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Thema: Gruselclown - Selbstverteidigung

  1. #76
    Registrierungsdatum
    04.11.2017
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    4.833

    Standard

    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Ansosten sehe ich im obigen Beitrag viele sinngemäße Überspitzungen und Verdrehungen, daher wird diese Diskussion sicher zu nichts führen.
    @Narexis: Wie immer, sehr gute Beiträge.
    Mir scheint, Dein Beitrag zur vorliegenden Diskussion besteht vor allem darin, die Vertreter der eigenen Meinung/Ideologie zu loben und die Vertreter abweichender Meinungen zu diskreditieren.
    Damit ist Dein Urteil für mich in keiner Weise relevant, der Applaus Deiner Peergroup ist Dir natürlich sicher.

  2. #77
    Narexis Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    nein, Du hast nur folgendes, wie von mir zitiert geschrieben:
    Stimmt. ... Damit dürfte dann wohl klargestellt sein, dass es auch nicht als Implikation zu verstehen war und nur diesen unterschwelligen Tenor oder das mögliche Missverständnis wollte ich ausräumen.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    das reicht für mich darauf hin zu weisen, dass es noch andere Szenarien der Verfolgung gibt, als solche, in der der/die Verfolgte schreiend wegläuft.
    Also sind wir schon wieder bei einer Verfolgung? Auf den Rest und insbesondere die Außenwirkung bin ich bereits zur Genüge eingegangen - sollte etwas unklar sein, wäre das natürlich etwas anderes.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Du hast hier mehrfach, auch in diesem Beitrag darauf hingewiesen, dass es an Halloween normal sei, dass Leute auch mit gefährlichen Werkzeugen rumlaufen und Leute, auch im öffentlichen Raum erschrecken.
    Nein, habe ich nicht. Ich habe es weder als Regelmäßigkeit noch Normalität betrachtet, "dass Leute auch mit gefährlichen Werkzeugen rumlaufen" und bin mir ziemlich sicher, dass das auch so deutlich wird. Ich sagte lediglich, dass es kein Einzelfall ist, die Chancen an diesem Tag deutlich höher sind als an jedem "normalen" (und es entsprechend auch bewertet wird), dass jemand derartiges Werkzeug im Rahmen seines Kostüms - und meist ohne nachzudenken - mit sich führt und auch nicht derart ungewöhnlich, dass man es nicht jedes Jahr wieder erleben würde - was noch lange nicht heißt, dass jeder 2. eine Axt dabei hat. Dass Leute - auch im öffentlichen Raum - erschreckt werden, ist bei dem Alkoholeinfluss zwar auch keine Regelmäßigkeit, allerdings noch einmal weit häufiger vertreten als die Werkzeuge; sollte das jemanden tatsächlich überraschen, würde mich doch sehr interessieren, in welchem Dorf das noch der Fall ist.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Du hast gefragt, ob eine Bedrohung wie durch den Gruselclown auch an Halloween als Bedrohung gewertet würde.
    Netter Trick und nein . Ich habe lediglich auf Unterschiede hingewiesen, nicht einmal das "ob" in Frage gestellt, da es 'ganz darauf ankommt (...)' und nicht pauschal zu beurteilen ist ; doch gibt es klare und erkennbare Unterschiede in der Regelmäßigkeit der Wertung - so macht es auch einen Unterschied, ob ich an Halloween oder Fasching verkleidet und maskiert eine Bank betrete - und nein, das macht die Aktion nicht weniger "dämlich" und ist oft genauso durchdacht, wie mit den Werkzeugen - oder an jedem anderen Tag des Jahres. Normalerweise würde ich Personen helfen, die auf den ersten Blick blutüberströmt aussehen oder offene Wunden zur Schau stellen - an Halloween muss da schon mehr dazukommen, als der erste Eindruck auf 30m Entfernung.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen

    Sozialadäquanz

    ist die gesellschaftliche Üblichkeit und Anerkanntheit. Ein Verhalten ist dann sozialadäquat, wenn es sich völlig im Rahmen der normalen, geschichtlich gewordenen sozialen Ordnung bewegt. Nach umstrittener Ansicht schließt die S. die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens aus.

