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Thema: EDC Messer nach aktuellem Waffenrecht

  1. #91
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Was passiert eigentlich, wenn ein Polizist meint das ginge zu einfach und wäre deshalb ein Einhandmesser, auch wenn es gezielt als Zweihandmesser beworben wird und es keinen Bescheid gibt ? Wird das nur einkassiert, und man kann es gegen Auflage es nicht mehr öffentlich zu führen (ausser im Wald zum Campen) wieder abholen, oder kommt da noch mehr?
    Bußgeld nach § 53 Abs. 1 Nr. 21a, Abs. 2 WaffG
    @Luggage: bei polizeibedarf.ch ?
    Habe Swiza angemailt und dann über den deutschen Vertrieb durch Herbertz ausgetauscht bekommen.

  2. #92
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    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Bußgeld nach § 53 Abs. 1 Nr. 21a, Abs. 2 WaffG
    ...
    Dafür müsste es sich ja um solch ein genanntes Messer handeln. Ist es eins, kann es auch eingezogen werden.
    Handelt es sich nicht um ein Einhandmesser, so wird es wieder rausgegeben.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  3. #93
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Dafür müsste es sich ja um solch ein genanntes Messer handeln. Ist es eins, kann es auch eingezogen werden.
    Handelt es sich nicht um ein Einhandmesser, so wird es wieder rausgegeben.
    Das ist was passieren kann, wenn die Behörde nach dem Einziehen weiter der Ansicht ist, dass die Einschätzung beim Einziehen korrekt war. Gegenteiliges kann man dann ggf. gerichtlich vortragen.

    So und nun zurück zu Berichten von konkreten Messern...

  4. #94
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    Ok: Pohl Force Alpha Five (Tanto), Schärfe prima, auch in der Jeans-Hosentasche tragbar, richtiger Klopper für "schwere Arbeiten", aber als EDC am Körper - eher nicht. Jedenfalls nicht solange mir keiner garantieren kann, dass das nicht einbehalten wird.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  5. #95
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    Pohl Force wird im Sommer ein 100% §42a konformes Messer rausbringen: Mike Fortytwo
    Ich habe mehrere PF Messer die alle zuverlässig ihren Dienst verrichten. Insbesondere die, die bei Lionsteel gefertigt werden mit einer Niolox Klinge.
    Um das Mögliche zur erreichen, musst du das Unmögliche versuchen!

  6. #96
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    Für SV-Zwecke ist so ein Slipjoint-Folder dann aber unbrauchbar.

    Wenn man günstig drankommt, ist von den Foldern ein Jim Wagner RBB Outdoor von Böker nicht schlecht. Die Feder bei meiner Version ist so stark dass es normal nicht als Einhandmesser eingestuft werden dürfte (ICH traue mich nicht das mit einer Hand zu öffnen weil ich schon mal die Finger dazwischen hatte), ausserdem gibt es dediziert einen Feststellungsbescheid des BKA dass die es nicht als Waffe oder Einhandmesser einstufen. Die 440C-Klinge ist nicht Weltklasse, aber gut geschärft zumindest sehr brauchbar.

    Ein Eickhorn Pohl Two ist ein schönes Jagdmesser aus D2, von der Optik her kein "Kampfmesser" sondern zum Aufbrechen von Türen o.ä. designed, aber sehr schwer. Für die Hosentasche ist das nichts, und Gebrauch eher mit Handschuhen weil es recht scharfkantige Schalen hat. Wenn man was sucht das man mit Hammer dann durch einen Holzscheit oder in eine Autotür treiben kann, und auf Holz oder Seilen rumkloppen, ist das im Bereich legal carry sicher vorne.

