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Geändert von gast (14-05-2018 um 08:52 Uhr)
1. Full mount: richtig, genau das klingt extrem unwahrscheinlich. Entweder es war ground£ aus der full mount (dann hätte er aber das Messer am Rücken liegend nicht aus der Hosentasche ziehen und an diese Stellen xfach zustechen können können) oder er hat das Messer in einer anderen Situation gezogen (dann hat er gelogen, Notwehrsituation stellt sich anders dar und die Notwehr fällt weg)
2. Kampfsport-Kenntnisse: Ja, mir gehts eben genau darum, dass die Entscheidung sich hauptsächlich darauf stützt welche Hobbies das Opfer hatte.
3. Messer: Das der Angeklagte unerlaubterweise ein Springmesser mit sich führte kommt mir zu kurz.
4. Provokation: Das vorher (von beiden Seiten) provoziert wurde, wird auch nicht berücksichtigt.
De facto rechtfertigt das Urteil mit verbotenen Waffen herumzulaufen und diese auch einzusetzen. (Kann man mögen oder auch nicht.)
Dass es auch Idioten gibt mit Messern, Gasknarre oder sonstwas ist klar. Genauso gibt's Spinner beim Boxen, Kickboxen, MMA usw., die meinen ihre "Überlegenheit" im Ring berechtige sie auch sonstwie überall dazu den dicken Maxen zu machen.
Anhand des Verhaltens dieses 16-jährigen Bengels vor Gericht tippe ich in dem konkreten Fall mal auf letzteres.
Wie ich schrieb, ist hier wohl eine Großfres*e mal an den Richtigen geraten, nämlich einen der sich zu verteidigen wusste. Blöd, dass auf der Straße plötzlich nichtmehr alles so läuft wie im Cage, losprügeln und am Ende die Arme als Sieger hochreißen. Stattdessen kriegt er zehn Messerstiche, Pech gehabt. Der soll dankbar sein, dass er die ganze Sache überlebt hat und beim nächsten Mal eine Sekunde länger überlegen, ob er mit irgend'nem Spinner "vor die Tür" geht. Ich hab Stress in Clubs immer anders geklärt bekommen, auch mit 16. Wer auf Ärger aus ist, findet den über kurz oder lang aber auch. Jedem das Seine.
Da wir den konreten Fall nicht genau kennen, vertraue ich mal auf das Urteil der Richterin.
@Vstm
Woher weißt du was das Gericht wie bei der Urteilsfindung berücksichtigt hat?
Geändert von Kensei (17-03-2018 um 11:01 Uhr)
Zu 1.: Solltest du mal ausprobieren und merken, es geht wohl recht gut.
Zu 2.: Zum einen hat er ja als erstes vor Gericht gelogen, sprich schonmal negativ aufgefallen. Zum anderen werden immer die Äußeren Umstände berücksichtigt. Das ist ganz normal.
Zu 3.: Wieso ist es ein unerlaubtes führen? Ich kenne das WaffG in Ö nicht genau, aber in D müsste das Messer als Waffe eingestuft sein, dann müsste der Führende Ü18 sein oder es liegt ein Führungsverbot oder komplettes Waffenverbot vor. Ansonsten ist ein Messer erstmal ein Werkzeug.
Zu 4.: Woraus liest du das?
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
würde bestimmt gehen, wenn diese strengeren gesetze, oder wenigstens die schon bestehenden gesetze strenger, konsequent angewandt und durchgesetzt würden.
parallel müsste eine entsprechende erziehung der gesellschaft allgemein und der jugend insbesondere erfolgen, was ebenfalls durch entsprechende gesetze, die ebenfalls konsequent anzuwenden und durchzusetzen wären, zu regeln wäre.
dass solches nicht geschieht liegt m.e. am fehlenden (politischen) willen.
grüsse
gerade diesbezüglich hat es am gegenständlichen tatort Österreich in der letzten zeit eine steigerung um 300% gegeben:
http://www.krone.at/1664606
grüsse
Zu 1. Hast du recht, wenn man es probiert weiss man auch wie einfach das ist.
