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Thema: Ausbildung Shooting/Handgun-Instructor

  1. #46
    Exodus73 Gast

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    Schießen im Laufen ist verboten? Soweit mir bekannt ist das auch Bestandteil des Verteidigungsschießens und das ist nicht verboten - aber zulassungsbeschränkt für bestimmte personengruppen. oder meinst du wirklich das Kampfmässige Schießen wie es beim nsak der bundeswehr etc. trainiert wird?

  2. #47
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    Zitat Zitat von Exodus73
    Schießen im Laufen ist verboten?
    Nur für Zivilisten.

    Zitat Zitat von Klaus
    Es würde sich ändern, dass die ganzen Typen die heute nur schwer an Waffen oder an tägliches, intensives Training kommen dann genau das völlig legal bekämen..
    Was heisst den jetzt schwer an Waffen kommen? Wenn die was auf dem Kerbholz habe bekommen Sie heute legal auch schon keine Waffen. Und wirklich keiner befürwortet hier das "schwere" Jungs legal
    Waffen erwerben dürfen.

    Zitat Zitat von Klaus
    Also nicht nur der Waffenfetischist der täglich all seine Waffen in den Schlaf streichelt,
    Damit schadet er niemanden.

    Zitat Zitat von Klaus
    Siehe Reichsbürger, oder haben die noch keinen erschossen ?
    Die Reichsbürger waren anfänglich in meiner Wahrnehmung gar kein Problem. Das wurden sie erst so richtig als die Medien und Politik sich auf die
    auf die "eingeschossen" haben. Dort wurde dann mit aller Konsequenz vorgegangen. Dieselbe Konsequenz würde ich mir mal bei
    anderen Täterkreisen auch wünschen.

    Zitat Zitat von Klaus
    Der Grund warum hier Amokläufe selten sind ist, dass es eben doch nicht gar so viele "Sportschützen" und Jäger gibt die zuhause ne Schiffsladung von 9mm gebunkert haben.
    Ernsthaft? Das Vorhandensein von legalen Schusswaffen ist ursächlich für Schulamokläufe?
    Warum gibt es es dann diese häufige Anzahl von Amokläufen an Schulen nicht in anderen Ländern mit liberalen Waffengesetz?

    Zitat Zitat von Klaus
    In den USA hatten wir zum Zeitpunkt des letzten Massakers schon 8 Amokläufe an Schulen in diesem Jahr. Im Februar.
    Wenn Du den Selbstmord von einen Schüler auf dem Schuparkplatz als Amoklauf bezeichnest dann ist das einer der von Dir genannten 8....

    Zitat Zitat von Klaus
    Unbescholten" ist jeder der noch nicht aufgefallen ist, dafür reichen im Zweifel Intelligenz oder Glück.
    Jetz legen wir mal Deinen strengen Maßstab an die Executive an....
    https://de.wikipedia.org/wiki/Woo_Bum-kon

    Auch in Deutschland gibt es einige Fälle wo Polizisten/Zoll/ Bundewspolizei ihre Schusswafen missbrauchen oder
    damit nicht richtig umgehen, z.B. unbeabsichtigte Schussabgabe auf Weihnachtsmarkt.

    Wie möchtest Du also verhindern, das ein bis dahin unbescholtener Beamter nicht aus Frust über seinen
    Dienstherren/Liebeskummer/Depressionen Amok läuft?

    @allgemein:
    Das die Einschränkung von legalen Waffen die Kriminalitätsrate senkt ist nicht bewiesen. In England ist Sie
    trotz Verschärfung der Waffengesetzte stetig gestiegen.

    Im großen und ganzen haben wir ein angemessenes Waffengesetz.
    In einigen Punkten würde ich es ändern.
    Love breeds suicide

  3. #48
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    Schießen im Laufen ist verboten? Soweit mir bekannt ist das auch Bestandteil des Verteidigungsschießens und das ist nicht verboten - aber zulassungsbeschränkt für bestimmte personengruppen
    Und darum geht es doch, Bestandteile des Verteidigungsschiessens die eben nicht jeder in der BRD trainieren darf.
    Und für Sportschützen bedeutet dies eben, dass schießen im Laufen verboten ist.

  4. #49
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    Wir können diesen Sermon auch abkürzen.