    http://www.rechtslexikon.net/d/sozia...aladäquanz.htm
    Mir sind die Definitionen bekannt - wenn ich auch viele schon länger nicht mehr benötigt habe - und nein, das hat weiterhin niemand behauptet. Ich behaupte auch nicht, dass es sozialadäquat ist, sich am Wochenende volllaufen zu lassen, in den Bahnen oder neben den Clubs zu übergeben oder sich in der Disco zu prügeln - trotzdem kommt es vor und dürfte wohl kaum einen überraschen.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    In der Sylvesternacht gilt Lärm von Feuerwerks-Raketen, "Krachern" etc. als sozialadäquat.

    https://juraforum.de/forum/t/schreck...wieder.604114/
    Das war nicht der Punkt und der Lärm dürfte auch an jedem anderen Tag die wenigsten Menschen derart stören bzw. nicht der entscheidende Punkt für den Notruf sein - das könnte eher an der offensichtlichen Waffe und den Schüssen liegen . Es gilt da ein paar Umstände mehr zu betrachten - so ist es auch in der Sauna normal, nackt zu sein und auf der Straße eher weniger; an Fasching vermummt zu sein, ist meist kein nennens- oder verfolgenswertes Problem, an jedem anderen Tag mag das anders aussehen...

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    [COLOR="#0000CD"][INDENT][I]
    Das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus ist sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt. Dieses Verhalten entspricht langjährigen Traditionen und wird allgemein begrüßt. Es dürfte für viele Zuschauer einen ganz wesentlichen Teil des Vergnügens der Teilnahme an einem Karnevalsumzug ausmachen. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
    ... dass es nicht darum ging, dürfte eigentlich klar sein und ich verliere die Lust an derartigen Spielchen. Also noch einmal präziser: schwäbisch-alemannische Fasnet.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Was Du Dir so wann bieten lässt, scheint mir nicht maßgeblich dafür, was man sich bieten lassen muss.
    Irrelevant und hat auch keiner behauptet. (Dahingehend hast Du selbst ein paar Zitate geliefert, also geh bspw. vom o. g. Schokoriegelwerfen aus.)

