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Thema: EDC Messer nach aktuellem Waffenrecht

  1. #76
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    Welches ? Die Pohls bei denen man den Klingenheber abmontieren kann sind legal zu führen wenn er ab ist. Also z.B. Alpha, Bravo. Auf der einen Seite unterstütze ich gerne Firmen die tatsächlich in Deutschland fertigen (Berlin und Solingen) und eine entsprechende Qualität liefern, auch wenn es dafür etwas teurer ist. Andererseits sind die Dinger schon ordentlich teuer.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  2. #77
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
    ich hab seit ewigkeiten ein böker plus xs als edc dabei. hat mir schon immer gefallen und da ich was einhändig zu öffnendes ohne verriegelung haben wollte, bin ich damals dabei hängen geblieben....
    Ich habe auch so ein Teil und eine Frage: Hast Du den "Daumen-eine-Hand-Öffnungs-Knubbel" (keine Ahnung, wie das Teil fachmännisch heißt) abgeschraubt?

    Danke und Grüße
    SVen

    Edit:

    P.S.: Oh, Okay, es heißt wohl "Klingenheber".

    'Tschuldigung
    SVen

  3. #78
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    @ CeKaVau:
    Muss er doch nicht, da das Messer nicht verriegelt, ist es legal zu führen, obwohl es einhändig zu öffnen ist.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  4. #79
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    Hallo Klaus,

    ich habe mich schlecht ausgedrückt. Ich hatte "das" geschrieben meinte aber allgemein Pohl Force Einhandmesser, da ja die Kritik hier auch allgemein geäußert wurde. Welches Model kann ich nicht mehr mit Sicherheit sagen, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht waren es verschiedenen Modelle, alle aber sehr gut verarbeitet. Wie gut die Qualität bezüglich Haltbarkeit ist, kann ich aber natürlich nicht bewerten.

    Bzgl. Klingenheber entfernen. Ist für mich keine Option. Zum Einen habe ich immer wieder gehört, dass dies unter Umständen als nicht ausreichend bewertet werden kann, zum Anderen bringt es mir dann auch nichts mehr (der Vorteil den ein Einhandmesser mitbringt ist dann nicht mehr gegeben).

  5. #80
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    Hallo,

    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Muss er doch nicht, da das Messer nicht verriegelt, ist es legal zu führen, obwohl es einhändig zu öffnen ist.
    Oh, das hatte ich wohl überlesen.

    Danke für die Antwort, dann lasse ich den "Gnubbel" auch dran.

    Grüße
    SVen

  6. #81
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Bzgl. Klingenheber entfernen. Ist für mich keine Option. Zum Einen habe ich immer wieder gehört, dass dies unter Umständen als nicht ausreichend bewertet werden kann, zum Anderen bringt es mir dann auch nichts mehr (der Vorteil den ein Einhandmesser mitbringt ist dann nicht mehr gegeben).
    Ich habe auch im Kopf, dass das dauerhaft sein müsste - also z. B. Pin raus und Loch zuschweißen (auch wenn das natürlich total unrealistisch ist).
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  7. #82
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Ich habe auch im Kopf, dass das dauerhaft sein müsste - also z. B. Pin raus und Loch zuschweißen (auch wenn das natürlich total unrealistisch ist).
    siehe hierzu http://www.kampfkunst-board.info/for...21#post3628021 (unten)
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  8. #83
    wpm_krav Gast

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    Um es mal klar zu machen: Einhandmesser dürfen nicht geführt werden. Egal, ob vom Pohl, Böker oder Benchmade. Und ob ein abgebauter Klingenheber den örtlichen Behördenvertreter überzeugt, wage ich zu bezweifeln. Denn letztendlich ist es Ermessenssache: Es liegt im Ermessen des Polizisten, ob er das Führen des betreffenden Messers zur Anzeige bringt. Und dann liegt es im Ermessen des betreffenden Richters, ob er diese Meinung teilt.

