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Thema: Gründung einer Trainingsgruppe - rechtliche & steuerliche Aspekte

  1. #1
    enpo Gast

    Standard Gründung einer Trainingsgruppe - rechtliche & steuerliche Aspekte

    Hallo,

    ich würde gerne eine Trainingsgruppe für Grappling gründen. Da ich Schwierigkeiten habe, einen bestehenden Verein zu finden, der mir die Möglichkeit dazu bietet, denke ich darüber nach einfach privat einen Raum in einer anderen Kampfsportschule o.a. für ein paar Tage die Woche zu mieten, ein paar Matten auszulegen und dort zu unterrichten. Meine Vorstellung wäre, dass die Leute zu Beginn einfach etwas Geld zur Unterstützung in eine Klingelbüchse werfen.

    Meine Frage:

    • kann ich das ganze als Privatperson tun oder ist hiefür bereits ein Gewerbe notwendig? Es geht hier zunächst nicht um eine Gewinnabsicht, sondern nur um eine Kostenteilung.
    • kann ich mich mit Hilfe eines Haftungssausschlusses einigermaßen vor Klagen bei evtl. Verletzungen schützen oder ist dies völlig unrealistisch?


    Falls ihr das Ganze für den völlig falschen Ansatz haltet, gebt mir gerne auch ein Feedback. Mein Wunsch wäre langfristig eine eigene Schule nach meinen Vorstellungen aufzumachen und zumindest nebenberuflich mit einer kleinen Schule ein paar Euro zu verdienen. Ich würde mit der Trainingsgruppe anfangen wollen und bei entsprechender Nachfrage irgendwann ausbauen. Bis ich weiß, ob es Nachfrage gibt, möchte ich den administrativen Aufwand möglichst minimal halten.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  2. #2
    Gabe Gast

    Standard

    Weiss nicht wie es in DE ist, aber in der Schweiz gründet man einen Verein und macht die Mitgliederverträge entsprechend. Wie z.B. jeder muss sich selbst versichern etc. pp.

  3. #3
    gast Gast

    Standard

    Ja, Verein ist sicher für den Anfang das sinnvollste.

    Nur eines: Da kannst du dann auch abgewählt werden...

  4. #4
    Gabe Gast

    Standard

    In der Schweiz kommts auf die Statuten an, kann man darin erwähnen wer zu lebzeiten immer dabei ist.

  5. #5
    Registrierungsdatum
    25.04.2018
    Beiträge
    367

    Standard

    Zitat Zitat von enpo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich würde gerne eine Trainingsgruppe für Grappling gründen. Da ich Schwierigkeiten habe, einen bestehenden Verein zu finden, der mir die Möglichkeit dazu bietet, denke ich darüber nach einfach privat einen Raum in einer anderen Kampfsportschule o.a. für ein paar Tage die Woche zu mieten, ein paar Matten auszulegen und dort zu unterrichten. Meine Vorstellung wäre, dass die Leute zu Beginn einfach etwas Geld zur Unterstützung in eine Klingelbüchse werfen.

    Meine Frage:

    • kann ich das ganze als Privatperson tun oder ist hiefür bereits ein Gewerbe notwendig? Es geht hier zunächst nicht um eine Gewinnabsicht, sondern nur um eine Kostenteilung.
    • kann ich mich mit Hilfe eines Haftungssausschlusses einigermaßen vor Klagen bei evtl. Verletzungen schützen oder ist dies völlig unrealistisch?


    Falls ihr das Ganze für den völlig falschen Ansatz haltet, gebt mir gerne auch ein Feedback. Mein Wunsch wäre langfristig eine eigene Schule nach meinen Vorstellungen aufzumachen und zumindest nebenberuflich mit einer kleinen Schule ein paar Euro zu verdienen. Ich würde mit der Trainingsgruppe anfangen wollen und bei entsprechender Nachfrage irgendwann ausbauen. Bis ich weiß, ob es Nachfrage gibt, möchte ich den administrativen Aufwand möglichst minimal halten.

    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Wird schwierig!

    Wenn Du was gewerblich machst, brauchst Du die Genehmigung dafür. Steuerrechtlich könnte das Fragen aufwerfen. Überall wo Gelder fließen, wird automatisch nach einem Gewerbe gefragt.
    Was der Haftungsausschluß angeht, ist auch nicht immer einfach. Vereine sind in der Regel über den LSB versichert. Wenn Du das aber nicht hast, wirds schwierig. Klar kann man eine eigene Unfall- oder Haftpflichtversicherung haben. Aber wenn das Schadensereignis von Deinem Dojo bzw. Deiner Person nachweislich ausgeht, siehts schon wieder anders aus. Da würde ich mich aber zivilrechtlich schlau machen.

    Am besten, wie schon erwähnt worden ist, über einen Verein gehen und da was anbieten. In der Regel gibt es aber als Übungsleiter nur sozusagen eine Aufwandsentschädigung. Die kann zwischen 5 bis 15 Euro liegen, je nach Verein.
    Reich wird man da nicht und ob das für Dich nebenberuflich reicht, ist fraglich.
    Aber bei einem Verein ist man hinten und vorne fertig, man kann sich der Kampfkunst widmen und muß nicht noch lästige Buchführung und solche Dinge machen.

  6. #6
    * Silverback Gast

    Standard

    Den Weg über eine Vereinsgründung halte ich auch für den pragmatischsten. Wenn Du Kontakt mit dem zuständigen Landessportbund Deines Bundeslands aufnimmst, kriegst Du i.d.R. auch schon im Vorfeld gute Unterstützung, Beratung, Hilfestellung.

    Viel Erfolg!

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