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ob die Handlung gerechtfertigt war? => nach dem Gesetz nicht aber hier wird ja nach persönlichen Moralvorstellungen gefragt
    Da mich die Moralvorstellungen von nur sehr wenigen Usern hier interessieren bzw. nur mit wenigen eine gewinnbringende Diskussion dahingehend möglich ist, gibt es entsprechend herzlich wenig für mich zu diskutieren - ähnlich wie ich auch nicht über die Seite des Clowns diskutieren wollte (und dies eher im Rahmen der Würdigung des Sachverhalts seitens des Vaters einbezogen habe). Dann hab ich wohl viele der Aussagen oder auch das „Plädoyer“ fälschlicherweise für mehr und fundiertere oder diskussionswürdigere Inhalte gehalten als bloße „Moralvorstellungen“, verpackt in anderen Bereichen und Begrifflichkeiten.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    da gab es doch mal einen Thread dazu, wie war damals das Meinungsspektrum zu dieser erzieherischen Maßnahme?
    Irrelevant, wie so viele Dinge in dem Post oder Nebelkerzen.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    meine Frage bezog sich IMO gut erkennbar darauf, ob so gut wie jeder am 31.10 verkleidet rumläuft.
    ... und dann hättest Du nur noch ein paar Zeilen weiterlesen dürfen und wärst fündig geworden - ich habe lediglich versucht, gleich ein paar zukünftige Punkte abzuhandeln.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Willst Du damit sagen, dass ein Grusel-Clown am 31.10 sozial üblich ist?
    Sollte ich doch wohl mehr als offensichtlich und an mehreren Stellen deutlich gemacht haben.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ich wundere mich nicht über Verkleidete, nur stellen die eben eine Subkultur dar, die ihr Ding machen kann, mich aber eben auch damit in Ruhe lassen soll.
    ... so wie ich gerne von betrunkenen Partygängern in Ruhe gelassen werden will bzw. sie mich in Ruhe lassen sollen. Funktioniert nur nicht unbedingt, wundert mich auch nicht, wenn ich zu entsprechenden Zeiten oder in den Gebieten unterwegs bin und man könnte sich natürlich auch darüber streiten, ob die Kinder, die an Halloween oder Fasching teilnehmen, nicht auch zu dieser „Subkultur“ gehören. Macht das Verhalten der Partygänger oder des Clowns nicht besser, allerdings habe ich diese Seite auch noch nicht diskutiert und weiterhin keine Interesse daran - niemand hat dahingehendes Fehlverhalten bestritten.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Wir leben im Deutschland des Jahres 2018
    Wenn ich da einen mit einer Axt in der Großstadt oder gar im ÖPNV sehe, ist das was anderes, als wenn in meiner Jugend jemand mit einer Axt rumgelaufen ist.
    ... da es sich zumindest bis letzte Woche nicht geändert hat, erweitere ich dieses Beispiel auch gerne auf 2018. Gerade die Jugendlichen haben kaum eine andere Wahl.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Wenn er dazu nicht wie ein Waldarbeiter, sondern wie ein Partygänger gekleidet, eventuell vermummt ist, dann frage ich mich, warum er eine echte Axt braucht und keine Attrappe.
    ... wenn jemand sturzbesoffen in der S-Bahn eine Zigarette anmacht, nachdem er in den Gang gebrochen hat, frage ich mich auch, wozu das notwendig war und gehe trotzdem nicht direkt von einer (folgenden) Straftat aus. Ähnlich dürfte die Wahrscheinlichkeit, was er mit dem Werkzeug bezwecken will, an den Tagen deutlich eher in Richtung „naiver Jugendlicher, der sich über Wirkung oder mögliche Gefahr keine Gedanken gemacht hat und es als Teil des Kostüms betrachtet“ als in Richtung perfider Straftäter gehen. Ich habe auch noch keinen guten Grund gehört, warum man das Zeug dabei hatte, das ändert nichts daran, dass es diese Leute gibt und auch von diesen Leuten der Großteil vollkommen harmlos ist bzw. auch nicht gefährlicher als sonst.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Du willst doch damit nicht etwa sagen, dass Du es an Halloween gesellschaftlich üblich hältst, dass Partygänger, die nach Deiner Aussage des Öfteren mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen unterwegs und entsprechend verkleidet sind, anderen versuchen, Angst einzujagen?
    Wo ist da noch der Unterschied zu einem Gruselclown?
    Langsam wird’s langweilig. Noch häufiger kann ich es kaum erwähnen. Ich halte es auch nicht für gesellschaftlich üblich, betrunken und im eigenen Erbrochenen getränkt in der Bahn zu sitzen, die Feier im RTW zu verlassen oder sich in einem Hahnenkampf zu prügeln - doch passiert es und überrascht die wenigsten Polizisten, Türsteher und Notaufnahmen. Sind das alle? Nein. Gibt es sie? Ja. Sind derartige Waffen oder gefährliche Werkzeuge häufig? Nein. Gibt es sie? Ja. In einer Menge, dass es einen nicht mehr sonderlich überrascht, wenn man sie sieht - was natürlich ziemlich subjektiv ist? Ja, leider. Haben diese Leute irgendwelche bösen Absichten oder stellen Bedrohungen dar? Grundsätzlich nicht. Wundert es die Leute, wenn jemand an Halloween versucht, sie zu erschrecken? Ungefähr in dem Ausmaß, wie sich über Aprilscherze aufgeregt wird. Werden dabei Grenzen überschritten; ja, leider manchmal (sowohl bei den Scherzen als auch dem Erschrecken). Gibt es einen Unterschied zwischen den Gruselclowns, die in den letzten Jahren durch die Medien gingen und dem hier genannten? Ja und das beginnt bereits beim Tag.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Aber welche Grenzen hat er denn klar überschritten, die die Partygänger nicht überschreiten?
    Irrelevant, da Dahingehendes nie behauptet oder das Verhalten des Clowns nie gerechtfertigt wurde oder behauptet wurde, dass die Partygänger (bei identischem Verhalten) diese Grenzen nicht auch überschreiten. (Für die Beurteilung der Situation des Vaters spielt es eine Rolle, das ändert jedoch nichts an den Handlungen des Clowns.)


    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ob die Handlung gerechtfertigt war? => nach dem Gesetz nicht
    Damit dürfte dann alles gesagt sein.

    LG

    Vom Tablet gesendet.

