@ Pansapiens:
damit hast Du aber nicht die Tatsache, dass die Grenzwerte 'willkürlich' festgelegt wurden, widerlegt,
wissenschaftlich einwandfreie Begründungen gibt es dafür nämlich meines Wissens nach nicht.
und das hier meinst Du doch nicht wirklich ernst:
Wer hat schon so ein Messgerät in seiner städtischen Altbauwohnung mit Gasherd in der Küche? (Nix gegen Gasherde, Spitzenköche schwören drauf, aber für die Stickoxidbilanz sind die natürlich nicht gut)Bei den meisten Wohnungen wird es einen Zusammenhang zwischen der Außenluft und der Innenraumluft geben.
Der Innenraumgrenzwert ist aus den 90ern und nicht willkürlich festgelegt ... Der Richtwert II (RW II) ist ein wirkungsbezogener Wert, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist.
...
Wie kann so ein unverzügliches Handeln aussehen? Spontan würde mir einfallen: Verbrennungsprozesse beenden und Lüften, oder eben an die frische Luft gehen.
Übrigens, sagt euch eigentlich der Begriff Lachgas etwas?
Richtig, das ist das Zeug, das schmerzunempfindlich macht, ist in der letzten Zeit gerade bei Zahnarztbehandlungen wieder richtig modern geworden.
Und wenn ich jetzt das hier lese,
"Neuere Untersuchungen haben gezeigt, dass auch Maßnahmen zur Senkung der Stickoxidemissionen aus Verbrennungsprozessen zu einer zum Teil erheblichen Zunahme der Lachgasemissionen führen. Zum Beispiel findet man bei Kraftwerken mit zirkulierender Wirbelschichtfeuerung, die verfahrensbedingt geringe Stickoxidemissionen aufweisen, sehr große Lachgasemissionen. Ähnliches gilt bei Kraftfahrzeugen mit geregeltem Drei-Wege-Katalysator..." (Quelle) dann komme ich ins Grübeln ...