    Ja, ich würde mir selbst eine Waffe kaufen wenn ich dürfte, allein um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein. Und nicht um damit ehrwürdige, ganz wichtige Brauchtümer zu erhalten, oder gegen den Staat und so ne also irgendwie so zu demonstrieren, sondern um böse Menschen zu erschiessen so es denn notwendig werden würde.

    Nein, ich würde mich nicht wohler dabei fühlen, wenn "unbescholtene" 18jährige Ar%chgeigen sich ne Knarre kaufen dürften nur weil sie noch nicht beim Beklauen, Verticken oder Abziehen aufgefallen sind, oder indem sie ihre Cousins vorschicken die nicht im System sind. Es gibt nicht viele Gründe dafür, Zivilisten schwer zu bewaffnen, und die meisten "guten Gründe" sind Hirnkrämpfe die eher was für gute Therapeuten sind. Ich schleppe selbst diverse dieser guten Gründe seit 49 Jahren mit mir herum. Ich würde mich wohl besser fühlen wenn aufgrund von 10-17 guten Gründen diese anderen Gründe nicht mehr eintreten können. Die Zeit bekomme ich nicht wieder, und ungeschehen machen kann ich mit ner SS198 auch nichts.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  5. #50
    Exodus73 Gast

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    naja es ist schon ein Unterschied... reden wir von defensiv taktischem schießen (Verteidigungsschießen) wo das "laufen" (also gehen, z.B. Rückwärtsgehen während des Schießens bzw. gehen zwischen den abzugebenden Schüssen) normaler Bestandteil ist oder reden wir von "laufen" (rennen) bei gleichzeitigem Schießen... dann wären wir bei einem offensiv taktischem schießen wie es etwa in einer militärischen Gefechtsausbildung vermittelt wird. Ersterer schließt deutlich mehr Personen in Deutschland ein als letzterer. Und ganz wichtig ist hier auch die Verbotsfrage wo ich wann, was trainieren darf. Zwar darf ich in Deutschland nur Verteidigungsschießen trainieren wenn ich zu einem ausgewählten Personenkreis gehöre, ich kann aber völlig legal im Ausland Verteidigungsschießen trainieren und zwar ohne diese Einschränkungen.
    Kampfmäßiges, offensiv taktisches Schießen hingegen darf ich als Deutscher weder im Inland NOCH im Ausland trainieren (zumindest nicht ohne entsprechende behördliche Erlaubnis).

  6. #51
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    Zitat Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
    [...]
    Kampfmäßiges, offensiv taktisches Schießen hingegen darf ich als Deutscher weder im Inland NOCH im Ausland trainieren (zumindest nicht ohne entsprechende behördliche Erlaubnis).
    Ich kann in keinem relevanten § (§23 AWaffV, §27 Abs 7 WaffG, §22 AWaffV) etwas über die Teilnahme außerhalb des Geltungsbereiches des Deutschen Waffenrechts finden. Hast du mir dafür einen Anspruchsgrundlage?

  7. #52
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    naja es ist schon ein Unterschied... reden wir von defensiv taktischem schießen (Verteidigungsschießen) wo das "laufen" (also gehen, z.B. Rückwärtsgehen während des Schießens bzw. gehen zwischen den abzugebenden Schüssen) normaler Bestandteil ist oder reden wir von "laufen" (rennen) bei gleichzeitigem Schießen... dann wären wir bei einem offensiv taktischem schießen wie es etwa in einer militärischen Gefechtsausbildung vermittelt wird.
    Nun, da es im Auftakt um "handgun" Ausbildung ging, bin ich davon ausgegangen das wir vom "Verteidigungsschießen mit Kurzwaffen" reden und nicht von (Para-)militärischer Ausbildung (Schwerpunkt auf Langwaffen). Bei letzterem geht spielen "Handgun"/ Kurzwaffen eine untergeordnete Rolle (was nicht heißen soll, dass es nicht trainiert wird).

  8. #53
    Exodus73 Gast

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    @Thomas: Ok dann reden wir über laufen(gehen) im Rahmen des Verteidigungsschießens - und das ist in Deutschland nicht verboten. Nur der Zugang zu entsprechenden Lehrgängen ist an einen bestimmten Teilnehmerkreis gerichtet und wird entsprechend kontrolliert. (über sinn und Unsinn wollen wir hier nicht streiten - ist halt (leider) so)
    Es ist aber definitiv nicht verboten VS im Ausland teilzunehmen auch nicht für Sportschützen - nur am offensiv taktischen schießen (Kampfmäßiges Schiessen).
    Edit: @KreuzAs: leider habe ich da auch keinen Link oder Quelle - ich habs nur irgendwo mal gelesen und es wurde mich auch so bestätigt von mehreren Schießkameraden(innen).

