Zitat von
zocker
Gibt eben zum glück auch richter, die sich nicht von der populistischen öffentlichen meinung beeinflussen lassen.
das waren ja Schöffen, also Laienrichter
Zwei Schöffen stimmten nach der Verhandlung für schuldig, die anderen beiden aber für nicht schuldig.
„Der Schöffensenat hat im Zweifel für die Angeklagten entschieden“,
In Österreich soll ja das Volk tatsächlich an der Rechtsprechung mitwirken.
Artikel 91. (1) Das Volk hat an der Rechtsprechung mitzuwirken.
(2) Bei den mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen, die das Gesetz zu bezeichnen hat, sowie bei allen politischen Verbrechen und Vergehen entscheiden Geschworene über die Schuld des Angeklagten.
(3) Im Strafverfahren wegen anderer strafbarer Handlungen nehmen Schöffen an der Rechtsprechung teil, wenn die zu verhängende Strafe ein vom Gesetz zu bestimmendes Maß überschreitet.
Auch im hier eigentlich diskutierten Fall haben Geschworene entschieden.
Eine weitere Parallele ist, dass Widersprüche in der Aussage des Opfers zu den Freisprüchen der Täter geführt haben.