Zu 2. Finde ich auch wer lügt hat was zu verbergen.
Zu 3. Ja wieso soll man kein Messer mit sich führen dürfen? Bin zwar aus der Schweiz, aber bei uns ist es normal das man mind. ein Schweizer Taschenmesser, Klappmesser etc. mitführt. Im Wald oder auf dem Weg dahin sogar ein Dolch.
4. Bin ich bei dir. Der hat ja schon gelogen das er Kampfsport macht. Vielleicht nicht ohne Grund?
Die Frage ist ja eher warum soll ich da Lügen wegem Kampfsporttraining? In so einem Fall auch wenn wir die Details nicht kennen würde ich bei der Wahrheit bleiben.
Da hast du recht, da sind die 2 richtigen aneinandergeraten; beides keine Unschuldslämmer. Bin mir nicht sicher ob die aus dieser Episode das Richtige lernen.
Zur Begründung des Freispruchs:
Auschlaggebend laut Prozessberichterstattung war hierfür: "Dieser hatte den 16-Jährigen in der Verhandlung als Kampfsportler überführt, nachdem der sich im Zeugenstand zunächst als Klavierspieler bezeichnet und versichert hatte, er habe nichts mit Boxen am Hut."
Die Richterin hatte in deshalb gefragt ob er Boxer wäre, weil das in der herrschenden Lehre die Beurteilung der Notwehrsituation zu seinen Ungunsten beinflußt. (d.h. wenn er gesagt hätte "Ich bin Boxer." hätte das seine Situation verschlechtert). Die Richterin klärt die Geschworenen auf, dass Boxer rechtlich anders zu beurteilen sind als "Normalsterbliche". d.h. die wußte schon warum sie fragt...
Generationen von Studenten wurden mit lebensfremden Lehrbeispielen gequält:
Bsp:
"Doch stand J einem geübten Kampfsportler gegenüber, also einem kämpferisch überlegenen Gegner,..."
http://www.uni-regensburg.de/rechtsw...terklausur.pdf
Und genau dagegen wehre ich ich mich: Dass man eine rechtliche Würdigung am Hobby eines Opfers festmacht.
Ich hätte folgende alternativen Lösungen verstanden:
+ Im Zweifel für den Angeklagten
+ Notwehrüberschreitung aus Angst
+ Angreifer war körperlich weit überlegen (obwohl er 1 Jahr jünger war)
+ es war Körperverletzung, aber kein Mord
Dass das Opfer auf seinem Facebook account ein angeberisches MMA Foto von sich hat reicht mir nicht als Begründung. Aber so haben es die Geschworenen nach rechtlicher Belehrung durch die Richterin verstanden.
Es geht nicht um das Hobby im Allgemeinen, sondern um die äußeren Umstände.
Ist die selbe Ausgangslage, wenn der 100kg schwere trainierte Mann der 50kg dünnen Frau eine knallt und sie das Messer zückt.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Jep wieder ein plus für Schnueffler. Sorry durch die Beiträge weiss ich das du lieber Kritik hättest! Aber aus eigener Erfahrung sehe ich das genau so.
Danke für das Kommentar!
Ich wäre zufrieden wenn die es mit 100kg gegen 50kg argumentiert hätten. Wir reden hier aber von einem 17 Jährigen gegen eine 16 Jährigen, da ist das Missverhältnis nicht soooo krass.Und im konkreten Fall argumentiert es die Verteidigung nicht über sein Gewicht sondern über sein Hobby, und dass er über sein Hobby gelogen hat. "Dieser hatte den 16-Jährigen in der Verhandlung als Kampfsportler überführt, nachdem der sich im Zeugenstand zunächst als Klavierspieler bezeichnet und versichert hatte, er habe nichts mit Boxen am Hut." Richterin und Geschworene folgen.
https://www.kampfkunst-board.info/fo...a-Recht-und-SVZitat von luggage
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