  3. #78
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    Hier wurde nicht nur über diesen Fall geschrieben, von dem wir übrigens nicht wissen wie es wirklich abgelaufen ist (Aussagen aus 3. Hand, Schutzbehauptungen vom Täter, etc.). Sondern eben auch im Allgemeinen über Halloween und was man da alles dulden müsste. Da dulde ich genau Gruselmaskeraden und erkennbare Spielzeugwaffen, und da diskutiere ich auch nicht drüber. Und ja da sind schon krasse Sachen gewesen.
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  4. #79
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    Leute, was sollen denn die Nebelkerzen und Spiegelgefechte hier eigentlich?
    Ob man dieses oder jenes hätte annehmen können, ob dieses oder jenes Verhalten und zu welchem Datum sozial akzeptabel ist oder nicht ... joa, das kann man am Stammtisch erörtern, es spielt hier aber keine Rolle. Ist voll-kom-men irrelevant.

    Wenn ich jemandem eine reinzimmere, egal ob als Watschn, als Fauststoß/-schlag oder mit einer Spitzhacke, dann ist das erstmal Körperverletzung. Immer. Kann man nur noch abstufen nach Körperverletzung oder gefährlicher KV oder einer mit Todesfolge.

    Das einzige, was mich da vor einer Verurteilung eben wegen dieser Körperverletzung bewahren kann, ist das Vorliegen einer klaren, gegenwärtigen (genau JETZT!) Notwehr- oder Nothilfesituation. Und glaubt mir, das Dingen mit der Putativnotwehr (er hätte die Spitzhacke ja einsetzen wollen *können*, es hätte ja so gewirkt haben *können*, als habe die Frau Angst gehabt) ist sehr, sehr strikt begrenzt und zieht nur in absoluten Ausnahmefällen.
    Sie zieht ganz bestimmt nicht mehr, wenn ich meinem Gegenüber, ohne dass er Widerstand geleistet hätte oder auch sonst in irgendeiner Weise (vor Zeugen!) gegen mich aggressiv vorgegangen wäre, die Spitzhacke bereits abgenommen habe.
    Sorry, da lacht euch jeder Richter lauthals aus.

    Weiß ich nicht ganz zufällig.
    Geändert von Ripley (04-11-2018 um 11:52 Uhr) Grund: +s

  5. #80
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    Standard Gruselclown - Selbstverteidigung

    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Das einzige, was mich da vor einer Verurteilung eben wegen dieser Körperverletzung bewahren kann, ist das Vorliegen einer klaren, gegenwärtigen (genau JETZT!) Notwehr- oder Nothilfesituation.
    So sieht das aus und auch mit einem „Notwehrexzess“ wird sich der Vater nicht aus der Nummer rausreden können.

    Er hat da jegliches Augenmaß verloren und spätestens als die zu Zweit den Clown bearbeitet haben sie sich (anders als der Junge) strafbar gemacht.

    Das mag dem ein oder anderen nicht gefallen, aber die persönlichen Rache- und Gewaltphantasien spielen in einem Rechtsstaat nun mal keine Rolle.

    Justizia spricht Recht - niemand hat gesagt, dass das auch immer mit Gerechtigkeit zu tun hat.


    Wir haben hier auf der einen Seite ein sehr dämliches - wenn auch per se nicht strafbares - Verhalten und auf der anderen Seite eben ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Ob das einem nun gefällt oder auch nicht. Und da kann man noch so viele Definitionen googlen oder mit „Hätte hätte - Fahrradkette...“ argumentieren - es ändert an der Situation und den daraus resultierenden Folgen rein gar nichts.

    Die einzige Chance die der prügelnde Vater noch hätte, wäre wenn er glaubhaft darlegen könnte, dass er glaubte von dem Clown der im Schlepptau der Mutter ankam sei noch eine konkrete Gefahr ausgegangen - und selbst dann wäre an der Stelle Schluss gewesen an dem er ihm die ach so bedrohliche Hacke abgenommen hat.

    Ja vielleicht hatte der Clown ja noch eine versteckte Kettensäge im Hosenbund oder war anderweitig bewaffnet - vielleicht haben auch zu der Zeit gerade Aliens auch ihre Kontrollstrahlen auf das Dorf gerichtet. Wahrscheinlich ist das alles aber wohl eher nicht.


    Ich freue mich ja schon auf die Berichte in gut einem Monat, wenn es dann heißt:

    “Weihnachten fällt aus - Weihnachtsmann von erbostem Vater im Kaminschacht mit Feuerwerkskörpern beschossen!


    - dpa - In Meuselwitz wurde am 24.12. der Weihnachtsmann von einem aufgebrachten Vater mit Feuerwerksraketen beschossen und schwer verletzt.

