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Thema: Kurioses zum Thema Waffenbesitz

  1. #16
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    natürlich ist das Ding als Waffe geeignet, genauso wie der handliche schwere Kristallaschenbecher oder der Golfschläger,
    die Frage ist doch, ob man so etwas vorsätzlich mit sich führen würde, um im 'Bedarfsfalle' Gebrauch davon zu machen,
    und da scheint mir das Ding doch etwas zu unbequem,
    und die von Narexis angesprochene 'geballte Faust' kann ich in dem Film auch nicht sehen,
    gekrümmte Finger ja, aber ...
    Geändert von Hafis (27-10-2018 um 18:49 Uhr)
    Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)
    Life is complex. It has real and imaginary components. (Rich Rosen)

  2. #17
    Narexis Gast

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    Zitat Zitat von Hafis Beitrag anzeigen
    die Frage ist doch [...]
    Nein, ist sie nicht und war sie auch im aktuellen Fall nicht. Wieso sollte das die Frage sein?

    Ähnlich wie es keine Rolle spielt, ob ich ein Balisong führen oder nur als Brieföffner benutzen will oder mir ein pinkes G36 bestelle, es mit altem Dreck aus den Stiefeln beklebe und als Denkmal, um dem Wehrdienst zu gedenken, in den Schrank stelle. Der Vorsatz des Führens (oder auch nicht) sagt grundsätzlich nichts über den Zweck und die entsprechende (bspw.) Fertigung des Gegenstands aus. (/e2: Stichwort 'Abgrenzung zwischen Waffe und gefährlichem Werkzeug'.)

    Zitat Zitat von Hafis Beitrag anzeigen
    [...] ob man so etwas vorsätzlich mit sich führen würde, um im 'Bedarfsfalle' Gebrauch davon zu machen
    Wurde denn je bestritten, dass es sich explizit um einen Schlagring handelt - abgesehen von der mMn lächerlichen Bezeichnung und Bekundung als 'nicht gebrauchsfähiger Schlagring', die sich so zumindest mir weiterhin nicht erschließt?
    Was ist denn der Zweck eines Schlagrings, wieso erfüllt dieser konkrete Schlagring den Zweck nicht oder wurde unbrauchbar gemacht - die bisherigen Argumente halten keiner Prüfung stand - und reicht es, den Zweck - ohne entsprechende tatsächliche Auswirkungen/Änderungen - in der Theorie umzuformulieren? Ist ein Dolch keine Waffe mehr, nur weil ich ihn als Brieföffner benutze oder Kunstgegenstand werte und man ihn somit "zweckentfremdet", wenn man ihn dann doch als Waffe benutzt oder ist dies der eigentliche Zweck eines Dolches, der nicht anders gefertigt wurde, als jeder andere Dolch? Wie sieht's mit den entsprechenden Waffensammlern aus, müsste man da nicht auch trennen?

    Wieso sollte es den Vorsatz (und dann welche Form?) einer einzigen Person benötigen oder das Führen oder den Vorsatz, Gebrauch davon zu machen, um es als Waffe zu werten? Worauf und womit begründen sich Deine Annahmen? Wie sieht's mit den jeweiligen Stufen der Fahrlässigkeit aus, wie mit Tatbestands- oder Verbotsirrtümern?

    (Als kleiner Anstoß zum selbstständigen Nachdenken .)

    (/e: Was ist denn der Zweck dieses Schlagrings, der ihn von den anderen Schlagringen unterscheidet oder ihn dahingehend tatsächlich unbrauchbar macht? Kunst und eine entsprechende Botschaft? Ändert nichts an der Eignung als Waffe - so wurde es als Kunst und Waffe gewertet und dem würde ich mich anschließen. Der Schlagring hat in diesem Kunstwerk seine Eigenschaften als Waffe mMn nie verloren und insbesondere aufgrund des Zwecks eines Schlagrings wurde er doch, so mein Verständnis, für dieses Kunstwerk ausgewählt.)

    Hätte er den Schlagring tatsächlich unbrauchbar machen wollen, hätte es mehr als genug Möglichkeiten gegeben; im aktuellen Zustand spricht mMn nichts gegen die momentan finale Würdigung - das beginnt bei der Form, dem Material, der tatsächlichen Eignung, dem Zweck und sogar der Nomenklatur (etc.).

