Keine Plan was Ihr da wieder euch zusammen reimt.
In meiner Angelegenheit war von leichter Körperverletzung
die Rede. Und da gewinnt der der die meinst Zeugen hat.
Und ist nur ein gut gemeinter Tip.
Mich hat die Erfahrung Geld gekostet.
Wenn man den in Würgegriff hat und der Aufgibt / sich soweit berucht
hat das man von den Angreifer ablassen kann. Wieso nicht einfach gehen
ohne Polizei ?
Es gibt keine "leichte" KV, sondern nur KV, schwere KV oder gefährliche KV. Und was anderes kann auch nicht in deiner Angelegenheit gestanden haben, insbesondere nicht, wenn es vor Gericht ging.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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Ne müsste ich nicht da mein Anwalt eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatte.
Die Gegenseite hatte Einspruch eingelegt und das wurde dann vor den Amtgericht verhandelt. Aufgrund dessen das
die Gegenseite Präsente Zeugen vorweisen könnte habe ich mich dann mit der Gegenseite verglichen.
In den Vergleich wurde dann gegenseitig auf weitere Strafverfolgung und Schadenersatz Ansprüche verzichtet.
500 Euro für den Anwalt
500 Euro fürs Amtsgericht.
Geändert von Gast (24-02-2018 um 15:01 Uhr)
Jungs was los?
Was wollt Ihr Wetten ?
Ich meine ich habe hier alles Schwarz auf Weiß.
Können da gerne ne Wette draus machen , gut ist etwas
Unfair weil ich ja wie gesagt die Einsweilige Verfügung hier
abgeheftet liegen habe aber wenn Ihr denkt Ihr wisst besser....
Und uns mal wieder zurück zum Thema zu kommen:Aus meiner
Erfahrung die ich gemacht habe ist es besser das ohne Polizei zu
Klären.
Ich fass mal zusammen, was ich verstanden habe:
Du wurdest angegriffen, hast Dich gewehrt, dann hast Du die Polizei gerufen und später versucht über einen Anwalt gegen Deinen Angreifer eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Gewaltschutzes zu erwirken?
(§1 nehme ich an, oder wohnt ihr zusammen?)
Da der andere verbeult war und eine Menge Zeugen hatte habt ihr euch dann verglichen, d.h. der andere darf sich Dir weiterhin nähern (oder was auch immer die einstweilige Verfügung verhindern sollte) und Du bist nun um 1.000 Euro ärmer?
Was sollte denn dem anderen mit der Verfügung untersagt werden?
Nachtigall ick hör dir trapsen
Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."
Naja vielleicht sollten wir mal wieder OT gehen ?
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