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Thema: Unverantwortliches Weight In

  1. #61
    Narexis Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung (in Deutschland §323 StGB) ist völlig unabhängig von einer Garantenstellung und hat nichts mit der Volljährigkeit oder Nichtvolljährigkeit einer potenziell hilfsbedürftigen Person zu tun.

    Den Vorwurf, keine Ahnung zu haben, würde ich an dich zurück geben.
    Ich bin zwar in anderen Rechtsgebieten zuhause und bin lediglich mit den Grundzügen des Strafrechts vertraut, aber es trägt nicht gerade zu Deiner Glaubwürdigkeit bei, dass Du weder genau noch (überhaupt) die treffende Rechtsnorm zitierst. Subsumiere doch bitte mal schnell, das mit der weggefallenen Norm ist sicherlich nur ein kleiner Tippfehler . Auch wäre ich Dir dankbar, wenn Du auf ein paar Punkte eingehst, für die ich Kommentare oder Urteile zu Rate ziehen müsste, beispielsweise, ob es sich um einen Unglücksfall bzw. ein plötzlich eintretendes Ereignis handelt? Gerne auch eine Beurteilung ex post. (/e: Eine gemeine Gefahr oder gemeine Not würdest Du doch wohl auch ausschließen, nicht wahr - oder würdige ich es falsch?)

    Du bist doch hoffentlich nicht lediglich ein kleiner Google-Jurist, oder? Auch mich würde - wie andere - interessieren, von welchen Erfahrungen mit dem Weightcut (oder dem Trauern über eigenhändig totgeschlagene Kämpfer) Du verfügst, wenn Du so allgemeingültig postulierst und Dich auf Erfahrungen berufst .

    LG

    Vom Tablet gesendet.
    Geändert von Narexis (12-10-2017 um 14:58 Uhr)

  2. #62
    Narexis Gast

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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Du hast nichts verstanden.

    Spätestens in dem Moment, wo ein Kämpfer aufgrund seines (eventuell freiwillig) begonnenen Raubbaus am eigenen Körper bewusstlos wird oder geistig wegtritt, tritt ein Notfall ein. Ab diesen Zeitpunkt kannst du dich NICHT mehr auf seine Zustimmung in die Situation berufen. Ab diesen Zeitpunkt musst du Hilfe leisten - moralisch und rechtlich.

    Das hat überhaupt nichts mit Mündigkeit etc. zu tun.
    Oh, wenn ich nichts verstanden habe, bitte ich um Kommentare, einschlägige Literatur oder zumindest Normen, die die These belegen; ich hab davon nämlich wirklich nur wenig Ahnung . Generelle solltest Du mal liefern und nicht nur behaupten.

    Auch muss die Bewusstlosigkeit an mir vorbeigegangen sein und auch, dass er geistig wegtritt, kann zumindest ich nicht abschließend beurteilen. Die Definition eines Notfalls finde ich auch interessant, woher kommt die denn? Wie sieht es dahingehend mit Patientenverfügungen oder dem hier häufiger angesprochenen Verweigern einer ärztlichen Behandlung und weitergehend dem Entlassen auf eigenen Wunsch aus dem KKH aus?

    LG

    Vom Tablet gesendet.

  3. #63
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung (in Deutschland §323 StGB) ist völlig unabhängig von einer Garantenstellung und hat nichts mit der Volljährigkeit oder Nichtvolljährigkeit einer potenziell hilfsbedürftigen Person zu tun.

    Den Vorwurf, keine Ahnung zu haben, würde ich an dich zurück geben.
    aber auch nichts mit dem Fall hier.

