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Thema: Opferentschädigung

  1. #1
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    Standard Opferentschädigung

    Hat jemand Erfahrung mit so etwas ? Was ist das? Ist eine beamtenbeleidigung das gleiche?

  2. #2
    Wong F. Gast

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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Hat jemand Erfahrung mit so etwas ? Was ist das? Ist eine beamtenbeleidigung das gleiche?
    Warum sollte das das gleiche sein?

    Das ist wie Pizza und Belag.

  3. #3
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Wong F. Beitrag anzeigen
    Warum sollte das das gleiche sein?

    Das ist wie Pizza und Belag.
    (der kotzende Smily ist weg) ich habe gerade Pizza Pause eingelegt.
    Ich kenne beides nicht weiß aber das es im D. Gesetzbuch existiert.
    Geändert von Robb (10-06-2018 um 15:02 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    (der kotzende Emily ist weg) ich habe gerade Pizza Pause eingelegt.
    Ich kenne beides nicht weiß aber das es im D. Gesetzbuch existiert.
    Na, dann googel doch einfach mal, in welchem Gesetzbuch etwa die Beamtenbeleidigung zu finden ist.

    Und dann googelst du nach Opferentschädigung

    Wenn du dann weißt, was was ist und wo es zu finden ist, bist du schon mal weiter.

  6. #6
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    Der Willi hat schon den richtigen Beitrag eingebracht. Erfahrung hast du nicht damit oder?

  7. #7
    Tim2000 Gast

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    Das kann man so nicht beantworten. Opfer von was? Einer Beleidigung? Also, wenn Du jemanden beleidigst, kann das schadensersatzpflichtig machen, ja. Mit dem Opferentschädigungsgesetz, was dieser Willi hier gepostet hat, hat das aber nix zu tun. Worum gehts denn da genau?

  8. #8
    Wong F. Gast

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    Zitat Zitat von Tim2000 Beitrag anzeigen
    Das kann man so nicht beantworten. Opfer von was? Einer Beleidigung? Also, wenn Du jemanden beleidigst, kann das schadensersatzpflichtig machen, ja. Mit dem Opferentschädigungsgesetz, was dieser Willi hier gepostet hat, hat das aber nix zu tun. Worum gehts denn da genau?
    DAS ist auch ein bemerkenswerter Ersteitrag. Man geht in ein Kampfkunstforum und findet dann genau diesen Faden.

  9. #9
    Macabre Gast

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    Ach ja,

    der Robb... Versucht schon länger hier zum "nachdenken" anzuregen...

    Ich google jetzt erstmal nach Einzeller/Amöbe/Pantoffeltierchen...!



  10. #10
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Der Willi hat schon den richtigen Beitrag eingebracht. Erfahrung hast du nicht damit oder?
    Ein bißchen ... am Rande sozusagen. Für eine Rechtsberatung bin ich aber der falsche Ansprechpartner.

    Hier noch ein interessanter Link aus NRW ( von wo ich wech bin ): https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/index.php
    Geändert von Willi von der Heide (10-06-2018 um 16:54 Uhr) Grund: Noch einen Link eingefügt

  11. #11
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    Zitat Zitat von Tim2000 Beitrag anzeigen
    Das kann man so nicht beantworten. Opfer von was? Einer Beleidigung? Also, wenn Du jemanden beleidigst, kann das schadensersatzpflichtig machen, ja. Mit dem Opferentschädigungsgesetz, was dieser Willi hier gepostet hat, hat das aber nix zu tun. Worum gehts denn da genau?
    Ich hatte heute nur etwas in der Zeitung über neuen Opferbeauftragten gelesen. Und wollte etwas mehr darüber wissen.

    Mit Mikroorganismen habe ich nix gemeinsam. Auch bazillen haben ihren Stamm ah ich meine stolz.
    Geändert von Robb (10-06-2018 um 23:07 Uhr)

  12. #12
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    Es gibt keine Beamtenbeleidigung!

    Es ist egal ob du einen Beamten oder eine andere Person beleidigst.
    Die Beleidigung als solche, ist einfach eine Missachtung oder Nichtachtung der Ehre einer Person.
    Geahndet wird das dann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe.

    Da Beamte, ich gehe jetzt mal von Polzisten aus, aber nun mal öfters beleidigt werden und auch immer mindestens zu zweit auftreten (Kollege ist Zeuge), hält sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Mythos der Beamtenbeleidigung. Diese sei besonders "böse" oder "teuer", was aber nicht stimmt.

