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Thema: fragen zu schusswaffen in deutschland

  1. #1
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    Standard fragen zu schusswaffen in deutschland

    hallo,

    da ich mich nicht extra in einem knarrenforum anmelden will, stelle ich meine fragen mal hier (sind ja auch ein paar polizisten, juristen etc. unterwegs). folgende fragen interessieren mich schon länger, zum teil bin ich durch diskussionen hier im board drauf gekommen:

    1. polizisten (auch zoll, justiz etc.) besitzen automatisch einen waffenschein. gilt dieser auch privat? oder ist der nur im dienst gültig?

    2. gibt es bei diesem waffenschein unterschiede bzgl. der waffen? soweit ich weiß, hat jeder polizist eine pistole, eine mp wird im wagen mitgeführt. braucht man dafür eine extra qualifizierung? quasi einen "mp-schein" oder darf jeder polizist die (sofern erforderlich) führen?

    3. wie sieht das bei anderen waffen (sturmgewehre, pumpguns, blendgranaten) aus? gibt es da beschränkungen / prüfungen? z. b. "nur für sek" oder "nur nach prüfung xy"?

    4. welche waffen hat die polizei in deutschland generell? gibt es da begrenzungen? oder könnte sich z. b. ein sek auch ne panzerfaust bestellen?

    jetzt mal zum zivilen leben:

    die grundsätzlichen regeln (unterschied besitzen / führen oder wbk / waffenschein) sind mir klar. aber als privatmann gibt es doch die möglichkeit, eine rote wbk zu bekommen, falls man den drang verspürt, z. b. ein sturmgewehr zu besitzen. das führt mich zu

    5. damit darf ich dann einen bestimmten vollautomaten bzw. eine bestimmte art von vollautomaten besitzen. darf ich die auch benutzen? könnte ich mit einer (legalen!) mp auf den schießstand gehen?

    6. einen waffenschein für automatische waffen gibt es für zivilisten in deutschland nicht, richtig? führen also generell illegal?

    7. falls ich die erforderliche erlaubnis (rote wbk) habe, wie geht es dann weiter? kann ich mir da was von heckler & koch kommen lassen? oder ist es wie in den usa geregelt, wo nur automatische waffen, welche vor einem bestimmten stichtag (ich glaube mai 1986) in privatbesitz waren, für den zivilen markt zur verfügung stehen und alles, was nach diesem tag produziert wurde, automatisch illegal (für zivilisten) ist?

    (edit: ) 8. wie ist das bei waffenherstellern geregelt? haben die mitarbeiter von heckler & koch einen schein a lá "herr meier darf auf dem werksgelände mit sturmgewehren hantieren und diese abfeuern aber nur dort und nicht außerhalb"?

    das wären so die fragen, die mich immer schon interessiert haben, vielleicht weiß ja jemand was genaues.

    ps, bevor es losgeht: mich interessiert nur die rechtliche situation in deutschland. ausland ist mir egal, tricks zum umgehen der gesetze interessieren mich auch nicht. und nein, ich habe keine waffenschein und plane auch nicht, mir einen zu besorgen. ich wills einfach nur wissen.
    Geändert von hand-werker (11-12-2014 um 11:17 Uhr) Grund: ergänzung
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  2. #2
    D.Fink Gast

    Standard

    Bin mir da nicht mehr 100% sicher aber ein Freund ist bei der Polizei er darf seine Dienstwaffe auch mit nach Hause nehmen muss sie aber auch dort in einen Schrank der entsprechenden Klasse aufbewaren. Er meinte mal wenn er sich nun einen Waffe privat Kaufen möchte muss er auch einen Waffen Schein beantragen wie alle anderen auch. Einem MP ist wieder was anderes da diese soviel ich weiß unter das Kriegswaffen gesetzt fallen.

    Sollte was falsch sein Bitte korrigieren.

  3. #3
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    Standard

    Meines Wissens sind Schusswaffen nach Dienstschluss abzugeben.
    Ist beim Bund, Zoll und bei der Polizei gleich zu halten.
    Jedenfalls sagt mir das mein Kolege beim Bund und mein Onkel bei der Polizei
    (Hamburg!)

    Edit: Außer du gehörst natürlich einer Spezial Einheit an, da ist das mit Sicherheit anders.

  4. #4
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    Standard

    Edit ... der Herbie war schneller !

  5. #5
    der herbie Gast

    Standard

    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    hallo,

    da ich mich nicht extra in einem knarrenforum anmelden will, stelle ich meine fragen mal hier (sind ja auch ein paar polizisten, juristen etc. unterwegs). folgende fragen interessieren mich schon länger, zum teil bin ich durch diskussionen hier im board drauf gekommen:

    1. polizisten (auch zoll, justiz etc.) besitzen automatisch einen waffenschein. gilt dieser auch privat? oder ist der nur im dienst gültig?

    2. gibt es bei diesem waffenschein unterschiede bzgl. der waffen? soweit ich weiß, hat jeder polizist eine pistole, eine mp wird im wagen mitgeführt. braucht man dafür eine extra qualifizierung? quasi einen "mp-schein" oder darf jeder polizist die (sofern erforderlich) führen?

    3. wie sieht das bei anderen waffen (sturmgewehre, pumpguns, blendgranaten) aus? gibt es da beschränkungen / prüfungen? z. b. "nur für sek" oder "nur nach prüfung xy"?

