Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 15 von 35

Thema: DSGVO: was müssen Freiberufler beachten?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registrierungsdatum
    04.11.2017
    Beiträge
    4.833

    Standard DSGVO: was müssen Freiberufler beachten?

    seit 25.5 gilt ja die DSGVO der EU mit entsprechenden Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen.
    Was müssen diesbezüglich Leute beachten, die andere Leute auf selbständiger Basis unterrichten und demensprechend deren Daten speichern?
    Gibt es dazu Merkblätter, Checklisten oder ähnliches?

  2. #2
    Wong F. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Gibt es dazu Merkblätter, Checklisten oder ähnliches?
    https://physio.de/datenschutz/index.php

  3. #3
    Registrierungsdatum
    26.08.2001
    Ort
    Berlin
    Alter
    58
    Beiträge
    44.844
    Blog-Einträge
    12

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    seit 25.5 gilt ja die DSGVO der EU mit entsprechenden Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen.
    Das mit den "Unternehmen" ist so eine Sache.
    Generell betrifft es jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Jeden.
    Jetzt muss also geklärt werden, was sind "personenbezogene" Daten und was heißt "verarbeiten".

    kleiner Überblick dazu:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...tml#sponfakt=4
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  4. #4
    Registrierungsdatum
    14.08.2012
    Alter
    31
    Beiträge
    707

    Standard

    Nun das KKB verarbeitet Personenbezogene Daten definitiv. Von dem her habt ihr eure AGB geändert?

  5. #5
    Registrierungsdatum
    26.08.2001
    Ort
    Berlin
    Alter
    58
    Beiträge
    44.844
    Blog-Einträge
    12

    Standard

    Zitat Zitat von Offline_Fighter Beitrag anzeigen
    Nun das KKB verarbeitet Personenbezogene Daten definitiv. Von dem her habt ihr eure AGB geändert?
    Den Datenschutz findest du hier: https://www.kampfkunst-board.info/forum/impressum.php?
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  6. #6
    Registrierungsdatum
    04.11.2017
    Beiträge
    4.833

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Das mit den "Unternehmen" ist so eine Sache.
    Generell betrifft es jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Jeden.
    Mit "Unternehmen" meinte ich im Rahmen von geschäftlichen Zwecken, in Artikel 2. steht:

    (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

    a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
    b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
    d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/


    Da hätte ich mich als Privatperson im Rahmen nicht gewerblicher Tätigkeiten mal ausgenommen.
    Oder muss ich jetzt, wenn mir jemand im privaten Rahmen seine Kontaktdaten gibt und ich die auf einem Smartphone oder sonstwie elektronisch speichere, den darüber aufklären, ihm sagen, wie ich seine Daten vor Zugriff schütze und dafür Sorge tragen, dass die Daten auch nach entsprechender Zeit wieder gelöscht werden?

    Zitat Zitat von jkdberlin;3648321
    kleiner Überblick dazu:
    [url
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz-grundverordnung-der-eu-wissen-a-1205985.html#sponfakt=4[/url]
    Prima, danke!

  7. #7
    Registrierungsdatum
    26.08.2001
    Ort
    Berlin
    Alter
    58
    Beiträge
    44.844
    Blog-Einträge
    12

    Standard

    Tatsächlich kommt es darauf. Da gibt es leider noch gar keine Rechtssicherheit. Ich lese da in verschiedenen juristischen Foren zu und da gibt es einige Überlegungen. Sicher ist, wenn du diese Daten ausschließlich privat verarbeitest, brauchst du keine Genehmigung, aber:
    - wenn du diese Daten zB bei WhatsApp nutzt, dann kann es durchaus sein, dass du dazu eine Genehmigung brauchst, da Whatsapp die Daten speichert und u.a. Facebook dann darauf Zugriff hat.

    "Sagen" hilft dann wohl auch nicht, die Zustimmung muss schriftlich erfolgen, ein konkludentes Handeln reicht wohl nicht aus.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  8. #8
    Registrierungsdatum
    18.06.2002
    Ort
    Chemnitz
    Alter
    52
    Beiträge
    850

    Standard

    Hallo,

    ich hatte vor zwei Wochen einen Minikurs dazu und die angesprochene Zeile:

    c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
    wurde ebenfalls angesprochen.