    „Ich war gerade dabei wie üblich durch den Kamin zu steigen um die Geschenke auszuliefern, als plötzlich von unten mir jemand den Jutesack entriss. Ich hörte noch jemanden brüllen was mir denn einfiele die Kinder so zu erschrecken - und dann flogen mir auch schon die Raketen um die Ohren...“.

    Aufgrund der schwere der Verletzungen wurde der Weihnachtsmann in ein nahegelegenes Krankenhaus eingeliefert und konnte seine Arbeit nicht fortsetzen.

    Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung sowie unzulässigem Gebrauch von Feuerwerk außerhalb der zulässigen Zeiten.

    Des Weiteren läuft die Fahndung nach den verschwundenen Geschenkesack auf hochtouren.“
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  6. #81
    * Silverback Gast

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    @ LGD: 1+ (in jeder Beziehung!)

  7. #82
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    So sieht das aus und auch mit einem „Notwehrexzess“ wird sich der Vater nicht aus der Nummer rausreden können.
    Dem ist ziemlich sicher so. Ob das aus einem starken Schutzbedürfnis für die Kinder oder aus allgemeiner Gewalttätigkeit resultiert ist allerdings Spekulation, auch da werden gerne Fantasien bedient.

    Wir haben hier auf der einen Seite ein sehr dämliches - wenn auch per se nicht strafbares - Verhalten und auf der anderen Seite eben ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Ob das einem nun gefällt oder auch nicht. Und da kann man noch so viele Definitionen googlen oder mit „Hätte hätte - Fahrradkette...“ argumentieren - es ändert an der Situation und den daraus resultierenden Folgen rein gar nichts.
    Und das ist brutaler Quatsch aus der eigenen Präferenz. Ein 4jähriges Kind versteht nicht was Halloween ist, die wusste nur dass sie Süssigkeiten einsammeln darf, und die Leute verkleidet rumlaufen. Und wenn ich jetzt mal die gleiche Methodik verwenden darf, da ist schei$$egal was du glaubst, was du gerne hättest, oder wie wenig dir 4jährige Kinder bedeuten. Ein solcher Angriff, und als den kann ein Kind das auch auffassen, traumatisiert das Kind ggf. ein Leben lang, und das ist eine schwere Straftat. Egal ob er das wollte, und egal was du glaubst. Punkt.

    Ja vielleicht hatte der Clown ja noch eine versteckte Kettensäge im Hosenbund oder war anderweitig bewaffnet - vielleicht haben auch zu der Zeit gerade Aliens auch ihre Kontrollstrahlen auf das Dorf gerichtet. Wahrscheinlich ist das alles aber wohl eher nicht.
    Es wurde hier allgemein rumgelabert dass man das bei Halloween immer dulden muss, weil isso. Auch 4jährige Mädchen müssen sich dann "erschrecken" lassen. Das ist erstens Quatsch, und zweitens ein dezenter Hinweis auf eine geringfügig antisoziale Einstellung. Soziopathen argumentieren so.
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  8. #83
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Ein solcher Angriff,
    Was für ein Angriff - und welche Straftat soll er bitte konkret begangen haben?

    Und nicht was hätte vielleicht eventuell sein können...

    Erschrecken ist per se eben nicht strafbar, etwaige „Traumata“ etc. sind schon wieder herbeigeredet und müssten erst einmal belegt werden.
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  9. #84
    Narexis Gast

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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Hier wurde nicht nur über diesen Fall geschrieben, [...].
    Dann hab ich den Faden falsch bzw. zu sehr auf den konkreten Sachverhalt beschränkt (und dahingehend relevante übergeordnete Umstände) verstanden . Mein Fehler und meine allgemeine Meinung zu den Clowns, Pranks usw. findet man in den anderen Fäden, die es hier schon zur Genüge gab und das Thema widert mich zusehr an, um mich darüber noch einmal allgemein auszulassen.
    Der einzige Grund, weshalb ich noch einmal schreibe, ist eigentlich, dass ich noch einmal betonen möchte, wie sehr mir dieser ganze Schwachsinn mit den Pranks, Clowns (und auch an Halloween) gegen den Strich geht - genauso wie diese ständige Doppelmoral, dass die eine Seite Verantwortung übernehmen und Konsequenzen tragen soll, während man selbst rumheult oder nicht dazu bereit ist. Auch wenn ich so manche Handlung nachvollziehen und verstehen kann, gehören auch die Konsequenzen dazu und das zurecht. Jeder ist in der Wahl seiner Mittel frei.

    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Ob man dieses oder jenes hätte annehmen können, ob dieses oder jenes Verhalten und zu welchem Datum sozial akzeptabel ist oder nicht ... joa, das kann man am Stammtisch erörtern, es spielt hier aber keine Rolle. Ist voll-kom-men irrelevant.
    Interessant zu hören, was wohl alles zum Stammtisch gehört. Ganz so simpel ist’s dann auch nicht - und ich freue mich über Informationen, die den Sachverhalt ergänzen (und so lange ist es tatsächlich üblich, auch den Rahmen, die Spielräume und die möglichen Strategien abzustecken und aufzubauen; insbesondere wenn man es wie hier lediglich als Diskussionsgrundlage ohne Akteneinsicht, nennenswerte Informationen (etc.) verwendet) -; zumindest ich war auch teilweise der Meinung, dass es nicht nur um die Frage „ob“, sonder auch „wie viel und was“ ging - bin wohl berufsbedingt von dem minder schweren Fall ausgegangen, den ich darunter verstehe und da spielen die Punkte eine entscheidende Rolle. Leider wurden bis jetzt keine Minderungsgründe genannt und da es sich wohl anscheinend nur um Moralvorstellungen handelt, bin ich damit auch fertig. (Für mich hört es tatsächlich nicht damit auf KV + oder KV - zu entscheiden, sondern den Einzelfall konkret und (aufgrund der hier getätigten Äußerungen) auch vollständig zu würdigen; das ist auch, was mich an diesem Thema hier überhaupt interessiert hat und dazu Meinungen zu hören. Auf den Rest kann ich gerne verzichten.)

    Also nein, wenn jemand von einem minder schweren Fall spricht, ist es nicht „voll-kom-men irrelevant“, aber darüber sollte ich mich wohl lieber mit den blöden Fachidioten am Stammtisch unterhalten. So manchen hier im Faden traue ich eigentlich auch genau dieses Denken und Differenzieren zu. Man darf jetzt natürlich auch weiterhin mit Stammtischparolen um sich schmeißen. Schade, dabei fand ich es schon immer blöd, wie oberflächlich ich mich in diesem Teil des StGB BT auskenne und hätte gerne mal wieder ein paar Meinungen mitgenommen oder durchdacht. (/e: Einfach mal wieder ein Bisschen mit dem Zeug gespielt und mir im Kämmerchen meine vollkommen irrelevanten und auch in keinster Weise irgendwie beratend gemeinten Gedanken gemacht.)

    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    [...]
    Wenn’s nur so simpel und der SV vollständig wäre bzw. die Würdigung so frühzeitig aufhören würde - aber schön, immer wieder diese wertvollen Einwürfe und Abwertungen oder die dargestellte moralische Überlegenheit geliefert zu bekommen . (Im Ergebnis würde ich sogar zustimmen, nur rollen sich mir beim Rest, den pauschalen Aussagen, Vereinfachungen, Abwertungen und der Polemik die Zehennägel auf - weiß ich nicht ganz zufällig und das, obwohl auch ich (abgesehen von ein paar Vorlesungen, Erfahrungen (etc.) und einem vertieften Wissen in (u. a.) anderen Bereichen des StGB BT) in dem Bereich fachfremd bin.)

    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Es wurde hier allgemein rumgelabert dass man das bei Halloween immer dulden muss, weil isso. Auch 4jährige Mädchen müssen sich dann "erschrecken" lassen. Das ist erstens Quatsch, und zweitens ein dezenter Hinweis auf eine geringfügig antisoziale Einstellung. Soziopathen argumentieren so.
    Wer soll denn wann derartiges Zeug geschrieben haben? (Nur weil es manche leider machen und an bestimmten Tagen und in bestimmten Situationen die Wahrscheinlichkeit weit höher ist, heißt das noch lange nicht, dass man es dulden müsse oder dafür nicht zur Verantwortung gezogen wird.)

    Naja, an moralischen Diskussionen besteht momentan kein Interesse und bevor der Rest noch mehr nach Belieben falsch interpretiert wird, gehe ich mich wohl lieber morgen mit den Fachidioten austauschen, die dafür zuständig sind und hoffe, dass die auch verstehen, worauf man raus will und weshalb es relevant sein könnte - und die ein Bisschen fiktiv, ohne nennenswerte Ahnung von dem SV zu haben, spielen und die wahrscheinlichsten Möglichkeiten durchdenken wollen.

