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Thema: Tai Chi Schwertformtraining

  1. #1
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    Standard Tai Chi Schwertformtraining

    Hallo,
    ich starte gerade mit der Yang Stil Schwertform . Weiss zufällig jemand wie es rechtlich aussieht mit dem training im
    öffendlichen Parkanlagen mit Schwert ?
    Bei dem Schwert handelt es sich um ein Trainingsschwert mit flexibler und nicht scharfer Klinge.
    Danke im vorraus für eure Antworten.
    LG
    Shrooty

  2. #2
    * Silverback Gast

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    Zur eigentlichen Frage (wie es rechtlich ausschaut) kann ich nicht viel sagen.

    Nur ein Praxistipp am Rande: Warum legst Du Dir nicht für ca. 20,- € ein Teleskopschwert für den öffentlichen Raum zu?
    Damit ist man meines Wissens nach aus allem Ungemach raus
    (und zu transportieren ist es sowieso ungleich leichter)!

  3. #3
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    Was heisst "nicht scharf" ? Wenn die Klinge auf den ersten Blick eine Schneide hat ist es egal ob die stumpf ist, das ist eine Waffe. Wenn das bedeutet die Klinge hat keine Schneide sondern eine deutlich sicht- und fühlbare platte Schlagkante, dann nicht. Nimm ein Holzschwert mit korrektem Gewicht und Balance, oder bau es dir selbst aus einem schweren Holz. Gewicht ca. 750g, POB ab Griffende ca. 6" = 15-16cm.

    Das hier kommt dem recht nahe: http://www.woodenswords.com/Jian_Syn....synthetic.htm

    Noch zwei Münzen vorne dran kleben um auf genau 6" zu kommen in der Balance und es ist optimal.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #4
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    Die Schwabbel-Schwerter sind unproblematisch, alles andere kann zumindest für Diskussionen sorgen. Waffe ist rechtlich, was als Waffe gedacht ist, mE. sind das stumpfe Übungsschwerter nicht. Aber wenn der Polizist das vor Ort anders sieht, gibt es erst einmal Probleme, egal wer am Ende Recht behält. Bei der praktischen Durchführung kommt es auch zentral darauf an, wie du dich verhältst und auftrittst und wie gewohnt die Leute an den Anblick von Taichi-Leuten an dem konkreten Ort sind. Wenn in dem Park öfter Taichiler zu Gange sind, wird das als sozial adäquat eher nicht anecken.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Die Schwabbel-Schwerter sind unproblematisch, alles andere kann zumindest für Diskussionen sorgen. Waffe ist rechtlich, was als Waffe gedacht ist, mE. sind das stumpfe Übungsschwerter nicht. Aber wenn der Polizist das vor Ort anders sieht, gibt es erst einmal Probleme, egal wer am Ende Recht behält. [...]
    Genau, es ist halt schwierig, und wird leider auch teilweise unterschiedlich gesehen.

    M.W. (ohne dazu jetzt eine konkrete Quelle zu haben) gibt es auch die Sichtweise: Ist das Schwert "echt", soll z.B. heißen geschmiedet und damit prinzipiell zum Kampf geeignet, ist die Waffeneigenschaft erfüllt. Auch, wenn es stumpf ist.

    Unabhängig davon, ob diese Sichtweise vor Gericht Bestand hätte.... den Ärger hätte man erst mal.

    Holz erschiene mir da auch als besten Wahl, um ganz sicher zu sein.


    Andererseits muss man auch sagen: z.B. auf Mittelaltermärkten schert sich auch kein Mensch um so was. Allerdings denke ich, dass da die Polizei auch einfach alle Augen zu kneift, weil der Event "gewollt" ist.

    Allein im Park kann mich sich da vermutlich nicht so sicher sein.

    Grüße

    Münsterländer
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  6. #6
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    ...
    Andererseits muss man auch sagen: z.B. auf Mittelaltermärkten schert sich auch kein Mensch um so was. Allerdings denke ich, dass da die Polizei auch einfach alle Augen zu kneift, weil der Event "gewollt" ist.
    ...
    Halt mit dem kleinen (aber möglicherweise entscheidenden) Praxis-Unterschied, dass da die Dinger "nur" verkauft werden - aber halt keiner damit 'rumfuchtelt'.

  7. #7
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Halt mit dem kleinen (aber möglicherweise entscheidenden) Praxis-Unterschied, dass da die Dinger "nur" verkauft werden - aber halt keiner damit 'rumfuchtelt'.
    Vielleicht gehst du ja auf andere Märkte als ich, aber meiner Erfahrung nach wird da reichlich "rumgefuchtelt"
    Zumindest als Teil des offiziellen Programms (Schaukämpfe). Und wenn da die richtigen "Experten" teilnehmen, wird sogar mit voller Kraft draufgedengelt.

    Aber auch im Heerlager (das ja streng genommen nicht zum offiziellen Programm gehört) sehe ich Bogenschießen, Axtwerfen, Übungskämpfe, Schwertdemos.... und alles mit "echten" Waffen.