    Der §323 StGBa wäre der Vollrausch. Du meinst den §323 StGBc. Und der ist in dem Fall hier vom Tatbestand her nicht erfüllt. Dazu gibt es sogar Literatur online für dich. Einfach mal googeln. Nicht im Vollrausch.
    Geändert von jkdberlin (12-10-2017 um 15:03 Uhr)
    Frank Burczynski

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  4. #64
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Falsch. Wenn ich als mündiger Bürger sage, ich will das Abkochen bis zum Erreichen der Gewichtsgrenze durchziehen, dann ist es keine unterlassene Hilfeleistung.
    Dann musst du ausdrücklich in diese Erklärung mit aufnehmen, dass selbst bei einem medizinischen Notfall dir keine Hilfe zuteil werden soll und du lieber stirbst, als die Gewichtsgrenze nicht zu erreichen.

    Diese Erklärung wäre allerdings vermutlich sittenwidrig und damit auch wertlos.

  5. #65
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen

    Diese Erklärung wäre allerdings vermutlich sittenwidrig und damit auch wertlos.
    Nein, eine Patientenverfügung ist nicht sittenwidrig.
    Frank Burczynski

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  6. #66
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    Zitat Zitat von sonntag Beitrag anzeigen
    Der Veranstalter gibt den Rahmen vor und die Sportler/Teams nützen diesen bis zum Ende und teilweise darüber hinaus aus. Wo liegt hier ein Verschulden vom Veranstalter vor? Dies würde ich erst sehen, wenn die nen Athleten nach so einer Vorstellung in den Ring steigen lassen.
    Ja natürlich, wenn er ihn hinterher in den Ring steigen lässt.
    Bricht der Veranstalter während dieser traurigen Wiegevorstellung alles ab oder direkt danach, gibt's ja kein moralisches Problem bezüglich der Frage, in welchem Zustand man als Veranstalter Leute noch in den Ring steigen lässt, nur damit die Kasse stimmt.

  7. #67
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    aber auch nichts mit dem Fall hier.

    Der §323 StGBa wäre der Vollrausch. Du meinst den §323 StGBc. Und der ist in dem Fall hier vom Tatbestand her nicht erfüllt. Dazu gibt es sogar Literatur online für dich. Einfach mal googeln. Nicht im Vollrausch.
    Tut mir leid, dass ich das "c" vergessen habe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es diesen Paragraf gibt und du -auch außerhalb einer eventuellen Garantenstellung und völlig Unabhängig ob der Volljährigkeit einer potenziell hilfsbedürftigen Person- verpflichtet bist, Hilfe zu leisten.

    Das du in einer Diskussion auf das Niveau eines Teenagers zurückfällst ("Google mal nach meinen Argumenten") enttäuscht dann doch etwas.

    Wenn du in einer Diskussion zur Untermauerung deines Standpunktes Literatur anführst, solltest du diese auch benennen und/oder verlinken können.
    Geändert von kelte (12-10-2017 um 15:16 Uhr)

  8. #68
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Nein, eine Patientenverfügung ist nicht sittenwidrig.
    Ich habe auch nicht von einer Patientenverfügung gesprochen.

  9. #69
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Wenn du in einer Diskussion zur Untermauerung deines Standpunktes Literatur anführst, solltest du diese auch verlinken können.
    Untermauer doch bitte mal deinen Standpunkt und verlinke die betreffende Literatur. Ziehe hierzu bitte auch die Fragen des Users Narexis heran.

    Sollte dies für dich nicht möglich sein würde ich dich bitte in der Diskussion etwas kürzer zu treten. Aber hey für den einen oder anderen ist es ja eventuell ein Ziel den Postcounter hier im KKB möglichst schnell in die Höhe zu treiben.
    gezeichnet Graf von Trausnitz.
    numquam retro!

  10. #70
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Falsch. Wenn ich als mündiger Bürger sage, ich will das Abkochen bis zum Erreichen der Gewichtsgrenze durchziehen, dann ist es keine unterlassene Hilfeleistung.
    Meinungen ändern sich.
    In dem Moment, wo ein echter Notfall eintritt und du dich nicht mehr äußern kannst, muss man davon ausgehen, dass dir dein Leben wichtiger als das Erreichen der Gewichtsgrenze ist und du deine Meinung ändern würdest - zumal du als Toter auch nicht kämpfen könntest.

