht weitgehend nach Lust und Laune ausgelegt, darauf ist kein Verlass. Schön gestriegelt zur Verhandlung unauffälliges knopfhemd, cordhose alles recht hell, möglichst deutsch aussehen, keine Vorstrafen und wenn dann wenigstens keine Historie vor dem gleichen Richter, dann klappt das.
    Geändert von Murphys Law (23-06-2017 um 09:01 Uhr)

  4. #4
    Phenibut Gast

    Standard

    Am besten Du bleibst zu Hause.

  5. #5
    Hogerus Gast

    Standard

    Naja Kannix ich denke wenn du dann so Tun würdest als wäre das Getränk überschütten aus Versehen geschehen und du würdest so Tun als Tuts dir Leid und das vor Zeugen, dann kann ich mir vorstellen, dass du damit durchkommen würdest. Aber dann Schritt Rückwärts und Friedlichkeit vorher spielen.
    Und denk an die WT Warnung

  6. #6
    Terao Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Murphys Law Beitrag anzeigen
    Falls dich das wirklich umtreibt meine Lieblings Kombination:

    Leicht am Pimmel ziehen, ausweichen = Durchschritt mit wahlweise mit links Solar Plexus/ Leberhaken und aus dem Winkel mit rechts Handballen in die Nieren semmeln. Falls er noch steht von hinten mit nem Lowkick nachsemmeln.

    Das heisst unsichtbar wirksam provozieren und mit etwas kontern das keine großen Flecken hinterlässt. Dann dem Richter erzählen du wolltest die Eskalation nicht und ihm nicht ins Gesicht schlagen, aber da er handgreiflich wurde musstest du was tun.

    Schreist du gross rum oder spuckst den erst an und haust den dann ohnmächtig mit Folgeverletzung zum vorzeigen oder rollt er gar im Rollstuhl rein wird es viel schwerer.

    Gesetze werden im Gericht weitgehend nach Lust und Laune ausgelegt, darauf ist kein Verlass. Schön gestriegelt zur Verhandlung unauffälliges knopfhemd, cordhose alles recht hell, möglichst deutsch aussehen, keine Vorstrafen und wenn dann wenigstens keine Historie vor dem gleichen Richter, dann klappt das.
    Spätestens wenn man zum zweiten Mal nach dem Schema auffällig wird, dürfte es den Richtern aber doch dämmern, oder?
    Als Hobby demnach eher untauglich.

  7. #7
    Registrierungsdatum
    21.02.2008
    Ort
    Ingenbohl
    Alter
    34
    Beiträge
    18.782

    Standard

    Im Zweifelsfalle sind halt beide schuldig.

    Wenn du jemanden provozierst, um dann in "Notwehr" zu handeln, ist es keine Notwehr.

    So zumindest mein Wissensstand.

  8. #8
    Registrierungsdatum
    21.02.2008
    Ort
    Ingenbohl
    Alter
    34
    Beiträge
    18.782

    Standard

    Zitat Zitat von Murphys Law Beitrag anzeigen
    Falls dich das wirklich umtreibt meine Lieblings Kombination:

    Leicht am Pimmel ziehen(...)
    Wie jetzt, "leicht am Pimmel ziehen" ist das wörtlich zu verstehen?

    Gesetze werden im Gericht weitgehend nach Lust und Laune ausgelegt, darauf ist kein Verlass. Schön gestriegelt zur Verhandlung unauffälliges knopfhemd, cordhose alles recht hell, möglichst deutsch aussehen, keine Vorstrafen und wenn dann wenigstens keine Historie vor dem gleichen Richter, dann klappt das.
    Leider wahr und sehr guter Ratschlag.

  9. #9
    Nuada Gast

    Standard

    Der Pimmelzieher. Ein Klassiker.

  10. #10
    Droom Gast

    Standard

    Gute Frage. Bin sehr geschickt darin Leute verbal ziemlich agressiv zu machen und ihren Wunden Punkt zu finden um darin immer weiter rumzustochern

    Sollte mich mal jemand deswegen angreifen, wäre es gut zu wissen wie das rechtlich aussieht wenn ich mich danach konsequent verteidige

    Bier überschütten wäre ja schon eine Tätigkeit und mit Beleidigungen in Richtung Schimpfwörter und Fäkalsprache würde ich mich ja auch schuldig machen. Aber ein ausgeprägtes Sticheln und lächerlich machen des Gegenübers ist ja per Gesetzt nicht verboten. Somit müsste ich rein rechtlich unschuldig sein, wenn ich das richtig interpretiere.

  11. #11
    Registrierungsdatum
    20.05.2002
    Ort
    Bei Mannheim
    Alter
    41
    Beiträge
    8.784

    Standard

    Notwehr ist das von Verteidigungswillen getragene, relativ mildeste Mittel, das geeignet und geboten ist, um den rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff auf ein rechtlich geschütztes Gut sicher zu beenden. Im Rahmen der Gebotenheit gibt es Fallgruppen, die zur Einschränkung des ansonsten schneidigen Notwehrrechts führen: Angriffe offensichtlich schuldlos handelnder, Bagatellangriffe und eben auch die selbst verschuldete Notwehrlage. Die ansonsten zulässige Trutzwehr (Recht muss Unrecht nicht weichen) ist dann als gestufte Schutzwehr auszuüben, d.h. auch Ausweichen und Flucht können gefordert sein und massive Eingriffe in die Rechtsgüter des anderen sind nur zulässig, wenn objektiv unumgänglich. Im Extremfall der selbstverschuldeten Notwehrlage, der Absichtsprovokation ist nach hM. das Notwehrrecht ganz versagt. In diesen Fällen dürfte es zudem an dem subjektiven Element, dem Verteidigungswillen fehlen.

