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Thema: Tai Chi Schwertformtraining

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  1. #1
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    Standard Tai Chi Schwertformtraining

    Hallo,
    ich starte gerade mit der Yang Stil Schwertform . Weiss zufällig jemand wie es rechtlich aussieht mit dem training im
    öffendlichen Parkanlagen mit Schwert ?
    Bei dem Schwert handelt es sich um ein Trainingsschwert mit flexibler und nicht scharfer Klinge.
    Danke im vorraus für eure Antworten.
    LG
    Shrooty

  2. #2
    * Silverback Gast

    Standard

    Zur eigentlichen Frage (wie es rechtlich ausschaut) kann ich nicht viel sagen.

    Nur ein Praxistipp am Rande: Warum legst Du Dir nicht für ca. 20,- € ein Teleskopschwert für den öffentlichen Raum zu?
    Damit ist man meines Wissens nach aus allem Ungemach raus
    (und zu transportieren ist es sowieso ungleich leichter)!

  3. #3
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    Standard

    Was heisst "nicht scharf" ? Wenn die Klinge auf den ersten Blick eine Schneide hat ist es egal ob die stumpf ist, das ist eine Waffe. Wenn das bedeutet die Klinge hat keine Schneide sondern eine deutlich sicht- und fühlbare platte Schlagkante, dann nicht. Nimm ein Holzschwert mit korrektem Gewicht und Balance, oder bau es dir selbst aus einem schweren Holz. Gewicht ca. 750g, POB ab Griffende ca. 6" = 15-16cm.

    Das hier kommt dem recht nahe: http://www.woodenswords.com/Jian_Syn....synthetic.htm

    Noch zwei Münzen vorne dran kleben um auf genau 6" zu kommen in der Balance und es ist optimal.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #4
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    Die Schwabbel-Schwerter sind unproblematisch, alles andere kann zumindest für Diskussionen sorgen. Waffe ist rechtlich, was als Waffe gedacht ist, mE. sind das stumpfe Übungsschwerter nicht. Aber wenn der Polizist das vor Ort anders sieht, gibt es erst einmal Probleme, egal wer am Ende Recht behält. Bei der praktischen Durchführung kommt es auch zentral darauf an, wie du dich verhältst und auftrittst und wie gewohnt die Leute an den Anblick von Taichi-Leuten an dem konkreten Ort sind. Wenn in dem Park öfter Taichiler zu Gange sind, wird das als sozial adäquat eher nicht anecken.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Die Schwabbel-Schwerter sind unproblematisch, alles andere kann zumindest für Diskussionen sorgen. Waffe ist rechtlich, was als Waffe gedacht ist, mE. sind das stumpfe Übungsschwerter nicht. Aber wenn der Polizist das vor Ort anders sieht, gibt es erst einmal Probleme, egal wer am Ende Recht behält. [...]
    Genau, es ist halt schwierig, und wird leider auch teilweise unterschiedlich gesehen.

    M.W. (ohne dazu jetzt eine konkrete Quelle zu haben) gibt es auch die Sichtweise: Ist das Schwert "echt", soll z.B. heißen geschmiedet und damit prinzipiell zum Kampf geeignet, ist die Waffeneigenschaft erfüllt. Auch, wenn es stumpf ist.

    Unabhängig davon, ob diese Sichtweise vor Gericht Bestand hätte.... den Ärger hätte man erst mal.

    Holz erschiene mir da auch als besten Wahl, um ganz sicher zu sein.


    Andererseits muss man auch sagen: z.B. auf Mittelaltermärkten schert sich auch kein Mensch um so was. Allerdings denke ich, dass da die Polizei auch einfach alle Augen zu kneift, weil der Event "gewollt" ist.

    Allein im Park kann mich sich da vermutlich nicht so sicher sein.

    Grüße

    Münsterländer
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  6. #6
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    ...
    Andererseits muss man auch sagen: z.B. auf Mittelaltermärkten schert sich auch kein Mensch um so was. Allerdings denke ich, dass da die Polizei auch einfach alle Augen zu kneift, weil der Event "gewollt" ist.
    ...
    Halt mit dem kleinen (aber möglicherweise entscheidenden) Praxis-Unterschied, dass da die Dinger "nur" verkauft werden - aber halt keiner damit 'rumfuchtelt'.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Shrooty Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich starte gerade mit der Yang Stil Schwertform . Weiss zufällig jemand wie es rechtlich aussieht mit dem training im
    öffendlichen Parkanlagen mit Schwert ?
    Bei dem Schwert handelt es sich um ein Trainingsschwert mit flexibler und nicht scharfer Klinge.
    Danke im vorraus für eure Antworten.
    Zu dem Thema hat mal jemand einen ausführlichen Artikel verfasst:

    Waffenrechtliche Betrachtung zum Waffentraining in der Öffentlichkeit

    hier für Leute mit kürzerer Aufmerksamkeitsspanne das Fazit, ich hab das aus meiner Sicht Wesentliche hervorgehoben:


