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Thema: EDC Messer nach aktuellem Waffenrecht

  1. #46
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    Wenn's scharf genug ist, ist sowas auch "SV-tauglich". Allerdings nur in kundiger Hand, mit gegebener sonstiger Athletik (damit ist nicht Mundathletik gemeint), und mit der Einschränkung dass es Folgen hat wenn man damit jemanden "nur ein bischen gestochen" hat und der irgendwie verblutet. Ich verwende für "SV-tauglich" keinen Folder sondern ein Fix mit entsprechender Vorrichtung, aber mir ist nicht wohl bei der Idee wie so ein "Gefecht" ausfällt. Ich habe es als Ultima Ratio in der Tasche, und nicht montiert wie vorgesehen, der Kaufzweck "S-Bahnhof bei Stuttgart" hat sich nicht ergeben. Briefe öffnen kann man damit auch.
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  2. #47
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    Ich finds einfach dubios wenn in Foren anonyme Profile nach "SV Tauglichkeit" von Messern fragen...genau das,bzw solche Leute sind doch meist der Grund dafür, dass dann später die Gesetzte was sowas angeht verschärft werden.
    Wenns jetzt echt um den every day use geht,sprich Dinge schnibbeln,Angeln,whatever,kein Ding.
    Aber wenn Leute nach legal zu tragenden Messern mit Hinblick auf sowas fragen find ich das immer strange.
    Und mal ehrlich,wer nicht genug Hirnschmalz hat um sich das selber durch betrachten des Messers und der jeweiligen Bauweise zu beantworten,dem hilft auch kein Messer der Welt bei ner SV...

  3. #48
    gast Gast

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    Hier wird in beinahe jedem thread über verletzen/abwehren von Personen gesprochen und wenn ich frage ob solch ein messer auch für sowas taugt rastest du halb aus?

    Warst du nicht der Kollege der bis vor kurzem mit seinem coolen englischen slang überall angeeckt ist?

    Wenn man beabsichtigt jemanden abzustechen wird man kaum ein gesetzlich bedenkenfreies messer nutzen, sondern einfach irgendwas.

    Und leute wie ich sind sicher nicht für strengere waffengesetze verantwortlich.

    Und du bist genau wer? Hier anonym leute vorzuverurteilen ...


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  4. #49
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    Wo raste ich aus ?
    Und hör mal es juckt mich nicht wo ich wie anecke,aber ich gebe keinem hier Auskunft über Messer im Bezug auf SV !
    Und wenn Du wie gesagt bissel Hirnschmalz hättest,könntest Du Dir die Frage selber beantworten und müsstest nicht in Internetforen nach sowas fragen.
    Und ja,Leute denen es an genau diesem Hirnschmalz mangelt,die aber trotzdem eine Stichwaffe zur SV haben wollen,sind in vielen Fällen für genau sowas verantwortlich.
    Weil genauso beschränkt wie deren Fragerei,ist dann später der Umgang mit diesen Messern

  5. #50
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    Ich würde mich freuen, wenn es hier bei der Nennung von bevorzugten EDC-Messern bliebe, alles andere könnt ihr gerne andernorts austragen.

  6. #51
    gast Gast

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    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Ich würde mich freuen, wenn es hier bei der Nennung von bevorzugten EDC-Messern bliebe, alles andere könnt ihr gerne andernorts austragen.
    Dann nochmal meine Frage allgemeiner:

    Findet ihr EDC Messer (=in deutschland legal zu tragende messer die auch im Alltag Sinn machen) lassen sich brauchbar im schlimmsten Notfall zur SV nutzen.

    Falls ja - war meine Frage auf das oben genannte bezogen (da es mir optisch auch zusagt).

    Da ich kein Alltagsmessee besitze, sondern nur „Waffenmesser“ die ma auf keinen Fall auf der Straße mitführen würde, finde ich die Frage doch legitim

  7. #52
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    Ja natürlich. Was für Waffen hast du denn da die nicht legal führbar sind, Applegates Dolch, oder den OSS-Smatchet von Fairbairn ? Sowas hatte mein Vater auch, selbstgemacht in >40cm. Für nen EDC bischen gross.

    Ein 12cm-Klinge Fixed Blade ist als EDC legal zu führen, und wer damit keine "SV" hinbekommt schafft das auch nicht mit anderen Messern. Mein Messer wollte ich nicht verlinken, aber das ist auch legal, und mit dem entsprechenden System mehr als genug. Manche davon sind auch offensichtlich dafür designed.
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  8. #53
    gast Gast

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    Macheten & Co die mir ausschließlich als Arbeitsgeräte dienen.

