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Thema: Fast Strike legal in Deutschland?

  1. #1
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    Standard Fast Strike legal in Deutschland?

    Hi Leute,

    eine sehr beliebte Sektion hier im Forum ist ja immer das "Ist das legal"? Ich will heute auch mal was dazu betragen

    Ist der erste Artikel, der in dem unten stehenden Video angepriesen ist, der "Fast Strike", legal zu führen in Deutschland? Mal von Polizisten mit Langeweile und schlechter Laune abgesehen

    "Natürlich bewegen kannst du dich, wenn es egal ist." - ein Fechtlehrer
    Scuola d'Armi Tigre di Giada - Duellkunst italienischer Tradition in München

  2. #2
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    Standard

    Ist mMn ne Hiebwaffe und damit nicht legal führbar.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  3. #3
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    legal führbar m.E. nein.

    §1 Waffengesetz
    2) Waffen sind
    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
    2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    Waffen nach § 1 sind vom Führverbot in der Öffentlichkeit nach § 42 erfasst. Also Führbarkeit schon mal (-)


    und darüber hinaus ist das Ding möglicherweise sogar ganz verboten:

    Anlage 2 Waffengesetz
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe


    keine Ahnung, ob man es darunter fassen könnte/müsste/würde, aber halte ich zumindest für möglich. Dann wäre schon der Besitz illegal.

    Grüße

    Münsterländer
    Geändert von Münsterländer (22-02-2018 um 10:07 Uhr) Grund: Format optimiert wg. besserer Lesbarkeit
    I'm going through changes

  4. #4
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    Zitat Zitat von Jadetiger Beitrag anzeigen
    Mal von Polizisten mit Langeweile und schlechter Laune abgesehen
    Mal von diesem sinnbefreiten Beitrag abgesehen ...

    Aufgrund des beweglichen Gelenkes des " Fast Strike " sehe ich diesen Gegenstand auf einer Stufe mit einer Stahlrute. Und die unterliegt nicht nur einem Führungsverbot, sondern ist auch ein illegaler Gegenstand im Sinne des Waffengesetzes. Hätte der FS an der Spitze noch eine Kugel o.ä. wäre die Sache noch eindeutiger.
    Ein Teleskopschlagstock besteht ja auch aus mehreren Teilen, die sind aber starr und nur wenig bis gar nicht flexibel. Da greift nur das Führungsverbot, mit entsprechenden Ausnahmen.

    Finger weg !
    Geändert von Willi von der Heide (21-02-2018 um 17:14 Uhr) Grund: Noch was vergessen !

  5. #5
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    Nachdem einem guten Freund von mir am Hauptbahnhof sogar Rollenspielwürfel abgenommen wurden, weil der 4-Seiter ja spitz wäre, finde ich den Beitrag gar nicht sooo sinnfrei.

    Danke allerseits für die Infos Ich würde das Ding von seinr Beuart her auch als Stahlrute sehen.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Jadetiger Beitrag anzeigen
    Nachdem einem guten Freund von mir am Hauptbahnhof sogar Rollenspielwürfel abgenommen wurden, weil der 4-Seiter ja spitz wäre, finde ich den Beitrag gar nicht sooo sinnfrei.

    Danke allerseits für die Infos Ich würde das Ding von seinr Beuart her auch als Stahlrute sehen.
    Und damit hättest du eine verbotene Waffe, die schon eine Besitzstrafbarkeit nach sich zieht.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  7. #7
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Jadetiger Beitrag anzeigen
    ...
    Ist der erste Artikel, der in dem unten stehenden Video angepriesen ist, der "Fast Strike", legal zu führen in Deutschland? Mal von Polizisten mit Langeweile und schlechter Laune abgesehen
    ...
    Bin mir ziemlich sicher, dass es, dem Nunchaku-vergleichbar, auch als Würgewaffe eingesetzt werden könnte (nicht vorgesehen, aber denkbar/ konstruiebar).
    Und damit wäre es mWn in D auf jeden Fall verboten (Besitz und Handhabung)!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Jadetiger Beitrag anzeigen
    Nachdem einem guten Freund von mir am Hauptbahnhof sogar Rollenspielwürfel abgenommen wurden, weil der 4-Seiter ja spitz wäre, finde ich den Beitrag gar nicht sooo sinnfrei.
    Zum Zwecke der Gefahrenabwehr, hätte jeder PvB die Dinger erst einmal einkassiert - Eigensicherung ! Dein Freund hat sie ja wieder bekommen, aber in einer unübersichtlichen Situation ist der PvB rechtlich auf der sicheren Seite, wenn er einen unbekannten Gegenstand ersteinmal " sichert ".

    Es gibt nämlich Zeitgenossen, die schleifen Karten an oder befestigen Rasierklingen an ihnen und im Rahmen einer Personalkontrolle, wo man schon einmal nah heran muß ... Zack kriegst du die Dinger durchs Gesicht gezogen.

    P.S.:

    Angeschliffene Würfel haben in der Regel Falschspieler dabei .

  9. #9
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    Zitat Zitat von Jadetiger Beitrag anzeigen
    Nachdem einem guten Freund von mir am Hauptbahnhof sogar Rollenspielwürfel abgenommen wurden, weil der 4-Seiter ja spitz wäre, finde ich den Beitrag gar nicht sooo sinnfrei.

    Danke allerseits für die Infos Ich würde das Ding von seinr Beuart her auch als Stahlrute sehen.
    Wie konnte der Polizist deinem Freund diesen mordsgefährlichen Gegenstand abnhemen? Hatte er den höheren Initiativ-Wurf oder waren seine Geschicklichkeitswerte die besseren.

    Gut, daß mir niemand Schal, Schirm und Kugelschreiber abnehmen kann!
    Und es gibt sie doch:Deutsche Superhelden
    http://www.unionderhelden.de/

  10. #10
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    Ich nehme mal an der Intimidation Skill war ausreichend
    "Natürlich bewegen kannst du dich, wenn es egal ist." - ein Fechtlehrer
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  11. #11
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    Standard

    Zitat Zitat von Jadetiger Beitrag anzeigen
    Nachdem einem guten Freund von mir am Hauptbahnhof sogar Rollenspielwürfel abgenommen wurden, weil der 4-Seiter ja spitz wäre, finde ich den Beitrag gar nicht sooo sinnfrei.

    Danke allerseits für die Infos Ich würde das Ding von seinr Beuart her auch als Stahlrute sehen.
    Die nehmen den Leuten alles Mögliche ab. Das ist aber nicht maßgeblich. Gab es eine Anzeige und ein rechtskraeftiges Urteil? Darum geht es. Und wenn nicht, müssen sie die Sachen schön wieder aushändigen.

  12. #12
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    Standard Gürteltier / Whippin'

    Komisches Teil, würde ich nicht riskieren wg. der Nähe zur Stahlrute.

    Dünn und schnell verletzt sicher(Augen!) aber stoppt sowas auch - Denke nicht - eher so : ,,Du peitscht misch?-binnisch Dein Sklave?!-eskalier!''

    Stabiler Gürtel mit schwerer Schnalle geht doch auch...

  13. #13
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von concrete jungle Beitrag anzeigen
    ... würde ich nicht riskieren ...
    Weil sonst aus "Fast Strike" schnell "Fast Sit" werden kann.

  14. #14
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    Standard

    Ja, vor allem nach erfolgter Anwendung - verbotener Gegenstand, schwere KV (Auge) - kann dann ohne Bewährung werden...

  15. #15
    * Silverback Gast

    Standard

    Dann also nicht nur "Fast Sit", sondern auch "Long Sit"

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