  9. #54
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    Wo ist denn der Unterschied zwischen Verteidigungschießen und Offensivem Schießen?

    Ob ich jetzt unter Deckungsfeuer vorrücke oder zurückweiche ist doch egal. Und worauf ich allgemien achten muss dürfte vom Prinzip her auch das gleiche sein.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  10. #55
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    @Thomas: Ok dann reden wir über laufen(gehen) im Rahmen des Verteidigungsschießens - und das ist in Deutschland nicht verboten.
    Wurde mir bisher anders vermittelt. Hast Du dazu irgendwelche Quellen?
    Wobei ich glaube, dass wir aneinander vorbei reden. Mir geht es um das Verbot des Verteidigungsschießen für Personen die nicht dazu berechtigt sind (also Personen die keine Erlaubnis (dienstlich oder privat) zum Führen eine Schusswaffe besitzen) und darum, was dies beinhaltet.
    Geändert von ThomasL (22-03-2018 um 14:28 Uhr)

  11. #56
    Exodus73 Gast

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    So mal folgende links:
    https://german-rifle-association.de/...-ist-verboten/ (auch die Kommentare lesen)
    https://www.sas-shooting-academy-saa...eßen-wer-darf/
    WICHTIG: Wenn Ihr Schießtrainings im Ausland besucht guckt Euch genau an was da Unterrichtet wird und vom wem - und vor allem was da hinterher auf dem Zertifikat steht... wenn da etwas Combatschießen drauf steht - ist das eher schlecht. Es sollte entweder ganz Allgemein z.B. Pistole Basis 1 ... 2... xyz stehen oder ganz klar Verteidigungsschießen (Zivil). Richtig Problematisch wird es wenn da Übungen enthalten sind die eben an eine Gefechtsausbildung wie bei der Bundeswehr oder polizeilichen Spezialeinheiten erinnern... z.B. das oftmals beliebte Low-Light-Training in Verbindung mit dem Scharfen Schuß oder wenn das was von Räume säubern im Team, Taktisches Vorgehen, Berücksichtigung von Gelände etc. steht. Das ist dann Definitiv KEIN Verteidigungsschießen mehr (und für uns nur noch mit Softair erlaubt).
    Oliver: Nehmen wir mal das Beispiel mit dem Vorrücken... wenn ich Vorrücke und während dem Vorrücken schieße ist das kein VS mehr (ist zwar Banane aber ist halt so). Wenn ich dagegen vorrücke und erst dann schieße wenn ich in Deckung bin ist es (so wurds mir gesagt legal) - so wird's ja auch bein IPSC gemacht. Wenn ich mich rückwärts bewege und während dessen Schieße ist es hingegen wieder VS und erlaubt, genauso wenn ich mich diagonal zum Angreifer bewege... z.B. einen Ausfallschritt zur Seite mache um aus dessen Schußbahn zu gelangen um dann selbst zu schießen, oder aber wenn ich nach hinten Schieße bzw. ich das Ziehen während des Drehens (um anschließend zur Seite zu schießen) trainiere. Usw. ... Für sowas am besten zu Profis gehen und sich das erläutern lassen und nicht zu irgendwelchen merkwürdigen paramilitärisch anmutenden Seminaren fahren - es sei denn man ist Berufswaffenträger wie Personenschützer etc. .

    Mal kurz zur Info: Ich habe die Ausbildung(Weiterbildung) zum privaten Personenschützer gemacht (Waffensachkunde, Force- on Force-Trainings, Schießtrainings mit und ohne zu schützende Person usw. )- so gesehen kann ich natürlich einiges auch vor mir selbst und anderen Rechtfertigen, gerade was so Themen wie Schießtraining etc. angeht. Dennoch, habe auch ich hier in Deutschland meine Schwierigkeiten um auf Seminare etc. zu gelangen.
    Geändert von Exodus73 (25-03-2018 um 12:03 Uhr)

