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Thema: Asiatische "Waffen", deutsches Waffenrecht

  1. #16
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    @Dextrous: Wenn Du Dir nicht sicher bist: Weniger "mit Dir führen" und beim Training benutzen gibt Dir vlt. mehr rechtliche Sicherheit.

    Aber es ist schon so: Für den Transport macht es einen großen Unterschied, ob Du das Tonfa in einem verschlossenene Behältnis bei Dir trägst, welches Dir und anderen keinen einfachen, direkten Zugriff ermöglicht, oder direkt zugriffsbereit in Deiner Jacke, an Deinem Gürtel oder lose in der offenen Sporttasche.

    in verschlossenem Behältnis --> Transport
    offen zugreifbar im unmittelbaren Wirkungsbereich --> Führen

    Führen ist nicht gleich "mit sich führen"! Führen ist das zugriffsbereite Bereithalten einer Waffe (eigentlich einer Schusswaffe).

    Das Tonfa fällt unter das Führungsverbot, das ist kein "Gegenstandsverbot", sondern ein "Umgangsverbot" und es darf ab dem 18. Lebensjahr erworben, besessen und transportiert werden.

    Daß Du es beim Sport, also dem Training verwenden darfst, gibt ja das Gesetz her und wenn Du mit "Deinem Verein" angemeldet im Park trainierst, handelt es sich ja um sportliches Training. Wenn Du ganz sicher gehen willst, sprichst Du das z. B. einfach vorher mit dem Ordnungsamt ab. Du kannst ja auch aus versicherungstechnischen Gründen im regulären Sportbetrieb eines Vereins / Unternehmens nicht einfach das Training nach Draußen verlagern.

    Und neben der gesetzlichen Lage gibt es ja auch noch die Rechtsprechung. Diese und das Gesetz (s. o.). stellen den Sport unter die Ausnahmeregelung. Und in der Rechtsprechung machen Motivation und Kontext einen sehr großen Unterschied, Tonfa: Sport ja - Selbstschutz nein - Prävention nein - spontane Selbstverteidigung wie immer klares Jein.

    Für jede der von Dir genutzen Waffen müsstest Du im Einzalfall nun prüfen (lassen), was Du darfst und was nicht, also: Führen, Transport, Einsatz, Besitz, Erwerb. Und wo Du das jeweils darfst: Privatgrundstück, Dojo, öffentlicher Raum.

  2. #17
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    Zitat Zitat von Brainmaniac Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, reicht es aber die Tonfas in einer verschlossenen Tasche zu transportieren, da man nicht unmittelbar darauf zugreifen kann, sondern erst die Tasche öffen muss und die Dinger rausnehmen muss. Damit gebe ich meinem Gegenüber sozusagen Zeit in der Er/Sie die Gefahr erkennen kann.

    https://www.anwalt24.de/lexikon/waffen_-_aufbewahrung

    Hier ist Punkt 2 Transport und vorallem die Definition von Zugriffsbereit interessant. "... wenn sie mit weniger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann..." Bezieht sich zwar jetzt auf Schußwaffen, aber ich denke mal dass die Analogie zu den anderen Waffen gegeben sein wird.
    Die 3.3 Regel bezieht sich auf alle Waffen. Wird mittlerweile analog für alle Waffen angewendet.
    Verschlossen ist eine Tasche, wenn sie mit einem Schloss gesichert ist, sprich der zugezogene Reißverschluss reicht laut Gesetz nicht. Vieles ist immer Auslegungssache des kontrollierenden Beamten.
    Deswegen sprach ich in meinem Beispiel ja auch Tonfa in der Hand.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  3. #18
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    Wie erwähnt gibt es für die Reissverschlüsse Minischlösser die als Verschluss ausreichen sollten, die kosten unter 10 Euro. Am besten eins mit Schlüssel.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #19
    PhilExpat Gast

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    Ich mache Arnis mit Rattan Stöcken hier in den Philippinen - und hier ist es ja noch strenger mit dem Tragen von Waffen, zumal jede Mall Einlasskontrollen hat, da kommt man mit Messern garnicht rein.

    Auch daher finde ich einen einfachen Stock mit am besten - als Gehstock "getarnt" fällt der auch garnicht auf.
    Wozu spezielle Waffen mitnehmen - wenn es völlig ausreicht sich auf etwas simples zu beschränken.

  5. #20
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    Zitat Zitat von PhilExpat Beitrag anzeigen
    Wozu spezielle Waffen mitnehmen - wenn es völlig ausreicht sich auf etwas simples zu beschränken.
    Weil das überhaupt nicht meine Frage war.
    Falsches Land, falsches Thema, falsche Waffe.