    Fazit

    Wenn es sich um alt hergebrachte Trainingsörtlichkeiten handelt und sich der „Durchschnittsbürger“ auch an die mit Waffen Trainierenden gewöhnt hat, sollte es auch weiterhin keine Komplikationen geben.
    Solltet ihr Neuling im Park sein, erkundigt euch vorher darüber, was üblich ist und was geht und was nicht geht. Im Zweifelsfalle bei der örtlichen Polizeidienststelle oder Ordnungsbehörde erkundigen, aber bitte keine schlafenden Hunde wecken.
    Transportiert eure Waffen vorschriftsmäßig auf dem Weg hin und weg von der Trainingsstätte, insbesondere dann, wenn ihr öffentliche Verkehrsmittel benutzt oder mit einem Zweirad unterwegs seid.
    Lasst vor allem die scharf geschliffenen Waffen zu Hause.
    Beaufsichtigt eure Waffen, damit kein anderer unbefugt und unberechtigt mit Euren Waffen hantiert (Stichwort: Überlassen).
    Trainiert grundsätzlich mit Holzwaffen im öffentlichen Bereich.

    es gibt auch die Anekdote, dass mal jemand während dem Schwertraining in der Natur vom von aufmerksamen besorgten Bürgern herbeigerufenen SEK niedergerungen wurde....
    Da hängt es dann vielleicht auch davon ab, ob man mit Seidenanzug oder mit Tarnfleck-Hosen und schwarzem T-Shirt/Kapuzen-Pulli aus dem FC-St. Pauli-Fanshop übt....

  8. #8
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...
    Da hängt es dann vielleicht auch davon ab, ob man mit Seidenanzug oder mit Tarnfleck-Hosen und schwarzem T-Shirt/Kapuzen-Pulli aus dem FC-St. Pauli-Fanshop übt....

    P.S.: Bei uns statt St. Pauli ersatzweise auch Mönchengladbach

  9. #9
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    Ich glaube eine einheitliche Antwort zu Trainingsgeräten zur Brauchtumspflege wird man nicht bekommen. Sicher sollte man seinen Kram in einem gut zugeschnürten Beutel transportieren, so dass auch einem Polizeibeamten klar wird dass man da nicht einfach schnell rankommt. Der Seidenanzug hilft auch, optisch zu untermalen dass man einem harmlosen Hobby nachgeht und der Kategorie der Gutmenschen angehört.

    Das mit der Hiebwaffe weil man damit auch "Menschen verletzen kann" halte ich für eine Meinung die so eher nicht von jedem Gericht geteilt werden würde. Ich kann Menschen auch mit einem Bohrhammer, Rechen, ner Sense oder ner Schaufel schwerstens verletzen. Diese Dinge sind aber dazu nicht speziell entworfen, und das trifft auch auf Trainingswaffen zu. Die sind ja extra dafür entworfen NICHT zu verletzen. Mit nem Holzschwert kann ich jemandem auch den Schädel einschlagen.

    Akzeptieren und teilen würde ich das Argument, dass ein "stumpfes" Schwert das einfach nur nicht mehr scharf ist immer noch eine Waffe ist. Auch eine stumpfe Spitze geht durch einen Körper wie nix, selbst bei ner Aluminiumwaffe. Damit kommt man problemlos durch eine Schrankrückwand aus Pressspan. Mit einer breiten geplätteten Schlagkante nicht mehr.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Das mit der Hiebwaffe weil man damit auch "Menschen verletzen kann" halte ich für eine Meinung die so eher nicht von jedem Gericht geteilt werden würde. Ich kann Menschen auch mit einem Bohrhammer, Rechen, ner Sense oder ner Schaufel schwerstens verletzen. Diese Dinge sind aber dazu nicht speziell entworfen, und das trifft auch auf Trainingswaffen zu. Die sind ja extra dafür entworfen NICHT zu verletzen. Mit nem Holzschwert kann ich jemandem auch den Schädel einschlagen.

    Akzeptieren und teilen würde ich das Argument, dass ein "stumpfes" Schwert das einfach nur nicht mehr scharf ist immer noch eine Waffe ist. Auch eine stumpfe Spitze geht durch einen Körper wie nix, selbst bei ner Aluminiumwaffe. Damit kommt man problemlos durch eine Schrankrückwand aus Pressspan. Mit einer breiten geplätteten Schlagkante nicht mehr.
    Wie gesagt, meinem persönlichen Rechtsempfinden nach würde ich dir da prinzipiell Recht geben.
    Speziell bei dem Hiebwaffen-Argument bin ich ganz deiner Ansicht: So würde nicht jeder Richter entscheiden.
    Aber der eine oder andere eben vielleicht leider doch.
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es bei der Frage (oder zumindest Details wie z.B. wie schmal/breit darf die Schlagkante denn wohl sein) eben wohl durchaus uneinheitliche Meinungen gibt.

    Grüße

    Münsterländer
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  11. #11
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    Ich denke da sind wir uns einig. Wenn man 100 Leute vom Ordnungsamt fragt, bekommt man vermutlich zu X% negative Auskünfte und zu Y% positive, wenn es wirklich um Trainingsgeräte geht und nicht um "stumpfe" echte Waffen. Ob das dann eher bei 90:10 oder bei 50:50 liegt kann man nur raten. Ich würde jedenfalls, ausser bei Veranstaltungen wo man das MUSS, nie beim Ordnungsamt nachfragen sondern immer bei der örtlichen zuständigen Polizeidienststelle. Oder halt gar nicht, und schön die gesetzlichen Vorgaben erfüllen (nix scharf, nix echt mit stumpf, gut gesicherter geschlossener Behälter).

    Bei einer Schlagkante die kaum als solche zu erkennen ist würde ich mich auch nicht darauf verlassen dass das anerkannt wird. Bei solchen die schon ordentlich breit sind schon. Wichtig ist aber auch die Spitze, da darf nichts pieken und die muss richtig rund und am besten leicht platt sein.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

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