    4. welche waffen hat die polizei in deutschland generell? gibt es da begrenzungen? oder könnte sich z. b. ein sek auch ne panzerfaust bestellen?

    jetzt mal zum zivilen leben:

    die grundsätzlichen regeln (unterschied besitzen / führen oder wbk / waffenschein) sind mir klar. aber als privatmann gibt es doch die möglichkeit, eine rote wbk zu bekommen, falls man den drang verspürt, z. b. ein sturmgewehr zu besitzen. das führt mich zu

    5. damit darf ich dann einen bestimmten vollautomaten bzw. eine bestimmte art von vollautomaten besitzen. darf ich die auch benutzen? könnte ich mit einer (legalen!) mp auf den schießstand gehen?

    6. einen waffenschein für automatische waffen gibt es für zivilisten in deutschland nicht, richtig? führen also generell illegal?

    7. falls ich die erforderliche erlaubnis (rote wbk) habe, wie geht es dann weiter? kann ich mir da was von heckler & koch kommen lassen? oder ist es wie in den usa geregelt, wo nur automatische waffen, welche vor einem bestimmten stichtag (ich glaube mai 1986) in privatbesitz waren, für den zivilen markt zur verfügung stehen und alles, was nach diesem tag produziert wurde, automatisch illegal (für zivilisten) ist?

    (edit: ) 8. wie ist das bei waffenherstellern geregelt? haben die mitarbeiter von heckler & koch einen schein a lá "herr meier darf auf dem werksgelände mit sturmgewehren hantieren und diese abfeuern aber nur dort und nicht außerhalb"?

    das wären so die fragen, die mich immer schon interessiert haben, vielleicht weiß ja jemand was genaues.

    ps, bevor es losgeht: mich interessiert nur die rechtliche situation in deutschland. ausland ist mir egal, tricks zum umgehen der gesetze interessieren mich auch nicht. und nein, ich habe keine waffenschein und plane auch nicht, mir einen zu besorgen. ich wills einfach nur wissen.
    Fragen 1-4: Gem. § 55 Abs. 1 Nr. 1 unterliegen u.a. die Polizeien der Länder nicht dem WaffG. Somit gibt es auch keine Waffenscheine. Die jeweilige zu führende Schusswaffe häüngt vom Ausbildungsstand ab. Vereinfacht: Keine Ausbildung an der MP, kein Führen der MP. Die Bewaffnung von SEK ist VS-NfD.

    Frage 5: nein - bei der Sammler WBK sind bestimmte Waffen unbrauchbar zu machen
    Frage 6: Führen und Besitzen ist rechtswidrig. Verstöße gegen das KWKG haben auch eine entsprechende Strafbewehrung.
    Frage 7: Rechtswidrig, sofern nicht unbrauchbar. Muss im Übrigen in die Sammlung passen... hier sind die Hürden teilweise sehr hoch
    Frage 8: So in etwa, führt hier aber zu weit.

    Wenn Du dich in die Problematik juristisch einarbeiten möchtest empfehle ich "Gade/Stoppa, Praxiskommentar 2011 zum Waffengesetz". Ist Standardliteratur für Anwender. Die Ausführungsbestimmungen schwanken minimal von Bundesland zu Bundesland, beim WaffG handelt es sich um ein Bundesgesetz, dessen Vollzug den Ländern obliegt. In NRW sind z. B. die Kreispolizeibehörden (PP, LR als KPB) Waffenbehörden, in anderen Bundesländern können das durchaus die Kommunen sein.

    Beste Grüße und Glück auf,

    der herbie

  6. #6
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    Standard

    @der herbie

    Danke ! Nimmt einem einiges an Arbeit ab.

    Zum Thema " rote WBK ", hier ein Link:

    Waffen- und Munitionssammler werden – aber wie ?

  7. #7
    der herbie Gast

    Standard

    Wie gesagt, ein Sammelgebiet mit Sammelziel zu definieren, ist in der Praxis zumindest in NRW nicht einfach und überdies kostenintensiv. Ist i.d.R. nicht damit getan zu sagen, "ich sammel jetzt mal Kriegswaffen"

    Beste Grüße

    der herbie

  8. #8
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    Standard

    Zitat Zitat von der herbie Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ein Sammelgebiet mit Sammelziel zu definieren, ist in der Praxis zumindest in NRW nicht einfach und überdies kostenintensiv. Ist i.d.R. nicht damit getan zu sagen, "ich sammel jetzt mal Kriegswaffen"

    Beste Grüße

    der herbie

  9. #9
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    danke schonmal für die antworten.
    eine funktionierende automatische waffe ist auch mit roter wbk illegal? ohne ausnahme? kein zivilist besitzt in deutschland eine funktionsfähige automatische waffe?
    falls doch, zurück zu 7: wie kommt man da dran (legal natürlich).
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  10. #10
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  11. #11
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    Standard

    danke für den link, beantwortet aber meine frage nicht. da steht nur, dass kriegswaffen verboten sind, außer, das bka stellt eine seltene ausnahmegenehmigung aus.

    ...und dann?
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  12. #12
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    ...und dann?
    Dann bist du berechtigt dir genau diese Waffe zu kaufen?

  13. #13
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    Standard

    scharf oder unbrauchbar wie herbie schrieb?
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  14. #14
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    scharf oder unbrauchbar wie herbie schrieb?
    "Waffensammler". Spricht unbrauchbar, bzw. bearbeitet, dass sie nicht von nu auf gleich scharf gemacht werden können. Bolzen raus, etc.

  15. #15
    D.Fink Gast

    Standard

    hab meinen Kumpel mal angerufen. Er darf Sie nur mitnehmen wenn er Bereitschaft hat. sonst lässt er Sie auf der Dienststelle.

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