    Aber wie gesagt, es bleibt sicherlich ein Sonderfall.

    Grüße

    Münsterländer
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  8. #8
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    Vielleicht gehst du ja auf andere Märkte als ich, aber meiner Erfahrung nach wird da reichlich "rumgefuchtelt"
    Zumindest als Teil des offiziellen Programms (Schaukämpfe). Und wenn da die richtigen "Experten" teilnehmen, wird sogar mit voller Kraft draufgedengelt.

    Aber auch im Heerlager (das ja streng genommen nicht zum offiziellen Programm gehört) sehe ich Bogenschießen, Axtwerfen, Übungskämpfe, Schwertdemos.... und alles mit "echten" Waffen.
    ...
    Bin jetzt echt nicht der Ritter-Profi - würde aber mal vermuten, dass der Veranstalter für den Bereich des "draufdängelns" (im offiziellen Programm) sich höchstwahrscheinlich rückversichert/ ne Genehmigung organisiert hat, oder ?

  9. #9
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Bin jetzt echt nicht der Ritter-Profi - würde aber mal vermuten, dass der Veranstalter für den Bereich des "draufdängelns" (im offiziellen Programm) sich höchstwahrscheinlich rückversichert/ ne Genehmigung organisiert hat, oder ?
    Für die "offiziellen" Kämpfe kann ich mir das vorstellen, ja.

    Aber das Heerlager gehört nun mal nicht zum Programm in dem Sinne, da zelten ja bloß die Enthusiasten, die während der ganzen Marktzeit in Gewandung da sind (und teilweise, aber nicht zwingend auch Programmpunkte mitgestalten). Spätestens da wird's m.E. rechtlich eng. Die sind nämlich zum Großteil "bewaffnet" und führen mit den Waffen auch durchaus etwas vor. (mal ganz abgesehen davon, dass das Mitführen der Waffe eigentlich schon ausreichend sein dürfte).

    Ich bin aber auch nur als Besucher unterwegs, und nicht in die Planung solcher Events eingebunden. Möglicherweise gibt es auch da eine Genehmigung für, will ich nicht ausschließen.
    Ich persönlich halte es aber für unwahrscheinlich, dass der Veranstalter für Besucher pauschal eine solche Genehmigung einholen kann bzw. will.

    Ist übrigens auch nicht mehr wirklich on Topic, ergo würde ich es dabei auch belassen.

    Grüße

    Münsterländer
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  10. #10
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    Zum Draufdengeln, wenn die Leute nicht völlig bekloppt sind, nimmt man Schaukampfschwerter (relativ echte Schwerter mit runder Spitze aber >1mm Schlagkante statt Schneide) oder Fechtfedern (platte SLOs wie ein Sportdegen der vorne einen "Löffel" hat der sich wegbiegt). Die sind demnach nicht als Waffe konstruiert, sondern als Theaterrequisit oder Sportgerät.

    In der Regel haben die Wabbelschwerter auch ein falsches Gewicht und keine richtige Balance. Von daher, wenn einem die 100 Euro nicht "zuviel" sind, sollte man sich allein schon deshalb was vernünftiges basteln. Es muss nicht aussehen wie ein echtes Schwert, sondern nur von Gewicht und Balance nahe an einem Original sein für das die Formen gemacht wurden. Ob man so ein Plastikschwert kauft oder sich ein Holzschwert selbst baut ist egal. Wobei man ein Holzschwert selbst halt nur hinbekommt wenn man vom Fach ist, sonst ist das nicht billiger als dieses von mir verlinkte Plastikteil. Das wurde dafür gemacht dass man damit "Trainingskämpfe" ohne schwere Schutzausrüstung machen kann.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  11. #11
    * Silverback Gast

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    Danke für die Info!
    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    ...Die sind demnach nicht als Waffe konstruiert, sondern als Theaterrequisit oder Sportgerät....
    Genau den Punkt fände ich echt spannend:
    A) Wie könnte man diesen "Status" auch für Taiji-Schwerter hinbekommen?
    B) Im alleridealsten Fall auch bundesweit übergreifend?

  12. #12
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Danke für die Info!


    Genau den Punkt fände ich echt spannend:
    A) Wie könnte man diesen "Status" auch für Taiji-Schwerter hinbekommen?
    B) Im alleridealsten Fall auch bundesweit übergreifend?
    M.E. gar nicht, da die Aussage von Klaus nach meinem Wissensstand zumindest nicht die einstimmige Meinung zu dem Thema darstellt.
    Ich habe spontan etwas recherchiert:

    Grundlage ist ja 42 a Waffengesetz
    § 42A VERBOT DES FÜHRENS VON ANSCHEINSWAFFEN UND BESTIMMTEN TRAGBAREN GEGENSTÄNDEN