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  6. #21
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    Zitat Zitat von karate-kampfkunst Beitrag anzeigen
    Führen (also gewaltsamer Einsatz) und Mitführen sind zwei verschiedene Dinge, obwohl eine schlecht gesichterte Waffe während des Transportes auch als "geführt" angesehen werden kann.
    Ich habe nirgendwo etwas von gewaltsamen Einsatz gelesen. Es geht wohl vielmehr um die Verfügungsgewalt über die Waffe.

    Amtsdeutsch muss man immer sehr genau lesen und manches muss man schlichtweg lernen.
    Besitzer und Eigentümer etwa als Paradebeispiel könnten bezüglich besagter Pistole ein- und dieselbe Person sein, müssen es aber nicht. Stehle ich Dir Deine Playstation, die Du Dir neulich bei Geiz ist geil gekauft hast, bist Du zwar noch der rechtmäßige Eigentümer aber ICH bin der Besitzer und nun im Gegensatz zu Dir in der Lage Gewalt ÜBER diese Playstation auszuüben. Klar, ich kann auch Gewalt MIT der Playstation ausüben aber das wäre dann ein ganz anderes Thema.
    Geändert von shinken-shôbu (22-08-2018 um 21:48 Uhr)

  7. #22
    PhilExpat Gast

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    Ich hab mir mal den Anhang1 zum Waffengesetz durchgelesen, der ja regelt WAS alles unter den Begriff "Waffe" fällt: https://www.anwalt24.de/gesetze/waffg-1/anlage_1#

    Wenn Du Dir das durchliest entfällt eigentlich jede Diskussion, denn dort wird im Grunde alles als Waffe deklariert.
    Beispiel: "1.2.6 ... die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen" also besser den Hund nicht an der Leine Gassi führen, denn die ist nach Ihrer Beschaffenheit ja durchaus auch zur Drosslung ausgelegt ...

    Was ich damit sagen will ist, es wird immer Situationsabhängig sein, und vom Beamten abhängen dem Du begegnest.
    Die Grauzone ist gross (siehe mein Zitat und meine Auslegung) und es bleibt Dir überlassen ob Du das Risiko eingehen willst oder nicht.

  8. #23
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    Da steht "dazu bestimmt sind" und ne Hundeleine ist nicht dazu bestimmt.
    Also nicht irgenwas wildes rumraten, lieber einen fragen, der subsumieren kann.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  9. #24
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    Eine Garotte ist um Erdrosseln konstruiert und gedacht, ein Telefonkabel zum Telefonieren. Am Ende wird es darauf ankommen, zu welchem Zweck man das mitführt, und WIE. Wenn ich ein funktionsfähiges Schwert umgeschnallt auf dem Rücken durch die Gegend trage werde ich vermutlich irgendwann von vorne in einen Lauf sehen, wenn ich das im verschlossenen Kasten in eine Halle trage nicht. Es geht da nur darum ob man eben eine Waffe als Waffe führt, oder ob ich eine an einen Trainingsort transportiere. Das muss aber aus den äusseren Umständen ersichtlich sein, darum ist es auch keine gute Idee einen Trainings-2händer im Bus wie einen Spazierstock zu transportieren. Oder Schmetterlingsmesser am Gürtel. So schlau sollte man als erwachsener Mensch aber auch sein.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  10. #25
    PhilExpat Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Da steht "dazu bestimmt sind" und ne Hundeleine ist nicht dazu bestimmt.
    Also nicht irgenwas wildes rumraten, lieber einen fragen, der subsumieren kann.
    Der Staatsanwalt wird das aber später doch anders sehen wenn ich jemanden mit ner Leine gewürgt habe.
    Dann habe ich den Hund nur ausgeführt, mit der Absicht den anderen mit der Leine zu würgen....

    Und ist ein Taschenmesser dazu bestimmt jemanden zu verletzten oder zu töten... es ist ALLES Auslegungssache

  11. #26
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    Zitat Zitat von PhilExpat Beitrag anzeigen
    Der Staatsanwalt wird das aber später doch anders sehen wenn ich jemanden mit ner Leine gewürgt habe.
    Dann habe ich den Hund nur ausgeführt, mit der Absicht den anderen mit der Leine zu würgen....

    Und ist ein Taschenmesser dazu bestimmt jemanden zu verletzten oder zu töten... es ist ALLES Auslegungssache
    Nochmal:
    Lass das wilde rumraten, sondern verlasse dich auf Leute, die sich damit beruflich auseinandersetzen.
    Weil deine Aussage ist absoluter Schwachsinn.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  12. #27
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