Wurde dem Opfer nicht schon der Daumen gebrochen, als es zu Boden gebracht wurde?
Da war dann doch schon die erste Verletzung.
Und ander als bei den Gerichtsshows im TV, sind die Verhandlungen nicht so schnell, daß selbst noch Schürfwunden des Vorfalls zu erkennen wären; sie schnuefflers Anmerkung, daß er dann nicht mehr mit blauem Auge und am besten noch immer blutender Nase vor Gericht erscheint.
Und wenn man in einer Notwehr-Situation, gerade mit Schlägen eingedeckt wird - ich unterstelle einmal, daß man dann nicht gerade mehr mitzählt, wie oft man nun das Messer benutzt hat, sondern einfach *macht*.
Auf Teufel komm raus nun den Schläger zu verteidigen, weil er ein armer MMAler ist, wirkt nicht nur konstuiert, sondern verzweifelt.
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Geändert von gast (14-05-2018 um 08:54 Uhr)
Tust du aber. Genau wie der TE versuchst du, "hätte würde wäre" in die Diskussion zu bringen. Aber selbst in deinem fiktiven Beispiel wäre der Aggressor der Aggressor.Ich habe schon mehrfach geschrieben, dass ich mich gar nicht groß an dem Fall hier aufziehen will, weil wir alle viel zu wenig Fakten haben um das beurteilen zu können.
Es gibt in DL 5,3 Millionen legale und 20 Mill illegale Schusswaffen. ( https://de.statista.com/statistik/da...n-deutschland/ )Ich kann jedoch sagen, dass mir junge Männer, die zum Feiern ein zieh-bereites Messer mit sich führen immer "suspekt" sind ...
Wie verdächtig sind dir die Besitzer?
Nein, tue ich nicht. Ich verweise darauf, dass mir manche Dinge suspekt sind. Fertig. Ich will nicht groß darüber diskutieren.
Was mich eher stört ist dieser Trend Messer Nutzung zur SV ...
Ich kann dir nur sagen, dass Klingen auf Partys und Festen nichts in der Hosentasche von jungen Männern verloren haben. Der Rest interessiert mich einen Scheiß.
Grüße
Der Fall lässt sich doch wunderbar "verkaufen":
1. Zwei hitzköpfige Teenager geraten aneinander - das ist soweit nichts ungewöhnliches in dem Alter.
2. Der Streit eskaliert - was keine Überraschung ist, wenn die Beteiligen auf einem Testosteron-Trip sind; insoweit kann auch schon mal § 32 StGB angesprochen werden.
3. Gut, dass mit dem Messer ist etwas doof, doch unter Stress und Angst, kann es schon mal passieren, dass man über die Stränge schlägt (allg. Wertung in § 33 StGB).
4. Offensichtlich liegt eine Jugendstraftat vor, die nach entsprechendem Jugendstrafrecht zu behandeln ist; welches sich vorrangig am "Erziehungsgedanken" - und nicht an den allg. Strafzwecken - orientiert (§ 2 I S. 2 JGG).
5. Die Flucht in das Ausland zum Zwecke der Strafentziehung kann als normales Verhalten gesehen werden, welches dem Angeklagten nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf (allg. Wertung in § 258 V StGB).
6. Das Zurückkehren kann schlussendlich als "Reue" verkauft werden, die strafmildernd zu berücksichtigen ist.
Summa summarum: Im genannten Fall stehen die Chancen also gut, mit einem Freispruch durchzukommen oder zumindest mit einem blauen Auge davonzukommen.
Geändert von Doc Norris (18-03-2018 um 12:31 Uhr)
Alter... Bär-Knuckle, wir diskutieren hier aber genau den Fall. Wenn du dazu nichts zu sagen hast, dann lass es doch.
Deine Meinung hast du jetzt gefühlt fünf Mal kundgetan, und genauso oft wurde dir aufgezeigt warum die juristisch und auch moralisch Blödsinn ist.
Du kannst jetzt auch mal damit aufhören anhand irgendwelcher abstrakten Konstruktionen irgendwie zu versuchen deine Selbstjustizfantasien gerechtfertigt zu kriegen.
Weißt du was mir suspekt ist? Leute die meinen oberlehrerhaft einem Großteil der Menschen "da draußen" Lektionen erteilen zu müssen. Körperlich wie verbal.
In dem konkreten Fall hat genau der Richtige seine "Lektion" bekommen. Und wird hoffentlich daraus lernen. Punkt.
Geändert von Kensei (18-03-2018 um 12:34 Uhr)
was meinst Du mit "Lektion"?
Das hier?:
Ein Schnitt durchtrennte dem 16-Jährigen die Luftröhre, ein Stich unterhalb des Rippenbogens eröffnete den Bauchraum und beschädigte die Leber, ein weiterer unterhalb der Achsel eröffnete die Brusthöhle. Während der Verletzte zusammenbrach, ergriff der Täter die Flucht.
Der 16-Jährige kam mit dem Leben davon, weil sein Begleiter, mit dem er an jenem Abend unterwegs war, unverzüglich die Rettung verständigte. Der Bursch wurde notoperiert, musste ins künstliche Koma versetzt werden und verbrachte in weiterer Folge sechs Tage auf der Intensivstation.
ich glaube, du und ich sprechen von verschiedenen dingen bzw gehen von verschiedenen voraussetzungen aus:
ich habe listenmäßig kurz zusammengestellt, welche klassiker hier genannt wurden, um erfolgreich durchzukommen, wenn man sich auf notwehr berufen möchte - wobei ich da sogar noch den gebrochenen daumen des opfers vergessen hatte - habe mich aber einer wertung dahingehend, dass dem vielleicht nicht so war wie dargestellt, enthalten.
du hingegen stellst es quasi als erwiesen hin, dass das opfer nur geschauspielert hat und faktisch das gericht getäuscht hat und dass die sache ganz anders abgelaufen sein muss.
großer unterschied!
"If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba
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