    Noch einen schönen restlichen Sonntag.

    LG

    Vom Tablet gesendet.
    Geändert von Narexis (04-11-2018 um 14:38 Uhr)

  10. #85
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Die einzige Chance die der prügelnde Vater noch hätte, wäre wenn er glaubhaft darlegen könnte, dass er glaubte von dem Clown der im Schlepptau der Mutter ankam sei noch eine konkrete Gefahr ausgegangen - und selbst dann wäre an der Stelle Schluss gewesen an dem er ihm die ach so bedrohliche Hacke abgenommen hat.
    Gibt es, außer dem Clown selbst, noch andere Zeugen, die die Schläge, das Zwingen zum Hinknien und Entschuldigen berichten?

  11. #86
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    Genau - weil er sich bestimmt nach der Entschuldigung so gedemütigt gefühlt hat, dass er sich selbst mit der Hacke eins übergezogen hat...
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  12. #87
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Erschrecken ist per se eben nicht strafbar, etwaige „Traumata“ etc. sind schon wieder herbeigeredet und müssten erst einmal belegt werden.
    Behauptest du. Ich behaupte, wenn ich mit einer echten Axt auf ein Kleinkind losrenne und es bekommt dadurch einen Schock, ist das schwere Körperverletzung und strafbar, auch wenn ich es körperlich nicht verletzte. Ansonsten, siehe hier.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  13. #88
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Behauptest du. Ich behaupte, wenn ich mit einer echten Axt auf ein Kleinkind losrenne und es bekommt dadurch einen Schock, ist das schwere Körperverletzung und strafbar, auch wenn ich es körperlich nicht verletzte. Ansonsten, siehe hier.
    Ja. Mag sein. Anzeigen.

    Wenn das Kind danach aber, heulend oder nicht heulend, sicher bei dir zuhause sitzt und du *dann* losziehst und dem Axthalter eine überziehst, ist das eben keine Notwehr mehr, sondern Körperverletzung.
    Selbstjustiz ist etwas, was hierzulande vor dem Gesetz und den Gerichten nicht gut kommt. Stichwort Gewaltmonopol.

    Es steht dir jederzeit frei, die Polizei zu rufen und den Axtheini anzuzeigen. Es steht dir *nicht* frei, ihn nach deinem Gutdünken selbst zu strafen. Und das ist m.E. gut so.

    (Auch wenn ich persönlich es hier und da bedauerlich finde, dass die Tatsache, dass mein Gegenüber ein Ar... ist, mich nicht berechtigt, ihm eine reinzuzimmern.)

  14. #89
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    wenn ich mit einer echten Axt auf ein Kleinkind losrenne und es bekommt dadurch einen Schock,
    1.) Es war keine Axt

    2.) Nirgendwo steht (bislang) etwas davon, dass er auf jemanden zu gerannt ist. Die Rede ist davon, dass die Kinder ihn gesehen und sich erschreckt hätten - nix von Axt schwingen und losrennen.

    Aber Du weißt ja auch schon sehr genau, dass die im Raum stehende Aussage, er sei den Kindern gefolgt (nicht er habe sie verfolgt!) um sie zu beruhigen eine reine Schutzbehauptung ist.

    Das tatsächlich jemand merkt, dass sein Aufzug unangenehme Nebenwirkungen haben kann (insbesondere wenn man sich in so einem kleinen Dorf kennt) - undenkbar...

    Insofern kannst Du natürlich auch sofort wissen, dass es sich um Körperverletzung und damit eine Straftat gehandelt hat gell?

    Warst wohl selber vor Ort oder wie?

    Nur gut, dass sich Staatsanwaltschaft und Richter bei ihrer Entscheidungsfindung nicht nur auf derartiges „Expertenwissen“ verlassen.
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  15. #90
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    die im Raum stehende Aussage, er sei den Kindern gefolgt (nicht er habe sie verfolgt!) um sie zu beruhigen
    Die steht vor allem in der Bildzeitung.
    Dass man Kinder erst erschreckt, um sie dann (im gleichen Aufzug) zu beruhigen zu wollen, ist auf den ersten Blick etwas merkwürdig.
    Aber es gibt ja auch Krankenpfleger, die bei Patienten Herz-Kreislauf-Stillstände auslösen, um die dann wiederzubeleben...
    Oder Feuerwehrleute, die Brände legen...

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