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Narexis
Wurde auch nie behauptet .
nein, Du hast nur folgendes, wie von mir zitiert geschrieben:
Woher kommt die Verfolgung der Frau/Mutter oder denkst Du, die ist dann auch schreiend wie die Kinder weggerannt, nachdem sie ihn direkt konfrontiert und zur Rede gestellt hat?
das reicht für mich darauf hin zu weisen, dass es noch andere Szenarien der Verfolgung gibt, als solche, in der der/die Verfolgte schreiend wegläuft.
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Narexis
und ich habe auch an keiner Stelle das Verhalten des Clowns als [...] „sozialadäquat“ betrachtet .
Du hast hier mehrfach, auch in diesem Beitrag darauf hingewiesen, dass es an Halloween normal sei, dass Leute auch mit gefährlichen Werkzeugen rumlaufen und Leute, auch im öffentlichen Raum erschrecken.
Du hast Vergleiche gezogen, zwischen Halloween, Sylvester und Karneval.
Du hast gefragt, ob eine Bedrohung wie durch den Gruselclown auch an Halloween als Bedrohung gewertet würde.
Sozialadäquanz
ist die gesellschaftliche Üblichkeit und Anerkanntheit. Ein Verhalten ist dann sozialadäquat, wenn es sich völlig im Rahmen der normalen, geschichtlich gewordenen sozialen Ordnung bewegt. Nach umstrittener Ansicht schließt die S. die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens aus.
http://www.rechtslexikon.net/d/sozia...aladäquanz.htm
Das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus ist sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt. Dieses Verhalten entspricht langjährigen Traditionen und wird allgemein begrüßt. Es dürfte für viele Zuschauer einen ganz wesentlichen Teil des Vergnügens der Teilnahme an einem Karnevalsumzug ausmachen. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Das örtlich zuständige Amtsgericht Köln begründete seine Entscheidung damit, dass eine Verkehrssicherungspflicht, wie sie die Klägerin annehme, nicht bestehe. Diese hatte die Ansicht vertreten, dass das Werfen von Schokoladenriegeln nicht sozial üblich sei, da es rücksichtslos und mit zu großer Kraft erfolgt sei. Zudem seien mehrere Riegel gleichzeitig auf sie geworfen worden. Sie verlangte für die Verletzung ihres Auges ein Schmerzensgeld von 1.500 €.
https://www.kostenlose-urteile.de/AG....news11220.htm
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Narexis
Dass es sich um „Veranstaltungen im öffentlichen Raum“ handelt, dürfte doch ziemlich klar sein.
wenn jemand von Einlasskontrollen spricht, ist mir nicht klar, dass es sich um öffentlichen Raum handelt
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Narexis
Den direktesten Vergleich würde ich noch mit dem Fasching ziehen und auch dort wird eine Menge toleriert (bzw. gehört dazu), die man so normal nicht gutheißen würde -
zumindest würde ich mir meine Kleidung an anderen Tagen nicht einfach so beschädigen lassen oder mich durch die Menge werfen und (gespielt) entführen lassen, um gekocht zu werden...
Was Du Dir so wann bieten lässt, scheint mir nicht maßgeblich dafür, was man sich bieten lassen muss.
Im Prozess vertrat die Beklagte die Auffassung, dass es allgemeiner Gepflogenheit am Weiberfastnachtstag entspreche, Herren die Schlipse abzuschneiden. Sie habe den Kläger auch nicht unter Ausnutzung einer körperlichen Überlegenheit zur Duldung des Abschneidens gezwungen. Der Kläger habe vielmehr die Möglichkeit gehabt, dieser Handlung zu widersprechen. Das Amtsgericht indes gab dem Kläger recht und verurteilte die Beklagte zu Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung. Diese sei rechtswidrig gewesen. Die Beklagte habe bewusst und damit vorsätzlich gehandelt. In solchen Fällen sei es nach der herrschenden Rechtsprechung unzweifelhaft, dass nicht aus Gründen der Sozialadäquanz dem verwirklichten Erfolg der Unrechtsgehalt abgesprochen werden könne.
https://www.kostenlose-urteile.de/AG...t.news7455.htm
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Narexis
Dann gibt’s an der Handlung des Vaters und des Dritten wohl auch nichts zu rütteln?
Wonach wird hier gefragt?
Ob die Handlung so stattgefunden hat, wie von dem Gruselclown behauptet => laut dem Link von LGD schweigt der Vater zu den Vorfällen
Ob die Handlung gerechtfertigt war? => nach dem Gesetz nicht aber hier wird ja nach persönlichen Moralvorstellungen gefragt
das hier wäre bei uns auch gegen das Gesetz:
da gab es doch mal einen Thread dazu, wie war damals das Meinungsspektrum zu dieser erzieherischen Maßnahme?