    Auch gibt es Fälle wo ein Polizist als Person nicht direkt beleidigt wurde: "Ihr Polizisten seid doch alles miese Drecksschweine!".
    Aber im Nachhinein von diesem Polizisten und seinem Kollegen als "Du Polizist bist ein mieses Drecksschwein!" zu Protokoll gegeben bzw. vor Gericht so wiedergegeben wird.
    Gibt es dann keine weiteren Zeugen, welche deine bzw. die korrekte Version bestätigen können, hast du die Arschkarte gezogen

    Grundsätzlich wird das mit einer Geldstrafe abgegolten. Diese liegt zwischen 100€ bis zu 10 000€.
    Mal eben einen Polizisten auch nur zu duzen, kann dann schnell mal 500€ oder mehr kosten.

    Während einem selbst das eigentlich egal ist (dein Arzt wird dich nicht anzeigen weil du ihn unhöflich geduzt hast), sind Polizisten eben darin "geschult" und wissen wie teuer das werden kann.
    Ob du aber einem Polizisten oder irgendeinem Fremden den Stinkefinger zeigst, ist egal. Beides kann dich, wenn es zur Anzeige kommt, jedoch mehrere Tausend Euro (~3000-5000€) kosten.

    Ist das gleiche wie mit einem "Mundraub", den es so auch nicht gibt.
    Es gibt nur Diebstahl/Vermögen-/Eigentumsdelikt oder Raub, wobei bei letzterem eine Gewaltanwendung statt findet.
    Nehm ich dir deinen Lolly weg, ist das eben Diebstahl. Hau ich dir dabei eins in die Fresse, war das Raub. Aber nur weil der Lolly gerade bei dir im Mund war, ist das eben kein "Mundraub"

    Im Sinne einer Beleidigung, wird natürlich das Opfer dann über die Geldstrafe des Täters "entschädigt", wobei du das Geld nicht erhälst, sondern dieses dem Staate zu Gute geführt wird (Genugtuung). Es sei denn du verklagst nach bzw. in dem strafrechtlichen Verfahren denjenigen wiederum zivilrechtlich explizit auf Schmerzensgeld. Das wird aber in den meisten Fällen abgelehnt. Dazu muss eine Beleidigung schon eine längerfristige und "attestierbare" psychische Störung beim Opfer auslösen. Das wiederum kann natürlich durch eine Gegendarstellung oder Berichtigung gemindert/genullt werden.

    Für ein Forum wie dieses bedeutet das: Wirst du hier beleidigt, kannst du eine Löschung des Beitrags "anregen", oder juristisch erwirken. Der Betreiber dieses Forums ist allerdings nicht dafür "zuständig" jeden Beitrag geflissentlich auf eine Persönlichkeitsverletzung zu überprüfen. Muss aber dann handeln, wenn ihm dies nahegelegt wird. Der Herausgabe von Verkehrsdaten (also der IP) muss er nicht zwingend nachkommen, da er laut TMG §10 solange nicht dazu verpflichtet ist, wie er nicht Kenntnis über eine Rechtsverletzung erlangt hat. Weiterhin kann er auch bei in Kenntnisnahme einfach alle gespeicherten IPs löschen und hat dann im Zweifel nichts mehr. Oder man richtet es so ein, das jeden Monat sowieso alle geloggten IPs gelöscht werden. Bis zur juristisch erzwungenen Herausgabe, hat man dann halt nichts mehr.


    lg

  13. #13
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    Hast Du mal eine Zigarette? " nein und dem Staat schuldest jetzt 500 €
    MH das sind wohl notwendige Umgangsformen man lernt nicht aus. Danke für die Informativen Beiträge.

  14. #14
    Tim2000 Gast

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    Also, wenn jemand, zB, körperlich schwer misshandelt wird und deswegen lange Zeit arbeitsunfähig ist, kann er Geld vom Staat verlangen. Häufig haben die Täter kein Geld oder nicht so viel Geld. Damit der Geschädigte nicht „leer ausgeht“, gibts das Opferentschädigungsgesetz. Der Geschädigte kann dann Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen. Mecklenburg- Vorpommern will dazu einen Opferbeauftragten einrichten, der sich um so etwas kümmert. Vorher war da, glaube ich, das Sozialamt zuständig.

  15. #15
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Hast Du mal eine Zigarette? " nein und dem Staat schuldest jetzt 500 €.
    Du fragst einen Polizisten sowas nicht. Komplett schwachsinnig wäre so etwas.

    Du gehst ja auch nicht zum Arzt und fragst ihn duzend nach einer Zigarette im Behandlungszimmer?!

    Und solltest du das tun, dann gibt es dafür eventuell eben eine Geldstrafe, denn du hast das ganz sicher nicht gesagt weil du eine Zigarette haben wolltest, sondern um den Polizisten in seiner Ehre zu beleidigen bzw. zu provozieren.

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