    Zitat Zitat von Hafis Beitrag anzeigen
    und die von Narexis angesprochene 'geballte Faust' kann ich in dem Film auch nicht sehen,
    gekrümmte Finger ja, aber ...
    Ab Sekunde 25 bis 27...
    Was muss er noch machen, dass Du es als geballte Faust wertest? ... er drückt (beim 2. Mal) doch offensichtlich sogar kurz zu und trägt ihn nicht nur locker? Man könnte natürlich auch behaupten, dass ich boxend auch nur die Finger krümme, wenn ich nicht gerade hart zuschlage oder so ziemlich die klassischste Pose eines Boxers auf Photos (etc.) keine geballte Faust enthält, sondern lediglich gekrümmte Finger, die eine Faust bilden.



    LG

    Vom Tablet gesendet.
    Geändert von Narexis (27-10-2018 um 20:38 Uhr)

  3. #18
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    Ein Schlagring ist eine verbotene Waffe und da ist der Besitz schon strafbar.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  4. #19
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ein Schlagring ist eine verbotene Waffe und da ist der Besitz schon strafbar.
    Bin kein Jurist, aber ich habe gelernt, dass das StGB dem Grundgesetz untergeordnet ist und somit verstehe ich das Urteil des Amtsgerichtes nicht.

    Im Grundgesetz steht:

    Art. 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
    Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre haben nur die Verfassungstreue als "Limitierung", anders als z.B. die Meinungsfreiheit/Pressefreiheit die ihre Begrenzung in den in Absatz 2 genannten allgemeinen Gesetzen usw hat. Aber selbst die in Absatz 1 genannten Rechte sind nicht einfach so in den in Absatz 2 genannten Möglichkeiten zu begrenzen und es gibt "Spielraum".

    Aber zurück zu Absatz 3:

    Das verwenden/tragen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist z.B. verboten:

    § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.
    im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
    2.
    Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
    (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
    Da wird es aber eng für Theater, Fernsehen, Kino und Museen etc, wenn es um etwas über das dritte Reich geht, zumindest wenn man den gleichen Maßstab wie in diesem Fall anlegen würde, oder?

    Das Problem bei Videospielen war/ist übrigens in diesem Zusammenhang, dass sie nicht als Kunst akzeptiert waren/sind und somit jegliche verfassungsfeindlichen Symbole unkenntlich gemacht werden mussten/müssen, während in manchen Filmen mehr davon zu sehen sind in 5 Min!

    Interessant finde ich in diesem Fall hier jetzt übrigens noch die, meiner Meinung nach, widersprüchliche Aussage des Richters: Es ist Kunst, aber er möchte mit dem Teil nicht geschlagen werden!

    Ist es Kunst, unterliegt sie dem Grundgesetz und kann nicht sanktioniert werden......und ich möchte auch keinen Morgenstern auf den Kopf bekommen, trotzdem werden diese ausgestellt und zu anderen Ausstellungen verschickt!

    Ich vermute das Urteil wird, wie im Fall dieses Versandhändlers hier, der wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole Probleme hatte https://www.welt.de/politik/deutschl...-strafbar.html , in späteren Instanzen "kassiert" werden.....

    Hier übrigens nochmal eine schöner Text zum Thema Kunstfreiheit:

    https://www.wiwi.uni-siegen.de/recht...stfreiheit.pdf

    Gruß

    Alef
    Geändert von Alephthau (28-10-2018 um 08:43 Uhr)

  5. #20
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    So etwas kann man auch fest mit einem Sockel verbinden oder mit durchsichtigem Kunststoff umschließen - einfach etwas kreativ werden.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Polymethylmethacrylat

    Dem vergoldeten Teil fehle mit Absicht der korrekte Größenbezug und jedwede ergonomisch notwendige Abrundungen, um es mit der Hand zu benutzen. Zizka: „Es taugt weder zur Plätzchenproduktion, geschweige denn als Waffe. Zweck war das Erschaffen eines Kunstobjektes.“ http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/...art675,3145762

    Die Problematik war ihm ja bewusst.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  6. #21
    Narexis Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ein Schlagring ist eine verbotene Waffe und da ist der Besitz schon strafbar.
    Dass das bekannt ist, hab ich in diesem Forum einfach mal vorausgesetzt . Entsprechend an der Stelle noch mal kurz der Verweis auf ein Balisong und wie es da mit Trainern oder bspw. einem Balisong als Schlüsselanhänger (mit einer scharfen und 3cm langen Klinge) aussieht. (Dürfte hier vermutlich ganz ähnlich aussehen und entsprechenden Gestaltungsspielraum eröffnen oder man hätte anderweitig Genehmigungen einholen können.)

