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Thema: darf man, rechtlich gesehen, würger zur SV einsetzen?

  1. #16
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    Kettenfauststoß?
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  2. #17
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    Bei nem Ladendiebstahl würde ich das auch als "Überreaktion" beurteilen, wenn einer DREI MINUTEN würgt (hatte der sie noch alle ?). Wenn man noch alle Tassen im Schrank hat, lässt man halt nach 8 Sekunden los und steht auf oder fixiert mit irgendwas (Gürtel, Schnürsenkel, Schal, Jackenärmel). Jemanden zum Kopf bewusstlos schlagen oder treten ist auf Asphalt sicher mindestens genauso gefährlich.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  3. #18
    MasterKen Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen

    Umgekehrt ist aus der Perspektive des Gewürgten ist ein Würgegriff natürlich einer, der potentiell tödlich ist, und ihn eventuell in wenigen Sekunden sehr hilflos macht.
    Daher scheinen zumindest mir alle Mittel, sich gegen einen unberechtigten Würgegriff zu wehren, als geboten.
    Das passiert doch fast automatisch, das eine Person unter Todesangst sich extrem wehren wird, incl. der Kraft die der Körper da dann bereitstellt.

    Aus dem Gesichtspunkt ist ein Würger in der Selbsverteidigung doch das dümst was man machen kann?
    Der Gegner hat gar nicht die Möglichkeit zu merken, das er aufgeben kann und der verteidiger muß mit noch extremere Gegenwehr rechnen.

    Wenn man dann noch das Beispiel des TE annimmt, das es ein Betrunkener oder gar unter Drogeneinfluss stehender ist.
    Ist die Tötungsgefahr doch noch viel größer.

  4. #19
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    Wenn du es aber kontrollieren kannst, kannst du bei nem Blutwürger 21, 22, 23 zählen und dann werden die meisten weich und du kannst sie sanft ablegen und fixieren.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  5. #20
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    Zitat Zitat von MasterKen Beitrag anzeigen
    Das passiert doch fast automatisch, das eine Person unter Todesangst sich extrem wehren wird, incl. der Kraft die der Körper da dann bereitstellt.

    Aus dem Gesichtspunkt ist ein Würger in der Selbsverteidigung doch das dümst was man machen kann?
    Der Gegner hat gar nicht die Möglichkeit zu merken, das er aufgeben kann und der verteidiger muß mit noch extremere Gegenwehr rechnen.

    Wenn man dann noch das Beispiel des TE annimmt, das es ein Betrunkener oder gar unter Drogeneinfluss stehender ist.
    Ist die Tötungsgefahr doch noch viel größer.
    Was ist die alternative? Ihn zu matsch hauen?

  6. #21
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    Zitat Zitat von MasterKen Beitrag anzeigen
    Der Gegner hat gar nicht die Möglichkeit zu merken, das er aufgeben kann und der verteidiger muß mit noch extremere Gegenwehr rechnen.
    Wenn ich einen Choke ansetze dann habe ich den Gegner meist so unter Kontrolle dass er mir kaum noch gefährlich werden kann.

    Und wenn ich merke dass er sich nicht mehr wehrt, kann ich den Choke lösen und ihn gegebenfalls anders fixieren.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  7. #22
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    Zitat Zitat von MasterKen Beitrag anzeigen
    Das passiert doch fast automatisch, das eine Person unter Todesangst sich extrem wehren wird, incl. der Kraft die der Körper da dann bereitstellt.
    Vielleicht sollte man diesbezüglich Blutwürger und Luftwürger unterscheiden.

    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Wenn du es aber kontrollieren kannst, kannst du bei nem Blutwürger 21, 22, 23 zählen und dann werden die meisten weich und du kannst sie sanft ablegen und fixieren.
    Für einen Zivilisten heißt das wohl eher stabile Seitenlage und vom Acker?