    Ich gehe außerdem davon aus, dass eine derartige Willensbekundung grundsätzlich sittenwidrig und damit bedeutungslos wäre.

    Eine derartige Erklärung könnte übrigens grundsätzlich die Frage aufwerfen, inwieweit der Verfasser überhaupt in der Lage ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu überblicken und ob die Grenze zur Eigengefährdung nicht erreicht ist.

    Dann hat der mündige Bürger auch mal schnell einen Vormund und nette Ärzte an der Backe - gegen seinen Willen.
    Geändert von kelte (12-10-2017 um 15:46 Uhr)

  11. #71
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    Also sind Patientenverfügungen doch ungültig?
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  12. #72
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, dass ich das "c" vergessen habe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es diesen Paragraf gibt und du -auch außerhalb einer eventuellen Garantenstellung und völlig Unabhängig ob der Volljährigkeit einer potenziell hilfsbedürftigen Person- verpflichtet bist, Hilfe zu leisten.
    nicht in diesem Fall. Ist dir her mehrfach dargestellt worden, einzig du "glaubst" es besser zu wissen. Und dann wird es bei dir ganz schnell zum Fakt.

    Das du in einer Diskussion auf das Niveau eines Teenagers zurückfällst ("Google mal nach meinen Argumenten") enttäuscht dann doch etwas.
    das du jetzt nun auch noch ein Zitat verfälscht passt aber leider zu deiner Art der Diskussion. Ich bitte dich einmalig, so etwas zu unterlassen.
    Frank Burczynski

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  13. #73
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    das du jetzt nun auch noch ein Zitat verfälscht passt aber leider zu deiner Art der Diskussion. Ich bitte dich einmalig, so etwas zu unterlassen.
    Da du dich offensichtlich lieber auf derartige Nebenkriegsschauplätze konzentrierst und zur Sache selbst nichts mehr erwiderst, gehe ich davon aus, dass dir der Name der Literatur unbekannt ist, welche deinen Standpunkt bestätigen würde.

  14. #74
    Narexis Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, dass ich das "c" vergessen habe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es diesen Paragraf gibt und du -auch außerhalb einer eventuellen Garantenstellung und völlig Unabhängig ob der Volljährigkeit einer potenziell hilfsbedürftigen Person- verpflichtet bist, Hilfe zu leisten.

    Das du in einer Diskussion auf das Niveau eines Teenagers zurückfällst ("Google mal nach meinen Argumenten") enttäuscht dann doch etwas.

    Wenn du in einer Diskussion zur Untermauerung deines Standpunktes Literatur anführst, solltest du diese auch benennen und/oder verlinken können.
    Dann hör doch endlich auf, um den heißen Brei herum zu labern und fang mit der Subsumption an und widme Dich (ausführlich) der Problematik? Sollte doch kein Problem sein, wenn Du wirklich etwas davon verstehst und spart uns Zeit und Aufwand. Du hast einen konkreten Sachverhalt und sogar die zu prüfende Rechtsnorm ist bekannt, leichter wird es nicht mehr.

    Kannst dann gleich mit der Sittenwidrigkeit weitermachen, so als Abwandlung des SV.

    /e: Auch scheinst Du nicht zu verstehen, dass Du hier die These aufgestellt hast und somit die Beweispflicht trägst und nicht wir widerlegen bzw. zeigen müssen, dass Deine Behauptung bzw. rechtliche Würdigung Blödsinn ist.
    /e2: Stichworte reichen mir vollkommen, muss kein Gutachtenstil sein.

    LG

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    Geändert von Narexis (12-10-2017 um 15:36 Uhr)

  15. #75
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    Zitat Zitat von Narexis Beitrag anzeigen
    [...]Du hast einen konkreten Sachverhalt und sogar die zu prüfende Rechtsnorm ist bekannt, leichter wird es nicht mehr.

    Kannst dann gleich mit der Sittenwidrigkeit weitermachen.
    [...]
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