Zitat von
Narexis
Ich hab ja nicht einmal eine Ahnung, wie ich es anmelden müsste und wie es läuft, wenn mir ein Deutschlandreisender den Schutz mitbringt... Klar ist nur, sobald die Verschaffung der Verfügungsmacht entgeltlich erfolgt, sollte ich mich lieber mit dem Zoll auseinander- und zusammensetzen.)
Im Postverkehr bekommst Du ne Benachrichtigungskarte von Deinem lokalen Zollamt, dann mit Zahlungsnachweis / Rechnung da vorstellig werden, die Schreiben den Steuerbescheid für Dich - Du zahlst und darfst dann das Paket mitnehmen.
Im Reiseverkehr auf dem Luftweg hast Du im persönlichen Gepäck eine Freimenge von 430,-€ (in Summe), liegst Du drüber gehst Du statt durch den grünen einfach durch den roten Ausgang und meldest mündlich Deine Waren an, Steuerbescheid kommt dann wieder vom freundlichen Beamten.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."