    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist, aber ich habe gelernt, dass das StGB dem Grundgesetz untergeordnet ist und somit verstehe ich das Urteil des Amtsgerichtes nicht.
    Falsches Gericht für Grundrechtsprüfungen und die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der von Dir kritisierten Norm .
    Hätte das AG dahingehende Zweifel gehabt, hätte es anders gehandelt und darüber nicht selbst entschieden - auch schien der Anwalt dahingehend keine Möglichkeit zu sehen - mMn verständlich -, soweit man das aufgrund der Informationen beurteilen kann.

    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    [...]
    Hab momentan weder Zeit noch Lust ein Grundstudium ÖR zusammenzufassen (und möchte davon auch aus anderen Gründen die Finger lassen) - wen es wirklich interessiert, der kann sich das gerne privat aneignen .

    Im aktuellen Fall einfach mit Grundrechtsprüfungen auseinandersetzen und dabei das Stichwort der praktischen Konkordanz berücksichtigen und insbesondere der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Eingriffs - und dahingehend der Frage, wieso und auf welcher Grundlage Schlagringe verboten sind - ein bisschen Zeit schenken.

    (... unsere Grundrechte werden tagtäglich eingeschränkt (und das ist gut so). Das alltäglichste Beispiel dürfte der Straßenverkehr sein oder wenn mal wieder jemand wegen der freien Berufswahl schreit. Ich bin auch ganz froh darüber, dass man keinen Freifahrtschein ausstellt und jeder unberechtigte Waffenbesitzer plötzlich Künstler ist/wird. Künstler haben mehr als genug Möglichkeiten, dieses Problem zu umgehen - es hat bspw. seine Gründe, dass die Gewehre, so wie ich es verstehe, nicht beanstandet wurden.)

    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Interessant finde ich in diesem Fall hier jetzt übrigens noch die, meiner Meinung nach, widersprüchliche Aussage des Richters: Es ist Kunst, aber er möchte mit dem Teil nicht geschlagen werden!
    An welcher Stelle und wieso ist es widersprüchlich, dass etwas gleichzeitig Kunst und Waffe ist? Wie sieht’s bspw. mit einem komplett vergoldeten, verzierten usw. Sturmgewehr (Einzelstück) aus? Wieso sollte etwas nicht gleichzeitig ein Kunstwerk und eine Waffe sein?

    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Ist es Kunst, unterliegt sie dem Grundgesetz und kann nicht sanktioniert werden......
    Falsch. Wenn ich in Deine Wohnung einsteige und Farbe ausschütte bzw. sie als Kunstwerk betrachte und entsprechend bearbeite, kann das sanktioniert werden, ähnlich wie ich nicht einfach eine Autobahn lahmlegen kann, um ein für mich einzigartiges und vergängliches Motiv auf dem Asphalt festzuhalten - eines der gängigsten Beispiele dürften wohl Graffiti sein.

    Im konkreten Fall kannst Du gerne mal prüfen, ob der Eingriff gerechtfertigt ist - ist möglich, dass mein erster (kurzer) Eindruck mich täuscht und ich bin wie immer für Argumente offen . (Wobei ich Deine Argumentation und auch die Gedankengänge bzw. das Verständnis dahinter nachvollziehen kann. Dagegen bleibt mir die Argumentation von Hafis weiterhin ein Rätsel, ohne jede Grundlage bzw. erinnert mich daran, wieso ich so manche Diskussion mit Elternteilen nie vermissen werde, wenn man mal wieder versucht, es krampfhaft irgendwie hinzubiegen und sich schlussendlich auf die bloße Möglichkeit, dass es ja doch evtl., ggf., vielleicht ganz anders sein könnte, als der komplette Rest (an Unterlagen, Indizien, usw.) nahelegt, stürzt.)

    Ich bin raus und steck meine Freizeit jetzt lieber ins Training .

    /e:
    Zitat Zitat von Billy die Kampfkugel Beitrag anzeigen
    Dem vergoldeten Teil fehle mit Absicht der korrekte Größenbezug und jedwede ergonomisch notwendige Abrundungen, um es mit der Hand zu benutzen. Zizka: „Es taugt weder zur Plätzchenproduktion, geschweige denn als Waffe. Zweck war das Erschaffen eines Kunstobjektes.“ http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/...art675,3145762

    Die Problematik war ihm ja bewusst.
    Bei der Aussage - insbesondere wenn man dann noch sieht, wie er das Teil trägt und man mal tatsächlich unterschiedliche Schlagringe (legal) in Händen hatte - muss ich mir immer noch ein Kopfschütteln und Lachen verkneifen . (Das klingt nach einer der niedlichsten Schutzbehauptungen, die ich je gehört habe und ich bin echt froh, dass ich mir da meine ganz subjektive und befangene Meinung - ohne jede Konsequenz für den Künstler und die auch keinen interessieren muss - bilden darf .)

    LG

    Vom Tablet gesendet.
    Geändert von Narexis (28-10-2018 um 10:32 Uhr)

  7. #22
    Registrierungsdatum
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    Standard

    Hi,

    @narexis

    Auf die Schnelle ein Punkt:

    Dein Beispiel mit Kunst in fremder Wohnung findet Begrenzung in Artikel 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung. Du entsinnst dich, Verfassungstreue als Begrenzung?!

    Gruß

    Alef

  8. #23
    Narexis Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Hi,

    @narexis

    Auf die Schnelle ein Punkt:

    Dein Beispiel mit Kunst in fremder Wohnung findet Begrenzung in Artikel 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung. Du entsinnst dich, Verfassungstreue als Begrenzung?!

    Gruß

    Alef
    Diente lediglich als kleines Beispiel, wieso diese pauschale Aussage (so) schlicht falsch ist.

    Dahingehend dürfte/könnte für Dich interessant sein, wie sich das Verbot des Besitzes von Schlagringen ergibt oder begründet - und sich entsprechend daraus eine mittelbare (/e: oder unmittelbare) „Verfassungstreue als Begrenzung“ ergeben kann; damit habe ich mich allerdings nie wirklich auseinandergesetzt und habe den Eingriff nie in Frage gestellt.

    Überspitzt formuliert: Wäre es kein Schlagring, sondern mehrere scharfe Handgranaten, auf die man ein paar Plätzchenformen geklebt hätte und die man ohne Weiteres - dem Zweck der Waffe entsprechend - benutzen könnte, wie würdest Du es dann würdigen? Hier hat jemand eine funktionsfähige Waffe zum Kunstwerk gemacht, die jederzeit und ohne die geringste Veränderung als Waffe (also dem ursprünglichen und einzigen Zweck des Schlagrings) verwendet werden kann - entsprechend greift das Verbot und die dahingehende praktische Konkordanz steht für mich, meinem ersten Eindruck nach (und ich gebe gerne zu, dass ich mich mit dem konkreten Thema (/e: hier im Faden) weder groß auseinandergesetzt habe, noch mich dahingehend einlesen werde), nicht in Frage. (Dass es sich dabei um einen Schlagring handelt, stellst Du doch - wie ich Deinen Text verstehe - ebenfalls nicht in Frage. Entsprechend ist bereits von meinem Gefühl her der bloße "Kunstaufkleber" keine Rechtfertigung für den Waffenbesitz.)

    (Die aus Art. 2. Abs. 2 S. 1 GG herzuleitende allgemeine staatliche Schutzpflicht für das Leben und die körperliche Unversehrtheit dürfte bspw. eine der möglichen Grundlagen für den Eingriff sein. Ich fände es auch ziemlich beängstigend, wenn man diese bereits durch die Erklärung zur Kunst aushebeln könnte.)

    (/e2: ... und jetzt bin ich wirklich weg .)

    LG

    Vom Tablet gesendet.
    Geändert von Narexis (28-10-2018 um 11:24 Uhr)

  9. #24
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist, aber ich habe gelernt, dass das StGB dem Grundgesetz untergeordnet ist und somit verstehe ich das Urteil des Amtsgerichtes nicht.

    Im Grundgesetz steht:

    Art. 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre haben nur die Verfassungstreue als "Limitierung",
    Nach dem Wortlaut des von Dir zitierten Artikel haben Kunst und Wissenschaft überhaupt keine Begrenzung. Lediglich die Lehre ist durch Verfassungstreue limitiert.

  10. #25
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    Fein! Dann können wir ja wieder Zwillinge zu Forschungszwecken abmurksen.


    ...

    Oder doch nicht?

    Gesunden Menschenverstsnd einschalten, bitte!

  11. #26
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Fein! Dann können wir ja wieder Zwillinge zu Forschungszwecken abmurksen.
    wir?
    So was hab ich noch nie gemacht....

    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Oder doch nicht?
    doch, können wir, aber wir bleiben dabei nicht straffrei, weil sich die Auslegung der Gesetze nicht nur aus dem Wortlaut eines einzelnen Artikels ableitet.
    Aus Alephtaus Link:

    Nach dem Wortlaut des Art. 5 Abs. 3 GG ist die Kunstfreiheit ein schrankenlos gewährleistetes Grundrecht.
    Man könnte danach zunächst auf den Gedanken kommen, dass es von vornherein keine verfassungsmäßige
    Möglichkeit gibt, Eingriffe in die Kunstfreiheit vorzunehmen. Man nehme vor diesem Hintergrund
    nun an, bei der Aktion „Flüchtlinge fressen – Not und Spiele“ des sog. Zentrums für politische
    Schönheit (Sommer 2016) hätten sich vor dem Berliner Gorki-Theater tatsächlich Menschen von Tigern
    zerreißen lassen, hätte dementsprechend keine Möglichkeit bestanden, diese „Performance“ zu
    unterbinden. Es liegt auf der Hand, dass dieses Ergebnis nicht tragfähig wäre.
    [...]
    Daraus folgt, dass sich die Grenzen der Kunstfreiheit nur unmittelbar aus der Verfassung selbst ergeben
    können. In Betracht kommen entweder andere Grundrechte oder überindividuelle Interessen von
    Verfassungsrang.
    Hier hat – unabhängig davon, ob es sich um einen Eingriff im linearen Staat-Bürger-
    Verhältnis oder im Dreie Staat-Bürger-Bürger handelt – eine Abwägung gem. den Regeln über die
    praktische Konkordanz stattzufinden.

    Die angesprochenen Menschenversuche würden gleich mit Artikel 1 Absatz 1 kollidieren.
    Beim Waffengesetz müsste man schauen, ob es sich bei dem Verbot von Schlagringen (könnte auch eine Kampfsportart sein) um überindividuelle Interessen von Verfassungsrang handelt, z.B. den Schutz der Allgemeinheit vor potentiellen Eingriffen in das Grundrecht der körperliche Unversehrtheit.
    Die Argumente des Gerichts finde ich einleuchtend: Auch wenn der konkrete Künstler eventuell niemandem Sterne aus dem Gesicht stanzen will, könnten natürlich gewaltbereite Gruppen ihre Kunstbegeisterung entdecken, um sich unter diesem Deckmantel mit verbotenen Waffen einzudecken.
    Geändert von Pansapiens (28-10-2018 um 15:12 Uhr)

  12. #27
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    Konischer Holz- oder Aluniniumstab in peppigen Farben = Baseballschlaeger = Sportutensil.
    Das Gleiche in Schwarz = Waffe?

  13. #28
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    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    Konischer Holz- oder Aluniniumstab in peppigen Farben = Baseballschlaeger = Sportutensil.
    Das Gleiche in Schwarz = Waffe?
    Wie kommst du da drauf?
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  14. #29
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    Was? Ein Griff, an dem 'ne Stahlfeder schwingt, an deren Ende noch eine fette Stahlkugel hängt, ist u.U. ungesund für jemanden, der es abkriegt? Kann doch nicht ...?!


    https://www.hna.de/verbraucher/tchib...-90005690.html

    Für Bild bitte scrollen! Das Video hat keinen Bezug zum Artikel.

  15. #30
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Was? Ein Griff, an dem 'ne Stahlfeder schwingt, an deren Ende noch eine fette Stahlkugel hängt, ist u.U. ungesund für jemanden, der es abkriegt? Kann doch nicht ...?!
    Es zeigt nur wie schnell man sich in dem Netz des deutschen (W)affenGe. sich verfangen kann...

    BTW. sollten einige von euch noch aus alten BW-Zeiten Magazine daheim haben. Ab September wird eine Gesetztesänderung wirksam werden, die euch dann betreffen kann.

    Eingeführt wurde diese Änderung um Terrrorismus zu bekämpfen. Weil ein jeder weiß, wenn ein Terroist einen Anschlag mit einer voll-/halbautomatischen Waffe
    verübt, wird er sich an die Magazinbeschränkung halten. Auch wenn er sich die AK47 illegal besorgt hat... weil Magazine für voll-/halbautomatischen LW > 10 Schuss sind ja dann Hundepfui...
    Love breeds suicide

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