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Narexis
Entsprechend ist auch daran, dass man das Werkzeug „entreißen“ musste, nichts Verwerfliches, da das bei diesem Gewicht ziemlich normal ist oder man schon mal zupackt, wenn man unerwartet angegriffen wird.
Die Beurteilung der Verwerflichkeit überlasse ich den Moralisten.
Es ging ursprünglich darum, dass ich eine Situation nicht als vollkommen deeskaliert ansehe, solange einer eine gefährliches Werkzeug oder eine Waffe in den Händen hält.
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Narexis
Ist das in Sachsen so, oder dort wo Du lebst?
Ja, da wo ich herkomme (und auch so ziemlich in jedem anderen Bereich Deutschlands, den ich an diesen Tagen bereits besucht habe), wirkt es tatsächlich nicht allzu bedrohlich, wenn jemand einer Person auf deren ausdrücklichen Wunsch folgt -
meine Frage bezog sich IMO gut erkennbar darauf, ob so gut wie jeder am 31.10 verkleidet rumläuft.
Zitat von
Narexis
Da macht es für mich auch tatsächlich noch einen gewaltigen Unterschied, ob ich an Halloween einen Clown mit Kunstblut überzogen und komisch lachend im Parkhaus sehe oder am 30. April... (Wenn der es zu gut meint, angreift oder zu nahe kommt bzw. Grenzen überschreitet, würde wohl auch niemand etwas sagen, wenn man sich entsprechend (bei diesem gegenwärtigen Angriff) zur Wehr setzt.)
Willst Du damit sagen, dass ein Grusel-Clown am 31.10 sozial üblich ist?
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Narexis
... und ich war während des Faschings schon draußen, da war niemand verkleidet und es hat keinen interessiert. Trotzdem würden wohl auch die Leute sich nicht wundern, wenn da jemand verkleidet wäre - ähnlich wie sich auch keiner wundert, wenn mal wieder Besoffene vom Volksfest in der Bahn sitzen und sich daneben benehmen, obwohl ich auch da schon oft genug unterwegs war und keinen gesehen habe...
Ich wundere mich nicht über Verkleidete, nur stellen die eben eine Subkultur dar, die ihr Ding machen kann, mich aber eben auch damit in Ruhe lassen soll.
Zitat von
Narexis
Na dann. Wie gesagt, ich find’s genauso überzogen und auch nicht gerechtfertigt - den meisten Leuten muss man es nur einfach erklären und die denken gar nicht so weit; das sind meist einfach Jugendliche, die Spaß haben wollen - und doch finde ich es interessant, dass Du Dich da direkt auf eine Straftat einstellst. Für mich gehört da noch weit mehr dazu, [...]
Wir leben im Deutschland des Jahres 2018
Wenn ich da einen mit einer Axt in der Großstadt oder gar im ÖPNV sehe, ist das was anderes, als wenn in meiner Jugend jemand mit einer Axt rumgelaufen ist.
Wenn er dazu nicht wie ein Waldarbeiter, sondern wie ein Partygänger gekleidet, eventuell vermummt ist, dann frage ich mich, warum er eine echte Axt braucht und keine
Attrappe.
Natürlich rufe ich dann nicht gleich die Polizei, sondern gegebenenfalls, d.h. wenn noch weitere Faktoren dazu kommen, die darauf schließen lassen, dass derjenige böses plant.
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Narexis
... und gerade die Partygänger haben doch teilweise - insbesondere angetrunken - Spaß daran, anderen ein bisschen Angst einzujagen; an anderen Tagen hätte ich wohl anders reagiert, an Halloween fand ich’s nicht ungewöhnlich, dass mal jemand versucht hat, mich zu erschrecken und dann meist zur Gruppe zurück ist oder lachend seiner Wege gegangen. Manche haben’s auch da übertrieben, aber keiner davon hat in mir je den Drang ausgelöst, ihnen danach noch eine Lektion zu erteilen...
Du willst doch damit nicht etwa sagen, dass Du es an Halloween gesellschaftlich üblich hältst, dass Partygänger, die nach Deiner Aussage des Öfteren mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen unterwegs und entsprechend verkleidet sind, anderen versuchen, Angst einzujagen?
Wo ist da noch der Unterschied zu einem Gruselclown?
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Narexis
Hat auch keiner etwas Gegenteiliges behauptet. Es hat auch keiner behauptet, dass es nicht verwerflich wäre, was der Clown gemacht hat und dass er klar Grenzen übertreten hat.
Wie gesagt, die Beurteilung der Verwerflichkeit überlasse ich den Moralisten....
Aber welche Grenzen hat er denn klar überschritten, die die Partygänger nicht überschreiten?