    Der vortragenden Anwalt war der Meinung, dass einem die als Normalperson überhaupt nichts nutzt. Die Zeile gilt nur für persönliche und familiäre Daten im engsten Familienkreis. (Wenn Du zum Beispiel die Adressen Deiner Eltern und Geschwister in einer excel-Datei führst.)
    Das ganze ist schon ausgehebelt, wenn Du die Daten auf Deinem Smartphone hast, weil damit die "Daten in Drittland"-Regelung greift, weil die Google-, bzw. Apple-Server im Ausland stehen.

    Grüße
    SVen

    P.S.: Ich bin kein Anwalt und habe von der Schulung sicherlich vieles nicht verstanden. Das gebe ich hiermit offen zu. Ich habe jedenfalls für alle Mailingslisten und die SKB-Shotokan-Prüfer, die ich verwalte, zumindest mal ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt. Ich wollte das eigentlich auf meine SKB-Kontaktseite hochladen, konnte den SKB aber bisher noch nicht dazu bewegen.
    Wen es interessiert, kann ich das Teil ja mal zuschicken.

    SVen

  9. #9
    Registrierungsdatum
    26.08.2001
    Ort
    Berlin
    Alter
    58
    Beiträge
    44.844
    Blog-Einträge
    12

    Standard

    Es ist alles noch sehr unsicher, nichts ist geklärt. Ich habe von den drei ersten Anmahnungen gelesen:
    https://www.heise.de/newsticker/meld...n-4061044.html

    das dauert noch einige Monate/Jahre, bis da so etwas wie eine Rechtssicherheit entsteht....
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  10. #10
    Registrierungsdatum
    31.08.2001
    Ort
    NRW
    Beiträge
    20.068

    Standard

    Da steht "oder" zwischen persönlich und familiär. Rumdeuterei würde ich den Gerichten überlassen, und nicht Behauptungen aufstellen die dazu führen dass jeder seine privaten Telefonkontakte komplett löschen muss, und danach jeden anschreiben für eine schriftliche Genehmigung. Ich habe noch von niemandem eine Mail bekomme dass er gerne meine Einwilligung möchte um in sein Telefonbuch aufgenommen zu werden.

    Sobald man aber teilgewerbliche Tätigkeiten ausführt, und z.B. allen Leute in seinem Verzeichnis Rundmails schickt in denen in irgendeiner Form berufliches angesprochen oder verlinkt ist, gilt das nicht mehr. Dann muss man ganz sicher eine Einwilligung einholen. Dafür dürfte vermutlich schon eine Signatur reichen wo man Dienstleistungen in Anspruch nehmen könnte.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  11. #11
    Registrierungsdatum
    26.08.2001
    Ort
    Berlin
    Alter
    58
    Beiträge
    44.844
    Blog-Einträge
    12

    Standard

    ich habe zu dem Thema heute etwas gelesen, nachdem die Benutzung von WhatApp auf einem Diensthandy gegen die DSGVO verstößt, wenn man nicht die schriftliche Einverständniserklärung aller Kontakte hat....

    das macht dann ein Problem, wenn man z.B. ein Handy für Privat und (Teil-) Gewerbe nutzt.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  12. #12
    Registrierungsdatum
    19.12.2001
    Ort
    FFM, Hessen
    Alter
    60
    Beiträge
    8.224

    Standard

    Hier ein link https://datenschutz.hessen.de/ für alle Hessen.


    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  13. #13
    Registrierungsdatum
    19.12.2001
    Ort
    FFM, Hessen
    Alter
    60
    Beiträge
    8.224

    Standard

    Union will Abmahngebühren aussetzen: https://www.deutsche-handwerks-zeitu...50/3094/372648
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  14. #14
    Registrierungsdatum
    15.08.2018
    Beiträge
    3.951

  15. #15
    maxderbruchpilot Gast

    Standard

    Kräht doch kein Hahn danach, außer du hast einen Konkurenten der dir böses will.

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Freiberufler und Selbständige ! Thema GEZ !
    Von Fry_ im Forum Off-Topic Bereich
    Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 01-08-2008, 18:52
  2. Gibt es was bei einem Sandsack zu beachten?
    Von blah im Forum Trainingslehre
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 11-03-2006, 21:35
  3. Boxsack Kauf was ist zu beachten
    Von BlackEagle im Forum Karate, Kobudō
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 24-05-2005, 07:40
  4. Bitte beachten !!!! Formenläufer
    Von Sejoscha im Forum Koreanische Kampfkünste
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30-11-2004, 20:35
  5. Klimmzüge, was ist zu beachten ?
    Von jeetkunedo im Forum Krafttraining, Ernährung und Fitness
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 08-06-2003, 21:00

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •