Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
die Wirkung bestreitet doch keiner .
Doch, StaySafe

Zitat Zitat von Cam67;3659275
nur drei Punkte werden kritisch gesehen.

a).... ob[B
innerhalb[/B] eines Kampfes, das so easy ist die Wirkung anzubringen . da nichts so sehr über Reflexe , geschützt wird , wie die Augen . oder ob da nicht eine Situation erst Recht eskaliert , wenn versucht wird es anzuwenden .

B) ob Jemand , selbst wenn er es regelmäßig übt, die Eigenhemmung umgehen kann. kannst du es ? hast du schonmal ?
ich hab noch nie und kenne keinen , der einem Anderen , ganz bewusst , das Augenlicht genommen hat , um etwas zu beenden. und mein Umfeld war alles andere als harmlos.

c) für eine normale Prügelei , einfach nicht gerechtfertigt ist . und irgendwie das auch jeder weiss und auch in sich trägt . siehe A) und B)
Ob es im Kampf realistisch ist, einen Augenstich anzubringen, ist für die Verbotswürdigkeit irrelevant. Wenn es erlaubt wäre, würde es irgendwann zu Erblindungen kommen. Keine Frage - allein dies zu erlauben wäre für eine Gesellschaft ein fragwürdiges Signal, aber es gab Zeiten in der Menschheitsgeschichte, da wurden die Massen mit Tötungs- und Verstümmelungsspielen unterhalten.

Rein technisch ist ein Augenstich auch nicht schwerer anzubringen, als ein KO. Immerhin kann man das Kinn wirksam schützen und den Gegner immer noch sehen - wer seine Augen wirksam schützen möchte, muss sein Sichtfeld ja wohl erheblich einschränken...