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Thema: darf man, rechtlich gesehen, würger zur SV einsetzen?

  1. #31
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    Zitat Zitat von Wong F. Beitrag anzeigen
    Ja, aber wenn es doch nicht gar so aufgesetzt klingen soll, die Geschichte, dann schwächt man das eben ein bissel ab.
    Dann sollte man aber dennoch die Fakten und bestehenden Regelungen beachten.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  2. #32
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Dann sollte man aber dennoch die Fakten und bestehenden Regelungen beachten.
    Keine Plan was Ihr da wieder euch zusammen reimt.
    In meiner Angelegenheit war von leichter Körperverletzung
    die Rede. Und da gewinnt der der die meinst Zeugen hat.


    Und ist nur ein gut gemeinter Tip.
    Mich hat die Erfahrung Geld gekostet.

    Wenn man den in Würgegriff hat und der Aufgibt / sich soweit berucht
    hat das man von den Angreifer ablassen kann. Wieso nicht einfach gehen
    ohne Polizei ?

  3. #33
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    Es gibt keine "leichte" KV, sondern nur KV, schwere KV oder gefährliche KV. Und was anderes kann auch nicht in deiner Angelegenheit gestanden haben, insbesondere nicht, wenn es vor Gericht ging.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  4. #34
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    Zitat Zitat von MarkWIngChun Beitrag anzeigen
    In meinen Fall paar Hämatome in Gesicht / Oberkörper.
    Hat mich am Ende ~ 1000 Euro gekostet. 500 Euro Anwaltkosten plus 50 % der
    Gerichtskosten. In Nachhinein hätte ich besser das ohne Polizei geregelt.
    Wie sagt man ? Nachher ist man immer schlauer.
    Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene paar Schuhe.
    D.h. aber Du wurdest nicht zu einer Geldstrafe oder Schmerzensgeld verurteilt?
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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  5. #35
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kannix Beitrag anzeigen
    D.h. aber Du wurdest nicht zu einer Geldstrafe oder Schmerzensgeld verurteilt?
    Ne müsste ich nicht da mein Anwalt eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatte.
    Die Gegenseite hatte Einspruch eingelegt und das wurde dann vor den Amtgericht verhandelt. Aufgrund dessen das
    die Gegenseite Präsente Zeugen vorweisen könnte habe ich mich dann mit der Gegenseite verglichen.

    In den Vergleich wurde dann gegenseitig auf weitere Strafverfolgung und Schadenersatz Ansprüche verzichtet.
    500 Euro für den Anwalt
    500 Euro fürs Amtsgericht.
    Geändert von Gast (24-02-2018 um 15:01 Uhr)

  6. #36
    gast Gast

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    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Es geht nicht um das "mindeste mögliche Mittel", sondern das mildeste, gleichermaßen geeignete Mittel um den Angriff zu beenden... Was ist denn aus der guten alten Zeit geworden, als auf solche Fragen der Beitrag von Luggage zur Verhältnismäßigkeit verlinkt wurde?
    Danke für die Klarstellung - genau das was gemeint.

  7. #37
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    Zitat Zitat von MarkWIngChun Beitrag anzeigen
    Ne müsste ich nicht da mein Anwalt eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatte.
    Ich glaube, du reitest dich gerade weiter rein...
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  8. #38
    Wong F. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Ich glaube, du reitest dich gerade weiter rein...
    ... ich wollt´s nicht sagen..

  9. #39
    Gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Wong F. Beitrag anzeigen
    ... ich wollt´s nicht sagen..
    Jungs was los?
    Was wollt Ihr Wetten ?
    Ich meine ich habe hier alles Schwarz auf Weiß.
    Können da gerne ne Wette draus machen , gut ist etwas
    Unfair weil ich ja wie gesagt die Einsweilige Verfügung hier
    abgeheftet liegen habe aber wenn Ihr denkt Ihr wisst besser....

    Und uns mal wieder zurück zum Thema zu kommen:Aus meiner
    Erfahrung die ich gemacht habe ist es besser das ohne Polizei zu
    Klären.

  10. #40
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    Zitat Zitat von MarkWIngChun Beitrag anzeigen
    Nach einen Verfahren wegen leichter Körperverletzung würde ich eher dazu neigen den Angriff abzuwehren und zu fliehen.
    Weil ich habe die Erfahrung gemacht das ich nachdem ich angegriffen wurde und mich gewehrt hatte dann auch noch auf Schmerzensgeld verklagt wurde.
    Zitat Zitat von MarkWIngChun Beitrag anzeigen
    Ne müsste ich nicht da mein Anwalt eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt hatte.
    Die Gegenseite hatte Einspruch eingelegt und das wurde dann vor den Amtgericht verhandelt. Aufgrund dessen das
    die Gegenseite Präsente Zeugen vorweisen könnte habe ich mich dann mit der Gegenseite verglichen.

    In den Vergleich wurde dann gegenseitig auf weitere Strafverfolgung und Schadenersatz Ansprüche verzichtet.
    Ich fass mal zusammen, was ich verstanden habe:
    Du wurdest angegriffen, hast Dich gewehrt, dann hast Du die Polizei gerufen und später versucht über einen Anwalt gegen Deinen Angreifer eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Gewaltschutzes zu erwirken?
    (§1 nehme ich an, oder wohnt ihr zusammen?)
    Da der andere verbeult war und eine Menge Zeugen hatte habt ihr euch dann verglichen, d.h. der andere darf sich Dir weiterhin nähern (oder was auch immer die einstweilige Verfügung verhindern sollte) und Du bist nun um 1.000 Euro ärmer?

    Zitat Zitat von MarkWIngChun Beitrag anzeigen
    Unfair weil ich ja wie gesagt die Einsweilige Verfügung hier
    abgeheftet liegen habe .
    Was sollte denn dem anderen mit der Verfügung untersagt werden?

  11. #41
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    Nachtigall ick hör dir trapsen
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

  12. #42
    Wong F. Gast

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    Zitat Zitat von Tori Beitrag anzeigen
    Nachtigall ick hör dir trapsen
    Mark ist auf Sonntagsausflug. Sonst isses ziemlich ruhig.

  13. #43
    Gast Gast

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    Naja vielleicht sollten wir mal wieder OT gehen ?

  14. #44
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    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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  15. #45
    Wong F. Gast

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    Beim zweiten muß ich leider draußen bleiben. Aber das erste Beispiel ist doch genau das, was ich meine. Mal abgesehen davon, dass der A es dem V auch leicht macht.

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