  12. #57
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    Was ist jetzt der Grund warum man darin eine Ausbildung möchte, statt das aus Spass an der Freud mit Gleichgesinnten mit Paintball und Softair legal, gegen echte Menschen in echter Geschwindigkeit ohne echte Tote machen zu dürfen ? Die einzigen Berufsbilder dazu die mir einfallen sind "Leibwächter für Kriminelle" und "Attentäter-Trainer". Die Leute die ich kenne die ersteres machen sehen nicht glücklich aus, soviel kann ich verraten. Das nimmt was von der Seele. Wenn man das in legal und real will, Auswandern in die USA und im Hotspot Polizist werden. Action haben die glaube ich mehr als sie wollen.
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  13. #58
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    Zitat Zitat von Exodus73 Beitrag anzeigen
    [...] @KreuzAs: leider habe ich da auch keinen Link oder Quelle - ich habs nur irgendwo mal gelesen und es wurde mich auch so bestätigt von mehreren Schießkameraden(innen).
    Also hast du keine Ahnung von der Materie. Sag das doch gleich.

  14. #59
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    Das ganze ist im Gesetz unter folgenden zu finden:

    (7) Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten ist nicht zulässig. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer einer Schießstätte, die Bewohner des Grundstücks, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit

    1.
    die Benutzung von Schießstätten einschließlich der Aufsicht über das Schießen und der Anforderungen an das Aufsichtspersonal und dessen besondere Ausbildung für die Kinder- und Jugendarbeit zu regeln,
    2.
    Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen zu erlassen, die bei Lehrgängen zur Ausbildung in der Verteidigung mit Schusswaffen und bei Schießübungen dieser Art einzuhalten sind; darin kann bestimmt werden,

    a)
    dass die Durchführung dieser Veranstaltungen einer Anzeige bedarf,
    b)
    dass und in welcher Weise der Veranstalter die Einstellung und das Ausscheiden der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Ausbilder anzuzeigen hat,
    c)
    dass nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus Gründen persönlicher Gefährdung, aus dienstlichen oder beruflichen Gründen zum Besitz oder zum Führen von Schusswaffen einer Erlaubnis bedürfen,
    d)
    dass und in welcher Weise der Veranstalter Aufzeichnungen zu führen, aufzubewahren und der zuständigen Behörde vorzulegen hat,
    e)
    dass die zuständige Behörde die Veranstaltungen untersagen darf, wenn der Veranstalter, die verantwortliche Aufsichtsperson oder ein Ausbilder die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung oder Sachkunde nicht oder nicht mehr besitzt,

    3.
    Vorschriften über die sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten zu erlassen.
    Quelle:
    https://www.gesetze-im-internet.de/w...397010002.html


    § 15a Sportordnungen
    (1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.
    § 7 AWaffV - Unzulässige Schießübungen im Schießsport

    (1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen

    1.
    das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
    2.
    nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
    3.
    das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt,
    4.
    das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird,

    a)
    ausgenommen das Schießen auf Wurf- und auf laufende Scheiben,
    b)
    es sei denn, das Schießen erfolgt entsprechend einer vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnung,

    5.
    das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe (Cross Draw) gefordert wird,
    6.
    Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels (Deutschüsse) abgegeben werden, ausgenommen das Schießen auf Wurfscheiben, oder
    7.
    der Ablauf der Schießübung dem Schützen vor ihrer Absolvierung nicht auf Grund zuvor festgelegter Regeln bekannt ist.

    Die Veranstaltung der in Satz 1 genannten Schießübungen und die Teilnahme als Sportschütze an diesen sind verboten.

    (2) Das Verbot von Schießübungen des kampfmäßigen Schießens (§ 15 Abs. 6 Satz 2 des Waffengesetzes) und mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Schusswaffen oder Teilen von Schusswaffen (§ 6), soweit nicht eine Ausnahme nach § 6 Abs. 3 erteilt ist, bleibt unberührt.

    (3) Die Ausbildung und das Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe werden durch die vorstehenden Regelungen nicht beschränkt.
    https://www.juraforum.de/gesetze/awa...m-schiesssport

    Und ja, natürlich gibt es Ausnahmen:

    § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

    1.
    die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2.
    die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3.
    die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4.
    die Zollverwaltung
    Alle Fragen beantwortet, oder?
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

  15. #60
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    Es ging um die Teilnahme im Ausland! Die Deutsche Straßenverkehrsordnung interessiert mich in Polen ja auch nicht.

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