    Vorschlag: Tragt Eure Klopper zur örtlichen Polizeistation (Empfehlung: In einem verschlossenen Koffer) und fragt nach, was die davon halten. Wenn es nach den Wünschen der Polizei ginge, würde NIEMAND da draußen mit einem Messer herumlaufen. Denn dann leben sie am ungefährlichsten. Also wird ihre Toleranz Grenzfällen gegenüber recht gering sein. Probiert's aus!

    Mein Tipp: Ein feststehendes Messer mit EINDEUTIG unter 12 cm Klingenlänge tragen. Ist nach §42a WaffG ausdrücklich erlaubt. Damit habt Ihr ein absolut SV taugliches Messer und alltagstaugliche Trageweisen gibt es zuhauf.

  9. #84
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    Zitat Zitat von wpm_krav Beitrag anzeigen
    Mein Tipp: Ein feststehendes Messer mit EINDEUTIG unter 12 cm Klingenlänge tragen. Ist nach §42a WaffG ausdrücklich erlaubt. Damit habt Ihr ein absolut SV taugliches Messer und alltagstaugliche Trageweisen gibt es zuhauf.
    Würde ich mittlerweile ähnlich sehen, sofern man von simplen kleinen Zweihand-Messern zum Apfelschälen und Kartonaufschneiden absieht.

    Was habt ihr für Favoriten in Bezug auf feststehende legale Messer? Die low-budget-Varianten sind fein und dürften bekannt sein (Hultafors, Mora). Das genannte Steel-Will-Censor ist schick, aber sieht schon arg martialisch aus. Der Tragemechanismus gefällt mir aber.

  10. #85
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    @Tori: Hast Du das Opinel regelmäßig in der Hosentasche oder transportierst Du es anders? Meine sind nämlich beim Einsatz als Taschenmesser immer recht schnell angerostet (Schweiß ist aggressiv):
    Hier mal der letzte härtere Einsatz. Schnittbild von dem anlegen wäre ohne die dicke, stabile Klinge meines EWEC nicht gegangen:
    Anhang 42980
    Früher regelmäßig, mittlerweile hab ichs eher selten mit (zudem hab ich ne relativ grosse Auswahl an verschiedenen Messerchens )
    Klar, nachdem die Dinger nicht rostfrei sind, muss man vorsichtig sein. Auch agressive Säure von Früchten tut dem Messerchen nicht unbedingt gut. Ich pflege es aber sehr stets mit Öl, reinige es sofort nach Benutzung. Und hatte bzw. habe eigentlich wenig bis keine Rostprobleme.
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

  11. #86
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    Zitat Zitat von wpm_krav Beitrag anzeigen
    Um es mal klar zu machen: Einhandmesser dürfen nicht geführt werden. Egal, ob vom Pohl, Böker oder Benchmade. Und ob ein abgebauter Klingenheber den örtlichen Behördenvertreter überzeugt, wage ich zu bezweifeln. Denn letztendlich ist es Ermessenssache: Es liegt im Ermessen des Polizisten, ob er das Führen des betreffenden Messers zur Anzeige bringt. Und dann liegt es im Ermessen des betreffenden Richters, ob er diese Meinung teilt.
    Das ist den meisten hier klar. Es geht auch hier um führbare Messer und nicht um Einhandmesser

    Vorschlag: Tragt Eure Klopper zur örtlichen Polizeistation (Empfehlung: In einem verschlossenen Koffer) und fragt nach, was die davon halten. Wenn es nach den Wünschen der Polizei ginge, würde NIEMAND da draußen mit einem Messer herumlaufen. Denn dann leben sie am ungefährlichsten. Also wird ihre Toleranz Grenzfällen gegenüber recht gering sein. Probiert's aus!
    Lieber nicht, schlechter Rat. Die meisten Beamten haben selber wenig Plan bis gar keine Ahnung.

    Mein Tipp: Ein feststehendes Messer mit EINDEUTIG unter 12 cm Klingenlänge tragen. Ist nach §42a WaffG ausdrücklich erlaubt. Damit habt Ihr ein absolut SV taugliches Messer und alltagstaugliche Trageweisen gibt es zuhauf.
    Das ist zwar erlaubt, aber es macht bei Kontrollen eher mehr Probleme und erregt mehr Aufmerksamkeit als ein kleines (oder auch grösseres) Klappmesser.
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

  12. #87
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    Wenn ein Messer keine Einhand-Öffnungshilfe hat (der bei Pohl ist aus dem Grund werksseitig nicht montiert), also nicht abgeflext sondern schlicht nur optional geliefert und nicht montiert, und das Messer auch sonst nicht getuned ist um die Klinge mal eben rauszuflicken, sondern man klar erkennbar für ein zügiges Öffnen zwei Hände braucht, und es auch keinen Feststellungsbescheid gibt der was anderes sagt, dann ist das schlicht ein Zweihandmesser. Und das ist legal, sonst wäre der Wortlaut im Gesetz dass Taschenmesser nicht zu führen sind. Man darf die Polizisten halt nicht für dumm verkaufen, und das Gerät so tunen und umarbeiten dass die Klinge spielend mit einer Hand rausgeht. Die eine Sekunde hat man auch wenn einer sich mit "waskuckstu" aufbaut, und wenn nicht würde man auch ein Einhandmesser nicht mehr in die Hand bekommen.

    Ich glaube nicht dass sich ein Polizist besser fühlt wenn jemand ein feststehendes 11,9cm Kampfmesser - natürlich beworben als "Survival" oder "Outdoor" - verdeckt trägt im Schnellzugholster. Meins habe ich schön in der Jackentasche und nicht am Gürtel, aus dem Grund.

    Was die feststehenden Messer angeht, würde ich mich vorher informieren was ein guter Preis-Leistungs-Kompromiss ist für den Einsatzzweck den man vor hat. Will man Holz spalten im Outdoorbereich, will man Dosen öffnen, will man schnitzen, Fisch oder Wild filettieren, dafür gibt es kaum Universallösungen die nicht viel zu teuer sind.
    Geändert von Klaus (14-02-2018 um 19:08 Uhr)
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  13. #88
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    Hier gibt es übrigens ein schönes EDC Fix aus D2 für kleines Geld: https://www.amazon.de/Wolfgangs-Outd.../dp/B078SDVZ9G

    BTW: Vorsicht vor dem Lionsteel PM1.3 Schweizer Polizeimesser im Ausverkauf bei polizeibedarf.ch, da gibt es viele Bewertungen wo Leute ewig auf ihre Bestellung gewartet haben. Bestellung auf Rechnung nach Registrieren soll aber gehen, ggf. vorher was für 10 Euro per Vorkasse kaufen. Wäre dann wenn man es wirklich bekommt ein Niolox-Messer für 130 Euro, allerdings out of the box Einhand.
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  14. #89
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    Ich habe übrigens mein Swiza eingeschickt und obwohl ich keinen Kaufbeleg mehr habe wurde es mir kommentarlos ausgetauscht. Mal sehen ob der Entriegelungsknopf diesmal länger hält, der Service ist aber schonmal ziemlich gut.

  15. #90
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    Habe jetzt mal ein grosses Pohl in der Hand gehabt, die muss man schon ordentlich anziehen an der Stellschraube damit man die nicht auch ohne Pin rausflicken kann. Hätte gedacht das wäre sicherer konstruiert.

    Was passiert eigentlich, wenn ein Polizist meint das ginge zu einfach und wäre deshalb ein Einhandmesser, auch wenn es gezielt als Zweihandmesser beworben wird und es keinen Bescheid gibt ? Wird das nur einkassiert, und man kann es gegen Auflage es nicht mehr öffentlich zu führen (ausser im Wald zum Campen) wieder abholen, oder kommt da noch mehr ?

    @Luggage: bei polizeibedarf.ch ?
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