    Das Steel Will Censor 1310 ist praktisch mit einem schönen Gürtelclip und Techlok-Kydex, wird aber schnell stumpf (AUS-8 mit geringer Härte).
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  7. #97
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    Zivil: Spiderco Honeybee und das ganz kleine von Victorinox mit der Schere.
    Im Gelände: ESEE Izula

  8. #98
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    Weiß jemand ob es zum Smith&Wesson Claw einen Feststellungsbescheid gibt?
    https://images-na.ssl-images-amazon....1AzQRqyXpL.jpg
    Wird das eventuell als Karambit eingestuft?

  9. #99
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    Kommt darauf an wie das beworben wird. Wenn in der Herstellerbeschreibung was von "kleine Säge für Outdoorarbeiten an Holz und weichen Buntmetallen" steht, dann dürfte man das als Werkzeug einstufen, weil diese Sägezahnung es ja eigentlich auch zu einem macht. Schneiden kann man damit hundsmiserabel. Wenn da was von "Survival" und Einsatz gegen Menschen oder im Krieg steht, wird das ganz sicher auch so behandelt, auch wenn es objektiv Blödsinn ist um das reisserisch zu vermarkten. Der Markenname wird da im Zweifel auch keine Hilfe sein, da wäre "Müller Holzwerkzeuge" hilfreicher.
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  10. #100
    Chrisdz Gast

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    Wenn eine deutsche Firma wie Böker dieses Messer nach wie vor verkauft, dann bin ich als juristischer Laie damit zufrieden (lässt sich nur mit zwei Händen öffnen...)

    https://www.boker.de/taschenmesser/f...fox%2F%3Fp%3D5

    Obendrein hat es den Vorteil, dass man das "harmlose" Pendant dazu problemlos im Training verwenden kann:

    https://www.boker.de/taschenmesser/f...fox%2F%3Fp%3D5

  11. #101
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    Zitat Zitat von Chrisdz Beitrag anzeigen
    Wenn eine deutsche Firma wie Böker dieses Messer nach wie vor verkauft, dann bin ich als juristischer Laie damit zufrieden (lässt sich nur mit zwei Händen öffnen...)

    https://www.boker.de/taschenmesser/f...fox%2F%3Fp%3D5

    Obendrein hat es den Vorteil, dass man das "harmlose" Pendant dazu problemlos im Training verwenden kann:

    https://www.boker.de/taschenmesser/f...fox%2F%3Fp%3D5
    Über den Haken kann man das böker doch öffnen, oder nicht?

  12. #102
    Chrisdz Gast

    Standard

    Jedes Ding hat seinen Haken....
    Schaut man sich den Katalog z.B. von Cold Steel an, dann sind dort Messer (und auch andere Dinge), die in D verboten sind, ausgestrichen bzw. geschwärzt. Bei Böker, einer dt. Firma, die also doch erst mal in D verkaufen will, ist das nicht der Fall. Aber ich bin ja juristischer Laie und muss das nicht verstehen.

  13. #103
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    Besitzen ist ja auch was anderes als führen.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  14. #104
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    Zitat Zitat von Chrisdz Beitrag anzeigen
    Jedes Ding hat seinen Haken....
    Schaut man sich den Katalog z.B. von Cold Steel an, dann sind dort Messer (und auch andere Dinge), die in D verboten sind, ausgestrichen bzw. geschwärzt. Bei Böker, einer dt. Firma, die also doch erst mal in D verkaufen will, ist das nicht der Fall. Aber ich bin ja juristischer Laie und muss das nicht verstehen.
    Es geht darum, ob es ein einhandmesser(führverbot) oder nicht ist. Ich würde sagen, ja.

  15. #105
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    Das S&W Claw ist doch ein feststehendes Messer. Da kommt es nur noch auf die Länge an, und ob es "bestimmungsgemäß" als Waffe verkauft wird. Da kommt es dann auf die Werbung bzw. Herstellerbeschreibung an, wobei meiner Meinung nach diese Sägezahnung eben einen Waffencharakter ausschliesst. Was soll man damit ? Damit kann man sägen und nicht schneiden, damit bekomme ich nicht mal ne Zwiebel geschnitten.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

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