    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.
    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Meinungen dazu:
    https://www.samuraischwert.kaufen/ge...-waffengesetz/ (Tenor: Bleibt noch die Frage, ob stumpfe Schwerter zu den Hieb- und Stoßwaffen aus Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 zählen. Nach unserer Auffassung nach tun Sie das und das Tragen in der Öffentlichkeit wäre außerhalb der Bedingungen aus §42a Absatz 2 des Waffengesetzes verboten)

    https://www.peraperis.com/blog/bewaf...ffenrecht.html (Tenor: Schaukampfschwerter fallen dabei definitiv nicht unter das Waffengesetz und unterliegen auch keinerlei Einschränkungen, denn nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz werden solche Gegenstände von den Hieb- und Stoßwaffen definitiv ausgenommen, die Hieb- und Stoßwaffen zwar nachgebildet, aber aufgrund ihrer stumpfen Schneiden und abgestumpfter Spitzen eindeutig nur als Dekorationsgegenstand bzw. für Sport und Brauchtumspflege gedacht sind.)

    http://www.mittelalterforum.com/inde...land/?pageNo=3 (Wurde mir vom Ordnungsamt in FDS vor wenigen Wochen (ca. 3-4 ) aber genau anderstrum erklärt. AUCH STUMPFE; NICHT SPITZE SCHWERTER UND SAXE WÄREN IN DER LAGE MENSCHEN ZU VERLETZEN UND SOMIT WAFFEN)

    Also, auch wenn ich persönlich Klaus Darstellung für vernünftig und sinnig halte, sehe ich die Gefahr, dass man mit der Handhabung nicht immer klar kommt (leider).

    Edit: Mir ist bewusst, dass dies jetzt Einzelmeinungen sind, und nicht etwas Gerichtsurteile o.ä. Leider habe ich auf die schnelle da nichts gefunden. Aber ich denke man kann erkennen, dass es durchaus abweichende Meinungen dazu gibt. Mein Vater ist im Übrigen Polizeibeamter und tendiert auch zu der Auffassung, dass stumpfe Schwerter auch verboten sind.
    Natürlich könnte er da aber auch falsch liegen.

    Grüße

    Münsterländer
    Geändert von Münsterländer (07-02-2018 um 10:51 Uhr)
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  13. #13
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    Zitat Zitat von Shrooty Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich starte gerade mit der Yang Stil Schwertform . Weiss zufällig jemand wie es rechtlich aussieht mit dem training im
    öffendlichen Parkanlagen mit Schwert ?
    Bei dem Schwert handelt es sich um ein Trainingsschwert mit flexibler und nicht scharfer Klinge.
    Danke im vorraus für eure Antworten.
    Zu dem Thema hat mal jemand einen ausführlichen Artikel verfasst:

    Waffenrechtliche Betrachtung zum Waffentraining in der Öffentlichkeit

    hier für Leute mit kürzerer Aufmerksamkeitsspanne das Fazit, ich hab das aus meiner Sicht Wesentliche hervorgehoben:


    Fazit

    Wenn es sich um alt hergebrachte Trainingsörtlichkeiten handelt und sich der „Durchschnittsbürger“ auch an die mit Waffen Trainierenden gewöhnt hat, sollte es auch weiterhin keine Komplikationen geben.
    Solltet ihr Neuling im Park sein, erkundigt euch vorher darüber, was üblich ist und was geht und was nicht geht. Im Zweifelsfalle bei der örtlichen Polizeidienststelle oder Ordnungsbehörde erkundigen, aber bitte keine schlafenden Hunde wecken.
    Transportiert eure Waffen vorschriftsmäßig auf dem Weg hin und weg von der Trainingsstätte, insbesondere dann, wenn ihr öffentliche Verkehrsmittel benutzt oder mit einem Zweirad unterwegs seid.
    Lasst vor allem die scharf geschliffenen Waffen zu Hause.
    Beaufsichtigt eure Waffen, damit kein anderer unbefugt und unberechtigt mit Euren Waffen hantiert (Stichwort: Überlassen).
    Trainiert grundsätzlich mit Holzwaffen im öffentlichen Bereich.

    es gibt auch die Anekdote, dass mal jemand während dem Schwertraining in der Natur vom von aufmerksamen besorgten Bürgern herbeigerufenen SEK niedergerungen wurde....
    Da hängt es dann vielleicht auch davon ab, ob man mit Seidenanzug oder mit Tarnfleck-Hosen und schwarzem T-Shirt/Kapuzen-Pulli aus dem FC-St. Pauli-Fanshop übt....

  14. #14
    * Silverback Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    ...
    Da hängt es dann vielleicht auch davon ab, ob man mit Seidenanzug oder mit Tarnfleck-Hosen und schwarzem T-Shirt/Kapuzen-Pulli aus dem FC-St. Pauli-Fanshop übt....

    P.S.: Bei uns statt St. Pauli ersatzweise auch Mönchengladbach

  15. #15
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    A) Wie könnte man diesen "Status" auch für Taiji-Schwerter hinbekommen?
    B) Im alleridealsten Fall auch bundesweit übergreifend?
    Indem man sowas baut, z.B. meine. Ich stelle nur momentan keine mehr her weil mir die Werkstatt fehlt. Ein Fechtfeder-Jian für Taijiquan müsste man konstruieren, geht aber auch.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

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