    Entlang dieser Grundlagen und ausgearbeitet durch eine reichhaltige Kasuistik, ist die Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter die Tatbestandsmerkmale natürlich immer auch Auslegungssache.

  12. #12
    Hogerus Gast

    Standard

    Leider wahr und sehr guter Ratschlag.[/QUOTE]

    Naje wenn ich mir nie was zu Schulden kommen hab lassen, möchte ich natürlich vor Gericht anders behandelt werden.

    Mein alter Herr hat mal erzählt er und meine Mutter auf dem Weg zur Oper, nachbar Sitz Jugendliche Füße auf dem Polster. Meine Mutter die drauf angesprochen, Reaktion des Jugendlichen eh Alte halts Maul. Darauf mein Vater aufgetanden und dem Jugendlichen eine runter gehauen. Resultat der Jugendliche seinen Papa angerufen, ob er erst in die Disco kann und danach zur Polizei. Ende vom Lied am HBF Polizei abgeholt und die hatten verständnis dafür dem Rotzlöffel eine gegonkt zu haben. So Ende vom Lied mein vater hat sich nie was zu Schulden kommen lassen, warum soll er wegen so einer Kackbratze die Schläge verdient hat Ärger bekommen.

  13. #13
    Registrierungsdatum
    26.07.2012
    Alter
    42
    Beiträge
    155

    Standard

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Wie jetzt, "leicht am Pimmel ziehen" ist das wörtlich zu verstehen?



    Leider wahr und sehr guter Ratschlag.
    Geht mehr ums Prinzip, passt aber. Greifst du nem Mann, grad nem Ausländer ins Gemächt kannst du gleich in die Kombination gleiten, anspucken geht auch ist aber von Zeugen deutlich beobachtbarer.

    Das Problem in der Ausführung ist das du die Attacke richtig timen musst ohne selbst umgesemmelt zu werden. Die meisten bei denen Sich so ne Nummer lohnen würde, wissen wie Sie dich zum KO aufreihen. D.h. wenn du jemand provozierst kann er ganz ruhig bleiben und auf den Moment warten wo deine Aufmerksamkeit nachlässt. Du musst ihn also zu einem direkten Angriff verleiten solang du scharf nen Schritt voraus bist. Ein Streifschuss zu nehmen ist hingegen positiv, wenn man dementsprechende Fähigkeiten hat.

    Das zweite Problem sind die Zeugen. Wenn du den grad grob laut hörbar vor unbeteiligten Zeugen beleidigst und hinterher kommt es zur Schlägerei bei der sowieso jeder hinterher was anderes erzählt und sich bloss verteidigt hat.....usw
    eine gute verbale ersatz taktik ist anstatt gängiger schimpfwörter auf die Komplexe der Leute zu zielen.

    Das sind alles Sachen die man dann anwendet wenn man aufgereiht wird von einem Angriff ausgeht und den Moment bestimmen will, weil einem die Rechtsfolgen eines Interceptor Angriffs zu sehr die Laune vermiesen. Nicht zu missbrauchen weil man irgendwen "legal" zusammenschlagen will, der aber nichts macht. Der typ reiht dich auf, lässt dich nicht gehen, umlauert dich, ruft seine Kollegas an,

    hat er dagegen ein Hand komisch in der Tasche, oder verdeckt eine Seite was einen Waffenangriff schliessen laesst, dann auf keinen Fall frontal bleiben sondern direkt still und so brutal wie möglich umhauen.
    Geändert von Murphys Law (23-06-2017 um 08:58 Uhr)

  14. #14
    Registrierungsdatum
    19.05.2002
    Ort
    bonn - bad godesberg
    Alter
    46
    Beiträge
    3.340

    Standard

    Zitat Zitat von Murphys Law Beitrag anzeigen
    Greifst du nem Mann, grad nem Ausländer ins Gemächt
    also "ans" gemächt ist ja eine sache, aber "ins" gemächt... das klingt ein wenig... verstörend.
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  15. #15
    Registrierungsdatum
    24.06.2007
    Ort
    3. ebene 2.tür links
    Alter
    43
    Beiträge
    5.264

    Standard

    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    Wie wäre das denn eigentlich wenn ich jemanden böse beleidige oder ein Getränk überschütte und dann greift er mich an, was aber zu seinen Ungunsten ausgeht.
    Ich nehme mal an in dem Fall habe ich ja zur Eskalation beigetragen und so richtig Notwehr ist das dann nicht?
    Aber wo ist da die Grenze? Doof gucken reicht ja sicher nicht um mit Schuld an der Eskalation zu sein.
    Provozieren einer Notwehr bringt dich in die blöde Lage, erstmal nur passive Abwehr anbringen zu dürfen. Man darf den anderen nicht umhauen. Du verlierst erstmal dein Notwehrrecht. Erst wenn er dich fortwährend angreift , darfst du irgendwann wieder den Angriff endgültig stoppen. Im "Boxerurteil" ist es ganz gut beschrieben.

Seite 1 von 4 123 ... LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Hab mich provozieren lassen.... hilfe...
    Von wwjd28041982 im Forum Anfängerfragen - Das Forum für Kampfkunst-Einsteiger
    Antworten: 91
    Letzter Beitrag: 19-04-2012, 13:37
  2. Provozieren lassen!?
    Von ohbonsai im Forum Selbstverteidigung & Anwendung
    Antworten: 103
    Letzter Beitrag: 21-08-2009, 20:52
  3. Antworten: 84
    Letzter Beitrag: 29-07-2007, 16:49

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •