Hallo Leute,
mal eine kurze Frage an die die sich mit der Materie auskennen.
Laut Internet muss man bei Einstellung in den Zolldienst keinen Fitnesstest mehr machen - es reicht das Sportabzeichen in Bronze. Allerdings habe ich kürzlich, im Rahmen einer Bewerbung im gD, erfahren dass dieses sehr wohl der Fall ist falls es um die Frage geht ob man eine Waffen tragen wird, z.B. im Rahmen des Zollkriminaldienstes, oder nicht. Wenn ich das Richtig verstanden habe muss man den Fitnesstest bestehen um an dem ESB-Lehrgang teilnehmen zu dürfen.
Nun meine Fragen...
1) Gibt es den Fitnesstest für Waffenträger tatsächlich (noch)? Wenn ja, einmalig oder muss der jährlich absolviert werden? Und wann muß der Test absolviert, sofort nach dem schriftlichen bzw. mündlichen Einstellungsverfahren oder hat man da noch ein paar Monate Zeit?
2) Werden beim Zoll bestimmte Vorkenntnisse etwa in SV und im Umgang mit Waffen irgendwie angerechnet?
3) Wie wird es mit privater Weiterbildung im diesem Themenfeld generell gehandhabt, wir das gerne gesehen oder wird es misstrauisch beäugt (- Stichwort Fortbildungen Polizei / NRW 09.2018)? Was mir aufgefallen ist, ich habe auf einschlägigen Seminaren und Fortbildungen die etwa unter §22 AWaffv fallen oder die zumindest Begründet werden müssen warum man teilzunehmen gedenkt, noch nie jemanden vom Zoll gesehen, dafür aber von fast allen anderen, denkbaren, Sicherheitsbehörden.