    Jedoch finde ich mit sowas auf der Straße rumzurennen ist ein Unding und würde sie dort nur als Waffe, nicht als Werkzeug betrachten. Sorry war vielleicht etwas ungeschickt formuliert


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  9. #54
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Ja natürlich. Was für Waffen hast du denn da die nicht legal führbar sind,
    Alle Messer, die vom Hersteller als Kampfmesser/Einsatzmesser beworben werden, egal ob die Klingenlänge < 12 cm ....
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  10. #55
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    Ein Einsatzmesser für die Feuerwehr ist kein "Kampfmesser", wird aber trotzdem als Einsatzmesser beworben. Ich sehe nur keinen Sinn, warum man - auch für SV-Zwecke - als Zivilist einen Militärdolch als EDC bei sich haben sollte, daher die Frage warum alle Messer die jemand hat illegal sind. Macheten als Gartenwerkzeug ist natürlich eine Erklärung. Ich verstehe den Anspruch dass man ein Messer das man every day bei sich trägt auch für SV einsetzen können möchte, auch wenn das ziemlich selten gebraucht wird. Aber wenn möchte ich das können. Meins wird als "Outdoor" beworben, ist aber offensichtlich ein Kampfmesser mit legalem Klingenlayout, würde dem also entsprechen. Nen Karton öffnen, Apfel schälen kann ich damit auch, und das ist auch das Einzige was ich damit bisher gemacht habe.
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  11. #56
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    Leute, hier sollen konkrete, legal zu führende EDC-Messer aus eigener Erfahrung vorgestellt werden - vergleichbar mit dem Uhrenthread, das vermisse ich inzwischen bei der Hälfte der Beiträge hier...

  12. #57
    gast Gast

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    Klaus welches hast du denn?


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  13. #58
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Ein Einsatzmesser für die Feuerwehr ist kein "Kampfmesser",
    Sorry, Einsatzmesser bezog ich auf Militär/Polizei.

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    daher die Frage warum alle Messer die jemand hat illegal sind.
    Ob ein Messer illegal ist leitet sich aus dem Waffengesetz ab. Es gibt Messer deren Besitz/Handel verboten ist

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Meins wird als "Outdoor" beworben, ist aber offensichtlich ein Kampfmesser mit legalem Klingenlayout, würde dem also entsprechen. Nen Karton öffnen, Apfel schälen kann ich damit auch, und das ist auch das Einzige was ich damit bisher gemacht habe.
    Wäre das "Klingenlayout" illegal hättest Du Dich und der Händler strafbar gemacht.

    In §42a (W)affengesetz wird geregelt das Du in der Regel Du keine Hieb und Stichwaffen, Einhandmesser und Messer Klingenlänge > 12cm führen darfst.
    Ob das Messer jetzt eine Waffe ist oder ein Werkzeug regelt nicht die Form der Klinge sondern zu welchen Zweck das Messer hergestellt worden ist.
    Sagt der Hersteller das ist unser Kampfmesser "Supertactical Warrior" dann darfst Du es nicht führen auch wenn die Klingenläne < 12 cm.
    Sagt der Hersteller, bei gleicher Klingenform/länge/Material, das ist unser Outdoormesser "Wilde Klinge" darfst Du es führen.
    Love breeds suicide

  14. #59
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    Zurück zum Thema:
    ich hatte über längere Zeit als EDC ein Böker Ekskelibur und war sehr zufrieden damit. Ein sehr freundliches und schneidfreudiges Messer, wollte irgendwann auch die Mooreiche-Variante testen, aber dann haben sich meine Gewohnheiten geändert
    Ebenfalls lange im Einsatz war das Fuji von Mcusta - sehr klein, scharf und stabil.
    Messer und SV? Je länger man als Messerjockel unterwegs ist, desto mehr rückt man von dem Gedanken ab, scheint es. Kaum einer läuft in Deutschland mit einem wirklich schnell griffbereiten Messer und ich habe mir sagen lassen, dass es die einzig sinnvolle Variante wäre. Außerdem würde (mich) die gedankliche Fokussierung aufs Messer eh nur stören.
    Mir scheint es als beginne die Messerleidenschaft oft mit Hypertactical, gehe zu Outdoor/Jagd über und ende mit günstigen, soliden Messern - die da wären: Victorinox, Opinel und Mora (+ ein Paar vergleichbare wie Hultafors, Old Bear und Douk Douk). Man kann es mit dieser Erkenntnis also viel schneller und viiiieeel billiger haben, aber der Weg dahin macht ja auch Spaß

  15. #60
    wpm_krav Gast

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    Hallo zusammen,

    zu dem Thema ist gerade ein Buch erschienen:

    Verdeckt getragene Messer - Outdoor, Alltag, Selbstverteidigung

    von Wolfgang Peter-Michel (das bin ich, mit Verlaub))

    112 Seiten, 16,90 Euro, ISBN: 978-3-7460-4895-6

    Das Buch wertet die aktuelle Rechtslage zum Tragen von SV-geeigneten Messern aus und kommt zu dem Schluss, dass nur feststehende Messer bis maximal 12 cm Klingenlänge rechtlich unbedenklich sind. Diese dürfen nicht zweischneidig sein. Das Buch stellt einige zur SV geeignete Modelle vor, legt aber den besonderen Fokus auf geeignete Trageweisen. Es bewertet die gängigen - am Gürtel, mit Clip im Hosenbund oder Neckknives. Darüber hinaus stellt es jede Menge ausgefallene Lösungen vor - im Ärmel (und zwar nicht am Unterarm festgeschnallt), unter der Achsel (aber nicht im Schulterholster) und, für Frauen, am BH.

    Sorry, wenn ich hier Werbung für mein eigenes Buch betreibe. Ich habe es im Selbstverlag veröffentlicht, was bedeutet, dass ich kaum etwas damit verdienen werde. Ich freue mich aber trotzdem, wenn ich Leser finde!)

    Reinschauen kann man hier: https://www.amazon.de/Verdeckt-getra...tragene+messer

    Bestellt es aber lieber in der örtlichen Buchhandlung, um den Monopolisten kein Geld in den Rachen zu werfen!)

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