  8. #23
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    Wenn man da wohnt und gefilmt wird oder erkannt ist das eine ganz schlechte Idee, damit räumt man ein "gewusst" zu haben dass man eine Straftat begangen hat. Wenn es nicht klar eine Straftat war (ich haue einem Stalker meiner Freundin derartig eine rein dass seine Ancestors es fühlen können), würde ich immer selbst Polizei und Ambulanz rufen, und zu Protokoll geben dass man mit dem Angreifer zu Boden gegangen ist und ihn nur festgehalten hat. Beim dritten Mal fällt es natürlich auf. Im Rahmen der Berufsausübung kann man das aber auch zugeben, da es nunmal deutlich ungefährlicher ist als jemand Alkoholisierten in den Boden zu rammen. Wenn Waffen im Spiel sind gibt es sowieso kaum Alternativen.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  9. #24
    Wong F. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Wenn ich einen Choke ansetze dann habe ich den Gegner meist so unter Kontrolle dass er mir kaum noch gefährlich werden kann.
    Und wenn ich merke dass er sich nicht mehr wehrt, kann ich den Choke lösen und ihn gegebenfalls anders fixieren.
    So seh ich das auch. Es muß ja erkennbar sein, dass er seine Aggression aufgibt. Wenn er weiter "arbeitet", kann es sogar die bessere Lösung sein, ihn sanft einschlummern zu lassen, als die Sache über Schläge zu regeln, oder sich der Gefahr eines erneuten Angriffs auszusetzen.

  10. #25
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    Zitat Zitat von chris1982 Beitrag anzeigen
    Naja du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen warum du dich nach dem zu Boden bringen nicht einfach wieder gelöst hast bzw. ob du wirklich das mindeste mögliche Mittel angewendet hast.
    Wenn du auf einem Typ bereits auf seinem Rücken draufsitzt z.B. wird wohl ein potentiell tödlicher Angriff typischerweise nicht das mindeste Mittel sein...
    Es geht nicht um das "mindeste mögliche Mittel", sondern das mildeste, gleichermaßen geeignete Mittel um den Angriff zu beenden... Was ist denn aus der guten alten Zeit geworden, als auf solche Fragen der Beitrag von Luggage zur Verhältnismäßigkeit verlinkt wurde?

  11. #26
    Gast Gast

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    Nach einen Verfahren wegen leichter Körperverletzung würde ich eher dazu neigen den Angriff abzuwehren und zu fliehen.
    Weil ich habe die Erfahrung gemacht das ich nachdem ich angegriffen wurde und mich gewehrt hatte dann auch noch auf Schmerzensgeld verklagt wurde. Der Angreifer hat dazu nochmal schon selbst Hand angelegt bevor der zum Arzt wegen
    den Atest gegangen ist( Hatte nur Glück das in Polizei Bericht die Verletzungen aufgeführt würden die er bei den eintreffen
    Wirklich von mir waren ).Man hatte der vor Gericht nen Haufen Zeugen da die alle seine Geschichte bestätigt haben.

    Lange Rede , kurzer Sinn.
    Besser keine Polizei , kann nach hinten losgehen.

  12. #27
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    Was ist denn eine leichte Körperverletzung?
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  13. #28
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Was ist denn eine leichte Körperverletzung?
    In meinen Fall paar Hämatome in Gesicht / Oberkörper.
    Hat mich am Ende ~ 1000 Euro gekostet. 500 Euro Anwaltkosten plus 50 % der
    Gerichtskosten. In Nachhinein hätte ich besser das ohne Polizei geregelt.
    Wie sagt man ? Nachher ist man immer schlauer.
    Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene paar Schuhe.

  14. #29
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    Also ich kenne nur Körperverletzung, schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  15. #30
    Wong F. Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Also ich kenne nur Körperverletzung, schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung.
    Ja, aber wenn es doch nicht gar so aufgesetzt klingen soll, die Geschichte, dann schwächt man das eben ein bissel ab.

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